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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.03.1985 - 2 W 16/85   

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https://dejure.org/1985,4574
OLG Celle, 05.03.1985 - 2 W 16/85 (https://dejure.org/1985,4574)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.03.1985 - 2 W 16/85 (https://dejure.org/1985,4574)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. März 1985 - 2 W 16/85 (https://dejure.org/1985,4574)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 591
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Wenn man die Ungewissheit über die Zulässigkeitskriterien einer Untätigkeitsbeschwerde und die praktischen Auswirkungen auf das Verfahren im vorliegenden Fall berücksichtigt, ist aber nicht von besonderem Gewicht, dass das OLG Celle eine solche Beschwerde nicht grundsätzlich ausgeschlossen hat (OLG Celle, Beschl. v. 17.3. 1975 - 7 W 22/75, unveröff.; OLG Celle, Beschl. v. 5.3. 1985 - 2 W 16/85).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1988 - 16 WF 187/88

    Prozeßkostenhilfe; Mündliche; Hauptverhandlung; Entscheidung; Beschwerde

    Unter diesem Gesichtspunkt kann im Einzelfalle die Verzögerung der Entscheidung über die beantragte PKH je nach der Mentalität des einzelnen Rechtsanwaltes u. U. auch zu einer Ä wenn auch schwer greifbaren Ä mittelbaren Beeinträchtigung der armen Partei führen; es ist nicht ausgeschlossen, daß sich der eine oder andere Rechtsanwalt Ä menschlich vielleicht verständlich Ä angesichts der Ungewißheit, ob er überhaupt eine Gegenleistung für seine Tätigkeit in dem betreffenden Verfahren erhält, nicht so für die Belange seines Mandanten einsetzt, wie es an sich wünschenswert wäre (s. dazu auch OLG Celle, MDR 1985, 591, 592, m. w. N.).

    Anders als im Fall OLG Celle, MDR 1985, 591 ist dabei aber noch nicht eine Situation erreicht, die die Beschwerde statthaft macht.«.

  • OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 4 W 65/02

    Prozesskostenhilfeentscheidung: Untätigkeitsbeschwerde gegen die unzumutbare

    Sie ist nach herrschender, vom Senat geteilter Ansicht dann eröffnet, wenn - wie im vorliegenden Falle - die Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch über einen unzumutbaren Zeitraum hinaus verzögert wird und sich bei objektiver Betrachtung letztlich als Verweigerung des Rechtsschutzes darstellt, die einer Ablehnung gleich zu achten ist (vgl. dazu etwa OLG Celle MDR 1985, 591, 592; OLG Hamburg NJW-RR 1989, 1022, 1023; OLG Stuttgart AnwBl. 1993, 299; OLG Brandenburg OLGR 1996, 200; OLG Dresden OLGR 2001 129, 130; differenzierend KG Berlin KGR 1997, 251 und OLG Karlsruhe FamRZ 1989, 767, 769 f.; Zöller/Philippi, ZPO 23. Aufl. § 127 Rdn. 11 und Zöller/Gummer aaO § 567 Rdn. 21 b, jew. m.w.N. auch zur Gegenansicht).
  • LAG Köln, 09.06.2004 - 3 Ta 185/04

    PKH, Untätigkeit, Beschwerdemöglichkeit, Verfahrensverzögerung, Gebot der

    Mit der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum geht die erkennende Kammer daher in einem derartigen Fall von einer analogen Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO und damit einer Beschwerdemöglichkeit des Antragstellers aus (LAG Berlin, Beschluss vom 28.11.1983 - 9 Ta 14/83, MDR 1984, 258; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.02.1995 - 19 W 13/95, MDR 1995, 635; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.1983 - 15 W 56/83, NJW 1984, 985; OLG Celle, Beschluss vom 05.03.1985 - 2 W 16/85, MDR 1985, 591; Saarländisches OLG, Beschluss vom 18.04.1997 - 8 W 279/96, MDR 1997, 1062; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.1986 - 10 WF 2/86, FamRZ 1986, 485; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.05.1989 - 2 UF 24/89, NJW-RR 1989, 1022; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.01.1992 - 7 W 3/91, AnwBl 1993, 299; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.09.2002 - 4 W 65/02; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rz 865; Schoreit/Dehn, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, 7. Aufl., § 127 ZPO Rz 4; MünchKomm-Wax, ZPO, 2. Aufl., § 127 Rz 36; Musielak/Fischer, ZPO, 2. Aufl., § 118 Rz 19; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 127 Rz 11; Schneider, MDR 1998, 252, 255; a.A.: OVG Münster, Beschluss vom 03.12.1997 - 24 E 921/97, DVBl 1998, 241; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rz 6).
  • OLG Hamm, 16.10.2000 - 13 W 35/00

    Unzulässige Beschwerde gegen Zurückweisung des Prozeßkostenhilfeantrages bei

    Während das Oberlandesgericht Celle (MDR 1985, 591) die Beschwerde für unbefristet zulässig hält, kann das Rechtsmittel nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (NJW-RR 1998, 511) nach Ablauf von sechs Monaten verwirkt und damit unzulässig sein.
  • BFH, 13.09.1988 - VII B 64/88

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Nichtbescheidung -

    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte und im zivilprozessualen Schrifttum wird indes die Auffassung vertreten, daß eine vorwerfbare unangemessene Verzögerung der Entscheidung über die PKH einer Ablehnung des Antrags gleichkomme und dagegen die Beschwerde nach den §§ 127 Abs. 2, 567 ZPO gegeben sei (vgl. Zöller/Schneider, Zivilprozeßordnung, 15. Aufl., § 119 Rdnr. 20 a.E., m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, Zivilprozeßordnung, 46. Aufl., § 118 Anm. 1 B und § 127 Anm. 7 B a); Schneider, Der Deutsche Rechtspfleger 1985, 430, 433; Landesarbeitsgericht - LAG - Berlin, Beschluß vom 28. November 1983 9 Ta 14/83, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1984, 258; Oberlandesgericht -OLG- Celle, Beschluß vom 5. März 1985 2 W 16/85, MDR 1985, 591, 592; anderer Ansicht OVG Bremen in NJW 1984, 992).
  • OLG Jena, 02.05.2003 - 2 WF 118/03

    Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei Verzögerung einer Entscheidung

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.10.1984 - 4 W 113/84   

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https://dejure.org/1984,7564
OLG Hamm, 30.10.1984 - 4 W 113/84 (https://dejure.org/1984,7564)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.1984 - 4 W 113/84 (https://dejure.org/1984,7564)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 1984 - 4 W 113/84 (https://dejure.org/1984,7564)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 591
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2009 - 3 Ta 40/09

    Vollstreckungstitel - kein vollstreckungsfähiger Inhalt bei Bezugnahme auf eine

    Um die Wirkungslosigkeit des Beschlusses vom 19.01.2009 - 8 Ca 857/08 - klarzustellen, wird im vorliegenden Beschluss-Tenor ausdrücklich die Erledigung der Hauptsache festgestellt (§ 269 Abs. 3 S. 1 Halbsatz 2 ZPO analog: "rückwirkende" Wirkungslosigkeit bzw. Wirkungslosigkeit "ex tunc"; vgl. OLG Thüringen v. 16.06.2002 - 6 W 248/02 - OLG Hamm v. 30.10.1984 - 4 W 113/84 -).
  • OLG Hamm, 28.11.1991 - 23 W 470/91
    Im vorliegenden Fall ist durch die übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Parteien in der Berufungsinstanz vor dem 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm die bis dahin nicht rechtskräftige Sachentscheidung des Landgerichts in Wegfall geraten (vgl. OLG Hamm MDR 1985, 591; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 49. Aufl, § 91 a, Anm. 8 B).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.01.1985 - 2 W 7/85   

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https://dejure.org/1985,9332
OLG Celle, 24.01.1985 - 2 W 7/85 (https://dejure.org/1985,9332)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.01.1985 - 2 W 7/85 (https://dejure.org/1985,9332)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Januar 1985 - 2 W 7/85 (https://dejure.org/1985,9332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO § 127
    Prozeßkostenhilfe; Versagung nach Abschluß der zweiten Instanz; Zulässigkeit der Beschwerde.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 591
  • FamRZ 1986, 82 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus OLG Celle, 24.01.1985 - 2 W 7/85
    Hiervon ist jedoch dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Prozeßkostenhilfeantrag zwar während des Verfahrens gestellt, jedoch nicht rechtzeitig vor Beendigung der Instanz beschieden worden ist (vgl. BGH FamRZ 1982, 58 = BGHF 2, 809; OLG Frankfurt MDR 1983, 137; BayObLG FamRZ 1984, 73).

    Soweit Schneider (in Zöller, aaO) hieraus den Schluß zieht, daß eine Beschwerde jedenfalls dann unzulässig sei, wenn die Partei nicht "alsbald« tätig werde, also Beschwerde einlegt, folgt der Senat dieser Auffassung nicht; vielmehr stellt die Möglichkeit der Rückbeziehung der Prozeßkostenhilfebewilligung auf den Zeitpunkt der Einreichung eines bescheidungsfähigen Antrages (vgl. BGH FamRZ 1982, 58 = BGHF 2, 809) gerade die - zulässige - Ausnahme von der Regel dar, daß Prozeßkostenhilfe grundsätzlich der bedürftigen Partei die Prozeßführung ermöglichen soll, also für die Zukunft gewährt wird (vgl. OLG Frankfurt MDR 1983, 137).

  • BGH, 29.06.1989 - III ZB 21/89

    Zulässigkeit der Wiederholung eines abgelehnten Prozesskostenhilfegesuchs

    Ob die Einlegung eines Rechtsmittels gegen jenen Beschluß jetzt, nach mehr als 2 1/2 Jahren, noch zulässig ist, hat der Senat nicht zu entscheiden (vgl. dazu OLG Schleswig SchlHA 1979, 211 und 1984, 174, 175; OLG Celle MDR 1985, 591, OLG Hamm RPfl 1986, 447).
  • KG, 10.02.2014 - 4-41/14

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Leistung sonstiger Rechtshilfe, hier:

    Es genügt insoweit, dass verständlich ist, was der ersuchende Staat begehrt, und dass der Sachverhalt zumindest so ausführlich mitgeteilt wird, dass eine sachgerechte Erledigung, namentlich eine sinnvolle Befragung der zu vernehmenden Person und die Belehrung des Beschuldigten zu dem ihm zustehenden Aussageverweigerungsrecht (§ 59 Abs. 3 IRG i.V.m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO), - anhand vernünftiger Auslegung im Einzelfall - möglich scheint (vgl. OLG Celle, NdsRpfl 1985, 143, 144; OLG Köln, Beschluss vom 2. Februar 2009 - 6 AuslS 9/09 - [www.justiz.nrw.de]).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.1986 - 18 WF 138/86
    Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (MDR 1985, 591) vermag der Senat nicht zu folgen.
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