Rechtsprechung
BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rücknahme oder Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts - Pflicht zur Entscheidung über die Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens - Zuordnung des Klageverfahrens zu dem ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Nr. 3, § 37
Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 757
- MDR 1987, 735
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 14.03.1983 - 19 Sa 42/82
Auszug aus BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86
In diesen Fällen kann ein etwaiges gegen die Antragsgegner gerichtetes Klageverfahren nicht als Hauptsache zu dem ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen Verfahren nach § 37 ZPO angesehen werden; es erscheint daher (entgegen OLG Düsseldorf MDR 1983, 846 [OLG Düsseldorf 14.03.1983 - 19 Sa 42/82]) geboten, über die Kosten des Bestimmungsverfahrens in entsprechender Anwendung des § 91 oder des § 269 Abs. 3 ZPO zu entscheiden und dem Antragsgegner auf diese Weise eine Möglichkeit einzuräumen, die durch die Stellung des unbegründeten oder des zurückgenommenen Antrags entstandenen Kosten erstattet zu erhalten.
- BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02
Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
Da nach allem im vorliegenden Fall gemäß § 32 ZPO für alle geltend zu machenden Anspruchsgrundlagen ein gemeinsamer Gerichtsstand in H. besteht und es deshalb einer Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nicht bedarf, ist der Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung kostenpflichtig (vgl. BGH, Beschl. v. 5.2.1987 - I ARZ 703/86, MDR 1987, 735) durch den nach § 36 Abs. 3 Satz 2 ZPO zur Entscheidung berufenen Bundesgerichtshof zurückzuweisen. - BGH, 14.10.2004 - VII ZB 23/03
Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im selbständigen …
Die gebotene Anwendung des § 269 Abs. 3 ZPO entspricht dem allgemeinen prozeßrechtlichen Grundsatz, daß derjenige die Kosten eines Verfahrens zu tragen hat, der seinen Antrag zurücknimmt (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage bei Zurücknahme eines Antrags auf Gerichtsstandsbestimmung: BGH, Beschluß vom 5. Februar 1987 - I ARZ 703/86, MDR 1987, 735). - BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13
Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des …
Da nach allem gemäß § 32b Abs. 1 ZPO ein gemeinsamer Gerichtsstand in Frankfurt am Main besteht und es deshalb einer Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nicht bedarf, ist der Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung kostenpflichtig (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1987 - I ARZ 703/86, MDR 1987, 735) durch den nach § 36 Abs. 3 Satz 2 ZPO zur Entscheidung berufenen Bundesgerichtshof zurückzuweisen.
- OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 87/06
Anwaltsgebühren bei kostenpflichtiger Zurückweisung des Antrags auf …
Der Senat hat ferner entsprechend der Rechtsprechung des BGH (MDR 1987, 735), der der Senat in zahlreichen Entscheidungen gefolgt ist, dem Antragsteller nach § 91 ZPO die Verfahrenskosten auferlegt.Für den hier gegebenen Fall, dass eine Zuständigkeitsbestimmung abgelehnt, oder für den Fall, dass ein entsprechender Antrag zurückgenommen wird, hat der BGH in der oben zitierten Entscheidung (MDR 1987, 735) wörtlich ausgeführt:.
- OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06
Örtliche Zuständigkeit: Ausschließlicher Gerichtsstand bei falschen, …
Zwar gilt das Verfahren nach § 37 ZPO, das mit der Bestimmung des zuständigen Gerichts endet, als Teil des Hauptsacheverfahrens, sodass auch die Kosten des Bestimmungsverfahrens Kosten der Hauptsache sind, die entsprechend der Kostenentscheidung in der Hauptsache zu erstatten sind (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 757; OLGZweibrücken, JurBüro 1985, 925;… Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 91 Rdn. 9).Wurde wie hier der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts abgelehnt, so kann ein etwaiges gegen den Antragsgegner gerichtetes Klageverfahren nicht als Hauptsache zu dem ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen Verfahren nach § 37 ZPO angesehen werden (BGH, NJW-RR 1987, 757; BayObLG, NJW-RR 2000, 141).
- OLG Köln, 21.12.2007 - 8 W 23/07
Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; Einlegung einer befristeten …
Der Senat hat entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (MDR 1987, 735) mit Beschluss vom 14.05.2007, mit dem der Antrag nach § 36 ZPO zurückgewiesen worden ist, dem Kläger nach § 91 ZPO die Verfahrenskosten auferlegt.Auch steht die Sicht des Senats im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach im Falle der Ablehnung oder der Zurücknahme des Bestimmungsantrags über die Kosten des Bestimmungsverfahrens zu entscheiden und dem Antragsgegner die Möglichkeit einzuräumen ist, die durch die Stellung des unbegründeten oder des zurückgenommen Antrags entstandenen Kosten erstattet zu erhalten (BGH MDR 1987, 735).
- OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02
Internetverstoß; Gerichtsstand des Begehungsortes; Willkürverbot; Einhaltung des …
Im Falle der Ablehnung eines Bestimmungsantrages ist - anders als bei dem gerichtsgebührenfreien Beschluss über die Bestimmung eines Gerichts - entsprechend § 91 ZPO eine Kostenentscheidung geboten (BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLGZ 1995, 301 und zuletzt BayObLG NJW 2002, 2888). - OLG Stuttgart, 12.02.2021 - 14 AR 5/20
Gerichtsstandsbestimmung: Ablehnung für eine Klage gegen Kraftfahrzeugunternehmen …
Soweit früher die Ansicht vertreten wurde, ein etwaiges gegen den Beklagten gerichtetes Klageverfahren könne nicht als Hauptsache zu dem - wie hier - ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen Verfahren nach § 37 ZPO angesehen werden (BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 1987 - I ARZ 703/86, juris Rn. 1;… vom 7. Januar 2014 - X ARZ 578/13, juris Rn. 19; BayObLG…, Beschluss vom 23. Februar 1999 - 1Z BR 25/99, juris Rn. 9 ff.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 12 AR 5/03, juris Rn. 16; OLG Hamm…, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 32 Sbd 7/11, juris Rn. 2), ist dies durch die Schaffung des § 16 Nr. 3a RVG zum 1. August 2013 überholt (vgl. BR-Drucks. 517/12, Seite 413; BT-Drucks. 17/11471 (neu), Seite 267; Schneider, AGS 2013, 455 f.;… BeckOG-RVG/v. Seltmann, § 16 Rn. 5, Stand: 1. März 2020;… Rohn in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl., § 16 Rn. 12 ff.). - BayObLG, 12.06.2019 - 1 AR 12/18
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Kostengrundentscheidung
Lediglich für die Fälle der zurückgewiesenen bzw. zurückgenommenen Anträge nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO wird vertreten, eine Kostengrundentscheidung sei notwendig (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X AZR 578/13, NJW-RR 2014, 248; BGH, Beschluss vom 5. Februar 1987, I ARZ 703/86, NJW-RR 1987, 757; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juni 2013, 32 Sbd 7/11, NJW-RR 2013, 1341, 1342; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. November 2008, 15 AR 26/08, OLGR Karlsruhe 2009, 267 für den Fall der Antragsrücknahme bei laufendem Klageverfahren; BayObLG, Beschluss vom 10. Juni 2002, 1 Z AR 50/02, BayObLGZ 2002, 151, 153; BayObLG, Beschluss vom 31. August 1995, 1 Z AR 37/95, BayObLGZ 1995, 301, 305), wobei dies nach einer differenzierenden Auffassung nur dann gelten soll, wenn es zu keinem Hauptsacheverfahren kommt oder zu einem, in dem der Rechtsanwalt, der die Bestimmung beantragt, nicht Prozessbevollmächtigter ist (OLG München, Beschluss vom 28. Juni 2017, 34 AR 64/17, NJW-RR 2017, 1024; OLG München, Beschluss vom 21. März 2014, 34 AR 256/13, OLG Report Süd 14/2014; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. März 2011, 11 AR 23/10, zitiert nach juris; jeweils für den Fall der Antragsrücknahme bei bereits anhängigem Hauptverfahren und gleichen Prozessbevollmächtigten;… Herget in Zöller, ZPO, 32. Aufl., 2018, § 91 Rn. 13 Bestimmung des zuständigen Gerichts).2) Grundlegend für die Annahme, die Ablehnung einer Zuständigkeitsbestimmung erfordere eine Kostengrundentscheidung, war die Erwägung, aus § 37 ZPO folge zwar, dass das Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit zum nachfolgend noch zu verbescheidenden Hauptsacheverfahren gehöre, dies aber nach dem Wortlaut des § 37 Abs. 2 ZPO voraussetze, dass im Bestimmungsverfahren ein Gericht bestimmt wurde (grundlegend BGH, Beschluss vom 5. Februar 1987, I ARZ 703/86 a. a. O. unter ausdrücklicher Ablehnung der vom OLG Düsseldorf im Beschluss vom 14. März 1983, 19 Sa 42/12, MDR 1983, 846, vertretenen Auffassung, im Falle der Rücknahme des Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung für eine Klage gegen Streitgenossen sei kein Raum für eine Kostengrundentscheidung; dem BGH ausdrücklich folgend OLG Hamm…, Beschluss vom 12. Juni 2013, 32 Sbd 7/11 a. a. O.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 21. November 2008, 15 AR 26/08 a. a. O.; BayObLG…, Beschluss vom 10. Juni 2002, 1 Z AR 50/02 a. a. O.; BayObLG…, Beschluss vom 31. August 1995, 1 Z AR 37/95, a. a. O.; so auch zuletzt BGH…, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ARZ 578, a. a. O.).
- BayObLG, 09.09.2002 - 1Z AR 116/02
Erfüllungsort für haftende Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Im Falle der Ablehnung eines Bestimmungsantrags nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bedarf es einer Kostenentscheidung entsprechend § 91 ZPO (BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLGZ 1995, 301/305). - OLG Braunschweig, 11.03.2020 - 9 W 5/20
Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; In einem finanzierten …
- OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04
Rechtsanwaltsvergütung; Gerichtsstandsbestimmungsverfahren
- OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 12 AR 5/03
Örtliche Zuständigkeit für Honorarklage des Rechtsanwalts
- OLG Celle, 23.01.2009 - 2 W 2/09
Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung
- BayObLG, 10.06.2002 - 1Z AR 50/02
Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde in Verfahren zur gerichtliche Bestimmung der …
- OLG Hamm, 14.04.2014 - 32 Sa 14/14
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Durchführung des Mahnverfahrens gegen …
- OLG München, 13.06.2007 - 31 AR 79/07
Keine Kostenentscheidung im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts
- OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 21 AR 150/04
Örtliche Zuständigkeit: Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung; Vorliegen eines …
- BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 120/98
Gesamtschuldnerische Haftung für Nachlassverbindlichkeiten nach …
- OLG Frankfurt, 27.11.2006 - 21 AR 127/06
Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstandsbestimmung im Rahmen eines …
- OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 UH 3/09
Gerichtsstandsbestimmung bei gemeinsamen besonderen Gerichtsstand
- OLG Rostock, 08.01.2008 - 1 UH 6/07
Gerichtsstandbestimmung: Gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand bei Bestehen …
- OLG Köln, 10.11.2006 - 5 W 87/06
Kostenfestsetzung von Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; …
- OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 Sa 1/18
Gerichtsstandsbestimmung: Inanspruchnahme einer einfachen Streitgenossenschaft …
- OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 11 AR 4/13
Keine Zuständigkeitsbestimmung bei gleichlautenden Mietverträgen über in …
- OLG Frankfurt, 29.03.2011 - 11 AR 23/10
Keine Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung
- OLG Celle, 23.01.2009 - 4 AR 17/08
Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung
- BVerwG, 11.08.2022 - 20 F 9.22
Kosten des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts als Teil der Kosten …
- OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 Sa 1/20
1. Aus Sinn und Zweck des § 36 ZPO, jedem langwierigen Streit der Gerichte …
- OLG Köln, 23.05.2001 - 3 W 27/01
Isolierte Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
- OLG Nürnberg, 14.09.1994 - 9 W 2700/94
Verfahrensrecht; Kostenentscheidung
- OLG Saarbrücken, 21.12.2021 - 5 Sa 3/21
Beabsichtigt der Grundstückserwerber, mehrere in unterschiedlichen …
- OLG Nürnberg, 13.12.2006 - 3 AR 2517/06
Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - vertragliche …
- OLG Nürnberg, 07.08.2006 - 3 AR 1681/06
Zum Anwendungsbereich des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO (Gerichtsstand für Klagen …
- KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05
Gerichtsstand: Gerichtsstandsbestimmung bei vorhandenen gemeinsamen besonderem …
- OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03
Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung wegen Täuschung; …
- OLG Celle, 22.12.2021 - 18 AR 27/21
Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung; Negativer Kompetenzkonflikt; …
- OLG Rostock, 30.12.2009 - 3 UH 8/09
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Bestimmungsbedarf wegen …
- OLG Karlsruhe, 21.11.2008 - 15 AR 26/08
Kostenentscheidung: Rücknahme eines Antrags auf Gerichtsstandsbestimmung
- BayObLG, 31.07.2003 - 1Z AR 76/03
Erfüllungsort bei einem Bauspardarlehen - Rechtsschutzbedürfnis für …
- OLG Nürnberg, 13.04.1994 - 9 W 748/94
Ausnahmen bei der Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO
- OLG München, 31.07.2015 - 34 AR 503/11
Ergänzung eines Beschlusses zum gemeinsamen Gerichtsstand
- OLG Brandenburg, 01.12.2009 - 1 AR 65/09
Zivilprozessrecht: Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung; Gerichtsstand bei …
- OLG München, 21.09.2007 - 11 W 2271/07
Kostenfestsetzungsantrag für außergerichtliche Kosten im Verfahren über die …
- BayObLG, 12.06.2003 - 1Z AR 26/03
Gerichtsstand für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines angefochtenen …
- OLG Frankfurt, 15.12.2014 - 11 AR 20/12
Kein isolierter Kostenerstattungsanspruch nach Zuständigkeitsbestimmung
- OLG Saarbrücken, 08.10.2007 - 5 W 256/07
Gerichtsstand: Gerichtsstandsbestimmung trotz eines gemeinschaftlichen besonderen …
- BayObLG, 30.06.2004 - 1Z AR 75/04
Ablehnung der Zuständigkeitsbestimmung bei Vereinbarung eines ausschließlichen …
- BayObLG, 13.11.2002 - 1Z AR 154/02
Keine Zuständigkeitsbestimmung bei gemeinschaftlichem Gerichtsstand für …
- OLG Köln, 23.05.2001 - W 27/01
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Zurücknahme des Antrags
- BayObLG, 09.03.1999 - 1Z AR 5/99
Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung für andere Streitgenossen
- BayObLG, 23.02.1999 - 1Z BR 25/99
Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens
- OLG Stuttgart, 03.12.1998 - 2 AR 6/98
Nichtbegründung eines gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes als …
- BayObLG, 05.04.2002 - 1Z AR 24/02
Zuständigkeitsstreit bei Streitgenossenschaft - Gerichtsstandsvereinbarung - …
- OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 5 AR 9/00
Welcher Gerichtsstand bei Werklohnklagen gegen eine Gesellschaft bürgerlichen …
- OLG Karlsruhe, 07.06.2000 - 19 AR 8/00
Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstandes für Klage gegen eine BGB -Gesellschaft …
- BayObLG, 24.03.1999 - 1Z AR 15/99
Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung für einen Dritten …
- BayObLG, 08.10.1998 - 1Z AR 59/98
Klagen gegen mehrere Streitgenossen, für die kein gemeinsamer Gerichtsstand …
- OLG Brandenburg, 09.07.2021 - 1 AR 28/21
Insolvenzrechtliche Ansprüche auf Grundlage eines Zeichnungsscheins für …
- BayObLG, 17.07.2002 - 1Z AR 42/02
Rechtsschutzbedürfnis für Bestimmung des zuständigen Gerichts bei rechtshängigem …
- OLG Celle, 14.04.2009 - 2 W 97/09
- BayObLG, 19.09.2002 - 1Z AR 118/02
Zuständiges Gericht bei Klage gegen Streitgenossen - Gerichtsstand der …
- OLG Koblenz, 14.03.2000 - 4 SmA 54/99
Kostenentscheidung bei Zurückweisung eines Antrags auf Bestimmung des zuständigen …
- OLG Brandenburg, 02.11.2022 - 1 AR 17/22
Zurückweisung eines Antrags auf Gerichtsstandsbestimmung; Fehlende …
- BayObLG, 12.08.1999 - 1Z AR 44/99
Ablehnung einer Gerichtsstandsbestimmung
- BayObLG, 01.10.1998 - 1Z AR 60/98
Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung
- BayObLG, 22.10.1998 - 1Z AR 88/98
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei mehreren Streitgenossen
- BayObLG, 26.11.1992 - 1Z AR 136/92
- OLG Brandenburg, 26.01.2023 - 1 AR 28/22
Zulässigkeit des Antrags auf Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts gemäß …
- BGH, 19.01.1988 - I ARZ 750/87
Gerichtsstandsbestimmung bei der Streitgenossenschaft - Zuständigkeit eines …
Rechtsprechung
BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Richtiger Gerichtsstand bei der Begründung eines besonderen Gerichtsstandes hinsichtlich eines Antragsgegners im Inland - Richtiger Gerichtsstand einer in Deutschland als Anteilseigner tätigen Gesellschaft englischen Rechts - Richtiger Gerichtsstand bei Vorliegen einer ...
- rechtsportal.de
ZPO § 36 Nr. 3
Rechtsfolgen der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 646
- MDR 1987, 735
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 30.11.1976 - 21/76
Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace
Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86
Hinsichtlich des Antragsgegners zu 3 hat die Antragstellerin - auf deren Vortrag insoweit allein abzustellen ist (vgl. BGHZ 7, 184, 186) - den Tatbestand einer unerlaubten Handlung behauptet, so daß hier der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ begründet ist (vgl. EuGH NJW 1977, 493 [EuGH 30.11.1976 - - 21/76]). - BGH, 24.09.1952 - II ZR 19/51
Schiedsvertrag. Gerichtszuständigkeit
Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86
Hinsichtlich des Antragsgegners zu 3 hat die Antragstellerin - auf deren Vortrag insoweit allein abzustellen ist (vgl. BGHZ 7, 184, 186) - den Tatbestand einer unerlaubten Handlung behauptet, so daß hier der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ begründet ist (vgl. EuGH NJW 1977, 493 [EuGH 30.11.1976 - - 21/76]). - BGH, 06.11.1970 - I ARZ 228/70
Klage auf Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages - Zulässigkeit einer …
Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist § 36 Nr. 3 ZPO auch in Fällen anzuwenden, in denen hinsichtlich eines Antragsgegners im Inland lediglich ein besonderer Gerichtsstand begründet ist (BGH NJW 1971, 196). - BGH, 16.02.1984 - I ARZ 395/83
Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei mehreren zu verklagenden …
Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86
Die Zweckmäßigkeitserwägungen, die der Regelung des § 36 Nr. 3 ZPO zugrunde liegen (vgl. BGHZ 90, 155, 157) [BGH 16.02.1984 - I ARZ 395/83] und denen im übrigen auch Art. 6 Nr. 1 EuGVÜ durch den besonderen Gerichtsstand der Streitgenossenschaft Rechnung trägt, gebieten es vielmehr zu prüfen, ob im Einzelfall den anderen Streitgenossen zugemutet werden kann, sich vor dem im Verhältnis zu einer Partei prorogierten Gericht verklagen zu lassen. - BGH, 09.10.1986 - I ARZ 487/86
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei mehreren beklagten Streitgenossen
Auszug aus BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86
Ist dies der Fall, so kann dieses Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Nr. 3 ZPO als zuständig bestimmt werden, auch wenn in seinem Bezirk keiner der zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. BGH NJW 1987, 439).
- BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13
Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen mit unterschiedlichen …
c) § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist auch in Fällen anzuwenden, in denen hinsichtlich eines Antragsgegners im Inland lediglich ein besonderer Gerichtsstand nach den unionsrechtlichen Zuständigkeitsbestimmungen begründet ist und die anderen Antragsgegner ihren allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben (BGH, Beschluss vom 19. März 1987 - I ARZ 903/86, NJW 1988, 646;… Roth in Stein-Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 36 Rn. 25;… Hausmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 36 Rn. 39;… Lange in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 36 Rn. 6). - BGH, 24.06.2008 - X ARZ 69/08
Gerichtsstand der Widerklage bei Drittwiderklage; Bestimmung des gemeinsam …
Ist im Verhältnis zu einem Streitgenossen ein ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart und kann dem anderen Streitgenossen zugemutet werden, sich vor dem im Verhältnis zu einer Partei prorogierten Gericht verklagen zu lassen, kann dieses Gericht entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als zuständig bestimmt werden, auch wenn in seinem Bezirk keiner der zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH, Beschl. v. 19.3.1987 - I ARZ 903/86, NJW 1988, 646, 647). - BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 78/20
Bestimmung des zuständigen Gerichts
a) Entfaltet die Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands zwischen dem Kläger und einem der beklagten Streitgenossen Wirkung, so kann dieser Gerichtsstand einerseits dem dadurch begünstigten Streitgenossen nicht über eine Bestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entzogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 1987, I ARZ 903/86, NJW 1988, 646 [juris Rn. 8];… Beschluss vom 28. Oktober 1982, I ARZ 449/82, NJW 1983, 996 [juris Rn. 6]), andererseits kann das prorogierte Gericht den anderen Streitgenossen nicht ohne Weiteres über eine Bestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aufgedrängt werden (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 12. Februar 2020, 1 AR 94/19, NJW-RR 2020, 763 Rn. 46;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 24).
- BayObLG, 12.02.2020 - 1 AR 94/19
Gerichtsstandvereinbarung bei ausschließlichem Gerichtsstand
Im Rahmen der Zulässigkeit des Bestimmungsverfahrens genügt vielmehr, dass für sie im Inland ein besonderer Gerichtsstand gegeben ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Mai 2013, X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399 Rn. 10; Beschluss vom 19. März 1987, I ARZ 903/86, NJW 1988, 646 [juris Rn. 6]).(1) Der prorogierte Gerichtsstand kann einerseits dem begünstigten Streitgenossen nicht über eine Bestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entzogen werden (BGH, Beschluss vom 19. März 1987, I ARZ 903/86, NJW 1988, 646 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 28. Oktober 1982, I ARZ 449/82, NJW 1983, 996), andererseits kann das prorogierte Gericht den anderen Streitgenossen nicht ohne Weiteres über eine Bestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aufgedrängt werden (BayObLG…, Beschluss vom 9. März 1999, 1Z AR 5/99, BayObLGZ 1999, 75 [Leitsatz sowie juris Rn. 9];… Beschluss vom 24. März 1999, 1Z AR 15/99, NJW-RR 2000, 1592 [juris Rn. 7];… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 24).
- BayObLG, 22.07.2021 - 102 AR 51/21
Gerichtstand für Klage gegen Pauschalreiseveranstalter und …
a) § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist auch in Fällen mit Auslandsberührung anzuwenden, wenn ein Streitgenosse im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand gemäß §§ 12, 13, 17 ZPO hat und hinsichtlich eines anderen Streitgenossen im Inland lediglich ein besonderer Gerichtsstand nach unionsrechtlichen Bestimmungen begründet ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020, X ARZ 124/20, WM 2021, 40 Rn. 15;… Beschluss vom 6. Mai 2013, X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399 Rn. 10, 16; Beschluss vom 19. März 1987, I ARZ 903/86, NJW 1988, 646 [juris Rn. 6];… Beschluss vom 6. November 1970, I ARZ 228/70, NJW 1971, 196 [juris Rn. 4]; BayObLG…, Beschluss vom 23. Juli 2020, 1 AR 31/20, juris Rn. 39;… Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 21). - OLG Frankfurt, 16.01.2017 - 13 SV 18/16
Zweckmäßigkeitserwägungen bei Gerichtsstandsbestimmung
Ein sachlich vorrangiger Grund wird angenommen, wenn ein Gericht für einen oder mehrere Streitgenossen ausschließlich zuständig ist (…BGH 2008, 1516 Rn. 19), wenn es aufgrund einer Gerichtsstandvereinbarung zwischen dem Kläger und einem Streitgenossen für Klagen gegen diesen Streitgenossen mit ausschließlicher Wirkung prorogiert wurde und dies im Einzelfall dem anderen Streitgenossen zugemutet werden kann (BGH NJW 1988, 646 [BGH 19.03.1987 - I ARZ 903/86] ) oder wenn - im Falle der parteierweiternden Drittwiderklage - bei ihm für einen der (wider-)beklagten Streitgenossen der Gerichtsstand des § 33 Abs. 1 ZPO begründet ist und für die widerbeklagten Streitgenossen kein gemeinschaftlicher allgemeiner Gerichtsstand besteht (…BGH NJW 2011, 460 Rn. 3 [BGH 30.09.2010 - Xa ARZ 191/10] ). - BGH, 21.08.2008 - X ARZ 105/08
Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Bestimmung des …
Ist im Verhältnis zu einem Streitgenossen ein ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart und kann dem anderen Streitgenossen zugemutet werden, sich vor dem im Verhältnis zu einer Partei prorogierten Gericht verklagen zu lassen, kann dieses Gericht entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als zuständig bestimmt werden, auch wenn in seinem Bezirk keiner der zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH, Beschl. v. 19.03.1987 - I ARZ 903/86, NJW 1988, 646, 647). - BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 31/20
Verfahren wegen Zuständigkeitsbestimmung
f) § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist auch in Fällen anzuwenden, in denen ein Antragsgegner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand gemäß §§ 12, 13, 17 ZPO hat und hinsichtlich eines anderen Antragsgegners im Inland lediglich ein besonderer Gerichtsstand nach den unionsrechtlichen Zuständigkeitsbestimmungen begründet ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Mai 2013, X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399 Rn. 16; Beschluss vom 19. März 1987, I ARZ 903/86, NJW 1988, 646 [juris Rn. 6];… Beschluss vom 6. November 1970, I ARZ 228/70, NJW 1971, 196 [juris Rn. 4]), so dass die Ansicht des Amtsgerichts Hersbruck, dass es für die Klage gegen die Antragsgegnerin zu 2) nach Art. 18 Brüssel-Ia-VO örtlich zuständig sei, einem Bestimmungsverfahren nicht entgegensteht. - BayObLG, 05.08.2022 - 101 AR 54/22
Gerichtsstandsbestimmung bei ausschließlichem Gerichtsstand eines Streitgenossen …
bb) Am allgemeinen Gerichtsstand der Antragsgegnerin zu 2) kann die Antragstellerin die anderen Antragsgegner schon wegen der ausschließlichen Gerichtsstandvereinbarung mit der Antragsgegnerin zu 3) auch nicht nach Art. 8 Nr. 1 Brüssel-Ia-VO in Anspruch nehmen (vgl. zum alten Recht: BGH, Beschluss vom 19. März 1987, I ARZ 903/86, NJW 1988, 646 [juris Rn. 7]).Das mit einem Streitgenossen als ausschließlich zuständig vereinbarte Gericht kann dem durch die Prorogation Begünstigten nicht durch eine Gerichtsstandsbestimmung entzogen werden (BGH, Beschluss vom 19. März 1987, I ARZ 903/86, NJW 1988, 646 [647 juris Rn. 8]; BayObLG…, Beschluss vom 25. Juli 2022, 101 AR 36/22, juris Rn. 30 m. w. N.).
Dies sind besondere Umstände, die es nach der Rechtsprechung rechtfertigen, aus Zweckmäßigkeitsgründen den mit einem Streitgenossen vereinbarten Gerichtsstand nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu bestimmen (vgl. BGH, NJW 1988, 646 [647 juris Rn. 8];… BayObLG, BayObLGZ 1999, 75 [77, juris Rn. 9]).
- OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 75/14
Bestimmung des im Verhältnis zu einer Partei prorogierten Gerichtsstandes als …
Die Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes mit einem der Streitgenossen hat zur Folge, dass keiner der allgemeinen Gerichtsstände der Beklagten, sondern nur der vereinbarte ausschließliche Gerichtsstand für die gemeinsame Klage bestimmt werden kann (BGH NJW 1988, 646/647).Dennoch ist - unter Berücksichtigung der verfahrensökonomischen Zielsetzung der Regelung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - die Zuständigkeitsbestimmung in Fällen eines prorogierten Gerichtsstands nicht als von vornherein ausgeschlossen anzusehen (vgl. BGH NJW 1988, 646/647).
Ist dies der Fall, so kann dieses Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Nr. 3 ZPO als zuständig bestimmt werden, auch wenn in seinem Bezirk keiner der zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH, Beschluss vom 16.8.1995 - X ARZ 699/95; BGH, Beschluss vom 19. März 1987 - I ARZ 903/86; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 09. März 1999 - 1Z AR 5/99; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 3 AR 2517/06 -, juris).
- OLG München, 05.08.2022 - 101 AR 54/22
Insolvenzverwalter, Gerichtsstand, Beweisantrag, Ersatzvornahme, …
- BayObLG, 09.03.1999 - 1Z AR 5/99
Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung für andere Streitgenossen
- BayObLG, 24.03.1999 - 1Z AR 15/99
Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung für einen Dritten …
- BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 67/22
Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung als ausschließlich
- BayObLG, 25.07.2022 - 101 AR 36/22
Bestimmung des zuständigen Gerichts
- BayObLG, 12.06.2019 - 1 AR 62/19
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit
- BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 67/19
Gerichtsstandsbestimmung bei einem Streitgenossen mit unbekanntem Aufenthalt
- OLG Hamm, 25.06.2018 - 32 SA 67/17
Rechtsfolgen der formularmäßigen Vereinbarung eines ausschließlichen …
- OLG München, 02.05.2018 - 34 AR 69/18
Bestimmung eines zuständigen Gericht
- OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 Sa 1/18
Gerichtsstandsbestimmung: Inanspruchnahme einer einfachen Streitgenossenschaft …
- OLG Köln, 18.03.2005 - 5 W 16/05
Selbständiges Beweisverfahren durch Beklagten zur Tatsachengrundlage seiner …
- OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 10 AR 7/16
Gerichtsstandsbestimmung bei Vereinbarung unterschiedlicher ausschließlicher …
- OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
- OLG Frankfurt, 27.09.2011 - 11 AR 59/11
Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands bei teilweiser Prorogation
- OLG Frankfurt, 25.08.2022 - 11 SV 30/22
Gerichtsstandsbestimmung bei Antragsgegnern, die ausnahmslos keinen inländischen …
- OLG Frankfurt, 05.03.2014 - 11 SV 4/14
Zuständigkeitsbestimmung: Gemeinsamer Gerichtsstand von im EU-Ausland ansässigen …
- BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 53/21
Zuständigkeitsbestimmung für Klage gegen in einem anderen Mitgliedstaat …
- OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 15 Sa 1/21
- BayObLG, 01.10.1998 - 1Z AR 60/98
Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung
- BGH, 10.03.1988 - I ARZ 881/87
Erstreckung des im Verhältnis zu der einen Partei prorogierten Gerichts auf den …
- BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 105/22
Bestimmung des Gerichtsstands bei Gerichtsstandsvereinbarung in Allgemeinen …
- OLG München, 07.02.2013 - 34 AR 373/12
(Vorlage an den BGH: Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen mit …
- OLG München, 15.07.2009 - 31 AR 341/09
Gerichtszuständigkeit: Gerichtsstandsbegründende Wirkung einer …
- BayObLG, 20.07.2005 - 1Z AR 118/05
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Klage von Verbrauchern und …
- BayObLG, 18.03.2004 - 1Z AR 20/04
Gerichtsstandsbestimmung: Begriff der Urheberrechtsstreitigkeit - Bestimmung nach …
- BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 2/20
Unzulässiger Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitgenossen
- BGH, 16.08.1995 - X ARZ 699/95
Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung
- KG, 11.09.2006 - 28 AR 34/06
Gerichtliche Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Klage gegen …
- OLG München, 26.09.2017 - 34 AR 140/17
Zur Gerichtsstandsvereinbarung
- BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitgenossenschaft - …
- OLG Karlsruhe, 05.12.2003 - 15 AR 48/03
Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstandsbestimmung bei Klage gegen Streitgenossen …
- OLG Köln, 05.12.2001 - 5 W 136/01
Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 I Nr. 3 ZPO
- OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 AR 19/13
Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit: Zuständigkeitsbestimmung im …
- OLG Hamm, 15.04.2016 - 32 Sa 3/16
Zweifache Gerichtsstandbestimmung in demselben Verfahren
- OLG Naumburg, 17.04.2013 - 1 AR 8/13
Zuständigkeit: Geltendmachung von Ansprüchen eines Reisenden gegen eine …
- OLG Brandenburg, 01.12.2009 - 1 AR 65/09
Zivilprozessrecht: Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung; Gerichtsstand bei …
- OLG Saarbrücken, 29.08.2003 - 5 W 159/03
Gemeinsamer Gerichtsstand mehrerer Antragsgegner bei Wohnsitz im Hoheitsgebiet …
- BayObLG, 30.06.2004 - 1Z AR 75/04
Ablehnung der Zuständigkeitsbestimmung bei Vereinbarung eines ausschließlichen …
- BayObLG, 14.08.2003 - 1Z AR 90/03
Verweisung im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren
- BayObLG, 03.02.2003 - 1Z AR 6/03
Bestimmung der Zuständigkeit bei Streitgenossenschaft - Zuständigkeit bei …
- BayObLG, 14.08.2002 - 1Z AR 93/02
Örtliche Zuständigkeit bei Widerklage - Einbeziehung Dritter ohne Gerichtsstand …
- BayObLG, 10.04.2003 - 1Z AR 25/03
Zuständigkeitsbestimmung bei Zweifel über gemeinsamen Gerichtsstand
- BayObLG, 05.04.2002 - 1Z AR 24/02
Zuständigkeitsstreit bei Streitgenossenschaft - Gerichtsstandsvereinbarung - …
- BayObLG, 25.03.1997 - 1Z AR 2/97
Zuständigkeitsstreit bei Streitgenossenschaft einer italienischer Gesellschaft - …
- BayObLG, 17.11.2003 - 1Z AR 125/03
Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt - …
- OLG Köln, 10.01.2023 - 8 AR 24/22
Bestimmung des gemeinsam örtlich zuständigen Gerichts im Streitgenossenprozess; …
- BayObLG, 12.08.1999 - 1Z AR 44/99
Ablehnung einer Gerichtsstandsbestimmung
- OLG Düsseldorf, 22.03.2004 - 5 Sa 2/04
- BayObLG, 22.10.1998 - 1Z AR 88/98
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei mehreren Streitgenossen
- OLG Düsseldorf, 22.03.2004 - 5 Sa 1/04
- OLG Düsseldorf, 22.03.2004 - 5 Sa 10/04
- BGH, 03.02.1988 - I ARZ 888/87
Bestimmung des Gerichtsstandes bei einer Streitgenossenschaft
- BGH, 19.01.1988 - I ARZ 750/87
Gerichtsstandsbestimmung bei der Streitgenossenschaft - Zuständigkeit eines …
Rechtsprechung
BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
GWB § 26 Abs. 2
"Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II"; Umfang des Belieferungsanspruchs gegen einen marktstarken Hersteller; Zulässigkeit einer selektiven Vertriebsbindung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Selektive Vertriebsbindung - Gewerblicher Rechtsschutz - Vertriebsbindungsvertrag - Pflichten des Herstellers
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2237 (Ls.)
- NJW-RR 1987, 929
- ZIP 1987, 465
- MDR 1987, 735
- GRUR 1987, 459
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 30.06.1981 - KZR 11/80
Nachfrager - Belieferungsanspruch - Voraussetzungen - Vertriebssystem des …
Auszug aus BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85
Auf die Revision der Beklagten hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache in die Berufungsinstanz zurückverwiesen (Urt. v. 30.6.1981 - KZR 11/80, GRUR 1981, 767 = WuW/E 1814).Das Berufungsgericht ist zunächst von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur sogenannten Spitzengruppenabhängigkeit ausgegangen (…BGH, Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, GRUR 1979, 560, 561 = WuW/E;… Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, GRUR 1980, 180, 181 = WuW/E 1635 - Fernsehgeräte I und II; Urt. v. 30.6.1981 - KZR 11/80, GRUR 1981, 767, 768 = WuW/E 1814 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten; und hat aufgrund des Marktanteils der Beklagten angenommen, daß sie zur Spitzengruppe der Anbieter für den deutschen Markt zählt. Zu dieser Spitzengruppe gehören nach den von der Beklagten mitgeteilten Zahlen (Anl. BB II 56, Quelle: GfK-Handelspanne "Braune Ware"; vgl. auch Mitteilung des Bundeskartellamts, GA III 949) neben dem Marktführer Grundig und der Beklagten, die 1983 den zweiten und 1984 den vierten Platz einnahm, die Marken Telefunken, Philips, ITT/Graetz, Nordmende, Blaupunkt und Loewe Opta.
In diesem Rahmen steht es ihr - wie bereits im ersten Revisionsurteil vom 30.6.1981 (KZR 11/80, GRUR 1981, 767, 769 = WuW/E 1814 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten) ausgeführt worden ist - grundsätzlich frei, ihr Vertriebssystem in qualitativer Hinsicht selektiv auszugestalten und an die Händler für den Vertrieb ihrer technisch aufwendigen und anspruchsvollen Produkte hohe Anforderungen zu stellen, was die fachliche Eignung des Personals, die sachliche Ausstattung der Verkaufsräume und die Gewährleistung eines schnellen und zuverlässigen Kundendienstes angeht (vgl. auch BGH, Beschl. v. 24.2.1976 - KVR 3/95 GRUR 1976, 711, 713 = WuW/E 1429 - Bedienungsfachgroßhändler;… Urt. v. 24.3.1981 - KZR 2/80, GRUR 1981, 610, 611 f. = WuW/E 1793 - SB-Verbrauchermarkt; Urt. v. 8.3.1983 - KZR 1/82, GRUR 1983, 396, 398 = WuW/E 1995 - Modellbauartikel III).
Die Beklagte hat diese Befürchtung, für die im ersten Revisionsverfahren noch keine konkreten Anhaltspunkte vorlagen (vgl. das Senatsurteil vom 30.6.1981 - KZR 11/80, GRUR 1981, 767, 769 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätte, im wieder eröffneten Berufungsverfahren unter anderem durch zwei Umfragen der Gesellschaft für Marktforschung sowie durch ein Gutachten der Deutschen Treuhandgesellschaft zu belegen versucht. Das Berufungsgericht hat hierzu noch keine Feststellungen getroffen; es wird zu prüfen haben, ob diese Gutachten eine hinreichende Konkretisierung des - bestrittenen - Vorbringens der Beklagten enthalten und zu einer Beweiserhebung Veranlassung geben können. Dabei wird zu beachten sein, daß es - wie bereits im ersten Revisionsurteil vom 30. Juni 1981 (aaO.) zum Ausdruck gebracht - auf die drohende Gefahr erheblicher Vermögensnachteile ankommt (vgl. auch BGH, Urt. v. 30.6.1981 - KZR 19/80, GRUR 1981, 917, 918 = WuW/E 1885 - Sportschuhe).
Dagegen kann er - trotz der mittelbaren Auswirkungen auf den Preis - die Einhaltung der zulässigen selektiven Kriterien seiner Vertriebsbindung verlangen, wie bereits im ersten Revisionsurteil vom 30. Juni 1981 (GRUR 1981, 767, 769) im einzelnen ausgeführt worden ist.
- EuGH, 22.10.1986 - 75/84
Metro / Kommission
Auszug aus BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85
Eine gegen diese Entscheidung gerichtete Anfechtungsklage ist vom EuGH abgewiesen worden (Urt. v. 22.10.1986 - Rs. 75/84).Im Streitfall hat das Berufungsgericht die in dem EG-Vertriebsbindungsvertrag der Beklagten vorgesehenen Anforderungen nicht beanstandet; für eine mißbräuchliche Ausnutzung der Gestaltungsfreiheit liegen auch sonst keine Anhaltspunkte vor; schließlich hat auch das - wegen hier nicht interessierender Bevorratungs-, Umsatzplanungs- und Förderungspflichten - erforderliche Freistellungsverfahren nach Art. 85 Abs. 3 EWG -Vertrag, das inzwischen zugunsten der Beklagten abgeschlossen ist (EuGH, Urt. v. 22.10.1986 - Rs. 75/84), keine Beanstandungen ergeben.
- BGH, 17.01.1979 - KZR 1/78
Betrieb von Selbstbedienungsverbrauchermärkten mit Abteilungen für …
Auszug aus BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85
Das Berufungsgericht ist zunächst von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur sogenannten Spitzengruppenabhängigkeit ausgegangen (BGH, Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, GRUR 1979, 560, 561 = WuW/E;… Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, GRUR 1980, 180, 181 = WuW/E 1635 - Fernsehgeräte I und II;… Urt. v. 30.6.1981 - KZR 11/80, GRUR 1981, 767, 768 = WuW/E 1814 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten; und hat aufgrund des Marktanteils der Beklagten angenommen, daß sie zur Spitzengruppe der Anbieter für den deutschen Markt zählt. Zu dieser Spitzengruppe gehören nach den von der Beklagten mitgeteilten Zahlen (Anl. BB II 56, Quelle: GfK-Handelspanne "Braune Ware"; vgl. auch Mitteilung des Bundeskartellamts, GA III 949) neben dem Marktführer Grundig und der Beklagten, die 1983 den zweiten und 1984 den vierten Platz einnahm, die Marken Telefunken, Philips, ITT/Graetz, Nordmende, Blaupunkt und Loewe Opta.Das Berufungsgericht ist ferner dem Vortrag der Beklagten nachgegangen, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf im Rechtsstreit Allkauf gegen Nordmende festgestellten, im Fernsehgerät-I-Urteil (GRUR 1979, 560, 561) wiedergegebenen Marktverhältnisse hätten sich inzwischen in der Weise geändert, daß der Facheinzelhandel nicht mehr mindestens vier bis fünf Markten aus der Spitzengruppe führte, sondern sich im wesentlichen auf zwei bis drei namhaft inländische Marken konzentriere.
- BGH, 24.03.1981 - KZR 2/80
Interessenabwägung - Bedienungsfachhandel - Selbstbedienungshandel - …
Auszug aus BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85
a) Ebenfalls mit Recht hat das Berufungsgericht unterstellt, daß die Beklagte ein berechtigtes Interesse daran hat, den Absatz ihrer Erzeugnisse nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie sie es für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält (vgl. BGB , Urt. v. 24.3.1981 - KZR 2/80, GRUR 1981, 610, 611 = WuW/E 1793 - SB-Verbrauchermarkt;… Urt. v. 8.3.1983 - KZR 1/82, GRUR 1983, 396, 397 = WuW/E 1995 - Modellbauartikel III; Beschl. v. 15.4.1986 - KVR 3/85, GRUR 1986, 750, 753 f. - EH-Partner-Vertrag).In diesem Rahmen steht es ihr - wie bereits im ersten Revisionsurteil vom 30.6.1981 (KZR 11/80, GRUR 1981, 767, 769 = WuW/E 1814 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten) ausgeführt worden ist - grundsätzlich frei, ihr Vertriebssystem in qualitativer Hinsicht selektiv auszugestalten und an die Händler für den Vertrieb ihrer technisch aufwendigen und anspruchsvollen Produkte hohe Anforderungen zu stellen, was die fachliche Eignung des Personals, die sachliche Ausstattung der Verkaufsräume und die Gewährleistung eines schnellen und zuverlässigen Kundendienstes angeht (vgl. auch BGH, Beschl. v. 24.2.1976 - KVR 3/95 GRUR 1976, 711, 713 = WuW/E 1429 - Bedienungsfachgroßhändler; Urt. v. 24.3.1981 - KZR 2/80, GRUR 1981, 610, 611 f. = WuW/E 1793 - SB-Verbrauchermarkt;… Urt. v. 8.3.1983 - KZR 1/82, GRUR 1983, 396, 398 = WuW/E 1995 - Modellbauartikel III).
- BGH, 08.03.1983 - KZR 1/82
Rechtfertigungsgrund - Teilnahmeausschluß - Geschäftsverkehr
Auszug aus BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85
a) Ebenfalls mit Recht hat das Berufungsgericht unterstellt, daß die Beklagte ein berechtigtes Interesse daran hat, den Absatz ihrer Erzeugnisse nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie sie es für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält (…vgl. BGB , Urt. v. 24.3.1981 - KZR 2/80, GRUR 1981, 610, 611 = WuW/E 1793 - SB-Verbrauchermarkt; Urt. v. 8.3.1983 - KZR 1/82, GRUR 1983, 396, 397 = WuW/E 1995 - Modellbauartikel III; Beschl. v. 15.4.1986 - KVR 3/85, GRUR 1986, 750, 753 f. - EH-Partner-Vertrag).In diesem Rahmen steht es ihr - wie bereits im ersten Revisionsurteil vom 30.6.1981 (KZR 11/80, GRUR 1981, 767, 769 = WuW/E 1814 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten) ausgeführt worden ist - grundsätzlich frei, ihr Vertriebssystem in qualitativer Hinsicht selektiv auszugestalten und an die Händler für den Vertrieb ihrer technisch aufwendigen und anspruchsvollen Produkte hohe Anforderungen zu stellen, was die fachliche Eignung des Personals, die sachliche Ausstattung der Verkaufsräume und die Gewährleistung eines schnellen und zuverlässigen Kundendienstes angeht (vgl. auch BGH, Beschl. v. 24.2.1976 - KVR 3/95 GRUR 1976, 711, 713 = WuW/E 1429 - Bedienungsfachgroßhändler;… Urt. v. 24.3.1981 - KZR 2/80, GRUR 1981, 610, 611 f. = WuW/E 1793 - SB-Verbrauchermarkt; Urt. v. 8.3.1983 - KZR 1/82, GRUR 1983, 396, 398 = WuW/E 1995 - Modellbauartikel III).
- BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78
Klage auf Wiederbelieferung mit Ware gegen den Produzenten - Verweigerung der …
Auszug aus BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85
Die Besonderheiten des Geschäftsverkehrs mit der Beklagten - insbesondere die Frage, ob die Klägerin den Ansprüchen genügt, die die Beklagte an ihre Facheinzelhändler stellt - sind im Rahmen der notwendigen Interessenabwägung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1979 - KZR 13/78, GRUR 1979, 792, 794 = WuW/E 1587;… Urt. v. 24.9.1979 - KZR 20/78, GRUR 1980, 125, 127 = WuW/E 1629 - Modellbauartikel I und II).Im einzelnen ist Voraussetzung für die Berücksichtigung derartiger Bedingungen im Rahmen der Interessensabwägung nach § 26 Abs. 2 GWB , daß ihre Beachtung dem Händler auch im Hinblick auf die Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zumutbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1979 - KZR 13/78, GRUR 1979, 792, 795 = WuW/E 1587 - Modellbauartikel I); außerdem müssen sie die Voraussetzungen für den Warenbezug einheitlich nach objektiven Kriterien festlegen und ohne Diskriminierung gehandhabt werden.
- BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83
Verkauf unter Einstandspreis II
Auszug aus BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85
Das gilt - wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 6. Oktober 1983 (I ZR 39/83, GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II) näher ausgeführt hat - auch für ein Vertriebskonzept, das darauf beruht, daß ein technisch hochwertiges Erzeugnis den Abnehmern als Spitzenerzeugnis zu einem entsprechendem Marktpreis angeboten werden soll, wobei solche Handelsspannen vorgesehen sind, die eine entsprechende Verkaufsförderung und Kundendienstleistung durch den Handel sicherstellen. - BGH, 30.06.1981 - KZR 19/80
Anwenddbarkeit - Bestimmter Marktanteil - Wesentlicher Wettbewerb - …
Auszug aus BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85
Die Beklagte hat diese Befürchtung, für die im ersten Revisionsverfahren noch keine konkreten Anhaltspunkte vorlagen (vgl. das Senatsurteil vom 30.6.1981 - KZR 11/80, GRUR 1981, 767, 769 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätte, im wieder eröffneten Berufungsverfahren unter anderem durch zwei Umfragen der Gesellschaft für Marktforschung sowie durch ein Gutachten der Deutschen Treuhandgesellschaft zu belegen versucht. Das Berufungsgericht hat hierzu noch keine Feststellungen getroffen; es wird zu prüfen haben, ob diese Gutachten eine hinreichende Konkretisierung des - bestrittenen - Vorbringens der Beklagten enthalten und zu einer Beweiserhebung Veranlassung geben können. Dabei wird zu beachten sein, daß es - wie bereits im ersten Revisionsurteil vom 30. Juni 1981 (aaO.) zum Ausdruck gebracht - auf die drohende Gefahr erheblicher Vermögensnachteile ankommt (vgl. auch BGH, Urt. v. 30.6.1981 - KZR 19/80, GRUR 1981, 917, 918 = WuW/E 1885 - Sportschuhe). - BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78
Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot …
Auszug aus BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85
Die Besonderheiten des Geschäftsverkehrs mit der Beklagten - insbesondere die Frage, ob die Klägerin den Ansprüchen genügt, die die Beklagte an ihre Facheinzelhändler stellt - sind im Rahmen der notwendigen Interessenabwägung zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1979 - KZR 13/78, GRUR 1979, 792, 794 = WuW/E 1587; Urt. v. 24.9.1979 - KZR 20/78, GRUR 1980, 125, 127 = WuW/E 1629 - Modellbauartikel I und II). - BGH, 24.02.1976 - KVR 3/75
Zusatzrabattverweigerung als unbillige Behinderung durch sachlich nicht …
Auszug aus BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85
In diesem Rahmen steht es ihr - wie bereits im ersten Revisionsurteil vom 30.6.1981 (KZR 11/80, GRUR 1981, 767, 769 = WuW/E 1814 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten) ausgeführt worden ist - grundsätzlich frei, ihr Vertriebssystem in qualitativer Hinsicht selektiv auszugestalten und an die Händler für den Vertrieb ihrer technisch aufwendigen und anspruchsvollen Produkte hohe Anforderungen zu stellen, was die fachliche Eignung des Personals, die sachliche Ausstattung der Verkaufsräume und die Gewährleistung eines schnellen und zuverlässigen Kundendienstes angeht (vgl. auch BGH, Beschl. v. 24.2.1976 - KVR 3/95 GRUR 1976, 711, 713 = WuW/E 1429 - Bedienungsfachgroßhändler;… Urt. v. 24.3.1981 - KZR 2/80, GRUR 1981, 610, 611 f. = WuW/E 1793 - SB-Verbrauchermarkt;… Urt. v. 8.3.1983 - KZR 1/82, GRUR 1983, 396, 398 = WuW/E 1995 - Modellbauartikel III). - BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78
Pflicht zur Belieferung mit vertriebsgebundenen "Telefunken"-Artikeln der …
- BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85
EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem …
- BGH, 26.01.2016 - KZR 41/14
Kündigung von Serviceverträgen mit Vertragswerkstätten - Jaguar-Vertragswerkstatt
Im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung sind an die Schutzwürdigkeit der von einem Normadressaten verfolgten Belange mit zunehmender Abhängigkeit der Marktgegenseite von seinem Angebot in gleichem Maße steigende Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 27. April 1999 - KZR 35/97, WuW/E DE-R 357, 359 - Feuerwehrgeräte;… Urteil vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, NZKart 2015, 535 Rn. 59 - Porsche-Tuning; Urteil vom 16. Dezember 1986 - KZR 25/85, ZIP 1987, 465, 468 f. - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II). - OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 47/08
Hersteller kann vertrieb über eBay verbieten
In diesem Rahmen steht es ihr grundsätzlich frei, ihr Vertriebssystem in qualitativer Hinsicht selektiv auszugestalten und an die Wiederverkäufer für den Vertrieb ihrer Produkte hohe Anforderungen zu stellen, was die fachliche und sächliche Qualifikation und die Erbringung von Serviceleistungen angeht (vgl. BGH GRUR 1981, 610 - SB-Verbrauchermarkt; GRUR 1983, 396 - Modellbauartikel III; GRUR 1987, 459 - Belieferungsunwürdige Vertriebsstätten II). - BGH, 09.05.2000 - KZR 28/98
Designer-Polstermöbel
Eine solche Abhängigkeit liegt vor, wenn ein Handelsunternehmen eine bestimmte Anzahl allgemein anerkannter Marken aus einer Spitzengruppe im Sortiment benötigt, um wettbewerbsfähig zu sein (…BGH, Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende;… Urt. v. 26.6.1979 - KZR 7/78, WuW/E 1620, 1622 f. - Revell Plastics;… Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635 - Plaza SB-Warenhaus;… Urt. v. 30.6.1981 - KZR 11/80, WuW/E 1814, 1817 - Allkauf-Saba; WuW/E 2125, 2127 f. - Technics; Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, WuW/E 2351, 2354 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II;… Urt. v. 24.3.1987 - KZR 39/85, WuW/E 2419, 2420 - Saba-Primus;… Urt. v. 12.5.1998 - KZR 23/96, WuW/E DE-R 206 - Depotkosmetik;… Carlhoff aaO § 26 Rdn. 151;… Schultz aaO § 26 GWB Rdn. 103;… Markert aaO § 26 Rdn. 115;… Bechtold aaO § 20 Rdn. 20).
- LG Mannheim, 14.03.2008 - 7 O 263/07
Wettbewerbsbeschränkung: Vertrieb von hochpreisigen Schulranzen als Markenware …
bb) Die Beklagte hat als Markeninhaberin ein anerkanntes Interesse daran, den Absatz ihrer Erzeugnisse nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie sie es für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält (BGH, Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, GRUR 1987, 459, 462 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II). - BGH, 24.11.2020 - KZR 11/19
Radio Cottbus
Dieser für den selektiven Vertrieb entwickelte Maßstab (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1986 - KZR 25/85, WuW BGH 2351, juris Rn. 50 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II;… EuGH, Slg. 1977, 1875 Rn. 20 - Metro I;… Slg. 2011, I-9419 Rn. 41 - Pierre Fabre) gilt im Hinblick auf die ähnliche Interessenlage der Beteiligten grundsätzlich in gleicher Weise, wenn ein Anspruch auf Aufnahme in das Vertriebssystem gegen einen Normadressaten geltend gemacht wird, der auf einem mehrseitigen Markt Produkte oder Dienstleistungen verschiedener Anbieter an die Unternehmen der Marktgegenseite vermittelt. - BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87
Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer …
Daher steht es auch einem marktbeherrschenden Hersteller grundsätzlich frei, sein Vertriebssystem in qualitativer Weise selektiv auszugestalten und im Rahmen des Zulässigen eine Vertriebsbindung einzuführen (§§ 18, 34 GWB; vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, GRUR 1987, 459, 462 = WuW/E 2351, 2356 f - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II;… BGH, Urt. v. 10.2.1987, a.a.O.; siehe auch BGHZ 97, 317, 328 f - EH-Partner-Vertrag). - BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96
Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives Vertriebssystem
Soweit sich die Klägerin auf eine Kundenerwartung im Sinne eines Vollsortiments beruft, käme allenfalls eine Abhängigkeit in Betracht, die sich aus der Zugehörigkeit eines Herstellers zur Spitzengruppe der auf dem relevanten Markt tätigen Unternehmen ergibt (…vgl. hierzu BGH, Urt. v. 22.1.1985 - KZR 35/83, WuW/E 2125, 2127 - Technics; Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, WuW/E 2351, 2354 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II;… Urt. v. 24.3.1987 - KZR 39/85, WuW/E 2419, 2420 - Saba-Primus). - OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - U (Kart) 4/12
Umfang der Verbandsklagebefugnis nach § 33 Abs. 2 GWB und nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 …
Dieser unternehmerische Freiraum rechtfertigt - was vorliegend an sich auch kein Streitpunkt ist - grundsätzlich eine qualitative Selektion der Händler nach vom Hersteller selbst allgemein und objektiv definierten Anforderungen hinsichtlich der Eignung des Personals, der Verkaufsräume usw. (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.1986 - KZR 25/85, WRP 1987, 381 - 385, zitiert nach juris Rz. 50 m.w.N. - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II ). - OLG München, 28.01.2010 - U (K) 3946/09
Veranstaltung von Pressekonferenzen durch Fußballvereine: Zulassung von …
Eine Behinderung, zu deren Rechtfertigung sich ein Unternehmen darauf beruft, dass der Behinderte nicht am Zutritt als solchem, sondern nur in einer Verhaltensweise danach eingeschränkt ist, ist aber nur dann unbillig oder sachlich nicht gerechtfertigt, wenn der Zutritt an Bedingungen geknüpft ist, deren Einhaltung dem Behinderten unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zuzumuten ist (BGH NJW-RR 1987, 929, 931 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II ; GRUR 1981, 208, 209 - Rote Liste ; GRUR 1980, 125, 128 - Modellbauartikel II ). - BGH, 03.05.1988 - KVZ 1/87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, WuW/E BGH 2351, 2357 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II) ist es eine Frage des Einzelfalls, abhängig von Ware, Branchenübungen, Geschäftszuschnitt und allgemeinen Vertriebsgewohnheiten, welche Gesichtspunkte im Rahmen der Interessenabwägung nach § 26 Abs. 2 GWB bei der Beurteilung der Bindungen eines Vertriebssystems zu berücksichtigen sind und ob die dem Händler auferlegten Bindungen zumutbar sind. - BGH, 03.05.1988 - KVZ 2/87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BGH, 03.05.1988 - KVZ 3/87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …