Rechtsprechung
   OLG München, 12.08.1986 - 25 W 1876/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2638
OLG München, 12.08.1986 - 25 W 1876/86 (https://dejure.org/1986,2638)
OLG München, Entscheidung vom 12.08.1986 - 25 W 1876/86 (https://dejure.org/1986,2638)
OLG München, Entscheidung vom 12. August 1986 - 25 W 1876/86 (https://dejure.org/1986,2638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urteilstenor; Entscheidungsgründe; Unrichtigkeit; Unrichtigkeit eines verkündeten Urteilstenors

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1447
  • MDR 1987, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54

    Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung

    Auszug aus OLG München, 12.08.1986 - 25 W 1876/86
    Diese Vorschrift erlaubt, wie Wortlaut und insbesondere gesetzessystematische Stellung (vgl. §§ 318, 321 ZPO ) deutlich machen, keine nachträgliche Abänderung oder Ergänzung des erlassenen Urteils und bietet auch keinen Weg der Nachholung versehentlich unterbliebener Verkündung eines Teilausspruchs im Urteilstenor (BGHZ 20, 188, 192).

    Ein nur gerichtsintern gebliebenes Versehen, welches auch meist nicht ohne weitere Beweiserhebung überprüft werden könnte, scheidet dagegen aus (RGZ 129, 161; BGHZ 20, 188; BGHZ 78, 22 f. m.w.N.; Thomas/Putzo ZPO 14. Aufl. § 319 Anm. 2 b).

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Auszug aus OLG München, 12.08.1986 - 25 W 1876/86
    Ein nur gerichtsintern gebliebenes Versehen, welches auch meist nicht ohne weitere Beweiserhebung überprüft werden könnte, scheidet dagegen aus (RGZ 129, 161; BGHZ 20, 188; BGHZ 78, 22 f. m.w.N.; Thomas/Putzo ZPO 14. Aufl. § 319 Anm. 2 b).
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 405/16

    Versorgungsausgleichssache: Geltung der Beschwerdefristen für einen nicht als

    Eine Berichtigung der erstinstanzlichen Beschlussformel gemäß § 42 FamFG wäre nur in Betracht gekommen, um einem in der Formel unvollkommen oder sprachlich falsch zum Ausdruck gebrachten, davon abweichenden tatsächlichen Entscheidungswillen des Gerichts Geltung zu verschaffen (OLG München NJW-RR 1986, 1447; Keidel/Meyer-Holz FamFG 19. Aufl. § 42 Rn. 21).

    Das hätte vorausgesetzt, dass sich die Tatsache eines anderen, von der Formel abweichenden Entscheidungswillens aus dem Zusammenhang des Beschlusses selbst ergeben hätte (vgl. OLG München NJW-RR 1986, 1447).

  • BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00

    Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß

    Ausgeschlossen erscheint dies jedenfalls dann, wenn sich selbst auf diese Weise für die Parteien und andere Außenstehende nicht erkennen läßt, ob eine falsche Urteilsformel dem wirklichen Willen des gerichtlichen Spruchkörpers angepaßt wurde oder ob das Gericht seinen bei der Verkündung richtig ausgedrückten Willen wegen anschließender Bedenken noch einmal geändert hat (für die generelle Unbeachtlichkeit der nach Verkündung niedergeschriebenen Urteilsgründe BAG 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP ZPO § 319 Nr. 17 = EzA ZPO § 319 Nr. 1; BAG 29. Mai 1959 - 2 AZR 450/58 - BAGE 8, 20, 23; OLG München 12. August 1986 - 25 W 1876/86 - OLGZ 1986, 484 = MDR 1987, 63; wohl auch LAG Düsseldorf 7. November 1991 - 7 Ta 285/91 - NZA 1992, 427; für Unbeachtlichkeit jedenfalls bei verbleibenden Zweifeln BGH 14. November 1990 - 3 StR 310/90 - NJW 1991, 1900).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.06.2018 - 2 S 5434/17

    "Vertauschen" der Kostenquote

    Der Fehler muss also bei der Verlautbarung des Willens, nicht bei dessen Bildung unterlaufen sein (zu § 319 ZPO: BGH NJW 1985, 742; OLG München NJW-RR 1986, 1447; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1989, 640; AG Bremen, Beschluss vom 16.05.2007 - 4 C 259/05 - juris).
  • KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05

    Urteilsberichtigung: Offenbare Unrichtigkeit eines Stuhlurteils bei Abweichen des

    Demgegenüber ist das BAG teilweise (NJW 2002, 1142; ebenso OLG München NJW-RR 1986, 1447 = MDR 1987, 63) der Auffassung, daß eine Berichtigung auf der Grundlage der Abweichung von Entscheidungssatz und nachträglich verkündeter Gründe ausscheide, da die Urteilsgründe dann nicht einen Vorgang im Zusammenhang mit der Verkündung des Entscheidungssatzes darstellen (ebenso LAG Düsseldorf NZA 1992, 427; Leipold in Stein/Jonas aaO Rn. 6 Fn. 19).
  • LAG Sachsen, 16.07.1998 - 9 Ta 197/98

    Voraussetzung für die Berichtigung eines bereits verkündeten Urteils

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.04.1986 - 61 S 359/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4357
LG Berlin, 14.04.1986 - 61 S 359/85 (https://dejure.org/1986,4357)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.04.1986 - 61 S 359/85 (https://dejure.org/1986,4357)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. April 1986 - 61 S 359/85 (https://dejure.org/1986,4357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,4357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwer durch negative Feststellung bezüglich Mieterhöhung; Mietzinserhöhung; Feststellungsklage, negative; Beschwer; Beschwerdegegenstand

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 63
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.09.1986 - 8 WF 41/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3030
OLG Stuttgart, 12.09.1986 - 8 WF 41/86 (https://dejure.org/1986,3030)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.09.1986 - 8 WF 41/86 (https://dejure.org/1986,3030)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. September 1986 - 8 WF 41/86 (https://dejure.org/1986,3030)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweiliges Anordnungsverfahren; Vergleich ohne besondere Kostenregelung; Außergerichtlicher Vergleich

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 253
  • MDR 1987, 63
  • VersR 1987, 392 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 249/53

    Rechtzeitige Beeidigung des Schöffen als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.1986 - 8 WF 41/86
    Dies wurde damit begründet, daß es sich bei den einstweiligen Anordnungsverfahren ihrer Bedeutung nach nur um unselbständige Zwischenverfahren handelt, und es den allgemeinen Grundsätzen des Kostenrechts entspricht, daß derjenige Teil, der im Schlußergebnis unterliegt, auch mit den Kosten unselbständiger Zwischenverfahren belastet wird, in denen er mit seinen Anträgen durchgedrungen war (OLG Stuttgart NJW 1953, 1800; Beschlüsse vom 7. Mai 1965 - 8 W 51/65, und vom 9. August 1968 - 8 W 194/68, beide n.v.).
  • OLG Celle, 19.05.1965 - 8 W 51/65
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.1986 - 8 WF 41/86
    Dies wurde damit begründet, daß es sich bei den einstweiligen Anordnungsverfahren ihrer Bedeutung nach nur um unselbständige Zwischenverfahren handelt, und es den allgemeinen Grundsätzen des Kostenrechts entspricht, daß derjenige Teil, der im Schlußergebnis unterliegt, auch mit den Kosten unselbständiger Zwischenverfahren belastet wird, in denen er mit seinen Anträgen durchgedrungen war (OLG Stuttgart NJW 1953, 1800; Beschlüsse vom 7. Mai 1965 - 8 W 51/65, und vom 9. August 1968 - 8 W 194/68, beide n.v.).
  • OLG Nürnberg, 17.04.2001 - 7 WF 1119/01

    Stufenklage - Erledigung nach Auskunft - unbezifferter Leistungsantrag -

    Zwar wird in der Kommentarliteratur und in der Rechtsprechung die Frage, ob die Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung auch bei Abschluß eines Vergleiches in diesem Verfahren entsprechend § 620 g ZPO dem Hauptsacheverfahren zu folgen haben (so etwa OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 253, und Zöller-Philippi, § 620 g RdNr. 6, mit der wohl zutreffenden Argumentation, daß § 620 g in seinem zweiten Halbsatz zwar auf § 96 ZPO, nicht aber auf § 98 ZPO, verweise, vgl. auch Thomas/Putzo, § 620 g RdNr. 3) oder aber in Anwendung des § 98 ZPO - insoweit möglicherweise abweichend von der Kostenentscheidung in der Hauptsache - gegeneinander aufzuheben sind (so etwa OLG Karlsruhe MDR 1982, 1025), kontrovers diskutiert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Köln, 16.07.1986 - 26 S 168/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,8618
LG Köln, 16.07.1986 - 26 S 168/85 (https://dejure.org/1986,8618)
LG Köln, Entscheidung vom 16.07.1986 - 26 S 168/85 (https://dejure.org/1986,8618)
LG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 1986 - 26 S 168/85 (https://dejure.org/1986,8618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,8618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 07.04.1992 - 2 BvR 293/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

    Zwar gilt diese Rechtsauffassung nicht unangefochten (vgl. LG Flensburg, NJW-RR 1990, 127; LG Köln, MDR 1987, 63 ; LG Bonn, NJW 1985, 1170 ), so daß der Beschwerdeführer das Risiko eingeht, daß sein Rechtsmittel vom Berufungsgericht verworfen wird.
  • LG Duisburg, 09.04.1997 - 21 S 125/96

    Voraussetzungen der Statthaftigkeit des Rechtsmittels der Berufung im

    Der gegenteiligen Ansicht (z.B. BGH NJW 1990, 838, 839; LG Bonn, NJW 1985, 1170; LG Köln, MDR 1987, 63; LG München II, NJW-RR 1995, 1022), die in Fällen wie dem vorliegenden eine analoge Anwendung des § 513 Abs. 2 ZPO ablehnt und die in ihrem rechtlichen Gehör verletzte Partei auf die Erhebung der Verfassungsbeschwerde verweist, schließt sich die Kammer nicht an.
  • LG Duisburg, 26.09.1996 - 22 S 186/96

    Erstellung eines Beweissicherungsgutachtens; Verletzung des Anspruchs auf

    Hingegen ist nach anderer Auffassung gegen Urteile, die in einem Verfahren ohne mündliche Verhandlung unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen sind und deren Beschwerdewert die Berufungssumme nicht erreicht, die Berufung nicht in entsprechender Anwendung des § 513 II ZPO zulässig (LG Bonn MDR 1984, 674; LG Köln MDR 1987, 63; offen gelassen BGH NJW 1990, 838, 839).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht