Rechtsprechung
BayObLG, 30.12.1985 - 3 ObOWi 150/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verstoß gegen § 62 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BlmSchG
Papierfundstellen
- MDR 1986, 518
- NVwZ 1986, 695
- BayObLGSt 1985, 145
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 03.03.1986 - 1 Ws 54/86, 1 Ws 55/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kosten eines Wahlverteidigers; Gebühren eines Pflichtverteidigers; Erstattungsfähigkeit; Rücknahme der die Bestellung
Papierfundstellen
- MDR 1986, 518
- Rpfleger 1986, 276
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Regensburg, 11.01.1980 - 1 Qs 168/79
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.1986 - 1 Ws 54/86
An seiner bisher gegenteiligen Auffassung (MDR 1980, 519) hält der Senat nicht länger fest, da die Kosten des Pflichtverteidiges in den genannten Fällen nicht vom Angekl., sondern vom »Staat« verursacht worden sind, sie mithin auch nicht mehr als Teil derjenigen Kosten anzusehen sind, die zur zweckentsprechenden Verteidigung des Angekl. erforderlich waren (vgl. LG Marburg StV 1984, 345 m. weit. Nachw.).
- OLG Rostock, 08.11.2016 - 20 Ws 276/16
Anspruch des Freigesprochenen auf Ersatz der Wahlverteidigergebühren: Zusätzliche …
Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung, also aus verfahrensbezogenen Gründen, neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, Az. 2 Ws 383/04 bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1986, 518; KG NStZ-RR 2000, 163; OLG Jena, Beschluss vom 14.12.1999, Az. 1 Ws 355/99) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (…so Hanseatisches OLG Hamburg a.a.O.;… OLG Köln a.a.O.; KG StV 2003, 175; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287). - OLG Köln, 13.12.2002 - 2 Ws 634/02
Gebührenrechtliche Rückwirkung einer späteren Pflichtverteidigerbestellung auf …
Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 1984 - 2 BvR 275/83 (NJW 1984, 2403 = NStZ 1984, 561) - darf sogar als anerkannt geltend, dass - im Fall des Freispruchs eines Angeklagten - auch die strenge Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strafverfahrens der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zweiten Pflichtverteidigers im Strafprozess nicht entgegensteht (…vgl. dazu: Senat a.a.O., ebenso OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 235; OLG Rostock, StV 1997, 33; vgl. ferner für den Fall der Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger: HansOLG Hamburg, MDR 1986, 518, OLG München, NStZ 1981, 194). - KG, 23.12.2002 - 3 Ws 447/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Wahlverteidigers bei Freispruch; …
So sind die gesamten Kosten eines Wahlverteidigers - neben den Gebühren eines Pflichtverteidigers jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn das Gericht die Bestellung des Pflichtverteidigers entgegen § 143 StPO nicht oder nicht rechtzeitig zurückgenommen oder aus Fürsorgegründen oder zur Sicherung des Verfahrens die zusätzliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers oder die Beibehaltung seiner Beiordnung für notwendig gehalten hat (vgl. BVerfG NStZ 1984, 561, 562; KG bei Kotz NStZ-RR 2000, 163; NStZ 1994, 451; JR 1980, 436; HansOLG Hamburg MDR 1986, 518; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 235; AnwBl .
- OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13
Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse: Kosten des …
Dies ist namentlich dann der Fall, wenn einem Beschuldigten ohne dessen Veranlassung, also aus verfahrensbezogenen Gründen, neben dem Wahlverteidiger ein Pflichtverteidiger zur Verfahrenssicherung bestellt wird (so OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2004, Az. 2 Ws 383/04 bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1986, 518; KG NStZ-RR 2000, 163; Beschluss des Senats vom 14.12.1999, Az. 1 Ws 355/99) oder wenn eine zuvor erfolgte Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen wird (…so Hanseatisches OLG Hamburg a.a.O.;… OLG Köln a.a.O.; KG StV 2003, 175; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 287). - OLG Köln, 09.08.2002 - 2 Ws 191/02 Denn es ist - im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 1984 - 2 BvR 275/83 (NJW 1984, 2403 = NStZ 1984, 561) - anerkannt, dass § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strafverfahrens der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zweiten Pflichtverteidigers im Strafprozess nicht entgegensteht (vgl. dazu: Senatsentscheidung vom 10.02.1998 - 2 Ws 676/97 - = StV 1998, 621, ebenso OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 235; OLG Rostock, StV 1997, 33; vgl. ferner für den Fall der Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger: HansOLG Hamburg, MDR 1986, 518, OLG München, NStZ 1981, 194).
- KG, 12.12.2002 - 3 Ws 447/02 So sind die gesamten Kosten eines Wahlverteidigers - neben den Gebühren eines Pflichtverteidigers - jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn das Gericht die Bestellung des Pflichtverteidigers entgegen § 143 StPO nicht oder nicht rechtzeitig zurückgenommen oder aus Fürsorgegründen oder zur Sicherung des Verfahrens die zusätzliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers oder die Beibehaltung seiner Beiordnung für notwendig gehalten hat (vgl. BVerfG, NStZ 1984, 561, 562; KG, bei Kotz, NStZ-RR 2000, 163; NStZ 1994, 451 ; JR 1980, 436; HansOLG Hamburg, MDR 1986, 518 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 235 ; AnwBl 1983, 40; OLG Bamberg, JurBüro 1984, 247; OLG Koblenz, MDR 1984, 777; OLG Frankfurt a.M., AnwBl 1983, 41; OLG München, NStZ 1981, 194 ).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.11.1985 - 5 Ss (OWi) 328/85 - 269/85 I |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.1985 - 5 Ss (OWi) 328/85 - 269/85 I (https://dejure.org/1985,12627)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 1985 - 5 Ss (OWi) 328/85 - 269/85 I (https://dejure.org/1985,12627)
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 518
Rechtsprechung
BayObLG, 13.12.1985 - 3 ObOWi 148/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Werbemäßige Beschriftung der Außenwand eines Gebäudes als Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage
Papierfundstellen
- MDR 1986, 518
- NVwZ 1986, 868
- BayObLGSt 1985, 138