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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.01.1988 - BReg. 3 Z 193/87   

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BayObLG, 21.01.1988 - BReg. 3 Z 193/87 (https://dejure.org/1988,1970)
BayObLG, Entscheidung vom 21.01.1988 - BReg. 3 Z 193/87 (https://dejure.org/1988,1970)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Januar 1988 - BReg. 3 Z 193/87 (https://dejure.org/1988,1970)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 500
  • FamRZ 1988, 743
  • Rpfleger 1988, 240
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn Gesichtspunkte dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (BayObLG vom 21.1.1988 - BReg 3 Z 193/87 - juris Rn. 9: wiederholte Verstöße gegen die Wartepflicht).
  • VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14

    Rechtliches Gehör zu Ablehnungsgesuch

    Ein solcher Verstoß kann seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (BayObLG vom 21.1.1988 MDR 1988, 500; OLG Karlsruhe vom 14.3.1997 NJW-RR 1997, 1350; OLG Köln vom 19.1.1999 NJW-RR 2000, 591; Hüßtege, a. a. O., § 42 Rn. 12; Vollkommer, a. a. O., § 42 Rn. 24 und § 47 Rn. 4).
  • OLG Köln, 29.01.1999 - 8 W 1/99

    Bei der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den abgelehnten Richter

    Eine zur Aufhebung des Handlungsverbotes führende Erledigung des Ablehnungsgesuchs liegt nämlich erst dann vor, wenn über seine Behandlung rechtskräftig entschieden ist mit der Folge, dass auch der Ablauf der Frist für die sofortige Beschwerde nach § 46 Abs. 2 ZPO bzw. die Entscheidung des Beschwerdegerichts abzuwarten ist (vgl. BayObLG MDR 88, 500; 93, 471; OLG Hamburg NJW 92, 1462, 1463; Zöller-Vollkommer a.a.O. § 47 Rdnr. 1; Büchel in: Beck"sches Richterhandbuch, A XXIV Rdnr. 29; AK-Wassermann, ZPO, § 47 Rdnr. 1; a.A. OLG Frankfurt MDR 92, 409; MünchKomm-ZPO/Feiber § 47 Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Diese Vorschrift meint nach einhelliger und vom Senat geteilter Auffassung (vgl. BayObLG MDR 1988, 500; OLG Hamburg NJW 1992, 1462, 1463; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350; OLG Köln NJW-RR 2000, 591; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1091) mit Erledigung eine rechtskräftige Entscheidung über das Ablehnungsgesuch.
  • OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 33/04

    Verstoß des abgelehnten Richters gegen die Wartepflicht

    Ein einmaliger Verstoß gegen diese Pflicht begründet die Besorgnis der Befangenheit jedoch nicht unbedingt (vgl. OLG Köln - 15. Zivilsenat - OLGR 1999, 401; BayObLG MDR 1988, 500).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/00

    Verhältnis zwischen Akteneinsicht und Ablehnung des Richters

    Solche vermögen zwar nicht ohne weiteres ein Ablehnungsgesuch zu begründen (BayObLG FamRZ 1988, 743; ZMR 2000, 117).
  • BFH, 29.10.1993 - XI B 91/92

    Ablehnung eines Richters im finanzgerichtlichen Verfahren wegen einer Häufung

    Prozessuale Fehler eines Richters begründen zwar für sich genommen noch nicht die Besorgnis der Befangenheit, dennoch kann - wie im Streitfall - eine Häufung dieser Fehler den Eindruck von Voreingenommenheit entstehen lassen (Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts - BayObLG - vom 21. Januar 1988 BReg 3 Z 193/87, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1988, 500).
  • LAG Sachsen, 14.06.2010 - 3 Sa 666/09

    Unbegründeter Befangenheitsantrag wegen unvollständiger Protokollierung;

    Konsequenterweise (wenn auch für andere Sachverhaltsgestaltungen und mit abweichenden Begründungen) ist es Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vom 26. August 1985 - BReG 3 Z 25, 39 und 40/85 - Juris; vom 21. Januar 1988 - BReG 3 Z 193/87 - Juris), dass ein Ablehnungsgesuch auch bei instanzabschließender Entscheidung zulässig bleibt, sofern gegen diese ein Rechtsmittel gegeben ist.
  • OLG München, 26.08.2009 - 1 W 2051/09

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen der Tätigkeit der Ehefrau des

    Entscheidend ist, ob die vorgebrachten Umstände vom Standpunkt eines ruhig Abwägenden aus betrachtet geeignet erscheinen, begründete Zweifel an der Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu wecken (BayObLG, Beschluss vom 21.01.1988, 3 Z 193/87).
  • OLG München, 17.07.2009 - 1 W 1735/09

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Notwendiger Inhalt einer dienstlichen

    Entscheidend ist, ob die vorgebrachten Umstände vom Standpunkt eines ruhig Abwägenden aus betrachtet geeignet erscheinen, begründete Zweifel an der Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu wecken (BayObLG, Beschluss vom 21.01.1988, 3 Z 193/87).
  • OLG Bremen, 21.10.1991 - 3 W 62/91

    Rechtsschutzbedürfnis für die Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch

  • OLG München, 04.09.2009 - 1 W 2078/09

    Richterablehnung: Anforderungen an einen Befangenheitsgrund

  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99

    Befangenheit des Richters in Wohnungseigentumssachen nach vorheriger Befragung

  • OLG Zweibrücken, 02.02.1999 - 3 W 10/99

    Gründe für einen Befangenheitsantrag; Zweifel an der Unparteilichkeit des

  • BPatG, 19.10.2017 - 7 W (pat) 13/17

    Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wegen einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2005 - L 5 B 20/04
  • BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 39/94

    Besorgnis der Befangenheit, weil ein Richter zwei Mal seine Wartepflicht aus § 47

  • OLG Frankfurt, 08.03.2004 - 6 UF 244/03
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 8 W 608/87   

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OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 8 W 608/87 (https://dejure.org/1988,4820)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.02.1988 - 8 W 608/87 (https://dejure.org/1988,4820)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Februar 1988 - 8 W 608/87 (https://dejure.org/1988,4820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91; ZPO § 131; ZPO § 593 Abs. 2 S. 1; BRAGebO § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 27; ZPO § 91
    Kostenerstattung: Schreibauslagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 500
  • VersR 1988, 1057
  • AnwBl 1988, 414
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 18.08.1986 - 10 WF 159/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 8 W 608/87
    Ist die Anlage also bisher nur einmal im Original vorhanden, so dürfen (wenn das Original dem Gericht vorgelegt wird) nicht nur zwei Kopien für die beiden Anwälte (so bisher für den Regelfall der Senat aaO.), oder eine dritte Kopie für die eigene Partei (vgl. OLG München, RPfl 1982, 438) oder eine dritte Kopie für die Gegenpartei (vgl. SchlHOLG , SchlHA 1986, 184), sondern vier Kopien gem. § 27 BRAGO berechnet und gem. § 91 ZPO vom Gegner erstattet verlangt werden.
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