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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.08.1985 - 6 W 55/85   

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https://dejure.org/1985,3955
OLG Köln, 16.08.1985 - 6 W 55/85 (https://dejure.org/1985,3955)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.08.1985 - 6 W 55/85 (https://dejure.org/1985,3955)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. August 1985 - 6 W 55/85 (https://dejure.org/1985,3955)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 152
  • GRUR 1986, 196
  • afp 1986, 263
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 27.02.2009 - 6 U 193/08

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von AGB

    Dass die Berufung den nach der Widerspruchsverhandlung erfolgten erstinstanzlichen Vortrag des Antragstellers zur Entstehung des Klauselwerks schlicht bestreitet, kann in diese Richtung um so weniger genügen, als seine Urheberschaft durch Vorlage einer Kopie der an seine Mandantin gerichteten Kostennote und durch seine anwaltliche Versicherung glaubhaft gemacht ist, was ein geeignetes Glaubhaftmachungsmittel darstellt (Senat, GRUR 1986, 196 = WRP 1986, 170; Zöller / Geimer / Greger, ZPO, 27. Aufl., § 294 Rn. 5).
  • OLG Celle, 25.10.2012 - 13 U 156/12

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für ein einstweiliges

    Eine anwaltliche Versicherung ist deshalb ebenfalls ein geeignetes Glaubhaftmachungsmittel (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. August 1985 - 6 W 55/85, GRUR 1986, 196; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 294 Rn. 5).
  • BPatG, 16.04.2008 - 29 W (pat) 44/06

    Perfect. ./. Perfector

    Die anwaltliche Versicherung über Vorgänge, die der Rechtsanwalt in seiner Berufstätigkeit wahrgenommen hat, ist ein geeignetes Mittel der Glaubhaftmachung im Sinn von § 294 ZPO (OLG Köln GRUR 1986, 196).
  • BPatG, 14.06.2023 - 6 Ni 22/16
    Als Mittel der Glaubhaftmachung nach § 294 Abs. 1 ZPO ist die anwaltliche Versicherung geeignet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - XII ZB 289/14 (LS), NJW 2015, 349; OLG Köln, Beschluss vom 16. August 1985 - 6 W 55/85 (LS), GRUR 1986, 196 - Anwaltliche Versicherung II, Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 6 W 65/20 -, veröffentlicht in juris, Rdnr. 3) und in diesem Fall auch ausreichend.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.10.1985 - W (Baul) 3/85   

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https://dejure.org/1985,9104
OLG Düsseldorf, 01.10.1985 - W (Baul) 3/85 (https://dejure.org/1985,9104)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.1985 - W (Baul) 3/85 (https://dejure.org/1985,9104)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 1985 - W (Baul) 3/85 (https://dejure.org/1985,9104)
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Papierfundstellen

  • MDR 1986, 152
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 11.11.2004 - 3 W 727/04

    Eidesstattliche Versicherung im selbständigen Beweisverfahren: Eignung als

    Beschränkt sich das Schriftstück, auf das sich die schriftliche Versicherung an Eides Statt bezieht, nicht lediglich auf eine Sachverhaltsdarstellung, sondern enthält es auch Rechtsausführungen, so genügt die eidesstattliche Versicherung grundsätzlich nicht zur Glaubhaftmachung, wobei allgemeine rechtliche Formulierungen nicht ins Gewicht fallen (hier: "Der Antragsgegner ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Dachentwässerung zu sorgen"; Anschluss OLG Düsseldorf, 1. Oktober 1985, W (Baul) 3/85, MDR 1986, 152).

    Mit dem Bundesgerichtshof ist der Senat der Auffassung, dass eine eidesstattliche Versicherung dann zur Glaubhaftmachung grundsätzlich nicht ausreicht, wenn sie lediglich auf ein anderes Schriftstück Bezug nimmt, welches nicht nur eine Sachverhaltsdarstellung, sondern auch Rechtsausführungen enthält (ebenso OLG Düsseldorf MDR 1986, 152).

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