Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmung des Verwalters bei der Veräußerung eines Miteigentumsanteils; Fragliche Ersetzung der Zustimmung des Verwalters durch die Eigentümerversammlung; Sinn und Zweck des Zustimmungserfordernisses; Entsprechung der Formerfordernisse des Grundbuchrechts durch ...
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Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 14.08.1986 - 8 T 121/86
- OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 269
- MDR 1987, 326
- Rpfleger 1987, 157
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters
Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86
Wie das Landgericht im Ansatz zutreffend ausführt, nimmt der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Ausübung seiner Zustimmungsbefugnis kein eigenes Recht, sondern ein solches der Wohnungseigentümer wahr, als deren Treuhänder und mittelbarer Vertreter er handelt (BayObLGZ 1980, 29; OLG Köln OLGZ 1984, 162, 163;… Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 5. Aufl., § 12 Rnr. 21;… Weitnauer, WEG, 6. Aufl., § 12 Rnr. 5;… Augustin in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 12 WEG Rnr. 9;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, Rnr. 196).Übertragen die Wohnungseigentümer die in erster Linie ihnen zukommende Zustimmungsbefugnis auf einen Dritten, etwa den Verwalter, so begeben sie sich damit nicht ihres Zustimmungsrechts; sie bleiben vielmehr befugt, selbst eine -auch für den Verwalter bindende- Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung eines Miteigentumsanteils zu treffen (…BayObLG, OLG Köln, Pick, Weitnauer, Augustin und Müller, jew. aaO), Denn das Zustimmungserfordernis dient allein dem Schutz der Wohnungseigentümer gegen das Eindringen persönlich oder finanziell unzuverlässiger oder sonst unerwünschter Personen und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber (BGH NJW 1962, 1613, 1614; BayObLGZ 1977, 40, 42; 1980, 29, 34;… Weitnauer, aaO, § 12 Rnr. 1;… Augustin, aaO, § 12 WEG Rnr. 1).
- BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76
Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86
Übertragen die Wohnungseigentümer die in erster Linie ihnen zukommende Zustimmungsbefugnis auf einen Dritten, etwa den Verwalter, so begeben sie sich damit nicht ihres Zustimmungsrechts; sie bleiben vielmehr befugt, selbst eine -auch für den Verwalter bindende- Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung eines Miteigentumsanteils zu treffen (…BayObLG, OLG Köln, Pick, Weitnauer, Augustin und Müller, jew. aaO), Denn das Zustimmungserfordernis dient allein dem Schutz der Wohnungseigentümer gegen das Eindringen persönlich oder finanziell unzuverlässiger oder sonst unerwünschter Personen und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber (BGH NJW 1962, 1613, 1614; BayObLGZ 1977, 40, 42; 1980, 29, 34;… Weitnauer, aaO, § 12 Rnr. 1;… Augustin, aaO, § 12 WEG Rnr. 1). - OLG Köln, 16.01.1984 - 16 Wx 76/83
Informationspflicht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft über den …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86
Wie das Landgericht im Ansatz zutreffend ausführt, nimmt der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Ausübung seiner Zustimmungsbefugnis kein eigenes Recht, sondern ein solches der Wohnungseigentümer wahr, als deren Treuhänder und mittelbarer Vertreter er handelt (BayObLGZ 1980, 29; OLG Köln OLGZ 1984, 162, 163;… Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 5. Aufl., § 12 Rnr. 21;… Weitnauer, WEG, 6. Aufl., § 12 Rnr. 5;… Augustin in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 12 WEG Rnr. 9;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, Rnr. 196). - OLG Zweibrücken, 02.09.1985 - 3 W 170/85
Berichtigung des Eigentümereintrags im Grundbuch wegen nachträglich eingetretener …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86
Wie auch sonst beim Nachweis negativer Tatsachen könnte den Formerfordernissen des Grundbuchrechts nämlich durch die Vorlage einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung der Wohnungseigentümer in notarieller Form genügt werden (vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 2. September 1985 - 3 W 170/85 -, abgedruckt in OLGZ 1985, 408 = DNotZ 1986, 240). - BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62
Inhalt des Wohnungseigentums
Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86
Übertragen die Wohnungseigentümer die in erster Linie ihnen zukommende Zustimmungsbefugnis auf einen Dritten, etwa den Verwalter, so begeben sie sich damit nicht ihres Zustimmungsrechts; sie bleiben vielmehr befugt, selbst eine -auch für den Verwalter bindende- Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung eines Miteigentumsanteils zu treffen (…BayObLG, OLG Köln, Pick, Weitnauer, Augustin und Müller, jew. aaO), Denn das Zustimmungserfordernis dient allein dem Schutz der Wohnungseigentümer gegen das Eindringen persönlich oder finanziell unzuverlässiger oder sonst unerwünschter Personen und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber (BGH NJW 1962, 1613, 1614; BayObLGZ 1977, 40, 42; 1980, 29, 34;… Weitnauer, aaO, § 12 Rnr. 1;… Augustin, aaO, § 12 WEG Rnr. 1).
- BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12
Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung …
3 Z 6/80">BayObLGZ 1980, 20, 34; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1525, 1526; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269 und OLG Saarbrücken, DNotZ 1989, 439, 440).Ein Beschluss, mit dem die Zustimmung erteilt wird, ist - gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 WEG auch für Sonderrechtsnachfolger - bindend und von dem Grundbuchamt zu beachten (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1987, 269).
- BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89
Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage
Der Verwalter nimmt bei der Ausübung seiner Zustimmungsbefugnis zwar kein eigenes Recht wahr, sondern ein solches der Wohnungseigentümer, als deren Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter er handelt (OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 269 [OLG Zweibrücken 16.12.1986 - 3 W 174/86]; OLG Köln OLGZ 1984, 162). - BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10
Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümer bei Verweigerung der …
Der Verwalter wird bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung vielmehr als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig (BGH, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 226/89, BGHZ 112, 240, 242; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269; OLG Köln, OLGZ 1984, 162, 163;… Timme/Hogenschurz, WEG, § 12 Rn. 23).2 Z 24/79">BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Hamm, NZM 2001, 953, 954; OLG Köln, OLGZ 1984, 162, 163; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269; Klein in Bärmann, aaO, § 12 Rn. 25; Bub, NZM 2001, 502, 503).
- KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03
Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem …
2 Z 24/79">BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269; OLG Saarbrücken, DNotZ 1989, 439 f.; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 12 WEG Rn. 4; Bub, NZM 2001, 502, 503). - OLG Saarbrücken, 14.11.1988 - 5 W 251/88
Ersetzung der Verwalterzustimmung durch einstimmige Zustimmung der …
Bei der Ausübung dieser Zustimmungsbefugnis nimmt der Verwalter, wie allgemein anerkannt ist, kein eigenes Recht, sondern ein solches der Wohnungseigentümer wahr, als deren Treuhänder er in verdeckter (mittelbarer) Stellvertretung handelt (BayObLGZ 1980, 29, OLG Düsseldorf, NJW 1985, 390 , OLG Köln, OLGZ 1984, 162; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269 ff. ..).Denn das Zustimmungserfordernis dient allein dem Schutz der Wohnungseigentümer gegen das Eindringen persönlich oder finanziell unzuverlässiger oder sonst unerwünschter Personen und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269 ff. m. w. Nachw.).
- LG Karlsruhe, 07.07.2017 - 7 S 74/16
Wohnungseigentum: Anspruch auf Abgabe der im schriftlichen Verfahren …
2 Z 14/85">NJW-RR 1986, 565 OLG Zweibrücken, MDR 1987, 326 BeckOK GBO/Otto, 28. Ed. 1.11.2016, GBO § 29 Rn. 127. - OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00
Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung
Vertritt deshalb der Verwalter bei der Ausübung der ihm in der Teilungsvereinbarung als Dritten im Sinne des § 12 Abs. 1 WEG übertragenen Zustimmungsbefugnis die Interessen der Wohnungseigentümer als Treuhänder, so sind diese nach anerkannter Auffassung berechtigt, auch selbst eine Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung eines Miteigentumsanteils zu treffen (BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Köln OLGZ 1984, 162, 163; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 269). - LG Köln, 28.05.2001 - 11 T 102/01
Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers bei Aufhebung eines Erbbaurechts
Zwar ist gem. § 876 BGB im Grundsatz bei der Aufhebung eines belasteten Rechts die Zustimmung desjenigen erforderlich, mit dessen Recht das aufzuhebende Recht belastet ist, jedoch sind nach weit überwiegender Auffassung, die auch die Kammer teilt, Ausnahmen u. a. gegeben, wenn bei Aufhebung eines grundstücksgleichen Rechts das Grundstück zu gleich günstigem Rang für das Verwertungsrecht haftet (…vgl. Palandt/Bassenge, 60. Aufl., § 876 BGB , Rn. 3; BayObLG Rpfleger 1987, 157 [Obiter dictum]; LG Krefeld MittRhNotK 1998, 326 f.). - OLG Stuttgart, 24.03.1988 - 8 AR 28/87
Örtliche Zuständigkeit für die besondere amtliche Verwahrung von …
Demgegenüber ist nach der Gegenmeinung für die weitere besondere amtliche Verwahrung die Zuständigkeit des bisherigen Verwahrungsgerichts gegeben (z. B. KG Rpfleger 1972, 405; 1979, 24; 1981, 304; .. OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 269 [ebenso LG Hamburg, Rpfleger 1988, 484 m. weit. Nachw.]). - LG Koblenz, 27.06.2001 - 2 T 740/00
Eigentumsumschreibung nach Pfändung und Überweisung des Rechts auf Annahme des …
Zwar ist gem. § 876 BGB im Grundsatz bei der Aufhebung eines belasteten Rechts die Zustimmung desjenigen erforderlich, mit dessen Recht das aufzuhebende Recht belastet ist, jedoch sind nach weit überwiegender Auffassung, die auch die Kammer teilt, Ausnahmen u. a. gegeben, wenn bei Aufhebung eines grundstücksgleichen Rechts das Grundstück zu gleich günstigem Rang für das Verwertungsrecht haftet (…vgl. Palandt/Bassenge, 60. Aufl., § 876 BGB , Rn. 3; BayObLG Rpfleger 1987, 157 [Obiter dictum]; LG Krefeld MittRhNotK 1998, 326 f.). - AG Kerpen, 02.02.2001 - 21 C 437/00
Zulässigkeit der Verbindung von Maklertätigkeit und Hausverwaltung; …
Rechtsprechung
BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung; Gemeinschaftseigentum ; Sondereigentum; Vollmacht; Ermächtigung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 329
- MDR 1987, 326
- BayObLGZ 1986, 444
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 5/73
Wohnungseigentümer; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Teilungserklärung; …
Auszug aus BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86
Der Eigentümerbeschluß betrifft übrigens auch Sondereigentum; insoweit besteht von vornherein keine Verwaltungsbefugnis der Eigentümergemeinschaft (vgl. BayObLGZ 1973, 78). - BayObLG, 10.10.1985 - BReg. 2 Z 2/85
Eigentümerbeschluss über die Verzinsung von Wohngeldrückständen
Auszug aus BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86
Beschließt die Eigentümerversammlung über einen Gegenstand, für den sie absolut unzuständig ist, so ist der Beschluß nichtig (BayObLGZ 1985, 345 m. Nachw.).
- LG Koblenz, 22.08.2016 - 2 S 15/16
Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses betreffend die …
Denn eine gerichtliche Feststellung der Nichtigkeit kommt auch dann in Betracht, wenn - wie hier - nur die Ungültigkeitserklärung nach §§ 23 Abs. 4 Satz 2, 43 Nr. 4 WEG beantragt worden ist (vgl. BayObLGZ 1986, 444; 1980, 29 (36)), zumal die Nichtigkeit in einem gerichtlichen Verfahren, in dem es auf die Wirksamkeit eines Beschlusses als Vorfrage ankommt, von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 107, 268; BayObLG NJW-RR 1989, 526). - BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der …
Daß der Antrag auf Ungültigkeitserklärung gerichtet ist, steht jedoch einer Feststellung der Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses nicht entgegen (vgl. BayObLG, MDR 1987, 326; WE 1996, 197, 198; Suilmann, ZWE 2001, 404). - OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18
Unterteilung von Wohnungseigentum
Sie bedarf daher nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 WEG (neben der Eintragung ins Grundbuch) einer Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer über den Eintritt der Rechtsänderung in der für die Auflassung gemäß § 925 Abs. 1 BGB vorgeschriebenen Form (BGH NJW-RR 2005, 10/12; BayObLGZ 1986, 444/446 f;… Riecke/Schmid § 3 Rn. 46 sowie § 4 Rn. 27 mit Rn. 32;… Staudinger/Rapp § 6 WEG Rn. 4g).
- AG Dortmund, 12.11.2015 - 514 C 71/14
Wann liegt ein hinreichend bestimmter Beschluss über die Jahresabrechnung vor?
Auch die erfolgreiche Anfechtung führt zur Unwirksamkeit des Eigentümerbeschlusses von Anfang an (BGH, Urteil vom 02.10.2009 - V ZR 235/08, NZM 2009, 864 mwN; BayObLG, Beschluss vom 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86, BayObLGZ 1986, 444; LG Bamberg, Urteil vom 14.12.2011 - 2 S 59/09 WEG, BeckRS 2012, 23793). - OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03
Bestimmung über die Nutzung von Gemeinschaftseigentum einer …
Ungeachtet des Wortlauts der Aussprüche des Gerichts handelt es sich der Sache nach um die Feststellung der Nichtigkeit dieser Beschlüsse (vgl. BayObLGZ 1986, 444).Da die Berufung auf deren Nichtigkeit jederzeit und gegenüber jedermann ohne rechtskräftige Feststellung zulässig ist, kommt den gerichtlichen Beschlüssen keine gestaltende, sondern nur eine deklaratorische Bedeutung zu (BGHZ 107, 268, 270; BayObLGZ 1986, 444;… Staudinger/Bub § 23 Rn. 259 mwNw;… Palandt/Bassenge § 23 Rn. 25).
- BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung …
Die Änderung der Aufteilung von gemeinschaftlichem Eigentum und Sondereigentum betrifft das Grundverhältnis der Mitglieder der Gemeinschaft und die sachenrechtliche Zuordnung der Flächen, Gebäudeteile und Räume (BayObLGZ 1986, 444/446). - OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein …
c) Die Änderung der Aufteilung von Sondereigentum hin zum gemeinschaftlichen Eigentum betrifft das Grundverhältnis der Mitglieder der Gemeinschaft und die sachenrechtliche Zuordnung der Flächen, Gebäudeteile und Räume (BayObLGZ 1986, 444/446). - OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit einer Vereinbarung, durch die die …
Davon abgesehen, würde aber auch eine solche Bindung die vorliegende Entscheidung nicht hindern, da der Antrag auf Ungültigerklärung eines Beschlusses bei sachgerechter Betrachtung immer zugleich den Antrag auf Prüfung einer möglichen Nichtigkeit mitumfasst (BayObLG NJW-RR 1987 S. 329 f). - BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01
Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum
- OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02
Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses
Dem Senat erscheint es sachgerecht, die Nichtigkeit im Entscheidungssatz zur Klarstellung auszusprechen, da ein nichtiger Beschluss einer Ungültigerklärung - wie vom Amtsgericht ausgesprochen - grundsätzlich nicht bedarf (vgl. BayObLG ZWE 2001, 590; BayObLGZ 1986, 444;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 23 WEG Rz. 25). - BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98
Zuordnung von Sondereigentum bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung einer …
- OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 173/04
Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf Umwandlung von …
- KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97
Keine Umw andlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
- OLG Schleswig, 27.12.2005 - 2 W 6/05
Wohnungseigentum: Anspruch auf Genehmigung der Änderung einer Teilungserklärung
- BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02
Nichtiger Wohnungseigentümerbeschluss zur Instandhaltungsrücklage - Verstoß gegen …
- AG Dortmund, 29.10.2015 - 514 C 40/15
Beschlussfassung der Jahresabrechnung 2014 i.R.d. ordnungsgemäßen Verwaltung; …
- AG Bremen, 09.10.2009 - 29 C 46/09
Keine Begründung einer Kostentragungspflicht über § 16 Abs. 3 WEG
- BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 159/04
Rechtsschutzbedürfnis bei Antrag auf Ungültigerklärung eines ablehnenden …
- OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 3 Wx 310/98
Verbindlichkeit einer Ersatzvereinbarung
- BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 95/91
Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums in Sondereigentum
- BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96
Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden …
- OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21
Aufhebung des Sondereigentums, Zwischenverfügung, Sondernutzungsrecht, …
- BayObLG, 01.12.2004 - 2Z BR 166/04
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Ungültigerklärung des Erstbeschlusses bei …
- BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen …
- BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses, der die Kostenverteilungsregelung der …
- KG, 16.09.1998 - 24 W 8886/97
Sondernutzungsrecht aufgrund WE-Versammlungsbeschluss
- BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91
Auslegung von Eigentümerbeschlüssen
- BayObLG, 30.10.1990 - BReg. 2 Z 122/90
Zulässigkeit des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft …
- BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 62/99
Rechtsschutzinteresse nach Veräußerung eines Wohneigentums