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   BayObLG, 23.01.1985 - RReg. 4 St 309/84   

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BayObLG, 23.01.1985 - RReg. 4 St 309/84 (https://dejure.org/1985,1456)
BayObLG, Entscheidung vom 23.01.1985 - RReg. 4 St 309/84 (https://dejure.org/1985,1456)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - RReg. 4 St 309/84 (https://dejure.org/1985,1456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jrm-legal.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Löst eine rechtswidrige Betriebsprüfung die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1 a AO aus? (Stbg 2006, 137-144)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 519
  • NStZ 1985, 228 (Ls.)
  • StV 1985, 508
  • BB 1985, 856
  • JR 1985, 523
  • BayObLGSt 1985, 18
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 24.02.1972 - RReg. 4 St 135/71
    Auszug aus BayObLG, 23.01.1985 - RReg. 4 St 309/84
    Die weit über vergleichbare Vorschriften des Strafgesetzbuches hinausgehende Rechtswohltat der substanzielle nach der Abgabenordnung findet ihre Rechtfertigung allein in der steuerpolitischen Zielsetzung einer Vermehrung des Steueraufkommens, also in dem Bestreben des Staates, tunlichst in den Besitz aller ihm geschuldeten Steuern zu gelangen, deren er bedarf, um seine Aufgaben zu erfüllen (RG, Reichssteuerblatt 1942, 865, 867; BGHSt 12, 100, 101; Senatsbeschluss vom 24.2.1972, BayObLGSt 1972, 39, 41; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung , 8. Aufl., Rdn. 7 bis 10, Kohlmann, Rdn.16, je zu § 371 AO ).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24.2.1972 (aaO.) darauf hingewiesen, dass die Vergünstigung der Selbstanzeige durchaus auch dem Täter zugute kommen soll, der die Entdeckung seiner Tat befürchtet.

  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 370/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1985 - RReg. 4 St 309/84
    Die weit über vergleichbare Vorschriften des Strafgesetzbuches hinausgehende Rechtswohltat der substanzielle nach der Abgabenordnung findet ihre Rechtfertigung allein in der steuerpolitischen Zielsetzung einer Vermehrung des Steueraufkommens, also in dem Bestreben des Staates, tunlichst in den Besitz aller ihm geschuldeten Steuern zu gelangen, deren er bedarf, um seine Aufgaben zu erfüllen (RG, Reichssteuerblatt 1942, 865, 867; BGHSt 12, 100, 101; Senatsbeschluss vom 24.2.1972, BayObLGSt 1972, 39, 41; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung , 8. Aufl., Rdn. 7 bis 10, Kohlmann, Rdn.16, je zu § 371 AO ).
  • BFH, 05.04.1984 - IV R 244/83

    Auskunftsverlangen - Finanzamt - Anfechtungsklage - Außenprüfung

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1985 - RReg. 4 St 309/84
    Der angeführte Hinweis machte die darin bezeichneten Steuern daher nicht zum Gegenstand der Anordnung der Außenprüfung (BFH, BStBl. 1979 II 250; BB 1984 1285).
  • AG Saarbrücken, 02.12.1982 - 35-55/82
    Auszug aus BayObLG, 23.01.1985 - RReg. 4 St 309/84
    Mit den vorgenannten Umständen kann die ungleiche Behandlung von Steuer und sonstigen Straftaten durch den Strafaufhebungsgrund des § 371 AO auch unter dem Gesichtspunkt von Art. 3 GG , entgegen der Ansicht des Amtsgerichts Saarbrücken, NStZ 1983, 176 , gerechtfertigt werden (vgl. auch BGH, ZfZ 1983, 374; Franzheim, NStZ 1982, 137, 139).
  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 37/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob sich die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1 a AO, wie die Revision hervorhebt, bei einer steuerlichen Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) allein nach dem Inhalt der Prüfungsanordnung richtet (vgl. BayObLG wistra 1985, 117, 118; 1987, 77; LG Verden wistra 1986, 228; Zeller in Koch AO 3. Aufl. § 371 Rdn. 28; Hübner a.a.O. § 371 Rdn. 82) oder ob sie sich bei unmittelbarem Sachzusammenhang, insbesondere bei Fortsetzungszusammenhang, auch auf Steuerarten und Veranlagungszeiträume beziehen kann, auf die sich die Prüfungsanordnung nicht erstreckt (vgl. Klein/Orlopp AO 3. Aufl. § 371 Anm. 6; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 371 AO Rdn. 85 ff.).
  • BGH, 15.01.1988 - 3 StR 465/87

    Hinderung des Eintritts der Straffreiheit durch das Erscheinen des Außenprüfers -

    Bei der Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) schließt das Erscheinen des Prüfungsbeamten die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige nur bei einem Steuerpflichtigen aus, gegen den die Prüfungsanordnung (§ 196 AO) ergangen ist; auch wirkt die Sperre nur für die nach der Anordnung zu prüfenden Steuerarten und die genannten Prüfungszeiträume (vgl. BayObLG wistra 1985, 117; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO 8. Aufl. § 371 Rdn. 82-83; Kühn/Kutter/Hofmann AO 15. Aufl. § 371 Anm. 2; Zeller in Koch AO 3. Aufl. § 371 Rdn. 28).
  • OLG Celle, 27.03.2000 - 2 Ws 33/00

    Steuerhinterziehung; Hinreichender Tatverdacht ; Wirksame Selbstanzeige;

    § 371 AO gewährt Straffreiheit nicht als Belohnung für bessere Einsichten und eigene Aufklärungsarbeit des Steuersünders, sondern als Anreiz zur Aufdeckung bisher verschlossener Steuerquellen; diese Vorschrift beruht auf rein fiskalischen Erwägungen (vgl. BGHSt 35, 36, 37; BayObLG wistra 1985, 117).
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   OLG Hamburg, 20.03.1985 - 1 Ss 218/84   

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OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. März 1985 - 1 Ss 218/84 (https://dejure.org/1985,15435)
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Papierfundstellen

  • MDR 1985, 519
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