Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.10.1985

Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85   

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BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85 (https://dejure.org/1985,2048)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1985 - 2 StR 626/85 (https://dejure.org/1985,2048)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1985 - 2 StR 626/85 (https://dejure.org/1985,2048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch - Erfordernis des Lösens von Zweifeln an der Freiwilligkeit des Rücktritts zugunsten des Angeklagten - Rücktritt - Vollendung der Tat - Innere Hemmungen - Unfreiwilligkeit - Freiwilligkeit - Psychische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 271
  • StV 1986, 149
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Rücktritt vom unbeendeten Versuch -

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85
    Entscheidend für die Frage der Freiwilligkeit ist, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorlag oder ob er noch Herr seiner Entschlüsse geblieben ist (BGH Strafverteidiger 1984, 329).

    Zweifel an der Freiwilligkeit sind zugunsten des Angeklagten zu lösen (BGH Strafverteidiger 1984, 329).

  • BGH, 19.08.1982 - 3 StR 125/82

    Zulässigkeit der Verwertung von Angaben eines Zeugen aus einer früheren

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85
    Unfreiwilligkeit wegen psychischen Unvermögens ist aber nur anzunehmen, wenn beim Täter innere Hemmungen solcher Art auftreten, die für ihn einen zwingenden Grund darstellen, von der Vollendung der Tat abzusehen (BGH, Beschluß vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82 - bei Holtz MDR 1982, 969).
  • BGH, 27.08.1982 - 3 StR 284/82

    Möglichkeit der Annahme von Unfreiwilligkeit des Rücktritts wegen psychischen

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85
    Unfreiwilligkeit wegen psychischen Unvermögens ist aber nur anzunehmen, wenn beim Täter innere Hemmungen solcher Art auftreten, die für ihn einen zwingenden Grund darstellen, von der Vollendung der Tat abzusehen (BGH, Beschluß vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82 - bei Holtz MDR 1982, 969).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, schlösse ein so begründeter emotionaler Zwang die Freiwilligkeit eines Rücktritts aus (vgl. BGH GA 1977, 75, 76; BGH bei Holtz MDR 1986, 271; BGH NStZ 1994, 428; Dreher/Tröndle aaO § 24 Rdn. 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Es kommt darauf an, ob sich der betreffende Umstand für den Täter als ein "zwingendes Hindernis« darstellt (BGH, bei Holtz MDR 1982, 969; 1986, 271).
  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 324/23

    Rücktritt vom beendeten Versuch - und die Frage der Freiwilligkeit

    Dabei kommt es darauf an, ob sich der betreffende Umstand für den Täter als ein "zwingendes Hindernis" darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82, MDR 1982, 969; vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85; MDR 1986, 271; vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, aaO; Bottke in Festschrift 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, Bd. IV, S. 135, 169 f.).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Zweifel an der Freiwilligkeit sind zugunsten des Angeklagten zu lösen (BGH, Beschluß vom 13. November 1985 - 2 StR 626/85, bei Holtz MDR 1986, 271 m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Bleibt offen, ob der Täter von der weiteren Tatausführung - hier des Totschlags - durch Umstände gehindert war, die von seinem Willen unabhängig waren, so ist nach dem Zweifelssatz von der Freiwilligkeit des Rücktritts auszugehen (BGH bei Holtz MDR 1982, 969; MDR 1986, 271; BGH StV 1992, 10, 11; BGH, Beschluß vom 20. Januar 1995 - 2 StR 715/94; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 28).
  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Insoweit verbleibende Zweifel müßten zu Gunsten des Angeklagten gelöst werden (BGHR StGB § 24 I 1 Versuch, unbeendeter 11; BGH bei Holtz MDR 1986, 271 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01

    Versuchter Totschlag; Rücktritt; Freiwilligkeit (Zweifelssatz); Gefährliche

    b) Da das Landgericht zur Frage der Freiwilligkeit des Abstandnehmens von weiteren Messerstichen durch den Angeklagten keine sicheren Feststellungen treffen konnte, hat es zu Recht den Zweifelssatz: zu Gunsten des Angeklagten angewendet (vgl. BGH bei Holtz MDR 1986, 271; StV 1992, 224, 225; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 11) - daß dieser nämlich, als er vom Nebenkläger abließ, nicht ausschließbar weiter "Herr seiner Entschlüsse" war (vgl. BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94

    Rücktritt - Freiwilligkeit - Unbeendeter Versuch - Vergewaltigung -

    Sie mußte deshalb auch für die Frage eines freiwilligen Rücktritts von dem für den Angeklagten günstigsten Sachverhalt ausgehen (BGH StV 1984, 329; 1986, 149; 1988, 201; 1992, 10; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. Rdn. 6 c; Lackner StGB 20. Aufl. Rdn. 16 jeweils zu § 24).
  • BGH, 20.01.1988 - 3 StR 571/87

    Abstandnehmen vom Geschlechtsverkehr auf Grund der Monatsblutung des Tatopfers

    Unabhängig vom Mitwirken äußerer Umstände (vgl. BGH StV 82, 259) ist für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts entscheidend, ob aus Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorlag oder ob er Herr seiner Entschlüsse geblieben ist (BGH bei Holtz MDR 1986, 271), also etwa, ob dem Angeklagten die Zeugin angesichts ihres Zustandes nicht mehr als Tatopfer geeignet schien oder ob er aus Rücksicht auf sie von der weiteren Tatausführung Abstand nahm (vgl. ferner BGHR StGB § 24 I 1 Freiwilligkeit 1+2).
  • BGH, 14.02.1991 - 4 StR 20/91

    Grundlagen der Strafbarkeit: Versuch und Rücktritt bei Vergewaltigung

    Das Landgericht befaßt sich nicht mit der entscheidenden Frage, ob aus der Sicht des Täters seinem Weiterhandeln ein für ihn zwingendes Hindernis (vgl. BGHSt 35, 184, 186) [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87] entgegenstand oder ob er "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (BGH bei Holtz MDR 1986, 271; BGHR StGB § 24 I 1 Freiwilligkeit 5).
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 577/91

    Freiwilliger Rücktritt vom Versuch

  • BGH, 21.01.1988 - 4 StR 653/87

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts

  • BGH, 03.02.1988 - 3 StR 586/87

    Tötung eines Mitwissers im Sinne eines Rücktritts vom Versuch der Beteiligung

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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1985 - 4 StR 516/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2469
BGH, 17.10.1985 - 4 StR 516/85 (https://dejure.org/1985,2469)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1985 - 4 StR 516/85 (https://dejure.org/1985,2469)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85 (https://dejure.org/1985,2469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in die Urteilsformel bei Verurteilung wegen Verabredung zu einem Verbrechen - Verurteilung eines heranwachsenden Angeklagten, gegen das Jugendstrafrecht angewendet , wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall ...

  • Wolters Kluwer

    Keine Verurteilung eines heranwachsenden Angeklagten wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall - Anwendung von Jugendstrfrecht bei heranwachsenden Angeklgten - Anwendung der Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts bei der Bemessung der Jugendstrafe

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Fehlen einer ordnungsgemäßen Revisionsbegründung

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 271
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 324/23

    Rücktritt vom beendeten Versuch - und die Frage der Freiwilligkeit

    Dabei kommt es darauf an, ob sich der betreffende Umstand für den Täter als ein "zwingendes Hindernis" darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82, MDR 1982, 969; vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85; MDR 1986, 271; vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, aaO; Bottke in Festschrift 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, Bd. IV, S. 135, 169 f.).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Da § 30 StGB kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines bestimmten Verbrechens, wie auch an dessen Rechtsfolgen, anknüpft und lediglich die Strafdrohung auf einzelne Vorbereitungshandlungen ausdehnt, ist es geboten, die Bezeichnung des Verbrechens in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGH bei Dallinger MDR 1969, 722; BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 1984 - 4 StR 41/84 - und vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85).
  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 766/95

    Rechtmäßigkeit der Vollstreckung der Hälfte der Strafe vor der Maßregel

    Auch wenn durch dieses Bemühen der Erfolg nicht abgewendet werden konnte, so durfte es doch bei der Strafzumessung nicht unbeachtet bleiben (vgl. auch Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85 - bei Holtz, MDR 1986, 271).
  • BGH, 09.07.1991 - 4 StR 291/91

    Revision - Verhängung - Höchststrafe

    Es konnte nämlich ausgeschlossen werden, daß der Tatrichter auch unter Berücksichtigung sämtlicher von dem Angeklagten in der Revision angeführter Milderungsgründe (vgl. BGH, bei Holtz, MDR 1986, 271 sowie BGHR, StGB § 223 a I Strafzumessung 2) auf eine noch darunter liegende Strafe erkennen würde.
  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90

    Erfordernis der Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in der

    Da § 30 StGB kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines bestimmten Verbrechens wie auch an dessen Rechtsfolgen anknüpft, muß die rechtliche Bezeichnung der geplanten Tat in die Urteilsformel aufgenommen werden (BGH bei Holtz, MDR 1986, 271).
  • BGH, 26.11.1997 - 2 StR 573/97

    Bindung des § 30 Strafgesetzbuch (StGB) als unselbständiger Straftatbestand an

    Da § 30 StGB kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines bestimmten Verbrechens wie auch an dessen Rechtsfolgen anknüpft, muß die rechtliche Bezeichnung der geplanten Tat in die Urteilsformel aufgenommen werden (vgl. u.a. BGH bei Holtz, MDR 1986, 271; BGH, Beschluß vom 17. September 1990 - 1 StR 439/90).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 327/89

    Verwahrung eingenommener Versicherungsprämien auf einem Sonderkonto - Fortgesetzt

    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts in die Strafzumessung ist u.a. jedoch dann zulässig und erforderlich, wenn der Tatrichter sich mit wesentlichen zu Gunsten des Täters sprechenden Umständen nicht auseinandergesetzt hat (vgl. Beschluß des Senats vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85, teilweise abgedruckt bei Holtz MDR 1986, 271; Dreher/Tröndle 44. Aufl. § 46 StGB Rdn. 53 mit weit.
  • BGH, 23.05.1989 - 4 StR 224/89

    Unbegründetheit der Revision

    Jedoch wird der Schuldspruch dahin berichtigt, daß der Angeklagte anstelle der Verabredung "zu einem Verbrechen" der Verabredung zum erpresserischen Menschenraub (§§ 30 Abs. 2, 239 a Abs. 1 StGB) schuldig ist (Beschluß des Senats vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85).
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