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Rechtsprechung
   OLG München, 24.11.1988 - 5 W 3037/88   

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https://dejure.org/1988,1990
OLG München, 24.11.1988 - 5 W 3037/88 (https://dejure.org/1988,1990)
OLG München, Entscheidung vom 24.11.1988 - 5 W 3037/88 (https://dejure.org/1988,1990)
OLG München, Entscheidung vom 24. November 1988 - 5 W 3037/88 (https://dejure.org/1988,1990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 571
  • MDR 1989, 267
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 357/05

    Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen die

    In diesem Fall ist nach verbreiteter Meinung kein "sofortiges" Anerkenntnis mehr möglich (vgl. OLG Hamm VersR 1989, 1211; OLG Köln OLG-Report Köln 2002, 160; OLG München MDR 1989, 267; OLG Naumburg OLG-Report Naumburg 2002, 239; PfzOLG Zweibrücken OLG-Report Zweibrücken 2001, 394).
  • LG Aschaffenburg, 16.12.1993 - 1 HKO 165/93

    Anspruch auf Unterlassung der Berufsausübung als Rechtsanwalt; Tätigkeit als

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  • OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 2 WF 205/01

    Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren

    Dies wird damit begründet, dass das Anerkenntnis bei der ersten prozessualen Gelegenheit erklärt werden müsse, sowie damit, dass § 307 Abs. 2 ZPO ein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Vorverfahren nur für den Fall vorsieht, dass innerhalb der Frist für die Verteidigungsanzeige anerkannt wird (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 23. Auflage, § 93 RN 4; Musielak/Wolst, ZPO Kommentar, 3. Auflage, § 93 RN 5; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Auflage, § 93 RN 9; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 93 RN 102; OLG München, MDR 1989, 267; OLG Celle (5. ZS), FamRZ 1999, 1152; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 126, 128; OLG Braunschweig, JurBüro 1999, 36; OLG Nürnberg, MdR 1998, 680; OLG Bremen, JurBüro 1983, 625).
  • OLG Bamberg, 15.03.1995 - 2 WF 12/95

    Sofortiges Anerkenntnis nach Anzeige der Verteidigungsabsicht

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  • OLG Köln, 09.02.1998 - 7 W 58/97

    Bürgschaft auf erstes Auffordern trotz Hinterlegung

    Hinsichtlich des Restbetrages hat die Beklagte zwar im Schriftsatz vom 17.06.1997 den Klageanspruch anerkannt, allerdings nachdem sie im schriftlichen Vorverfahren mit Schriftsatz vom 23.05.1997 ihre uneingeschränkte Verteidigungsbereitschaft angezeigt hatte, was für sich schon einem sofortigen Anerkenntnis entgegensteht (vgl. OLG München NJW-RR 1989, 571), und nur unter Vorbehalt der Rechte im Nachverfahren, was gerade kein uneingeschränktes Anerkenntnis, sondern im Rahmen des Urkundsprozesses nur bedeutete, daß die Beklagte insoweit Einwendungen, die in der Prozeßart statthaft sind, nicht geltend machen könne.
  • OLG Dresden, 14.06.1995 - 7 W 918/94

    Sofortiges Anerkenntnis bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens

    Zu diesem Zeitpunkt ist nämlich noch der Erlaß eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Vorverfahren nach § 307 Abs. 2 ZPO möglich (Thomas/Putzo, ZPO , 18. Aufl., § 93 Rn.9; Stein/Jonas, a.a.O., § 93 Rn.5; Löwe/Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl., § 87 III 5.; OLG Hamm VersR 1989, 1211; OLG München MDR 1989, 267 ; OLG Bremen JurBüro 1983, 625; a.A. wohl Zöller-Herget, ZPO , 18.Aufl., § 93 Rn.4).
  • OLG Nürnberg, 29.09.1992 - 1 U 2099/92

    Schmerzensgeld für nächtliche Störanrufe - Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, muß ein Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren spätestens bis zur Verteidigungserklärung (§ 276 ZPO ) abgegeben werden, um noch als "sofortiges Anerkenntnis" im Sinne des § 93 ZPO gelten zu können (OLG München, MDR 89, 267; Thomas-Putzo, aaO., § 93 Anm. 3 c; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO , 50. Aufl., § 93 Arm.
  • OLG München, 23.10.1990 - 5 U 3462/90
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Rechtsprechung
   OLG München, 15.11.1988 - 11 WF 994/88   

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https://dejure.org/1988,3154
OLG München, 15.11.1988 - 11 WF 994/88 (https://dejure.org/1988,3154)
OLG München, Entscheidung vom 15.11.1988 - 11 WF 994/88 (https://dejure.org/1988,3154)
OLG München, Entscheidung vom 15. November 1988 - 11 WF 994/88 (https://dejure.org/1988,3154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hilfsbedürftiger; Prozeßkostenhilfeverfahren; Prozeßkostenhilfe; Rechtsanwaltskosten; Kostenentscheidung; Erkenntnisverfahren; Erstattungsfähigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 267
  • Rpfleger 1989, 204
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 17.05.1982 - 5 W 680/82
    Auszug aus OLG München, 15.11.1988 - 11 WF 994/88
    Alldem entspricht schließlich, daß nach der überwiegenden Meinung im Verfahren über die PKH, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, keine Kostenentscheidung ergehen soll; damit wird zugleich anerkannt, daß aufgrund der Entscheidungen in diesem Verfahren eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht stattfinden soll (vgl. OLG München, MDR 1982, 761; OLG Bamberg, JurBüro 1987, 884; Senat v. 3.12.1984, 11 W 2995/84; die gelegentlich bejahte Frage, vgl. OLG München, Rpfleger 1983, 292, ob hier die Staatskasse Kosten zu erstatten hat, stellt sich vorliegend nicht).
  • OLG München, 04.02.1983 - 25 W 2513/82
    Auszug aus OLG München, 15.11.1988 - 11 WF 994/88
    Alldem entspricht schließlich, daß nach der überwiegenden Meinung im Verfahren über die PKH, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, keine Kostenentscheidung ergehen soll; damit wird zugleich anerkannt, daß aufgrund der Entscheidungen in diesem Verfahren eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht stattfinden soll (vgl. OLG München, MDR 1982, 761; OLG Bamberg, JurBüro 1987, 884; Senat v. 3.12.1984, 11 W 2995/84; die gelegentlich bejahte Frage, vgl. OLG München, Rpfleger 1983, 292, ob hier die Staatskasse Kosten zu erstatten hat, stellt sich vorliegend nicht).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1987 - 10 W 61/87
    Auszug aus OLG München, 15.11.1988 - 11 WF 994/88
    "... Insbesondere das OLG Koblenz (JurBüro 1986, 1412) und das OLG Düsseldorf (Rpfleger 1988, 41) vertreten den Standpunkt, daß außergerichtliche Kosten, die dem Hilfsbedürftigen im PKH [Prozeßkostenhilfe]-(Beschwerde-)Verfahren erwachsen sind, aufgrund der Kostenentscheidung im nachfolgenden Erkenntnisverfahren [nicht] erstattet werden [können].
  • OLG München, 18.06.2001 - 11 W 1589/01

    Ersatzpflicht der dem Hilfsbedürftigen im Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren

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  • OLG Celle, 07.03.2002 - 15 WF 42/02

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des PKH-Beschwerdeverfahrens

    Allerdings wurde und wird diese Auffassung keineswegs allgemein geteilt (vgl. Zöller/Philippi ZPO, 23. Aufl. 2002, § 118 Rz. 28; Madert/Müller-Rabe, Kostenhandbuch Familiensachen, 2001, Kap. O Rz. 82; OLG Hamburg JurBüro 1989, 671; OLG München v. 15.11.1988 - 11 WF 994/88, MDR 1989, 267 = Rpfleger 1989, 204 [205]; OLG Düsseldorf v. 16.6.1987 - 10 W 61/87, MDR 1987, 941 = Rpfleger 1988, 41; OLG Koblenz JurBüro 1986, 1412); nach Einfügung des Ab. 4 in § 127 ZPO, der - in Kenntnis der vorherigen kontroversen Auslegung des damals auch auf die Beschwerdekosten angewandten § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO - allseitig die Nichterstattung der Kosten des PKH-Beschwerdeverfahrens anordnet, ist der Differenzierung dahingehend, dass nur der obsiegende Gegner des Hauptverfahrens die Kosten des PKH-Beschwerdeverfahrens nicht erstattet erhalte, wohl aber die der Prozesskostenhilfe teilhaftig gewordene und im Hauptverfahren obsiegende Partei, nunmehr der Boden entzogen (KG v. 21.3.1995 - 1 W 6642/93, KGReport Berlin 1995, 115 = Rpfleger 1995, 508; OLG Koblenz v. 22.4.1994 - 14 W 225/94, MDR 1995, 101 [102]; die von BLAH/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2002, §§ 91 Rz. 154, 127 Rz. 101 für die weiterhin gegenteilige Ansicht angeführte Entscheidung des OLG Köln FamRZ 1998, 835 ff. ist sachlich ein Fehlzitat, und auch Enders, JurBüro 1997, 449 ff. beachtet an der vom Kläger in Bezug genommenen Stelle S. 453 bei Fn. 22 die Änderung der Gesetzeslage nicht).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 04.10.1988 - 4 O 138/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5014
LG Düsseldorf, 04.10.1988 - 4 O 138/88 (https://dejure.org/1988,5014)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.10.1988 - 4 O 138/88 (https://dejure.org/1988,5014)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - 4 O 138/88 (https://dejure.org/1988,5014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 267
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 15.08.1977 - 20 W 645/77

    Zivilbeschwerdesenat; Oberlandesgericht; Rückfestsetzung von Kosten; Aufhebung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.1988 - 4 O 138/88
    Der den Bekl. gemäß § 717 Abs. 2 ZPO zustehende Rückerstattungsanspruch ist zwar ein materiell rechtlicher Anspruch, aber bei nachträglicher Änderung der Kostengrundentscheidung sind aus Gründen der Prozeßökonomie entgegen der Auffassung von Wieczorek (aaO. § 103 Anm. C III) zuviel erstattete Kosten jedenfalls dann im Kostenfestsetzungsverfahren rückfestsetzbar, wenn die Überzahlung unstreitig oder anhand von Zahlungsbelegen eindeutig feststellbar ist (OLG Frankfurt, MDR 1978, 146 .
  • BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82

    Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.1988 - 4 O 138/88
    Die Vorschriften über die Verpflichtung eines im Ausland ansässigen Kl. zur Erbringung der Prozeßkostensicherheit sollen den obsiegenden Bekl. vor den Schwierigkeiten schützen, einen auf den §§ 91 ff. ZPO beruhenden Kostenerstattungsanspruch im Ausland vollstrecken zu müssen (vgl. BGH, NJW 1984, 2762 [hier: IV (409) 215 a-b]; RGZ 154, 225, 227).
  • BGH, 01.04.1981 - VIII ZR 159/80

    Zeitpunkt der Erhebung von Zulässigkeitsrügen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.1988 - 4 O 138/88
    Daraus hat die Rechtspr. abgeleitet, die nach § 112 Abs. 1 und 2 ZPO zu bestimmende Höhe der Sicherheit müsse das gesamte Verfahren aller möglichen Rechtszüge berücksichtigen, ohne daß es auf die vorhersehbare prozeßrechtliche Stellung der Parteien in späteren Instanzen ankomme (BGH, NJW 1981, 2646 ).
  • RG, 20.03.1937 - I 26/37

    Hat im Nichtigkeitsverfahren der im Ausland wohnende Patentinhaber als

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.1988 - 4 O 138/88
    Die Vorschriften über die Verpflichtung eines im Ausland ansässigen Kl. zur Erbringung der Prozeßkostensicherheit sollen den obsiegenden Bekl. vor den Schwierigkeiten schützen, einen auf den §§ 91 ff. ZPO beruhenden Kostenerstattungsanspruch im Ausland vollstrecken zu müssen (vgl. BGH, NJW 1984, 2762 [hier: IV (409) 215 a-b]; RGZ 154, 225, 227).
  • LG Offenburg, 23.02.2022 - 5 O 35/21

    Festlegung der Höhe der Prozesskostensicherheit

    Der Ausnahmefall, dass nur für zwei Instanzen Prozesskostensicherheit beantragt wurde (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 04.10.1988 - 4 O 138/88 - MDR 1989, 267, 268), weswegen nur hierüber zu entscheiden war, liegt hier nicht vor.
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