Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.09.1986 - 4 Ws 509/86   

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OLG Hamm, 26.09.1986 - 4 Ws 509/86 (https://dejure.org/1986,2071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.1986 - 4 Ws 509/86 (https://dejure.org/1986,2071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 1986 - 4 Ws 509/86 (https://dejure.org/1986,2071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mündliche Anhörung des Verurteilten; Verstoß gegen Auflagen und Weisungen; Widerruf der Strafaussetzung; Ausnahmen der Pflicht zur Anhörung

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 341
  • NStZ 1987, 247
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 06.03.2017 - 5 Ws 25/17

    Widerruf einer Strafrestaussetzung: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Mit der Sollbestimmung des § 453 Abs. 1 Satz 4 StPO hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass er die Anhörung als zwingend ansieht, wenn eine weitere Aufklärung des Sachverhalts möglich erscheint und schwerwiegende Gründe nicht entgegenstehen (vgl. [jeweils zu § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO a.F.] OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 199; NStZ-RR 1996, 91, 92; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 243; StV 1987, 257; OLG Hamm NStZ 1987, 247; OLG München StV 2009, 540; OLG Jena NStZ 1998, 216; OLG Stuttgart NStZ 1987, 43; KG JR 1988, 39; KG, Beschluss vom 26. März 2012 - 2 Ws 115/12 - m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 453 Rdn. 7).

    Grundsätzlich wäre hierfür die Anberaumung eines weiteren Anhörungstermins erforderlich gewesen; denn durch die vorgeschriebene mündliche Anhörung soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass ein Verurteilter beachtenswerte Gründe für die Nichterfüllung einer Auflage oder Weisung haben mag, aber nicht in der Lage ist, diese Gründe schriftlich in einer das Gericht überzeugenden Weise darzustellen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1987, 43; OLG Düsseldorf StV 1987, 257; OLG Hamm NStZ 1987, 247; KG JR 1988, 39; Beschluss vom 26. März 2012 - 2 Ws 115/12 -).

  • LG Heilbronn, 20.10.2016 - 8 Qs 42/16

    Widerruf einer Strafaussetzung : Erneute Anhörung des Verurteilten nach Setzen

    Von einer mündlichen Anhörung kann nur dann abgesehen werden, wenn sie keine weitere Aufklärung verspricht (OLG Jena, NStZ 1998, 216;OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 91), ihr schwerwiegende Gründe entgegenstehen (OLG Hamm, NStZ 1987, 247;OLG Stuttgart, NStZ 1987, 43;LG Bonn, NStZ 1986, 574) oder der Verurteilte auf sie eindeutig und ausdrücklich verzichtet hat (OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 243;OLG Frankfurt a.a.O.).
  • LG Arnsberg, 16.10.2008 - 2 Qs 89/08

    Gelegenheit zur mündlichen Anhörung

    Die Ausgestaltung als Sollvorschrift eröffnet deshalb dem Gericht nicht etwa nur die Möglichkeit, sondern begründet gleichzeitig seine Pflicht zur mündlichen Anhörung, von der nur ausnahmsweise aus schwerwiegenden Gründen abgesehen werden kann (vgl.OLG Hamm, NStZ 1987, 247; Meyer-Goßner, StPO, § 453, Rdnr. 7 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.1987 - 1 Ws 928/87

    Anhörungsrecht; Mündliche Anhörung; Strafaussetzung; Widerruf der Strafaussetzung

    Der Senat führt Ä unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des OLG Hamm in MDR 1987, 341 sowie des OLG Stuttgart in NStZ 1987, 43 [hier: IV (466) 198 b und d] Ä zunächst aus, daß die Ausgestaltung des § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO als Sollvorschrift dem Gericht die Möglichkeit eröffne, von der mündlichen Anhörung aus schwerwiegenden Gründen abzusehen, etwa dann, wenn der Verstoß des Angekl. gegen Auflagen als Widerrufsgrund neben einer neuen Straftat nicht ins Gewicht falle.
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1994 - 1 Ws 337/94
    Demnach ist die Vorschrift des § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO so zu verstehen, daß die mündliche Anhörung des Verurteilten grundsätzlich zwingend vorgeschrieben ist (Senatsbeschluß in StV 1987, 257 = MDR 1987, 870; OLG Hamm MDR 1987, 341 ; LG Bonn NStZ 1986, 574 ), wenn nicht schwerwiegende Gründe entgegenstehen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.11.1986 - 1 Ws 988/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3571
OLG Düsseldorf, 05.11.1986 - 1 Ws 988/86 (https://dejure.org/1986,3571)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.1986 - 1 Ws 988/86 (https://dejure.org/1986,3571)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 1986 - 1 Ws 988/86 (https://dejure.org/1986,3571)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 341
  • StV 1987, 255
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 213/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung des

    So ist die Angetrunkenheit bei Rückkehr aus dem Urlaub und der darin liegende Verstoß gegen die Weisungen des Anstaltsleiters als schwere Verfehlung angesehen worden (LG Hamburg, ZfStrVO 1978, 250) In der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidung weist das Oberlandesgericht selbst auf den Fall eines Untersuchungsgefangenen hin, der vom Vorsitzenden der Strafkammer gemäß §§ 119 Abs. 3 und 6, 126 Abs. 2 Satz 3 StPO mit drei Tagen Arrest belegt worden ist, weil er im Besitz von Angesetztem angetroffen worden war (OLG Düsseldorf, StV 1987, 255 [256]), wobei die vorgefundene erhebliche Menge von sechs Litern als beträchtliche konkrete Gefährdung der Anstaltsordnung gewertet werden konnte.
  • OLG Nürnberg, 26.01.1993 - Ws 1111/92

    Anstalt mit hohem Sicherheitsbedürfnis; Alkoholkonsum; Verhängung eines Arrestes

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in seiner Entscheidung vom 5. November 1986 (StV 87, S. 255) nur Anlaß, sich mit der Frage des Besitzes von 6 Litern eines selbst hergestellten alkoholischen Getränkes als schwerer Verfehlung auseinanderzusetzen.
  • OLG Köln, 17.12.1996 - 2 Ws 624/96
    In diesem Zusammenhang ist erneut darauf hinzuweisen, daß es sich, wie der Senat in dem ebenfalls den Beschwerdeführer betreffenden Beschluß vom 22.10.1996 - 2 Ws 538/96 - im einzelnen ausgeführt hat, bei der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO), soweit sie die Gestaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft aufgrund des § 119 Abs. 1 - 5 StPO regelt, um einen den Richter nicht bindenden (BVerfGE 15, 288[293] = NJW 63, 755; BVerfGE 34, 369[379] = NJW 73, 1451 [1452]) Maßnahmekatalog handelt, einen "Vorschlag an den Richter" (OLG Düsseldorf, MDR 87, 341).
  • OLG Bamberg, 13.10.1994 - Ws 498/94

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Strafgefangenen; Gesuch des

    Ergänzend ist dazu auszuführen, daß das Bundesverfassungsgericht in dem genannten Beschluß die auch vom Erstgericht erwähnte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, veröffentlicht in StV 1987, 255 f., die ebenfalls die Verhängung von Arrest wegen Besitzes von "Angesetztem" seitens des betroffenen Strafgefangenen zum Gegenstand hatte, ausdrücklich als verfassungsrechtlich unbedenklich beurteilt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.09.1986 - 1 Ws 388/86   

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https://dejure.org/1986,7474
OLG Zweibrücken, 25.09.1986 - 1 Ws 388/86 (https://dejure.org/1986,7474)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.09.1986 - 1 Ws 388/86 (https://dejure.org/1986,7474)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. September 1986 - 1 Ws 388/86 (https://dejure.org/1986,7474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klageerzwingungsantrag trotz Zurückweisung des Ermittlungsverfahrens wegen Diebstahls durch die Staatsanwaltschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 2 Ws 519/98

    Beendigung des Klageerzwingungsverfahrens, Wiederaufnahme der Ermittlungen durch

    Diese Rechtsansicht steht nach Auffassung des Senats nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des OLG Zweibrücken vom 25. September 1986 (MDR 1987, 341 [Ls.] = NStE Nr. 5 zu § 172 StPO), des OLG Koblenz vom 11. September 1989 (NStZ 1990, 48) und des OLG München vom 23. September 1963 (MDR 1964, 610).
  • OLG Bamberg, 25.02.2009 - 3 Ws 29/07

    Klageerzwingungsverfahren: Erledigung durch Wiederaufnahme der Ermittlungen

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein gegen den ablehnenden Bescheid des vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft gerichteter Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 172 Abs. 2 Satz 1 StPO) durch die Wiederaufnahme der Ermittlungen erledigt ist, wird in Rechtsprechung und Literatur kontrovers beantwortet (für Erledigung: OLG Hamm NJW 1957, 1730; OLG München MDR 1964, 170 f.; OLG Zweibrücken MDR 1987, 341; OLG Celle OLGSt StPO § 172 Rn. 26; OLG Koblenz NStZ 1990, 48 f.; OLG Brandenburg NStZ-RR 2005, 45 sowie VRS 114, 37 ff.; OLG Jena NStZ-RR 2007, 223; Pfeifer StPO 5. Aufl. § 172 Rn. 12; KK/Schmid StPO 6.Aufl. § 172 Rn. 57; Krekeler/Löffelmann StPO § 172 Rn. 42; Nötzel in Vordermayer/von Heintschel-Heinegg, Handbuch für den Staatsanwalt 3. Aufl. S. 1300 Rn. 65; aA.: OLG Bamberg NStZ 1989, 543 f.; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 148; Rieß NStZ 1989, 545; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 172 Rn. 36; KMR/Plöd StPO § 172 Rn. 80 [siehe aber Rn. 66]; SK/Wohlers StPO § 172 Rn. 11 ff.; LR/Graalmann-Scheerer StPO 26. Aufl. § 172 Rn. 182; HK/Krehl 3. Aufl. § 172 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 27.09.1998 - 3 Ws 506/97

    Beabsichtigte Anklageerhebung, Aussetzung der Entscheidung

    Der Senat folgt insoweit der Ansicht des OLG München (NStZ 1986, 376, 377), die ihm im Hinblick auf die Bestimmung des _175 StPO folgerichtiger erscheint als die gegenteilige Ansicht der Oberlandesgerichte Koblenz (NStZ 1990, 48) und Zweibrücken (MDR 1987, 341), wonach sich der Klageerzwingungsantrag bereits mit der Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft erledigen soll.
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