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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87   

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OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87 (https://dejure.org/1988,3946)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.09.1988 - 1 U 302/87 (https://dejure.org/1988,3946)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. September 1988 - 1 U 302/87 (https://dejure.org/1988,3946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche und internationale Zuständigkeit eines deutschen und schweizer Gerichtes; Vorliegen einer Gerichtsstandvereinbarung; Bestimmung des materiellen Rechtes bei einem Vertrag mit Auslandsberührung; Verjährung der Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus ...

  • unalex.eu

    Art. 12 Rom I-VO, 1, 10 EVÜ
    Ausgenommene Bereiche - Gesellschaftsrecht - Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts - Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen - Erlöschen der vertraglichen Verpflichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1288 (Ls.)
  • NJW-RR 1989, 371
  • MDR 1989, 360
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.12.1967 - VIII ZR 203/65

    Ausschließliche internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
    Ob diese mögliche und zulässige (vgl. BGHZ 49, 124) Wirkung der Prorogation vorliegt, ist, wie ausgeführt, nach deutschem Recht zu beurteilen.

    Als Argument gegen die Ausschließlichkeit eines vereinbarten Gerichtsstands ist die Besorgnis anerkannt, das (ausländische) Gericht könnte die Sache nicht annehmen oder darüber nicht in einem geordneten Verfahren entscheiden oder nicht sachgemäß behandeln (vgl. BGH in BGHZ 49, 124 (129), in ZZP 88, 318 (321); Stein-Jonas-Leipold, ZPO, 20. Aufl., Rn. 67 zu § 38; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., Seite 99).

  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71

    Vollstreckbarerklärung französischer Urteile

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
    Möglich ist auch, daß ... /... lediglich als zusätzliche Gerichtsstände gewählt worden sind, ohne daß der gesetzliche Gerichtsstand der Beklagten abbedungen werden sollte (vgl. BGHZ 59, 116 (118/119)).

    Weder für noch gegen die Ausschließlichkeit spricht eine Vermutung (vgl. RGZ 159, 254 (256); BGH in LM Nr. 6 zu § 38 ZPO und BGHZ 59, 116.

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
    Dafür gilt § 512 a ZPO nicht (vgl. BGHZ 44, 46).

    In dem für die Problematik internationaler Zuständigkeit typischen Fall ist nämlich die beklagte Partei der Ausländer, nicht der Kläger (so und im folgenden der Große Senat für Zivilsachen in BGH 44, 46, (49/59) und die einzelnen Zivilsenate in ständiger Rechtsprechung).

  • BGH, 26.03.1969 - VIII ZR 194/68

    Auf Widerklage ergangenes Versäumnisurteil eines dafür unzuständigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
    Zu seinem Nachteil soll nur entschieden werden, wenn dafür gewichtige Gründe sprechen (vgl. BGHZ 52, 30 (36); 59, 118 (119)).
  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 56/85

    Vereinbarung ausländischer Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
    Obwohl die Derogation prozeßrechtliche Wirkungen hat, richten sich die Voraussetzungen für die Wirksamkeit also gleichwohl nach materiellem recht (vgl. BGH in BGHZ 49, 384; 59, 23; NJW 1986, 1438).
  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71

    Anforderungen an die Auslegung eines Handelsvertretervertrages - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
    Danach ist eine Gerichtsstandvereinbarung, wonach bestimmte Gerichte eines ausländischen Staates für alle Streitfälle zuständig sind, in der Regel dahin auszulegen, daß für Ansprüche gegen die Vertragspartei, deren Heimatgerichte zuständig sein sollen, die alleinige, ausschließliche Zuständigkeit dieser Gerichte vereinbart ist (vgl. BGH in NJW 1973, 422 = MDR 1973 310).
  • BGH, 17.05.1972 - VIII ZR 76/71

    Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
    Obwohl die Derogation prozeßrechtliche Wirkungen hat, richten sich die Voraussetzungen für die Wirksamkeit also gleichwohl nach materiellem recht (vgl. BGH in BGHZ 49, 384; 59, 23; NJW 1986, 1438).
  • BGH, 29.02.1968 - VII ZR 102/65

    Gerichtsstandvereinbarung

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
    Obwohl die Derogation prozeßrechtliche Wirkungen hat, richten sich die Voraussetzungen für die Wirksamkeit also gleichwohl nach materiellem recht (vgl. BGH in BGHZ 49, 384; 59, 23; NJW 1986, 1438).
  • BGH, 01.04.1981 - VIII ZR 159/80

    Zeitpunkt der Erhebung von Zulässigkeitsrügen

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
    Dazu gehört auch, daß der Anspruch nur vor einem bestimmten Gericht erhoben werden kann (vgl. BGH in NJW 1981, 2646).
  • RG, 16.02.1939 - IV 201/38

    1. Gibt das Fehlen einer Vereinbarung über die Gerichtszuständigkeit Anlaß zu

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
    Weder für noch gegen die Ausschließlichkeit spricht eine Vermutung (vgl. RGZ 159, 254 (256); BGH in LM Nr. 6 zu § 38 ZPO und BGHZ 59, 116.
  • OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06

    Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers

    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht der mutmaßlicher Wille im Falle der Bestimmung des eigenen Firmensitzes zum Gerichtsstand dahin, dass der AGB-Verwender eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGHZ 59, 116, 119; OLG Bamberg, MDR 1989, 360; OLG Hamburg NJW 1952, 1020; Graf v. Westphalen, Vertragsrecht u. AGB-Klauselwerke Bd. 3, S. 146).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07

    Gerichtsstand: Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung im Zusammenhang mit

    Was gewollt ist, muss im Einzelfall durch Auslegung ermittelt werden (BGH, a.a.O.; OLG Bamberg NJW-RR 1989, 371; OLG Schleswig NJW 2006, 3360; Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 38 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15

    Auslegung einer formularmäßigen Gerichtsstandsvereinbarung

    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht die Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung nach der Interessenlage der Parteien im Regelfall dahin, dass der Verwender eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Prozesse gegen den anderen Vertragspartner, wie es die vorliegende Klage ist, bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGH, VIII ZR 118/71, Z 59, 116, 119 [juris Rn. 13]; OLG Bamberg, 1 U 302/87, NJW 1989, 1288; Senat, 32 SA 3/12, BeckRS 2012, 06492).
  • OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Fachliteratur, der sich der Senat anschließt, geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier die Klägerin - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (BGHZ 59, 116, 119; OLG Bamberg MDR 1989, S. 360; OLG Schleswig NJW 2006, 3360, 3361; Senat MDR 2012, 800; Musielak/Heinrich, a. a. O., § 38 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 10.02.2012 - 32 Sa 3/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen, Wahlrecht

    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier der Kläger - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGHZ 59, S. 116, 119; OLG Bamberg, MDR 1989, S. 360 - jeweils zitiert nach juris.de).
  • OLG Hamm, 13.12.2013 - 32 Sa 84/13

    Bindungswirkung einer Verweisung durch ein zuständiges Gericht

    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier die Klägerin - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGHZ 59, 116, 119; Senat, MDR 2012, 800; OLG Bamberg, MDR 1989, 360).
  • BGH, 16.08.1995 - X ARZ 699/95

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung

    Es spricht dabei weder eine Vermutung für die Ausschließlichkeit noch gegen sie (RGZ 159, 254 ff., 256; BGH LM § 38 ZPO Nr. 6; BGHZ 59, 116 ff., 118 f. [BGH 05.07.1972 - VIII ZR 118/71]; OLG Bamberg NJW-RR 1989, 371 ff., 372) [OLG Bamberg 22.09.1988 - 1 U 302/87], allerdings ist zu berücksichtigen, daß die Ausschließlichkeit des vereinbarten Gerichtsstandes eine Beschränkung der Klagemöglichkeiten mit sich bringt, die nicht ohne weiteres als gewollt unterstellt werden kann (BGHZ 59, 116 ff., 119) [BGH 05.07.1972 - VIII ZR 118/71].
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 Sa 1/18

    Gerichtsstandsbestimmung: Inanspruchnahme einer einfachen Streitgenossenschaft

    Was gewollt ist, muss im Einzelfall durch Auslegung ermittelt werden (BGH, Urteil vom 23. Juli 1998 - II ZR 286/97, NJW-RR 1999, 137; OLG Bamberg, NJW-RR 1989, 371; OLG Schleswig, NJW 2006, 3360; Schultzky, in: Zöller, a.a.O., § 38 Rn. 18).
  • OLG Hamm, 29.01.2014 - 32 Sa 2/14

    Bindungswirkung der Verweisung eines Rechtsstreits nach Einlegung des Einspruchs

    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier die Klägerin - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGHZ 59, 116, 119; Senat, Beschluss v. 13.12.2013 - 32 SA 84/13 - unter juris.de; OLG Bamberg, MDR 1989, 360).
  • OLG Stuttgart, 15.09.1997 - 5 U 99/97

    Gerichtsstandsvereinbarung

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  • OLG Hamm, 18.04.2016 - 32 Sa 17/16

    Bindungswirkung einer auf einem formularmäßig vereinbarten Gerichtsstand

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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 26.02.1988 - 20 a S 214/87   

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LG Düsseldorf, 26.02.1988 - 20 a S 214/87 (https://dejure.org/1988,3280)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.1988 - 20 a S 214/87 (https://dejure.org/1988,3280)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 1988 - 20 a S 214/87 (https://dejure.org/1988,3280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AReisB 80 § 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 360
  • VersR 1989, 42
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Düsseldorf, 16.09.1987 - 35 C 272/87
    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.02.1988 - 20a S 214/87
    Die Berufung des Klägers gegen das am 16. September 1987 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - Aktenzeichen: 35 C 272/87 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.02.1988 - 25 W 860/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4481
OLG München, 26.02.1988 - 25 W 860/88 (https://dejure.org/1988,4481)
OLG München, Entscheidung vom 26.02.1988 - 25 W 860/88 (https://dejure.org/1988,4481)
OLG München, Entscheidung vom 26. Februar 1988 - 25 W 860/88 (https://dejure.org/1988,4481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG München II - 9 O 5954/87
  • OLG München, 26.02.1988 - 25 W 860/88

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 360
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