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Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1986 - KVR 9/85   

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https://dejure.org/1986,1207
BGH, 18.11.1986 - KVR 9/85 (https://dejure.org/1986,1207)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1986 - KVR 9/85 (https://dejure.org/1986,1207)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1986 - KVR 9/85 (https://dejure.org/1986,1207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Paritätische Beteiligung - Gemeinsame Beherrschung - Gewerblicher Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 1965 § 17; GWB § 23, § 24
    Gemeinsame Beherrschung bei paritätischer Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 99, 126
  • NJW 1987, 1700
  • NJW-RR 1987, 872 (Ls.)
  • MDR 1987, 472
  • GRUR 1987, 312
  • BB 1987, 1415
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1979 - KVR 1/78

    Herrschendes Unternehmen und Fusionskontrolle

    Auszug aus BGH, 18.11.1986 - KVR 9/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats verwirklicht die paritätische Beteiligung (mit Stimmengleichheit) und das damit verbundene Aufeinanderangewiesensein bei der Willensbildung für sich allein noch nicht den Beherrschungstatbestand (BGHZ 74, 359, 366).

    Die Entscheidung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, kann aber nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles getroffen werden (BGHZ 74, 359, 367 f.; Sen. Beschl, v. 30.9.1986 - KVR 8/85).

  • BGH, 30.09.1986 - KVR 8/85

    Mißbrauch der Freistellung eines Rationalisierungskartells vom Kartellverbot

    Auszug aus BGH, 18.11.1986 - KVR 9/85
    Die Entscheidung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, kann aber nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles getroffen werden (BGHZ 74, 359, 367 f.; Sen. Beschl, v. 30.9.1986 - KVR 8/85).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 4 Kart 6/15

    "Süßwarenkartell"

    (zu allem: BGH, Beschluss v. 22.06.1981 - KVR 7/80, WuW/E BGH 1810 (1811) - Transportbeton Sauerland; Beschluss v. 18.11.1986 - KVR 9/85, BGHZ 99, 126 - 133, zitiert nach juris Rz. 11 m.w.N. - Hussel-Mara; vgl. fer-ner: BGH, Beschluss v. 07.11.2006 - KVR 39/05, WuW/E DE-R 1890 -.
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Dazu reicht es typischerweise aus, wenn gleichgerichtete Interessen eine gemeinsame Unternehmenspolitik gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.1986 - KVR 9/85, BGH, BGHZ 74, 277, 288 = WuW/E 2337, 2339 zu B II.4.b. der Gründe, Rn.11 - Hussel Mara; BGH, Beschluss vom 7.11.2006, KVR 39/05- WuW/E DE-R, 1890, 1993 - Radio Ton).
  • BGH, 07.11.2006 - KVR 39/05

    Radio TON

    Dazu reicht es typischerweise aus, wenn gleichgerichtete Interessen eine gemeinsame Unternehmenspolitik gewährleisten, denn dadurch ist regelmäßig sichergestellt, dass die paritätisch Beteiligten ihren Unternehmen gegenüber eine herrschende Einheit bilden (BGH, Beschl. v. 18.11.1986 - KVR 9/85, WuW/E 2337, 2339 - Hussel-Mara).
  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 57/94

    Unterordnungskonzern bei Gemeinschaftsunternehmen

    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. z. B. BAG Beschluß vom 18. Juni 1970 - 1 ABR 3/70 - AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1986, BAGE 53, 287 = AP Nr. 1 zu § 55 BetrVG 1972; BGH Urteil vom 4. März 1974 - II ZR 89/72 - NJW 1974, 855; BGH Beschluß vom 8. Mai 1979 - KVR 1/78 - NJW 1979, 2401; BGH Beschluß vom 30. September 1986 - KVR 8/85 - NJW 1987, 1639; BGH Beschluß vom 18. November 1986 - KVR 9/85 - NJW 1987, 1700; Richardi, Konzernzugehörigkeit eines Gemeinschaftsunternehmens nach dem Mitbestimmungsgesetz, 1977, S. 34 f.; Emmerich/Sonnenschein, Konzernrecht, 4. Aufl., S. 66 f.) kann ein Unternehmen von mehreren anderen Unternehmen, die nur zusammen über die Mehrheit der Anteile des abhängigen Unternehmens verfügen, beherrscht werden (sogenanntes Gemeinschaftsunternehmen).
  • VG Berlin, 18.10.2013 - 10 K 186.10

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen; Härtefallregelung

    Dazu reicht es typischerweise aus, wenn gleichgerichtete Interessen eine gemeinsame Unternehmenspolitik gewährleisten, denn dadurch ist regelmäßig sichergestellt, dass die paritätisch Beteiligten ihren Unternehmen gegenüber eine herrschende Einheit bilden (BGH, Beschluss vom 18.11.1986 - KVR 9/85, WuW/E 2337, 2339 - Hussel/Mara).

Redaktioneller Hinweis

  • Hussel Holding AG/Mara Kosmetik Parfümerie- und Drogerie GmbH

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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1986 - KVR 7/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1378
BGH, 21.10.1986 - KVR 7/85 (https://dejure.org/1986,1378)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1986 - KVR 7/85 (https://dejure.org/1986,1378)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 (https://dejure.org/1986,1378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fernwärmeunternehmen - Preismissbrauch - Preisvergleich

  • rechtsportal.de

    GWB § 22 Abs. 4
    "Glockenheide"; Preismißbrauch durch ein Fernwärmeunternehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 554
  • MDR 1987, 472
  • GRUR 1987, 310
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1983 - KVR 1/83

    Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages - Missbrauch der marktbeherrschenden

    Auszug aus BGH, 21.10.1986 - KVR 7/85
    Auf die Rechtsbeschwerde der Landeskartellbehörde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 13. Dezember 1983 - KVR 1/83 - diese Entscheidung des Beschwerdegerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 21.10.1986 - KVR 7/85
    Außerdem müssen bei der Vergleichsbetrachtung etwaige Abweichungen bei den in Rechnung gestellten Leistungen sowie unterschiede in der Marktstruktur berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 59, 42, 46 - Stromtarif; BGHZ 68, 23, 33 - Valium).
  • BGH, 31.05.1972 - KVR 2/71

    Strom-Tarif

    Auszug aus BGH, 21.10.1986 - KVR 7/85
    Außerdem müssen bei der Vergleichsbetrachtung etwaige Abweichungen bei den in Rechnung gestellten Leistungen sowie unterschiede in der Marktstruktur berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 59, 42, 46 - Stromtarif; BGHZ 68, 23, 33 - Valium).
  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Ein Bestandsschutz für monopolbedingte Ineffizienzen oder Preisüberhöhungstendenzen ist nicht anzuerkennen (BGHZ 59, 42, 47 f. - Strom-Tarif; BGHZ 129, 37, 49 f. - Weiterverteiler; s. auch BGHZ 163, 282, 292 f. - Stadtwerke Mainz; BGH, Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 f. - Glockenheide).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Ein solches Vorgehen, auch in der Form, daß bei Störung des Wettbewerbs ein Monopolunternehmen zum Vergleich herangezogen wird (vgl. BGHZ 129, 37, 47 - Weiterverteiler, m.w.N.), hat der Senat bereits früher unter der Voraussetzung gebilligt, daß trotz der schmalen Basis die Vergleichbarkeit der Preise gewährleistet ist (BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; BGHZ 76, 142, 150 - Valium II; Sen.Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 - Glockenheide).

    e) Entscheidende Voraussetzung für die Tragfähigkeit des angestellten Erlösvergleichs - davon hat sich auch das Bundeskartellamt mit Recht (vgl. BGH, Beschl. v. 21.10.1986 aaO - Glockenheide; BGHZ 76, 142, 150 - Valium II; BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; BGHZ 59, 42, 45 - Stromtarif) leiten lassen - ist jedoch, daß durch Zu- und Abschläge auf die für die beiden unstreitig unterschiedlich strukturierten Gebiete ermittelten Zahlen eine Vergleichbarkeit der je Kilometer Leitungslänge erzielten Erlöse herbeigeführt wird.

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Der Fall, dass die Kapitalkosten des Vergleichsunternehmens aufgrund außergewöhnlicher Umstände - etwa weil seine Eigentümer auf eine Rendite verzichten - ungewöhnlich niedrig waren (vgl. BGH, Beschluss vom 7.10.1986, KVR 7/85, WuW/E BGH 2309, 2311 f.- Glockenheide), liegt hier ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 33.13

    Bestandskraft des regulierten Vergleichsentgelts; Berufsausübungsfreiheit;

    Ersteres rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass Marktkräfte nicht nur auf der Anbieterseite, sondern auch auf der Nachfragerseite wirken (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 - Buchholz 442.066 § 38 TKG Nr. 2 Rn. 26; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 6 C 15.07 - BVerwGE 131, 41 Rn. 32 ff.) und ist bereits nach allgemeinem Wettbewerbsrecht nicht ausgeschlossen (BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 - NJW-RR 1987, 554 und vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 - BGHZ 163, 282 ; Fuchs/Möschel, in: Immenga/Mestmäcker , Wettbewerbsrecht, Bd. 2, GWB, Teil 1, 5. Aufl. 2014, § 19 Rn. 269).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 18.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltgenehmigung;

    Das Fehlen ausdrücklicher materiellrechtlicher Entscheidungsmaßstäbe im Gesetzestext ist verfassungsrechtlich hinnehmbar, weil die vom Verwaltungsgericht zitierte zivilrechtliche Rechtsprechung zu der Frage vergleichbarer Märkte im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht Orientierung bieten kann (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1972 - KVR 2/71 - BGHZ 59, 42 - Stromtarif; vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 - BGHZ 68, 23 - Valium; vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 - BGHZ 76, 142 - Valium II; vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 - NJW-RR 1987, 554 - Glockenheide; vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 - BGHZ 142, 239 - Flugpreisspaltung; vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 - BGHZ 163, 282 - Stadtwerke Mainz; vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08 - BGHZ 184, 168 - Wasserpreise Wetzlar).
  • BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98

    BGH entscheidet in Preismißbrauchssache

    Das betroffene Unternehmen ist bereits bei der näheren Darlegung der Kostenstruktur seiner auf den beiden Märkten erbrachten Leistungen mitwirkungspflichtig, weil nur so der vom Bundeskartellamt (zustimmend Monopolkommission Hauptgutachten 1996/97 Tz. 317 f.) mit Recht angeführten Gefahr begegnet werden kann, daß Kostenüberhöhungstendenzen in die Beurteilung einfließen und die für den beherrschten Markt ausgewiesenen Verluste nicht auf objektiven, für jeden anderen Anbieter gleichermaßen wirksam werdenden, sondern auf in diesem Zusammenhang unbeachtlichen (BGHZ 59, 42, 46 - Stromtarif; BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; Sen. Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 - Glockenheide; BGHZ 129, 37, 46 - Weiterverteiler; Möschel aaO § 22 GWB Rdn. 162; Schultz aaO § 22 GWB Rdn. 83) unternehmensindividuellen Umständen beruhen.

    Dem Beschwerdegericht jedoch - das zutreffend einen Preismißbrauch verneinen will, soweit auch die höheren auf dem beherrschten Markt erzielten Einnahmen nicht einmal kostendeckend sind - hätte sich aus den von der Betroffenen auf Anforderung des Bundeskartellamtes vorgelegten Unterlagen aufdrängen müssen, daß die für die teurere Strecke Frankfurt/Berlin aufgeführten Verluste des Unternehmens möglicherweise nicht allein auf objektiven, jeden Mitbewerber gleichermaßen treffenden Umständen (vgl. BGHZ 59, 42, 46 - Stromtarif; BGHZ 68, 23, 33 - Valium I; Sen. Beschl. v. 21.10.1986 - KVR 7/85, WuW/E 2309, 2311 - Glockenheide; Möschel aaO § 22 GWB Rdn. 162; Schultz aaO § 22 GWB Rdn. 83) - z.B. auf den Bodenstandzeiten, den Landegebühren oder den Abfertigungsentgelten - beruhen, sondern auf die von der Betroffenen in Verfolgung ihrer unternehmerischen Ziele getroffenen Entschließungen zurückzuführen sind (vgl. dazu Anh. III Nr. 4 der Entscheidung der Kommission v. 06.07.1992 - 92/398/EWG, ABl. Nr. L 220/40).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 16.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltanordnung; Rückwirkung;

    Das Fehlen ausdrücklicher materiellrechtlicher Entscheidungsmaßstäbe im Gesetzestext ist verfassungsrechtlich hinnehmbar, weil die vom Verwaltungsgericht zitierte zivilrechtliche Rechtsprechung zu der Frage vergleichbarer Märkte im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht Orientierung bieten kann (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1972 - KVR 2/71 - BGHZ 59, 42 - Stromtarif; vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76 - BGHZ 68, 23 - Valium; vom 12. Februar 1980 - KVR 3/7 - BGHZ 76, 142 - Valium II; vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 - NJW-RR 1987, 554 - Glockenheide; vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 - BGHZ 142, 239 - Flugpreisspaltung; vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 - BGHZ 163, 282 - Stadtwerke Mainz; vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08 - BGHZ 184, 168 - Wasserpreise Wetzlar).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Dabei kann der Vergleich mit einem einzigen Referenzunternehmen ausreichen, und bei Fehlen anderer Vergleichsmöglichkeiten ist es auch berechtigt, das Preisverhalten von Monopolbetrieben auf anderen Märkten heranzuziehen, denn im Einzelfall kann auch der Vergleich mit dem Preisverhalten eines einzigen Unternehmens den Missbrauchsvorwurf rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2005, KVR 17/04 - Stadtwerke Mainz, Rn. 24 bei juris; Beschluss vom 21.10.1986, KVR 7/85 - Glockenheide, Rn. 15, 17 bei juris).

    Außerdem müssen bei der Vergleichsbetrachtung etwaige Abweichungen bei den in Rechnung gestellten Leistungen sowie Unterschiede in der Marktstruktur berücksichtigt werden, und es muss gewährleistet sein, dass die Vergleichspreise nicht durch individuelle Besonderheiten niedrig gehalten werden konnten (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 48 bei juris; Beschluss vom 28.06.2005, KVR 17/04 - Stadtwerke Mainz, Rn. 24 bei juris; Urteil vom 21.10.1986, KVR 7/85 - Glockenheide, Rn. 16 f. bei juris).

  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen

    Das ist frei von Rechtsfehlern (BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85, GRUR 1987, 310, 311 - Glockenheide; vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, WuW/E DE-R 1513, 1517 - Stadtwerke Mainz; vgl. zu § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG auch BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36/08, NVwZ 2010, 1356, 1358 f.; Wolf in MünchKommWettbR, 4. Aufl. 2022, § 19 GWB Rn. 93) und wird von der Rechtsbeschwerde auch nicht beanstandet.

    Allerdings dürfen - insbesondere für den Fall, dass als Vergleichsmaterial lediglich die (Wettbewerbs-)Preise eines einzelnen Vergleichsunternehmens herangezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85, WRP 1987, 311 [juris Rn. 16 ff.] - Glockenheide; vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282 Rn. 24 - Stadtwerke Mainz) - die Unterschiede nicht so erheblich sein, dass sich Zu- oder Abschläge von einem solchen Ausmaß ergeben, dass sich die ermittelten hypothetischen Wettbewerbspreise im Ergebnis nicht mehr auf konkrete Vergleichszahlen stützen, sondern durch das Übergewicht der auf reinen Schätzungen beruhenden Zu- oder Abschläge sowie der dem betroffenen Unternehmen zusätzlich zuzubilligenden Bandbreite zu einem letztlich nur noch fiktiven Wettbewerbspreis ohne sachliche Grundlage führen (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79, GRUR 1980, 742, 745 - Valium II; vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282 Rn. 26 - Stadtwerke Mainz).

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Der Fall, dass die Kapitalkosten des Vergleichsunternehmens aufgrund außergewöhnlicher Umstände - etwa weil seine Eigentümer auf eine Rendite verzichten - ungewöhnlich niedrig waren (vgl. BGH, Beschluss vom 7.10.1986, KVR 7/85, WuW/E BGH 2309, 2311 f. - Glockenheide), liegt hier ebenfalls nicht vor.
  • OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11

    Wasserversorgung: Voraussetzungen einer Missbrauchsverfügung

  • BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 37.13

    Drittanfechtung einer Entgeltgenehmigung; Wettbewerber; fehlende

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

  • BGH, 14.12.2021 - KZR 23/18

    Marktstellungsmissbrauch im Breitbandkanalgeschäft: Vertiefung eines

  • BVerwG, 01.04.2015 - 6 C 38.13

    Drittanfechtungsklage gegen Entgeltgenehmigung; Wettbewerber; fehlende

  • BVerwG, 29.11.2017 - 6 C 58.16

    Fehlerhafte Ausfüllung regulierungsbehördlicher Beurteilungsspielräume bei auf

  • VG Köln, 28.08.2013 - 21 K 5166/06

    Reichweite der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG geregelten Rückwirkungssperre

  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5164/06

    Anwendbarkeit der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG verankerten Rückwirkungssperre;

  • BVerwG, 16.12.2015 - 6 C 27.14

    Mobilfunk; Terminierungsentgelt; Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung;

  • BVerwG, 01.04.2015 - 6 C 36.13

    Anforderungen an die Genehmigung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk

  • OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16

    Gewinnabschöpfungsverfahren gegen ein Wasserversorgungsunternehmen gemäß §§ 34,

  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06

    Kein Drittschutz durch die Vorschriften über die Konsolidierung bzw.

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 12/21

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruch wegen angeblich überzahlter Portokosten

  • OLG München, 24.07.2003 - U (K) 2067/03

    Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus System-Mietvertrag im Urkundenprozess

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - 1 U (Kart) 12/21
  • OLG Frankfurt, 03.03.2011 - 11 W 2/11

    Zum Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

  • LG Stuttgart, 11.10.2016 - 41 O 100/13

    Kartellrecht: Rückforderung überhöhter Netznutzungsentgelte als

  • VG Köln, 28.04.2008 - 1 L 277/08

    Genehmigungserteilung für die Erhebung von Verbindungsentgelte für die

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