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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.03.1985 - 8 U 123/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2693
OLG Düsseldorf, 21.03.1985 - 8 U 123/84 (https://dejure.org/1985,2693)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.1985 - 8 U 123/84 (https://dejure.org/1985,2693)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 1985 - 8 U 123/84 (https://dejure.org/1985,2693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundurteil; Teilurteil; Schadensersatzanspruch; Rechnungsposten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 301

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 942
  • VersR 1986, 196
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    a) Bei der gegebenen Prozeßlage stand zunächst der Grundsatz entgegen, daß ein Teil eines einheitlichen Anspruchs, dessen Grund streitig ist, nur dann durch Teilurteil zugesprochen werden darf, wenn zugleich ein Grundurteil ergeht (vgl. OLG Hamm JMBlNRW 1965, 279, 280; OLG Düsseldorf MDR 1985, 942 [OLG Düsseldorf 21.03.1985 - 8 U 123/84]; Stein/Jonas/Leipold aaO § 301 Rdn. 8; de Lousanoff, Zulässigkeit des Teilurteils - 1979 - S. 36 f).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Der Grundsatz, daß ein Teilurteil nur erlassen werden darf, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen, auch aufgrund einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1986 aaO.), hat zur Folge, daß ein Teil eines einheitlichen Anspruchs, dessen Grund streitig ist, nur dann durch Teilurteil zugesprochen werden kann, wenn zugleich ein Grundurteil über die restlichen Anspruchsteile ergeht (BGHZ 107, 236, 242; vgl. BGH, Urteil vom 22. März 1991 - V ZR 16/90 - NJW 1991, 2082, 2083; OLG Hamm JMBl NRW 1965, 279, 280; OLG Düsseldorf MDR 1985, 942, 943 [OLG Düsseldorf 21.03.1985 - 8 U 123/84]; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 301 Rn. 8; de Lousanoff, Zulässigkeit des Teilurteils - 1979 - S. 35 f Schneider, MDR 1976, 93).
  • OLG Naumburg, 14.08.2003 - 3 UF 34/03

    Zur Zulässigkeit des Wechsels zwischen Auskunftsstufe und Leistungsstufe

    a) Bei der gegebenen Prozeßlage stand zunächst der Grundsatz entgegen, daß ein Teil eines einheitlichen Anspruchs, dessen Grund streitig ist, nur dann durch Teilurteil zugesprochen werden darf, wenn zugleich ein Grundurteil ergeht (vgl. OLG Hamm JMBlNRW 1965, 279, 280; OLG Düsseldorf MDR 1985, 942; Stein/Jonas/Leipold aaO § 301 Rdn. 8; de Lousanoff, Zulässigkeit des Teilurteils - 1979 - S. 36f).
  • OLG Köln, 18.12.1996 - 27 U 41/96

    Unabhängigkeit der Entscheidungüber den abgeurteilten Teil als Voraussetzung

    Daher darf der Teil eines einheitlichen, dem Grunde nach streitigen Anspruchs durch Teilurteil nur dann zugesprochen werden, wenn zugleich ein Grundurteil ergeht (OLG Düsseldorf, MDR 1985, 942; Stein/Jonas/Leipold, Rn. 8 zu § 308 m.w.N.), woran es vorliegend fehlt.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.04.1985 - 14 W 203/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3662
OLG Koblenz, 19.04.1985 - 14 W 203/85 (https://dejure.org/1985,3662)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.04.1985 - 14 W 203/85 (https://dejure.org/1985,3662)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. April 1985 - 14 W 203/85 (https://dejure.org/1985,3662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angelegenheit; Tätigkeit; Klageänderung; Parteiwechsel; Rechtsanwalt

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 942
  • VersR 1986, 350
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.10.1963 - II ZR 77/61

    Zulässigkeit der Widerklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.04.1985 - 14 W 203/85
    »Der Senat schließt sich der vom BGH (NJW 1964, 44; 1976, 240) vertretenen Klageänderungstheorie an.
  • KG, 18.01.1972 - 1 W 418/71
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.04.1985 - 14 W 203/85
    Der Senat befindet sich in der Kostenfrage Ä nur einmaliger Anfall der Prozeßgebühr auf der Beklagtenseite Ä in voller Übereinstimmung mit der h. M. in Literatur und Rechtspr. ... Der Auftrag an den Prozeßbevollmächtigten des Bekl. zur Verteidigung gegen die erhobene und fortbestehende Klage ist durch den Eintritt eines neuen Klägers nicht beendet worden (KG, NJW 1972, 960; LG Fürth, JurBüro 1975, 1465; a. M. OLG München, JurBüro 1968, 490).
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