Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 2 Ss OWi 17/86 - 13/86 II |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.1986 - 2 Ss OWi 17/86 - 13/86 II (https://dejure.org/1986,7960)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 1986 - 2 Ss OWi 17/86 - 13/86 II (https://dejure.org/1986,7960)
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Papierfundstellen
- MDR 1986, 696
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss OWi 60/17
Umfang der Beförderungspflicht der Taxiunternehmer
Zwar reicht der bloße Anschein der Beförderungsbereitschaft bei tatsächlich fehlendem Beförderungswillen nicht für die Annahme eines Bereithaltens aus (…OLG Koblenz Urt. v. 19.3.2002 - 4 U 1198/01, BeckRS 2002, 30247776; BVerwG, Urteil vom 12. September 1980 - 7 C 92/78 -, BVerwGE 61, 9-14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.1986, 2 Ss (OWi) 17/86 - 13/86; … - OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 1198/01
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Taxigewerbe
Die Fahrbereitschaft hängt vielmehr entscheidend (auch) vom Willen des Fahrers ab (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1986, 696). - BayObLG, 28.05.2002 - 3 ObOWi 42/02
Bereitstellung des Taxis nach Münchner Taxiordnung
"Bereithalten" bzw. "Bereitstellen" im Sinne der genannten Bestimmungen, beide Begriffe stimmen inhaltlich überein, bedeutet nicht nur das Aufstellen eines fahrbereiten Taxis mit der ausgedrückten Bereitschaft des in der Nähe verbleibenden Fahrers zur sofortigen Ausführung von Fahraufträgen (vgl. dazu BVerwGE 61, 9; BayObLGSt 1984, 23; OLG Düsseldorf VRS 71, 232, jeweils m.w.N.).
Rechtsprechung
BayObLG, 11.03.1986 - RReg. 4 St 226/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vermietung; Jugendgefährdende Schriften; Strafbar; Ladengeschäft; Pornographische Schriften; Indizierte Schriften; Zugänglich
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1701
- MDR 1986, 696
- NStZ 1986, 322
- BayObLGSt 1986, 31
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Stuttgart, 10.12.1985 - 8 Qs 81/85
Auszug aus BayObLG, 11.03.1986 - RReg. 4 St 226/85
Danach sind unter »Ladengeschäften« räumlich und organisatorisch eigenständige Einzelhandelsgeschäfte zu verstehen, die in einem Ladenlokal betrieben werden, das entweder direkt von der Straße her oder über einen bloß als Verkehrsfläche genutzten Vorraum (Passage, Flur, Treppenhaus o. ä.) zu betreten ist (so zutreffend LG Stuttgart, Beschl. v. 10.12.1985 Ä 8 Qs 81/85).
- VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01
Keine Jugendgefährdung durch speziell gesicherte Video-Verleih-Automaten
Seine selbständige Bedeutung hat § 3 Abs. 1 Nr. 3 GjSM ebenso wie § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB demgegenüber darin, dass Kinder und Jugendliche von Videotheken, die nicht ausschließlich jugendfreie Video-Filme, sondern auch jugendgefährdende Erzeugnisse anbieten, von vornherein und völlig ferngehalten werden sollen (…VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.11.1986, a. a. O., 1446 l. Sp.; Bay. OLG, Beschl. v. 11.03.1986, NJW 1986, 1701;… OLG Hamburg, a. a. O., 1184 r. Sp.;… Erläuterungen zum GjSM, a. a. O., V G 50 zu § 3 S. 17, 24 f. m. w. N.). - BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02
Begriff des Ladengeschäfts
Hiervon ausgehend wird von der Rechtsprechung zu § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB der Begriff "Ladengeschäft" in erster Linie dahingehend verstanden, dass hierunter räumlich und organisatorisch selbständige Einzelhandelsgeschäfte fallen, die in einem Ladenlokal betrieben werden, das entweder direkt von der Straße her oder über einen bloß als Verkehrsfläche genutzten Raum (Passage, Flur, Treppenhaus u. ä.) zu betreten ist (vgl. BayObLGSt 1986, 31/33;… Tröndle/ Fischer StGB 50. Aufl. § 184 Rn. 24 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1986 - 1 S 2314/86
Rechtsbegriff des "Ladengeschäfts" im Sinne des JgefSchrG § 3 Abs 1 Nr 3
Er läßt sich jedoch mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln dahin bestimmen, daß unter einem Ladengeschäft i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 3 GjS ein Einzelhandelsgeschäft zu verstehen ist, das in einem unmittelbar an die allgemein zugängliche Verkehrsfläche grenzenden Geschäftslokal (»Laden«) räumlich und organisatorisch eigenständig betrieben wird (ebenso BayObLG, NJW 1986, 1701 m. weit. Nachw. [hier: III (340) 111 d]).