Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 03.12.1987

Rechtsprechung
   BayObLG, 19.01.1988 - 1 ObOWi 282/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2419
BayObLG, 19.01.1988 - 1 ObOWi 282/87 (https://dejure.org/1988,2419)
BayObLG, Entscheidung vom 19.01.1988 - 1 ObOWi 282/87 (https://dejure.org/1988,2419)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - 1 ObOWi 282/87 (https://dejure.org/1988,2419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 518
  • NStZ 1988, 281
  • NZV 1988, 115 (Ls.)
  • BayObLGSt 1988, 3
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2003 - 2 Ss 182/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Gehörsverletzung durch

    Im vorliegenden Fall führte das Unterbleiben der gebotenen Ladung auch des weiteren Verteidigers jedoch dazu, dass der Betroffene keine Möglichkeit hatte, sich zu verteidigen und seinen Anspruch auf rechtliches Gehör wahrzunehmen (vgl. hierzu auch BayObLG NStZ 1988, 281; OLG Karlsruhe VRS 79, 376).
  • OLG Hamm, 12.11.2007 - 2 Ss OWi 686/07

    rechtliches Gehör; Verfahrensrüge; Begründung; Verteidigerladung unterblieben

    Es wird nicht auch gewährleistet, dass er dieses durch die Vermittlung eines Verteidigers geltend macht (vgl. u.a. BayObLG NStZ 1988, 281; OLG Düsseldorf VRS 95, 104; OLG Köln VRS 92, 261 mit weiteren Nachweisen; Göhler, a.a.O., § 80 Rn. 16 a).
  • OLG Oldenburg, 24.08.2005 - Ss 213/05

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener

    Durch die Nichtanerkennung der Rechtsreferendarin als in Untervollmacht handelnde Vertreterin hat das Gericht nicht nur unter Verletzung des einfachen Rechts den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, sondern es damit insgesamt vereitelt, dass der vom persönlichen Erscheinen entbundene Betroffene überhaupt den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG wahrnehmen konnte (BayObLG, NStZ 1988, 281; Löwe/Rosenberg, a. a. O. Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2002 - 2a Ss OWi 258/02
    Es kann vorliegend die Frage dahinstehen, ob über die gesetzlich geregelten Zulassungsgründe hinaus die Rechtsbeschwerde auch zugelassen werden kann, um eine zulässige und begründete Verfassungsbeschwerde zu ersparen, weil das angefochtene Urteil eine die Verfassungsbeschwerde rechtfertigende Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. dazu OLG Düsseldorf, 3. Senat für Bußgeldsachen, NStZ 1984, 320, 321 mwN; BayObLGSt 1995, 158, 160; VRS 75, 100, 102; OLG Celle NStZ-RR 1997, 183; OLG Hamm NJW 1974, 2098, 2099; Göhler, 13. Aufl., § 80 OWiG Rdnrn. 3 und 16 e).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95

    Zurückweisung des Vertagungsantrags als Verstoß gegen den Grundsatz des fairen

    Zwar gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG das rechtliche Gehör grundsätzlich nur als solches, nicht gerade durch Vermittlung eines Rechtsanwaltes (BVerfGE 39, 168; BayObLG NStZ 1988, 281 ).
  • BayObLG, 29.03.1995 - 2 ObOWi 61/95
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt grundsätzlich zwar das rechtliche Gehör als solches, nicht aber gerade durch Vermittlung eines Rechtsanwalts (BayObLGSt 1988, 3/4 mit Nachweisen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2002 - 2a Ss 258/02

    Geldbuße; Kurierdienst; Verfassungswidrigkeit von § 6 FPersV; Berufsfreiheit;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.12.1987 - 3 Ws 76/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6710
OLG Hamburg, 03.12.1987 - 3 Ws 76/87 (https://dejure.org/1987,6710)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.12.1987 - 3 Ws 76/87 (https://dejure.org/1987,6710)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Dezember 1987 - 3 Ws 76/87 (https://dejure.org/1987,6710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,6710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 518
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91

    Zulässigkeitsanforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags;

    Allerdings betrachtet er es im Anschluß an die Entscheidung des OLG Hamburg vom 3.12.1987 (MDR 1988, 518) als ausreichend, wenn dargelegt wird, daß die Beschwerdeschrift zu einem Zeitpunkt abgesandt worden ist, der die Annahme rechtfertigt, daß die Frist des § 172 Abs. 1 StPO gewahrt ist (Senatsbeschluß a.a.O.), der Antragsteller also mitteilt, er habe die Beschwerdeschrift zu einem Zeitpunkt zur Post gegeben, die rechtzeitigen Zugang bei der Staatsanwaltschaft gemäß § 270 Abs. 2 Satz 2 ZPO vermuten läßt (OLG Hamburg a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2009 - 7 U 257/08

    Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen des Versicherers

    Dieser Bestimmung, die unmittelbar nur die Übersendung gerichtlicher Schriftstücke an die Parteien betrifft, liegt ein allgemeiner Erfahrungswert hinsichtlich des Postverkehrs zugrunde, weshalb sie in anderen Zusammenhängen analog angewendet werden kann (so auch OLG Hamburg MDR 1988, 518 f. Rn 5 in juris zum gleich lautenden § 270 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F.).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11

    Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

    Die Sachdarstellung muss jedenfalls die für die Fristwahrung maßgeblichen Umstände wiedergeben, die im Wissen des Antragstellers stehen (vgl. OLG Hamm NStZ 1992, 250; OLG Hamburg MDR 1988, 518).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2009 - 7 U 257/08

    Versicherungen - Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen des Versicherers!

    Dieser Bestimmung, die unmittelbar nur die Übersendung gerichtlicher Schriftstücke an die Parteien betrifft, liegt ein allgemeiner Erfahrungswert hinsichtlich des Postverkehrs zugrunde, weshalb sie in anderen Zusammenhängen analog angewendet werden kann (so auch OLG Hamburg MDR 1988, 518 f. Rn 5 in juris zum gleich lautenden § 270 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F.).
  • KG, 07.03.1989 - 3 Ws 62/89

    Antrag; Gerichtliche Entscheidung; Beschwerde; Beschwerdefrist

    auch OLG Hamburg (Beschluß Ä 3 Ws 76/87 Ä v. 3.12.87, in MDR 1988 Heft 6 S. 518), wonach "die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPD ausreichend dargelegt ist, wenn der BeschwF.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht