Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 19.07.1985 | OLG Koblenz, 10.06.1985

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.07.1985 - 1 Ss 40/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2114
OLG Karlsruhe, 04.07.1985 - 1 Ss 40/85 (https://dejure.org/1985,2114)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.07.1985 - 1 Ss 40/85 (https://dejure.org/1985,2114)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juli 1985 - 1 Ss 40/85 (https://dejure.org/1985,2114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwehr; Rechtsgutverletzung; Verzicht auf das Notwehrrecht; Notwehrverzicht

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1358
  • MDR 1985, 955
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73

    Rechtfertigung einer Tat durch Notwehr - Fahrlässige Herbeiführung eines durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.1985 - 1 Ss 40/85
    Bei der vorliegenden Fallgestaltung handelt es sich Ä anders als in dem in BGHSt 25, 229 entschiedenen Fall Ä um einen Sachverhalt einer deshalb ausnahmsweise gerechtfertigten riskanten Handlung, weil bei Vorliegen der objektiven Notwehrvoraussetzungen der Rechtfertigungsgrund der Notwehr nur deshalb nicht durchgreift, weil der Angekl. dadurch freiwillig auf sein Notwehrrecht verzichtet hat, daß er Ä mit einem allerdings riskanten Fahrmanöver Ä dem rechtswidrigen Angriff auszuweichen suchte.«.
  • KG, 03.02.1997 - 1 Ss 261/96

    Erlaubnistatbestandsirrtum

    In bezug auf das Fahrlässigkeitsdelikt nach § 230 StGB scheidet zwar Putativnotwehr aus, weil der Angeklagte dem vermeintlichen rechtswidrigen Angriff nicht entgegentreten, sondern ihm ausweichen wollte, so daß es am Verteidigungswillen fehlte (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1986, 1358, 1360).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.07.1985 - RReg. 1 St 66/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4702
BayObLG, 19.07.1985 - RReg. 1 St 66/85 (https://dejure.org/1985,4702)
BayObLG, Entscheidung vom 19.07.1985 - RReg. 1 St 66/85 (https://dejure.org/1985,4702)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Juli 1985 - RReg. 1 St 66/85 (https://dejure.org/1985,4702)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 955
  • NStZ 1985, 502
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 653/80

    Strafzumessung - Einzelfreiheitsstrafe - Einzelgeldstrafe - Tagessatz

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1985 - RReg. 1 St 66/85
    »Der Senat ist in Übereinstimmung mit dem 2. Strafsenat des BGH (VRS 60, 192; vgl. auch BGHSt 30, 93) der Auffassung, daß das Fehlen eines Ausspruchs über die Tagessatzhöhe hinsichtlich einer in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogenen Geldstrafe lediglich zur Zurückverweisung an die Vorinstanz zur Nachholung dieses Ausspruchs, dagegen nicht zur Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe oder gar desjenigen über die Zahl der Tagessätze der einbezogenen Geldstrafe führt.
  • BGH, 05.11.1980 - 2 StR 518/80

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei einem

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1985 - RReg. 1 St 66/85
    Wegen der entgegenstehenden Entscheidungen des 2., 3. und 5. Strafsenats des BGH vom 5.11.1980 (2 StR 518/80), vom 26.7.1978 (3 StR 248/78) und vom 28.4.1981 (5 StR 179/81) wird die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.«.
  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 179/81

    Bildung einer Gesamtstrafe aus Geldstrafen und Freiheitsstrafen

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1985 - RReg. 1 St 66/85
    Wegen der entgegenstehenden Entscheidungen des 2., 3. und 5. Strafsenats des BGH vom 5.11.1980 (2 StR 518/80), vom 26.7.1978 (3 StR 248/78) und vom 28.4.1981 (5 StR 179/81) wird die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.«.
  • BGH, 26.07.1978 - 3 StR 248/78

    Erfordernis der Bestimmung der Höhe der einzelnen Tagessätze bei Bildung einer

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1985 - RReg. 1 St 66/85
    Wegen der entgegenstehenden Entscheidungen des 2., 3. und 5. Strafsenats des BGH vom 5.11.1980 (2 StR 518/80), vom 26.7.1978 (3 StR 248/78) und vom 28.4.1981 (5 StR 179/81) wird die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.«.
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1985 - RReg. 1 St 66/85
    »Der Senat ist in Übereinstimmung mit dem 2. Strafsenat des BGH (VRS 60, 192; vgl. auch BGHSt 30, 93) der Auffassung, daß das Fehlen eines Ausspruchs über die Tagessatzhöhe hinsichtlich einer in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogenen Geldstrafe lediglich zur Zurückverweisung an die Vorinstanz zur Nachholung dieses Ausspruchs, dagegen nicht zur Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe oder gar desjenigen über die Zahl der Tagessätze der einbezogenen Geldstrafe führt.
  • OLG Bamberg, 15.04.2014 - 3 Ss 56/14

    Revision, Sachrüge, Berufung, Urteilsaufhebung, Zurückverweisung,

    Ist die Bestimmung unterblieben, ist das Verfahren in der Regel zur Nachholung an die Vorinstanz zurückzuverweisen; einer Aufhebung der Gesamtstrafe oder der Anzahl der Tagessätze der einbezogenen Geldstrafe bedarf es nicht (Anschluss u.a. an BGHSt 30, 93; 34, 90; 57, 50 und BayObLG NStZ 1985, 502 = VRS 69, 433).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.06.1985 - 1 Ws 335/85   

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https://dejure.org/1985,8877
OLG Koblenz, 10.06.1985 - 1 Ws 335/85 (https://dejure.org/1985,8877)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.06.1985 - 1 Ws 335/85 (https://dejure.org/1985,8877)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Juni 1985 - 1 Ws 335/85 (https://dejure.org/1985,8877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zu einer sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung zu Bewährung; Auslegung eines Einspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 955
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines Strafbefehls - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.06.1985 - 1 Ws 335/85
    Das ist der Fall, wenn die Entscheidung vollinhaltlich niedergelegt und durch den zuständigen Richter unterschrieben ist (BGHSt 25, 187 [BGH 16.05.1973 - 2 StR 497/72] ; Kleinknecht-Meyer, aaO, vor § 33 Rdnr. 6), bzw. ohne Zweifel erkennbar ist, daß die Entscheidung auf dem Willen des zuständigen Richters beruht, das heißt seine Entschließung in der Sache darstellt (BayObLG in MDR 1957, 374; Kleinknecht-Meyer, aaO, vor § 33 Rdnr. 6).
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