Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 21.04.1987 | LG Bonn, 25.11.1986

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.05.1987 - 8 U 49/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6474
OLG Hamm, 11.05.1987 - 8 U 49/87 (https://dejure.org/1987,6474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.1987 - 8 U 49/87 (https://dejure.org/1987,6474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 1987 - 8 U 49/87 (https://dejure.org/1987,6474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 770
  • VersR 1988, 193
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 21.02.2001 - 18 U 1948/00

    Oder-Konto - Verfügung über Auszahlungsforderung bei Vorpfändung durch anderen

    Anspruchsvoraussetzung ist daher immer, dass sich der sich aus der vergeblichen Prozessführung ergebende Schaden als Folge der unrichtigen oder unterbliebenen Auskunft darstellt (OLG Hamm, MDR 1987, 770).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.04.1987 - 10 WF 80/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,12427
OLG Düsseldorf, 21.04.1987 - 10 WF 80/87 (https://dejure.org/1987,12427)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.1987 - 10 WF 80/87 (https://dejure.org/1987,12427)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 1987 - 10 WF 80/87 (https://dejure.org/1987,12427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 114 ff, 620, 620c
    Prozeßkostenhilfe; Unanfechtbarkeit einer versagenden Prozeßkostenhilfeentscheidung für einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 770
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.09.1982 - IVb ARZ 32/82

    Umfang der gerichtlichen Zuständigkeit für Streitigkeiten über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.1987 - 10 WF 80/87
    Nachdem auch die Zivilabteilung des Amtsgerichts Geldern unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22. September 1982 (NJW 1983, 47 = BGHF 3, 467) Prozeßkostenhilfe versagt hat, bittet der Antragsteller hilfsweise, seinen Antrag "als einen solchen auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung durch den Hausratsrichter umzudeuten, und entsprechend zu behandeln«, und wendet sich nunmehr mit seiner Beschwerde gegen den Beschluß des Familiengerichts vom 30. Januar 1987.
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 25.11.1986 - 4 T 743/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,10534
LG Bonn, 25.11.1986 - 4 T 743/86 (https://dejure.org/1986,10534)
LG Bonn, Entscheidung vom 25.11.1986 - 4 T 743/86 (https://dejure.org/1986,10534)
LG Bonn, Entscheidung vom 25. November 1986 - 4 T 743/86 (https://dejure.org/1986,10534)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 770
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 18.06.2002 - 4 U 270/01

    Schadensersatzanspruch aus einem öffentlichrechtlichen Verwahrungsverhältnis

    Offensichtlichkeit ist nicht schon dann gegeben, wenn der Schuldner oder ein Dritter Belege über die wahre Eigentumslage vorlegt, etwa einen Sicherungsübereignungsvertrag (vgl. BGHZ 118, 201 (206); OLG Bremen, DGVZ 1971, 4; LG Dortmund, NJW-RR 1986, 1497; LG Bonn, MDR 1987, 770; Stein/Jonas-Münzberg, aaO., § 808 ZPO, Rdnr. 3b; Zöller-Stöber, aaO., § 808 ZPO, Rdnr. 3).
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