Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 14.07.1987

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.06.1987 - 8 U 86/86   

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https://dejure.org/1987,2633
OLG Düsseldorf, 11.06.1987 - 8 U 86/86 (https://dejure.org/1987,2633)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.06.1987 - 8 U 86/86 (https://dejure.org/1987,2633)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juni 1987 - 8 U 86/86 (https://dejure.org/1987,2633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2523
  • MDR 1987, 935
  • VersR 1988, 1247
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 2 U 61/01

    Einstweilige Verfügung: Unterlassungsanspruch eines Patienten gegen seinen Arzt

    Mit dem OLG Düsseldorf (NJW 1987, 2523) kann bei demjenigen, der sich bisher nur rechtmäßig verhalten hat, allenfalls eine weitere rechtmäßige Verhaltensweise vorausgesetzt werden.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.07.1987 - 3 U 919/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,17456
OLG Koblenz, 14.07.1987 - 3 U 919/86 (https://dejure.org/1987,17456)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.1987 - 3 U 919/86 (https://dejure.org/1987,17456)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - 3 U 919/86 (https://dejure.org/1987,17456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Verfügung über Vermögen trotz erbvertraglicher Bindung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 935
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 119/51

    Feststellungsklage bei Tötung eines Kindes

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1987 - 3 U 919/86
    Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen können auch bedingte oder nur mögliche künftige Beziehungen die Grundlage einer Feststellungsklage bilden, wenn eine aktuelle Verbindlichkeit zwar noch nicht entstanden, aber für ihren späteren Eintritt der Grund derart gelegt ist, daß nach der Erfahrung des Lebens und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge der Eintritt der Verbindlichkeit mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist; bereits dann liegt ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis i.S.d. § 256 ZPO vor (BGHZ 4, 135 [BGH 03.12.1951 - III ZR 119/51] ).
  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1987 - 3 U 919/86
    Vielmehr ist der Wert des verschenkten Gutes nach dem Wertverhältnissen zur Zeit der Zuwendung zu bestimmen (BGHZ 82, 278 [BGH 23.09.1981 - IVa ZR 185/80] /279).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/02

    Zulassung der Revision; Nachträgliche Änderung der tatsachlichen Verhältnisse

    Soweit die Beschwerde geltend macht, die Zulässigkeit einer Klage, mit der eine Verpflichtung des Beschenkten aus § 2287 BGB schon vor dem Anfall der Erbschaft festgestellt werden soll, sei nicht nur in der Literatur umstritten, sondern das Berufungsgericht weiche mit seiner Auffassung auch von der Meinung des Oberlandesgerichts Koblenz ab (MDR 1987, 935 f.), werden damit zwar Grundsatzfragen im Sinne von § 543 Abs. 2 ZPO dargelegt.
  • OLG München, 24.04.1995 - 30 U 913/94

    Feststellungsklage des Vertragserben wegen beeinträchtigender Schenkungen

    Sie stützt die Zulässigkeit des Feststellungsantrags auf eine Entscheidung des OLG Koblenz (MDR 1987, 935 ) und meint zur Sache, der Überlassungsvertrag vom 17. Dezember 1986 sei eine reine Schenkung im Werte von mindestens 1.200.000 DM, die in der Absicht vorgenommen worden sei, sie zu benachteiligen (§ 2287 BGB ).

    Die Befürworter berufen sich allesamt ohne eigene Begründung auf die Entscheidung des OLG Koblenz vom 14. Juli 1987 (MDR 1987, 935 ; so neben dem Landgericht Augsburg im angefochtenen Endurteil Palandt/Edenhofer, BGB , 54. Aufl., § 2287 Rn 17, etwas anders für ein künftiges Erbrecht § 1922 Rn 5; MünchKomm ZPO -Lüke, § 256 Rn 32; Zöller/Greger, aaO., § 256 Rn 4; Baumbach/Hartmann, ZPO , 53. Aufl.., § 256 Rn 67, etwas anders Rn 68; Kipp-Coing, Erbrecht, 12. Aufl., § 38 S. 186 Fußn. 21 unter Berufung u.a. auch OLG Düsseldorf, NJW 1957, 266, wo aber die Frage ausdrücklich offengelassen ist).

  • OLG Koblenz, 26.09.2002 - 5 U 1940/01

    Feststellung künftiger Erbfallforderungen

    b) Das Landgericht hat sich zur Begründung seiner Entscheidung, dem Feststellungsbegehren des Klägers gleichwohl in der Sache Raum zu geben, auf das Urteil OLG Koblenz 3 U 919/96 vom 14. Juli 1987 = MDR 1987, 935 f. gestützt.
  • OLG Schleswig, 04.06.2002 - 3 U 167/01

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend eine Berechtigung aus einem

    Die Befürworter berufen sich sämtlich ohne eigene Begründung auf eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 14. Juli 1987 (MDR 1987, 935; so z. B. Zöller-Greger, 23. Aufl., § 256 Rn. 3 a; Palandt- Edenhofer, 60. Aufl., § 2287 Rn. 17).
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