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   BGH, 14.11.1986 - 2 StR 577/86   

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https://dejure.org/1986,1667
BGH, 14.11.1986 - 2 StR 577/86 (https://dejure.org/1986,1667)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1986 - 2 StR 577/86 (https://dejure.org/1986,1667)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1986 - 2 StR 577/86 (https://dejure.org/1986,1667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereidigung eines Zeugen insoweit kein Tatbeteiligungsverdacht besteht - Zulässigkeit der Teilvereidigung eines Zeugen - Verstoß eines Gerichts gegen das Teilvereidigungsgebot - Vernehmung - Tatverdacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 59, § 60 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 281
  • NStZ 1987, 516
  • StV 1987, 90
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 44/83

    Strafbarkeit wegen Menschenhandels - Strafbarkeit wegen Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 14.11.1986 - 2 StR 577/86
    Der Bundesgerichtshof hat sich allerdings in seinen bisher veröffentlichten Entscheidungen auf die Aussage beschränkt, daß unter den genannten Voraussetzungen die Teilvereidigung zulässig sei (BGH bei Dallinger MDR 1953, 21; BGH NJW 1954, 1655 Nr. 19; BGHSt 19, 107, 108 f; BGH bei Holtz MDR 1983, 987 = Strafverteidiger 1983, 401 = GA 1983, 564; ebenso auch BGH, Urteil vom 22. Juni 1976 - 5 StR 296/76).

    Allerdings sind Ausnahmen vom Teilvereidigungsgebot für den Fall anerkannt, daß die Taten, hinsichtlich derer die Frage des Beteiligungsverdachts unterschiedlich zu beantworten ist, in einem inneren Zusammenhang miteinander stehen, insbesondere ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen bilden (BGH Strafverteidiger 1983, 401 mit weiteren Nachweisen; Dahs a.a.O.; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 60 Rdn. 26; Pelchen in KK StPO § 59 Rdn. 4).

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63

    Verfahrenswidrigkeit der Vereidigung einer Zeugin - Sinn und Zweck des § 181a

    Auszug aus BGH, 14.11.1986 - 2 StR 577/86
    Der Bundesgerichtshof hat sich allerdings in seinen bisher veröffentlichten Entscheidungen auf die Aussage beschränkt, daß unter den genannten Voraussetzungen die Teilvereidigung zulässig sei (BGH bei Dallinger MDR 1953, 21; BGH NJW 1954, 1655 Nr. 19; BGHSt 19, 107, 108 f; BGH bei Holtz MDR 1983, 987 = Strafverteidiger 1983, 401 = GA 1983, 564; ebenso auch BGH, Urteil vom 22. Juni 1976 - 5 StR 296/76).
  • OLG Koblenz, 16.06.1983 - 1 Ss 229/83

    Geringe Menge; Betäubungsmittel; Haschisch; Teilmengen; Eigenverbrauch

    Auszug aus BGH, 14.11.1986 - 2 StR 577/86
    Der Bundesgerichtshof hat sich allerdings in seinen bisher veröffentlichten Entscheidungen auf die Aussage beschränkt, daß unter den genannten Voraussetzungen die Teilvereidigung zulässig sei (BGH bei Dallinger MDR 1953, 21; BGH NJW 1954, 1655 Nr. 19; BGHSt 19, 107, 108 f; BGH bei Holtz MDR 1983, 987 = Strafverteidiger 1983, 401 = GA 1983, 564; ebenso auch BGH, Urteil vom 22. Juni 1976 - 5 StR 296/76).
  • BGH, 15.06.1954 - 1 StR 697/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.11.1986 - 2 StR 577/86
    Der Bundesgerichtshof hat sich allerdings in seinen bisher veröffentlichten Entscheidungen auf die Aussage beschränkt, daß unter den genannten Voraussetzungen die Teilvereidigung zulässig sei (BGH bei Dallinger MDR 1953, 21; BGH NJW 1954, 1655 Nr. 19; BGHSt 19, 107, 108 f; BGH bei Holtz MDR 1983, 987 = Strafverteidiger 1983, 401 = GA 1983, 564; ebenso auch BGH, Urteil vom 22. Juni 1976 - 5 StR 296/76).
  • BGH, 22.06.1976 - 5 StR 296/76

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen versuchten schweren Raubes - Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 14.11.1986 - 2 StR 577/86
    Der Bundesgerichtshof hat sich allerdings in seinen bisher veröffentlichten Entscheidungen auf die Aussage beschränkt, daß unter den genannten Voraussetzungen die Teilvereidigung zulässig sei (BGH bei Dallinger MDR 1953, 21; BGH NJW 1954, 1655 Nr. 19; BGHSt 19, 107, 108 f; BGH bei Holtz MDR 1983, 987 = Strafverteidiger 1983, 401 = GA 1983, 564; ebenso auch BGH, Urteil vom 22. Juni 1976 - 5 StR 296/76).
  • BGH, 20.08.2013 - 3 StR 192/13

    Räuberische Erpressung (keine qualifizierte Nötigung durch die Drohung, den Hund

    Erforderlich ist aber, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht gestellt, sie also genügend erkennbar gemacht hat; es genügt nicht, wenn das Opfer nur erwartet, der Täter werde ihn an Leib oder Leben gefährden (BGH bei Holtz MDR 1987, 281; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 1).

    Allein das Schaffen einer diffusen Atmosphäre der Einschüchterung ist keine qualifizierte Drohung i.S.d. § 255 StGB (BGH bei Holtz MDR 1987, 281).

  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Denn eine Teilvereidigung ist bereits dann unzulässig, wenn ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen den Gegenstand einer Zeugenaussage bildet (BGH StV 1983, 401; NStZ 1987, 516).
  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

    Selbst dabei ist aber zu beachten, daß eine Teilvereidigung dann nicht statthaft ist, wenn die Taten in einem inneren Zusammenhang miteinander stehen, insbesondere ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen bilden (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Teilvereidigung 1, 3 und 5 m. w. N.).
  • LG München I, 25.06.2021 - 25 O 6491/21

    Abwägung bei das Persönlichkeitsrecht betreffenden Aussagen

    Der Täter muss dabei den angekündigten Nachteil hinreichend konkretisieren (BGH MDR 1987, 281).
  • BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88

    Vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden; Wertung der Aussage eines

    Zwar hat die Rechtsprechung das dahin erweitert, daß die Vereidigung schon dann verboten ist, wenn "Gegenstand der Aussage ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen ist" (BGH bei Pfeiffer/ Miebach NStZ 1984, 15), mag die Aussage auch verschiedene Taten im Sinne des § 264 StPO betreffen (BGH StV 1987, 90), doch hat nie Zweifel bestanden, daß es für die Frage der Teilvereidigung auf den inneren Zusammenhang der Taten, nicht auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen im Einzelfall ankommt (BGH a.a.O.); sie ist bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.
  • OLG Zweibrücken, 20.04.1994 - 1 Ss 43/94

    Würdigungsmangel; Absicht; Gewahrsamsbehauptung; Beweggrund ; Fluchtabsicht;

    objektiv muß eine aktive Beteiligung durch Förderung der weiteren Tat gegeben sein, während etwa die bloße Ausnutzung der durch den Vortäter geschaffenen Lage nicht ausreicht (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 545; bei Holtz MDR 1982, 446; MDR 1987, 281 ).
  • BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87

    Erfüllung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer bei bloßer

    Zwar kann eine Drohung auch durch schlüssige Handlungen erfolgen, erforderlich ist aber, daß der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht gestellt, sie also genügend erkennbar gemacht hat; es genügt nicht, wenn der andere nur erwartet, der Täter werde ihn an Leib oder Leben gefährden (BGHSt 7, 252, 253; BGH, Beschluß vom 20. November 1986 - 4 StR 604/86, bei Holtz MDR 1987, 281).
  • BGH, 23.02.1988 - 1 StR 9/88

    Strafbarkeit wegen räuberischem Angriff auf Kraftfahren, wenn der Täter

    Der Ruf "Raus!" kann - im Zusammenhang mit der vorangegangenen körperlichen Einwirkung - gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben in Aussicht gestellt haben, doch versteht sich das nicht von selbst; das Landgericht hätte sich damit befassen müssen (vgl. BGHSt 7, 252, 253; BGH bei Holtz MDR 1987, 281; BGH, Urt. vom 18. November 1985 - 2 StR 579/85).
  • BGH, 12.07.1995 - 3 StR 366/95

    Strafbarkeit des Versuches - Bedingter Vorsatz - Direkter Vorsatz -

    Zwischen dem Fall 4 und den Fällen 8 und 9, in denen ein Beteiligungsverdacht gegen beide Zeugen begründet ist, besteht auch kein der Teilvereidigung entgegenstehender innerer Zusammenhang, wonach den Gegenstand der Aussage ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen bilden würde (vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Teilvereidigung 1, 3; BGH StV 1983, 401).
  • BGH, 12.07.1995 - 3 StR 366/93
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  • BGH, 26.07.1990 - 5 StR 264/90

    Rechtmäßigkeit der Vereidigung eines Zeugen - Vereidigungsverbot wegen Teilnahme

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