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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.02.1987 - 5 W 2/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4048
OLG Hamburg, 03.02.1987 - 5 W 2/87 (https://dejure.org/1987,4048)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.1987 - 5 W 2/87 (https://dejure.org/1987,4048)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 1987 - 5 W 2/87 (https://dejure.org/1987,4048)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 894
  • MDR 1987, 502
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2005 - 15 E 951/05

    Durch eine juristische Person repräsentierter, sachlich Betroffener als

    für einen solchen Fall Hans. OLG, Beschluss vom 3.2.1987 - 5 W 2/87 -, MDR 1987, 502: Schadenersatzklage eines gemeinnützigen, im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanzierten Jugendwohlfahrtvereins gegen untreue Vorstandsmitglieder.
  • OLG Dresden, 10.02.2004 - 8 U 2225/03

    Anlageberatung; Beratungsfehler

    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Hamburg (NJW-RR 1987, 894 = MDR 1987, 502).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2009 - L 8 B 8/09

    Rentenversicherung

    Ob etwas anderes ausnahmsweise dann gilt, wenn der Verein den größten Teil seiner Mittel aus der öffentlichen Hand bezieht (so OLG Hamburg, Beschluss v. 03.02.1987, 5 W 2/87, MDR 1987, 502), kann dahingestellt bleiben.
  • OVG Thüringen, 17.12.2015 - 3 ZO 682/15

    Beschwerdeausschluss in PKH-Verfahren juristischer Personen

    Dem Rechtsmittelausschluss steht auch nicht das unter Verweis auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 3. Februar 1987 - 5 W 2/87 -) erfolgte Vorbringen der Klägerin entgegen, dass ihr Gesellschaftszweck die Mitwirkung an der Durchführung von Aufgaben der öffentlichen und freien Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe für psychisch erkrankte Menschen sei, sie ihre Geldmittel aus der öffentlichen Hand erhalte und ihre Gesellschafterinnen deshalb nicht die entscheidenden Wirtschaftsfaktoren bzw. deshalb am Gegenstand des Rechtstreits nicht wirtschaftlich beteiligt seien.
  • OVG Saarland, 04.02.2000 - 3 X 9/99

    Prozesskostenhilfe; Ernstliche Richtigkeitszweifel und grundsätzliche Bedeutung

    Zöller, a.a.O., Rdnr. 13 und Musielak, a.a.O., Rdnr. 15, beide unter Hinweis auf OLG Hamburg, MDR 87, 502 beziehungsweise NJW-RR 1987.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.01.1997 - 3 (6) Ta 124/96

    Gemeinnütziger Verein; Eingetragener Verein ; Wirtschaftliche Beteiligte ;

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  • OVG Sachsen, 13.04.2011 - 4 C 25/10

    Prozesskostenhilfe, juristische Person, gemeinnütziger Verein, wirtschaftliche

    Der Ausnahmefall eines gemeinnützigen Vereins, dessen erforderliche Mittel im Wesentlichen die öffentliche Hand zur Verfügung stellt (OLG Hamburg, Beschl. v. 3. Februar 1987, MDR 1987, 502), ist folglich hier nicht gegeben.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.11.1986 - 10 U 95/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,8621
OLG Düsseldorf, 13.11.1986 - 10 U 95/86 (https://dejure.org/1986,8621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.1986 - 10 U 95/86 (https://dejure.org/1986,8621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 1986 - 10 U 95/86 (https://dejure.org/1986,8621)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1214
  • MDR 1987, 502
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.02.1987 - 4 U 47/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,10168
OLG Celle, 19.02.1987 - 4 U 47/86 (https://dejure.org/1987,10168)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.02.1987 - 4 U 47/86 (https://dejure.org/1987,10168)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Februar 1987 - 4 U 47/86 (https://dejure.org/1987,10168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO § 115; BSHG § 88
    Prozeßkostenhilfe; Unterhaltsprozeß zwischen getrennt lebenden Eheleuten; zumutbarer Einsatz von Grundbesitz (hier: Hausgrundstück im gemeinsamen Eigentum der Parteien).

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 502
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 20.11.2023 - 5 WF 127/23

    Verfahrenskostenhilfe bei nicht selbst genutztem Teileigentum an Immobilien

    Den Bedenken, dass ein Teilungsversteigerungsverfahren sich länger hinziehen kann, wird durch die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und die Anordnung einer gestundeten Zahlung ausreichend Rechnung getragen (so auch OLG Frankfurt vom 26.06.2017 - 4 WF 2/17, juris Rn. 25; OLG Karlsruhe vom 12.02.2004 - 16 WF 195/03, juris Rn. 4; OLG Celle vom 19.02.1987 - 4 U 47/86, MDR 1987, 502).
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