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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85   

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BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85 (https://dejure.org/1987,52)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.1987 - 1 BvR 903/85 (https://dejure.org/1987,52)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 (https://dejure.org/1987,52)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Präklusion II

  • openjur.de

    Präklusion II

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG durch die fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 275 296
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen Präklusiuonsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Präklusion - Absoluter Verzögerungsbegriff - Offenkundigkeit gleicher Verzögerung - Rechtzeitiges Vorbringen - Rechtzeitiger Vortrag - Fristversäumnis - Richterliche Belehrung - Anwaltliche Vertretung - Fehlerhafte Rechtsanwendung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 75, 302
  • NJW 1987, 2733
  • MDR 1987, 904
 
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Wird zitiert von ... (175)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Nach dem absoluten Verzögerungsbegriff des Bundesgerichtshofs (BGHZ 75, 138 [141 f.]; 86, 31 [34 ff.]) kommt es ausschließlich darauf an, ob der Prozeß bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung.

    Als verfassungswidrig wurde auch die mißbräuchliche Anwendung einer Präklusionsvorschrift bewertet, wobei der Mißbrauch in der Zurückweisung trotz erkennbar unzureichender Terminsvorbereitung gesehen wurde (BVerfGE 69, 126 [139] im Anschluß an BGHZ 86, 31 [39]).

    Ein verfassungsrechtliches Verdikt sollte nach dem klaren Wortlaut der Entscheidung im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 86, 31 [39]) nur über die Fälle verhängt werden, in denen die Anwendung der Präklusionsvorschriften rechtsmißbräuchlich ist (BVerfGE 69, 126 [139]).

    Dieses Ergebnis ist jedoch dann nicht untragbar und daher auch nicht unverhältnismäßig, wenn die Feststellung des mutmaßlichen Geschehensablaufs bei korrektem Alternativ-Verhalten mit Unsicherheiten belastet ist oder zumindest Schwierigkeiten aufwirft; auf die mit hypothetischen Erwägungen verbundenen Unsicherheiten weist auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 86, 31 [37]) hin.

    In diesen Fällen ist die Präklusion rechtsmißbräuchlich, denn sie dient erkennbar nicht dem mit ihr verfolgten Zweck (diesem Ergebnis neigt offenbar auch der Bundesgerichtshof zu, BGHZ 86, 31 [39]).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Das Bundesverfassungsgericht hat es bisher ausdrücklich offengelassen, ob die fehlerhafte Anwendung einer einfachrechtlichen Präklusionsvorschrift stets eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellt (BVerfGE 54, 117 [124]; 66, 260 [264]; 69, 126 [136]; 69, 145 [149]).

    Daneben sind aber auch Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung in die Prüfung einbezogen worden (darauf verweisen BVerfGE 55, 72 [93 f.] und 69, 126 [140] ausdrücklich).

    Als verfassungswidrig wurde auch die mißbräuchliche Anwendung einer Präklusionsvorschrift bewertet, wobei der Mißbrauch in der Zurückweisung trotz erkennbar unzureichender Terminsvorbereitung gesehen wurde (BVerfGE 69, 126 [139] im Anschluß an BGHZ 86, 31 [39]).

    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht bisher nur insoweit eindeutig Stellung bezogen, als es die Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit der Präklusion im frühen ersten Termin nach § 296 Abs. 2 ZPO und die Ausfüllung der Begriffe "Verzögerung" und "grobe Nachlässigkeit" den Fachgerichten zugewiesen hat (BVerfGE 69, 126 [138]).

    Ein verfassungsrechtliches Verdikt sollte nach dem klaren Wortlaut der Entscheidung im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 86, 31 [39]) nur über die Fälle verhängt werden, in denen die Anwendung der Präklusionsvorschriften rechtsmißbräuchlich ist (BVerfGE 69, 126 [139]).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Das Bundesverfassungsgericht hat es bisher ausdrücklich offengelassen, ob die fehlerhafte Anwendung einer einfachrechtlichen Präklusionsvorschrift stets eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellt (BVerfGE 54, 117 [124]; 66, 260 [264]; 69, 126 [136]; 69, 145 [149]).

    Es hat jedoch wiederholt betont, daß diese Vorschriften strengen Ausnahmecharakter haben, weil sie sich zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (BVerfGE 55, 72 [94]) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen (BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]).

    So hat das Bundesverfassungsgericht Art. 103 Abs. 1 GG jedenfalls dann als verletzt angesehen, wenn die Rechtsanwendung offenkundig unrichtig war (BVerfGE 69, 145 [149]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Art. 103 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht hindert, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozeßbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfGE 69, 145 [149] m.w.N.).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Es hat jedoch wiederholt betont, daß diese Vorschriften strengen Ausnahmecharakter haben, weil sie sich zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (BVerfGE 55, 72 [94]) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen (BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]).

    Daneben sind aber auch Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung in die Prüfung einbezogen worden (darauf verweisen BVerfGE 55, 72 [93 f.] und 69, 126 [140] ausdrücklich).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Es hat jedoch wiederholt betont, daß diese Vorschriften strengen Ausnahmecharakter haben, weil sie sich zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (BVerfGE 55, 72 [94]) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen (BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]).

    So ist eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs beurteilt worden, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht, die Verzögerung mitverursacht hatte (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; Beschluß vom 14. April 1987 -- 1 BvR 162/84 --, Leitsatz 1 sowie Umdruck S. 10 f.).

  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Entscheidung darauf beruht, daß das Gericht Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts verkannt hat (BVerfGE 19, 303 [310]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    So ist eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs beurteilt worden, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht, die Verzögerung mitverursacht hatte (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; Beschluß vom 14. April 1987 -- 1 BvR 162/84 --, Leitsatz 1 sowie Umdruck S. 10 f.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Der Fehler muß gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Danach ist es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren über die Richtigkeit der Auslegung des einfachen Rechts durch die Gerichte zu befinden (BVerfGE 32, 319 [325 f.]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
    Es ist kein Revisionsgericht (BVerfGE 3, 213 [219]), sondern prüft nur, ob die Rechtsanwendung Verfassungsrecht verletzt.
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Anwendung zivilprozessualer

  • BGH, 14.07.1983 - VII ZR 328/82

    Pflicht zur Belehrung über die Folgen einer Fristversäumung in Anwaltsprozeß

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvR 763/82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unberechtigte Zurückweisung eines

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Der für alle Verfahrensarten geltende Anspruch auf rechtliches Gehör bedarf einer verfahrensrechtlichen Ausgestaltung durch den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 75, 302 ; 89, 28 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt dabei jedoch insbesondere die Frage, ob die angewandten Rechtsvorschriften mit dem ihnen durch die angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde gelegten Inhalt mit höherrangigem Recht vereinbar sind und ob die Beachtung des Grundgesetzes gegebenenfalls eine verfassungskonforme Auslegung gebietet (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 75, 302 ).
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 24/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Der Betroffene muss zuvor ausreichend Gelegenheit erhalten, sich zur Sache zu äußern und darf erst dann präkludiert werden, wenn er diese Möglichkeit aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt hat, weil er seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist (vgl BVerfG vom 30.1.1985 - 1 BvR 876/84 - BVerfGE 69, 145, 149 mwN; BVerfG vom 5.5.1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302, 315) .
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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86   

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https://dejure.org/1987,65
BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86 (https://dejure.org/1987,65)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86 (https://dejure.org/1987,65)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 1987 - 1 BvR 1113/86 (https://dejure.org/1987,65)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlage - Rechtsentscheid - Recht auf den gesetzlichen Richter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 76, 93
  • NJW 1988, 1015
  • MDR 1987, 904
  • ZMR 1987, 324
  • Rpfleger 1988, 13
 
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Wird zitiert von ... (204)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Die Rügen der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG sind entweder nicht ausreichend substantiiert (§§ 23, 92 BVerfGG ), da sich die Beschwerdeführerinnen auf die Behauptung der Versagung rechtlichen Gehörs beschränken (vgl. BVerfGE 28, 17 ,20), oder sie betreffen die Richtigkeit der getroffenen tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts, worauf eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör regelmäßig nicht gestützt werden kann (vgl. BVerfGE 22, 267, 273 f.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Jedenfalls läßt sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht mit der hierfür erforderlichen Deutlichkeit feststellen (zu diesem Erfordernis vgl. etwa BVerfGE 47, 182 ,187 f.; 54, 86, 92).
  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Diese Vorschrift ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht läßt (BVerfGE 13, 132, 143; BVerfGE 42, 237, 241; BVerfGE 67, 90, 95; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Diese Vorschrift ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht läßt (BVerfGE 13, 132, 143; BVerfGE 42, 237, 241; BVerfGE 67, 90, 95; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Die Rügen der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG sind entweder nicht ausreichend substantiiert (§§ 23, 92 BVerfGG ), da sich die Beschwerdeführerinnen auf die Behauptung der Versagung rechtlichen Gehörs beschränken (vgl. BVerfGE 28, 17 ,20), oder sie betreffen die Richtigkeit der getroffenen tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts, worauf eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör regelmäßig nicht gestützt werden kann (vgl. BVerfGE 22, 267, 273 f.).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Zur öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG gehören nicht Akte der Rechtsprechung; Art. 19 Abs. 4 GG gewährt Schutz durch den Richter, nicht gegen den Richter (BVerfGE 49, 329, 340 ff.).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Diese Vorschrift ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht läßt (BVerfGE 13, 132, 143; BVerfGE 42, 237, 241; BVerfGE 67, 90, 95; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
    Jedenfalls läßt sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht mit der hierfür erforderlichen Deutlichkeit feststellen (zu diesem Erfordernis vgl. etwa BVerfGE 47, 182 ,187 f.; 54, 86, 92).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Dieser beschränkte Prüfungsmaßstab gilt auch, wenn die Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter im Zusammenhang mit der Frage einer Divergenzvorlage gerügt wird (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 BvR 1113/86 -, BVerfGE 76, 93 [96]; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 74/94 -, juris Rn. 2).

    Demnach ist die Gewährleistung des gesetzlichen Richters dann verletzt, wenn ein Gericht die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer Acht lässt (BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 1976 - 2 BvR 948/75 -, BVerfGE 42, 237 [241]; Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 BvR 1113/86 -, BVerfGE 76, 93 [96], zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Der Sache nach will der Erste Senat die Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Grundgesetz keinen Rechtsschutz gegen den Richter gewährleistet (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 65, 76 ; 76, 93 ; stRspr), insoweit aufgeben, als es sich um entscheidungserhebliche Verstöße des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG handelt.
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Insbesondere ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Gehörsverstoß nicht darin gesehen wird, dass das Gericht in der Würdigung des Sachverhalts zu einem anderen Ergebnis kommt als derjenige, der die Gehörsrüge erhebt (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 76, 93 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 848/85   

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https://dejure.org/1987,4653
BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 848/85 (https://dejure.org/1987,4653)
BVerfG, Entscheidung vom 28.01.1987 - 1 BvR 848/85 (https://dejure.org/1987,4653)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Verspätetes Vorbringen - Präklusion - Grobe Nachlässigkeit - Berufungsbegündung - Tatsachenfeststellung - Offenkundig Unrichtig

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1621
  • MDR 1987, 904
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 7 U 37/17

    Begriff der Einsatzfahrt i.S. von § 35 Abs. 5a StVO

    Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich das Landgericht schon der Notwendigkeit nicht bewusst gewesen ist, das Vorliegen dieser Voraussetzungen zu prüfen und zu bejahen (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 28.01.1987, Az. 1 BvR 848/85).
  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 330/87

    Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil aaO., 718) und des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1987, 1621 Nr. 3) ist eine Präklusion nach § 528 Abs. 2 ZPO nur dann zulässig, wenn das Gericht die für die Annahme der groben Nachlässigkeit erforderlichen Tatsachen in seinem Urteil feststellt.
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 19/99

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Flucht in die Säumnis

    Dies war wirkungslos, weil eine Zurückweisung verspäteten Vorbringens nur im Rahmen eines Endurteils erfolgen kann (allg. Meinung, vgl. Stein/Jonas/Leipold aaO § 296 Rn 124) und eingehend zu begründen ist (BGH, Urt. v. 22. Oktober 1998 - VII ZR 82/97, NJW 1999, 585; vgl. BVerfG MDR 1987, 904 Nr. 6).
  • BGH, 15.05.2001 - VI ZR 55/00

    Anforderungen an die Substantiierungslast

    c) Selbst wenn das Vorbringen des Klägers im Schriftsatz vom 22. November 1999, die Berme selbst habe unter dem Auflieger nachgegeben, neu gewesen wäre, so könnte dies eine Nichtberücksichtigung gemäß §§ 528 Abs. 2, 527 ZPO nicht rechtfertigen, denn das Berufungsgericht hat das angenommene Verschulden des Klägers für eine Verspätung nicht nachprüfbar und rechtsfehlerfrei festgestellt (vgl. hierzu BVerfG NJW 1992, 2556, 2557; 1987, 1621; BGH, Urteil vom 10. November 1988 - VII ZR 272/87 - NJW 1989, 717, 718).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der einhelligen Ansicht im Schrifttum setzt die Nichtzulassung nach § 528 Abs. 2 ZPO kumulativ sowohl die Verzögerung des Rechtsstreits als auch die grobe Nachlässigkeit voraus (vgl. BGHZ 86, 198, 203 [BGH 10.01.1983 - VIII ZR 244/81] m.w.N.; BGH NJW 1987, 502 = BGHR ZPO § 528 Abs. 2 "Beweismittel 1"; Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 528 Anm. 5; Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 528 Rdn. 18; vgl. a. BVerfG NJW 1987, 1621 Nr. 3).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 86, 198, 203 [BGH 10.01.1983 - VIII ZR 244/81] m.w.N.) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1987, 1621 Nr. 3 m.w.N.) ist notwendige Voraussetzung für eine Präklusion nach § 528 ZPO, daß die Parteien das Vorbringen im ersten Rechtszug aus grober Nachlässigkeit unterlassen haben.

  • BGH, 08.11.1990 - VII ZR 3/90

    Begriff der groben Nachlässigkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der einhelligen Ansicht im Schrifttum setzt die Nichtzulassung nach § 528 Abs. 2 ZPO kumulativ sowohl die Verzögerung des Rechtsstreits als auch die grobe Nachlässigkeit voraus (vgl. BGHZ 86, 198, 203 [BGH 10.01.1983 - VIII ZR 244/81] m.w.N.; Senatsurteil vom 10. November 1988 - VII ZR 272/87 = NJW 1989, 717 m. Anm. E. Schneider WuB VII A. § 528 ZPO 1.89; Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 528 Anm. 5; Zöller/Schneider, ZPO, 16. Aufl. , § 528 Rdn. 18; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 28. Januar 1987 - 1 BvR 848/85 = NJW 1987, 1621 Nr. 3 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 2-IV-96
    Darin, daß das Oberwaltungsgericht trotz dieser Sach- und Rechtslage gleichwohl davon ausgegangen sei, das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig "sei gleichwohl am 01.07.1995 zugestellt worden", liege "eine 'offenkundig unrichtige Anwendung' des Rechts, wie in der Entscheidung des BVerfG vom 28.01.1997 (muß wohl heißen: 1987), AZ: 1 BvR 848/85 (NJW 1987, 1621) gefordert".
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