Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 09.12.1987

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.01.1988 - 5 Ss 431/87 - 4/88 I   

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https://dejure.org/1988,3428
OLG Düsseldorf, 11.01.1988 - 5 Ss 431/87 - 4/88 I (https://dejure.org/1988,3428)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.1988 - 5 Ss 431/87 - 4/88 I (https://dejure.org/1988,3428)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 1988 - 5 Ss 431/87 - 4/88 I (https://dejure.org/1988,3428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 603
  • NStZ 1988, 290
  • AnwBl 1988, 411
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.03.1989 - 4 StR 558/88

    Zurückverweisung durch das Landgericht - § 328 StPO, hat das Amtsgericht zu

    So zu entscheiden, sieht es sich jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. Januar 1988 (NStZ 1988, 290) gehindert.

    Die generellen Erwägungen, die den Gesetzgeber veranlaßt haben, § 328 Abs. 2 StPO a.F. zu streichen, treffen auf den vorliegenden Fall nicht zu, weil beim Absehen von der Zurückverweisung gerade keine Hauptverhandlung "wiederholt", sondern erstmalig eine Hauptverhandlung zur Sache durchgeführt werden würde (vgl. Meyer-Goßner NStZ 1988, 290).

    Daß das Grundgesetz keine mehrstufige Gerichtsbarkeit gebietet (vgl. BVerfGE 9, 223, 230 m.w.Nachw.), ist deshalb entgegen der Auffassung des OLG Düsseldorf (NStZ 1988, 290) kein überzeugendes Argument dafür, den Angeklagten im vorliegenden Fall gegenüber allen anderen ungleich zu behandeln (vgl. Ruß in KK StPO 2. Aufl. § 328 Rdn. 7 und Meyer-Goßner ebenda § 412 Rdn. 19).

  • KG, 09.10.2017 - 121 Ss 121/17

    Berufung in Strafsachen: Zurückverweisung durch das Berufungsgericht bei

    Gleichwohl kann das Berufungsgericht nach heute allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum ein Verfahren auch dann an das Amtsgericht zurückverweisen, wenn dieses - wie hier - keine Verhandlung zur Sache durchgeführt und die Instanz rechtsfehlerhaft ohne Sachentscheidung - etwa durch Verwerfung eines Einspruchs nach § 412 StPO oder durch Einstellung durch Prozessurteil wegen eines Verfahrenshindernisses - abgeschlossen hat (vgl. grundlegend BGHSt 36, 139, 142; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2014, 17, 18 und 2005, 208, 209; OLG Hamm NStZ 2010, 295 und wistra 2006, 37; OLG Stuttgart NStZ 1995, 301, 302; OLG Koblenz NStZ 1990, 296, 297; Beukelmann in Radtke/Hohmann, StPO, § 328 Rdn. 4; Brunner in KMR-StPO 63. EL, § 328 Rdn. 17; ders. in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO 2. Aufl., § 328 Rdn. 17; Eschelbach in Graf, StPO 2. Aufl., § 328 Rdn. 3; Frisch in SK-StPO 2. Aufl., § 328 Rdn. 15; Gössel in Löwe-Rosenberg, § 328 Rdn. 20, 38 f.; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO 60. Aufl., § 328 Rdn. 4; ders. in NJW 1987, 1161, 1165 und in NStZ 1988, 290; Paul in Karlsruher Kommentar, § 328 Rdn. 7; Quentin in Münchener Kommentar, StPO, § 328 Rdn. 43; Rautenberg in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO 5. Aufl., § 328 Rdn. 5; Rotsch/Gasa in AK-StPO 2. Aufl., § 328 Rdn. 6).
  • KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15

    Notwendige Verteidigung: Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage des

    Diese Handhabung entspricht, soweit ersichtlich, einhelliger Rechtsauffassung (vgl. BGHSt 36, 139; KG a.a.O.; LR-Gössel, StPO 26. Aufl., § 412 Rdn. 47 f. m.w.N.; der gegenteilige Standpunkt des OLG Düsseldorf NStZ 1988, 290 m. abl. Anm. Meyer-Goßner ist durch die genannte Entscheidung des BGH überholt).
  • BayObLG, 30.08.1988 - RReg. 2 St 183/88

    Wirksame Zustellung des Strafbefehls an den Zustellungsbevollmächtigten und

    Da der Senat davon ausgeht, dass das Landgericht nach Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts die Sache nicht an das Amtsgericht zurückverweisen musste, sondern den Einspruch, weil verspätet, als unzulässig verwerfen durfte, kann dahingestellt bleiben, ob der Weg der Zurückverweisung an das Amtsgericht, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf (NStZ 1988, 290 mit abl. Anmerkung von Meyer- Gossner) meint, durch die Aufhebung des § 328 Abs. 2 StPO durch das StVÄG 1987 in allen Fällen versperrt ist.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.12.1987 - RReg. 3 St 217/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5233
BayObLG, 09.12.1987 - RReg. 3 St 217/87 (https://dejure.org/1987,5233)
BayObLG, Entscheidung vom 09.12.1987 - RReg. 3 St 217/87 (https://dejure.org/1987,5233)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Dezember 1987 - RReg. 3 St 217/87 (https://dejure.org/1987,5233)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 603
  • BayObLGSt 1987, 151
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12

    Kosten- und Auslagenentscheidung im Berufungsverfahren: Zulässigkeit der

    Dies wird nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, dahin verstanden, dass die Kostenbeschwerde unzulässig ist, wenn sich die Unstatthaftigkeit eines Rechtsmittels bereits aus der Art der Entscheidung ergibt oder ein bestimmter Prozessbeteiligter grundsätzlich - unabhängig von der Frage der Beschwer im Einzelfall - nicht mehr rechtsmittelbefugt sein soll (BayObLGSt 1987, 151-154).
  • BayObLG, 07.06.1995 - 5St RR 30/95
    Das gilt auch dann, wenn sich beide Rechtsmittel zwar auf denselben Angeklagten, die sofortige Beschwerde darüber hinaus aber auch noch auf einen weiteren Angeklagten beziehen (Ergänzung zu BayObLGSt 1987, 151).
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