Rechtsprechung
   OLG München, 26.05.1988 - 22 AR 37/88   

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OLG München, 26.05.1988 - 22 AR 37/88 (https://dejure.org/1988,5378)
OLG München, Entscheidung vom 26.05.1988 - 22 AR 37/88 (https://dejure.org/1988,5378)
OLG München, Entscheidung vom 26. Mai 1988 - 22 AR 37/88 (https://dejure.org/1988,5378)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1407
  • MDR 1988, 784
  • Rpfleger 1988, 540
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 11/02

    Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung von Einwendungen gegen Ladung zum

    Schließlich ist dem Wohnungseigentumsgericht auch die Vollstreckung der Ordnungshaft, und zwar dem Rechtspfleger dieses Gerichts, übertragen, § 4 Abs. 2 Nr. 2a, § 31 Abs. 3 RPflG (OLG München, Rpfleger 1988, 540).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.04.1988 - 4 W 29/88   

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https://dejure.org/1988,3248
OLG Hamm, 11.04.1988 - 4 W 29/88 (https://dejure.org/1988,3248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.1988 - 4 W 29/88 (https://dejure.org/1988,3248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 1988 - 4 W 29/88 (https://dejure.org/1988,3248)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde; Androhung der Festsetzung des Zwangsmittels; Erkenntnisverfahren; Urteil; Beschlußverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 793

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 960
  • MDR 1988, 784
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2012 - 3 S 767/12

    Festsetzung eines weiteren Ordnungsgeldes auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers

    Das mit der Anschlussbeschwerde geforderte Begehren (Erhöhung des bisherigen Zwangsgeldes um ein weiteres Zwangsgeld) kann im Rechtsmittelverfahren auch zulässigerweise geltend gemacht werden (OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.1988 - 4 W 29/88 -, NJW-RR 1988, 960 ff.) und geht, wie erforderlich, über das Ziel einer bloßen Abwehr des Beschwerdeantrags hinaus.

    Solche - eingegrenzten - Ermessensanträge sind nach Maßgabe des § 167 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 890 Abs. 1 und 2 ZPO und der hierzu ergangenen Rechtsprechung zulässig und ausreichend (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.1988, a.a.O.; zur Zulässigkeit eines auf einen "Betragsrahmen" beschränkten Antrags vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 20.07.1999 - 21 E 424/99 -, Juris).

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 6 W 47/14

    Höhe des Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung

    Es ist anerkannt, dass der Gläubiger gegen die Festsetzung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO sofortige Beschwerde einlegen kann, wenn er die festgesetzte Strafe für zu niedrig hält (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.07.1956, 1 W 97/56, NJW 1957, 917; OLG Hamm, Beschl. v. 11.04.1988, 4 W 29/88, NJW-RR 1988, 960; Olzen in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 6. Auflage 2014, § 890 Rz. 29; MünchKomm-Lipp, ZPO, 4. Auflage 2012, § 567 Rz. 32).
  • OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 181/09

    Streitwert eines Zwangsvollstreckungsantrags bei Verhängung eines Ordnungsmittels

    Sie kann von dem Gläubiger auch mit dem Ziel der Erhöhung des Ordnungsgeldes eingelegt werden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 960).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 10 S 488/94

    Durchsetzung einer Unterlassungspflicht aus einem verwaltungsgerichtlichen Urteil

    Ob im Zivilprozeß regelmäßig die Androhung des gesetzlichen Höchstbetrags zu erfolgen hat, wie der Vollstreckungsgläubiger unter Hinweis auf den Beschluß des OLG Hamm vom 11.4.1988 (NJW-RR 1988, 960) behauptet, kann dabei offen bleiben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - 6 Ta 2034/11

    Androhung von Ordnungsgeld nach § 23 Abs 3 BetrVG

    Deshalb steht, sofern sich der Gläubiger in seinem Antrag nicht mit einem geringeren Rahmen begnügt (dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.1979 - 4 W 63/79 - NJW 1980, 1289 zu II c der Gründe), nichts entgegen, grundsätzlich den gesetzlichen Höchstbetrag anzudrohen (OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.1988 - 4 W 29/88 - NJW-RR 1988, 960; LAG Köln, Beschluss vom 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07 - juris zu II 3 der Gründe).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2002 - 5 S 16/02

    Androhung von Ordnungsmitteln - Auswahl und Bemessung

    Denn diese haben grundsätzlich ein legitimes Interesse daran, dass die Ordnungsmittel in dem von ihnen beantragten gesetzlich zulässigen Umfang angedroht werden, weil der angedrohte Ordnungsmittelrahmen in einem nachfolgenden Festsetzungsverfahren nicht mehr überschritten werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 11.04.1988 - 4 W 29/88 - MDR 1988, 784; Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 890 Rn. 28 m. w. Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 267/09

    Streitwert eines Zwangsvollstreckungsantrags bei Verhängung eines Ordnungsmittels

    Sie kann von dem Gläubiger auch mit dem Ziel der Erhöhung des Ordnungsgeldes eingelegt werden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 960).
  • LAG Hamm, 06.02.2012 - 10 Ta 637/11

    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Androhung eines Ordnungsgeldes;

    Insoweit besteht auf Seiten des Betriebsrats und des Gläubigers des Vergleichs vom 12.05.2011 ein legitimes Interesse daran, dass das Ordnungsgeld in der gesetzlich zugelassenen Höhe angedroht wird, damit der Unterlassungstitel nicht zur stumpfen Waffe wird (OLG Hamm 11.04.1988 - 4 W 29/88 - MDR 1988, 784 = NJW-RR 1988, 960; LAG Berlin-Brandenburg 10.11.2011 - 6 Ta 2034/11 - DB 2011, 2784 m.w.N.).
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   OLG Düsseldorf, 11.04.1988 - 3 Wx 86/88   

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https://dejure.org/1988,3828
OLG Düsseldorf, 11.04.1988 - 3 Wx 86/88 (https://dejure.org/1988,3828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.1988 - 3 Wx 86/88 (https://dejure.org/1988,3828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 1988 - 3 Wx 86/88 (https://dejure.org/1988,3828)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 784
  • Rpfleger 1988, 357
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 10.08.1992 - 3 Wx 162/92

    Zum Umfang einer Grundstücksbelastungsvollmacht

    Insoweit hat das LG die Entscheidung des Senats ( Rpfleger 1988, 357 ) zutreffend herangezogen, und darauf hingewiesen, daß die Unterwerfungserklärung gern.

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 11.4.1988 ( Rpfleger 1988, 357 ).

  • KG, 24.02.2011 - 1 W 472/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung zur

    Bei der Auslegung ist - wie bei der von Grundbucheintragungen - auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 59, 205, 209; BayObLG, NJW-RR 1993, 283; OLG Düsseldorf, MDR 1988, 784 ; OLG Frankfurt, Rpfleger 1980, 185; Demharter § 19 Rdn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.1989 - 3 Wx 217/89

    Auslegung einer Finanzierungsvollmacht

    Soweit das LG angenommen hat, wegen der mit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung fürdie gegenwärtigen Eigentümer verbundenen weitreichenden Folgen könne nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß der Verkäufer und gegenwärtige Eigentümer, der mit der Beleihung des Grundstücks einverstanden sei und hierzu Vollmacht erteile, gleichzeitig seine Zustimmung zur Zwangsvollstreckungsunterwerfung des jeweiligen Eigentümers in das Grundstück erteile, entspricht dies der Auffassung des Senats (Rpfleger 1988, 357).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.1998 - 3 Wx 108/98

    Reichweite einer Beleihungsvollmacht

    Die Vollmacht bezieht sich hiernach - entgegen der Auffassung der Vorinstanzen und anders als in dem früher vom Senat entschiedenen Fall (RPfl 1988, 357) - nicht nur auf den eigentlichen Beleihungsvorgang, also auf die Bestellung des Grundpfandrechts, sondern bestimmt, welche Erklärungen der Vollmachtnehmer im Rahmen der Nutzung des Kaufgegenstandes als Pfandobjekt für die Fremdfinanzierung berechtigterweise soll abgeben können.
  • OLG Köln, 13.04.1989 - 7 U 41/89

    Umfang der Beurkundungspflicht bei einem sogenannten Mietkaufmodell

    Soweit das LG angenommen hat, wegen der mit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung fürdie gegenwärtigen Eigentümer verbundenen weitreichenden Folgen könne nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß der Verkäufer und gegenwärtige Eigentümer, der mit der Beleihung des Grundstücks einverstanden sei und hierzu Vollmacht erteile, gleichzeitig seine Zustimmung zur Zwangsvollstreckungsunterwerfung des jeweiligen Eigentümers in das Grundstück erteile, entspricht dies der Auffassung des Senats (Rpfleger 1988, 357).
  • OLG Naumburg, 14.04.2021 - 12 Wx 66/20

    Einschränkung einer notariellen transmortalen Vollmacht durch das Bindewort "und"

    Außerhalb der Urkunden liegende Umstände dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2014 - V ZB 131/13 -, FGPrax 2015, 5, Urteil vom 26. Oktober 1984 - V ZR 67/83 -, BGHZ 92, 351-356, Urteil vom 7. Juli 2000 - V ZR 435/98 -, BGHZ 145, 16, 20 f.; Urteil vom 8. Februar 2002 - V ZR 252/00 -, NJW 2002, 1797, 1798; Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13 -, NJW 2014, 311 Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 14. März 2006 a.a.O.; BayObLG, Beschluss vom 30. Oktober 1992 - 2Z BR 89/92 -, Rpfleger 1993, 189 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. April 1988 - 3 Wx 86/88 -, Rpfleger 1988, 357).
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   OLG Düsseldorf, 26.05.1988 - 10 W 44/88   

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OLG Düsseldorf, 26.05.1988 - 10 W 44/88 (https://dejure.org/1988,10657)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.1988 - 10 W 44/88 (https://dejure.org/1988,10657)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 1988 - 10 W 44/88 (https://dejure.org/1988,10657)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 784
  • BB 1988, 1560
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 14.05.2019 - 25 W 99/19

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsgebühren für eine Zahlungsaufforderung mit

    Die Auffassung des Senats steht auch nicht im Gegensatz zu der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 26.05.2988, 10 W 44/88, denn diese betraf eine anders gelagerte Fallgestaltung.
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