Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.03.1986 | KG, 05.06.1986

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.06.1986 - 8 U 279/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,9529
OLG Düsseldorf, 12.06.1986 - 8 U 279/84 (https://dejure.org/1986,9529)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.1986 - 8 U 279/84 (https://dejure.org/1986,9529)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - 8 U 279/84 (https://dejure.org/1986,9529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 933
  • VersR 1987, 619
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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1986 - PatAnwZ 2/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4016
BGH, 17.03.1986 - PatAnwZ 2/85 (https://dejure.org/1986,4016)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1986 - PatAnwZ 2/85 (https://dejure.org/1986,4016)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1986 - PatAnwZ 2/85 (https://dejure.org/1986,4016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Tätigkeit als Patentsachbearbeiter bei einem Unternehmen mit dem Beruf des Patentanwalts - Vertragliche Klausel betreffend den Vorrang der Tätigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis gegenüber der Betätigung als Patentanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatAnwO § 14 Abs. 1 Nr. 8
    Voraussetzungen der Zulassung als Patentanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 933
  • GRUR 1986, 601
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.11.1962 - AnwZ (B) 20/62

    Abhängige Stellung als Steuerrechtsberater

    Auszug aus BGH, 17.03.1986 - PatAnwZ 2/85
    Wer rechtsuchenden, nicht mit seinem Arbeitgeber identischen oder im Konzernverbund stehenden Dritten aufgrund seines Arbeitsvertrags patentrechtlichen Rat erteilen muß, kann nicht als Patentanwalt zugelassen werden (vgl. BGHZ 38, 241, 247).
  • BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 32/77

    Zulassungsvoraussetzungen für Banksyndikus

    Auszug aus BGH, 17.03.1986 - PatAnwZ 2/85
    Der Bewerber muß rechtlich und tatsächlich in der Lage sein, den Beruf des Patentanwalts in einem, wenn auch beschränkten, so doch irgendwie nennenswerten Umfang und jedenfalls mehr als gelegentlich auszuüben; eine nur geringfügige Möglichkeit, sich als Patentanwalt zu betätigen, reicht nicht aus (vgl. BGHZ 71, 138, 140 [BGH 13.03.1978 - AnwZ B 32/77] zum gleichlautenden § 7 Nr. 8 BRAO).
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Rechtsprechung
   KG, 05.06.1986 - 12 U 6006/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,8511
KG, 05.06.1986 - 12 U 6006/85 (https://dejure.org/1986,8511)
KG, Entscheidung vom 05.06.1986 - 12 U 6006/85 (https://dejure.org/1986,8511)
KG, Entscheidung vom 05. Juni 1986 - 12 U 6006/85 (https://dejure.org/1986,8511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigung über den Kaufpreis als Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages; Einigung über die essentialia negotii als Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages; Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe einer Sache; Beweis der Besitzereigenschaft des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 933
  • VersR 1987, 287
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1982 - VIII ZR 132/81

    Unmöglichkeit der Herausgabe gestohlener Gegenstände - Beweis des Besitzes durch

    Auszug aus KG, 05.06.1986 - 12 U 6006/85
    Das Landgericht hat außer acht gelassen, daß der auf Herausgabe klagende Eigentümer auch beweisen muß, daß der Beklagte im Zeitpunkt der Erhebung der Klage Besitzer der herausverlangten Sachen war (BGH, WM 1982, 749, 750; Palandt-Bassenge, BGB, 45. Aufl., § 985 Anm. 4 a).
  • BGH, 01.12.1967 - 4 StR 516/67

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts und des Verfahrensrechts - Ablehnung eines

    Auszug aus KG, 05.06.1986 - 12 U 6006/85
    Ob die tatsächliche Gewalt an einer Sache aufgehoben und ob ein anderer die tatsächliche Gewalt erlangt hat, bestimmt sich im Einzelfalle nach der Verkehrsauffassung (BGH, JR 1968, 106 = NJW 1968, 662; BGH, LM Nr. 21 zu § 929 BGB; Dubischar, Alternativkommentar zum BGB, § 854 Rn. 1, 2; Soergel-Mühl, BGB, 11. Aufl., § 854 Rn. 4).
  • RG, 02.01.1923 - VII 17/22

    Besitz

    Auszug aus KG, 05.06.1986 - 12 U 6006/85
    Ob für den Besitzerwerb zusätzlich auch ein entsprechender Herrschaftswille erforderlich ist, wie die herrschende Lehre annimmt (vgl. etwa RGZ 106, 135, 136; Dubischar, a.a.O., Rn. 2, 3; Soergel-Mühl, a.a.O., Rn. 7; Haase, Münchner Kommentar zum BGB, § 854 Rn. 34; BGB-RGRK, 12. Aufl., § 854 Rn. 12; differenzierend Palandt-Bassenge, a.a.O., § 854 Anm. 2), kann dahingestellt bleiben.
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