Rechtsprechung
OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliche und internationale Zuständigkeit eines deutschen und schweizer Gerichtes; Vorliegen einer Gerichtsstandvereinbarung; Bestimmung des materiellen Rechtes bei einem Vertrag mit Auslandsberührung; Verjährung der Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus ...
- unalex.eu
Art. 12 Rom I-VO, 1, 10 EVÜ
Ausgenommene Bereiche - Gesellschaftsrecht - Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts - Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen - Erlöschen der vertraglichen Verpflichtungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 03.11.1987 - 2 HKO 98/87
- OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
Papierfundstellen
- NJW 1989, 1288 (Ls.)
- NJW-RR 1989, 371
- MDR 1989, 360
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.12.1967 - VIII ZR 203/65
Ausschließliche internationale Zuständigkeit
Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
Ob diese mögliche und zulässige (vgl. BGHZ 49, 124) Wirkung der Prorogation vorliegt, ist, wie ausgeführt, nach deutschem Recht zu beurteilen.Als Argument gegen die Ausschließlichkeit eines vereinbarten Gerichtsstands ist die Besorgnis anerkannt, das (ausländische) Gericht könnte die Sache nicht annehmen oder darüber nicht in einem geordneten Verfahren entscheiden oder nicht sachgemäß behandeln (vgl. BGH in BGHZ 49, 124 (129), in ZZP 88, 318 (321);… Stein-Jonas-Leipold, ZPO, 20. Aufl., Rn. 67 zu § 38;… Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., Seite 99).
- BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71
Vollstreckbarerklärung französischer Urteile
Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
Möglich ist auch, daß ... /... lediglich als zusätzliche Gerichtsstände gewählt worden sind, ohne daß der gesetzliche Gerichtsstand der Beklagten abbedungen werden sollte (vgl. BGHZ 59, 116 (118/119)).Weder für noch gegen die Ausschließlichkeit spricht eine Vermutung (vgl. RGZ 159, 254 (256); BGH in LM Nr. 6 zu § 38 ZPO und BGHZ 59, 116.
- BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65
Internationale Zuständigkeit
Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
Dafür gilt § 512 a ZPO nicht (vgl. BGHZ 44, 46).In dem für die Problematik internationaler Zuständigkeit typischen Fall ist nämlich die beklagte Partei der Ausländer, nicht der Kläger (so und im folgenden der Große Senat für Zivilsachen in BGH 44, 46, (49/59) und die einzelnen Zivilsenate in ständiger Rechtsprechung).
- BGH, 26.03.1969 - VIII ZR 194/68
Auf Widerklage ergangenes Versäumnisurteil eines dafür unzuständigen …
Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
Zu seinem Nachteil soll nur entschieden werden, wenn dafür gewichtige Gründe sprechen (vgl. BGHZ 52, 30 (36); 59, 118 (119)). - BGH, 20.01.1986 - II ZR 56/85
Vereinbarung ausländischer Zuständigkeit
Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
Obwohl die Derogation prozeßrechtliche Wirkungen hat, richten sich die Voraussetzungen für die Wirksamkeit also gleichwohl nach materiellem recht (vgl. BGH in BGHZ 49, 384; 59, 23; NJW 1986, 1438). - BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71
Anforderungen an die Auslegung eines Handelsvertretervertrages - Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
Danach ist eine Gerichtsstandvereinbarung, wonach bestimmte Gerichte eines ausländischen Staates für alle Streitfälle zuständig sind, in der Regel dahin auszulegen, daß für Ansprüche gegen die Vertragspartei, deren Heimatgerichte zuständig sein sollen, die alleinige, ausschließliche Zuständigkeit dieser Gerichte vereinbart ist (vgl. BGH in NJW 1973, 422 = MDR 1973 310). - BGH, 17.05.1972 - VIII ZR 76/71
Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit
Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
Obwohl die Derogation prozeßrechtliche Wirkungen hat, richten sich die Voraussetzungen für die Wirksamkeit also gleichwohl nach materiellem recht (vgl. BGH in BGHZ 49, 384; 59, 23; NJW 1986, 1438). - BGH, 29.02.1968 - VII ZR 102/65
Gerichtsstandvereinbarung
Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
Obwohl die Derogation prozeßrechtliche Wirkungen hat, richten sich die Voraussetzungen für die Wirksamkeit also gleichwohl nach materiellem recht (vgl. BGH in BGHZ 49, 384; 59, 23; NJW 1986, 1438). - BGH, 01.04.1981 - VIII ZR 159/80
Zeitpunkt der Erhebung von Zulässigkeitsrügen
Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
Dazu gehört auch, daß der Anspruch nur vor einem bestimmten Gericht erhoben werden kann (vgl. BGH in NJW 1981, 2646). - RG, 16.02.1939 - IV 201/38
1. Gibt das Fehlen einer Vereinbarung über die Gerichtszuständigkeit Anlaß zu …
Auszug aus OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87
Weder für noch gegen die Ausschließlichkeit spricht eine Vermutung (vgl. RGZ 159, 254 (256); BGH in LM Nr. 6 zu § 38 ZPO und BGHZ 59, 116.
- OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06
Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers …
Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht der mutmaßlicher Wille im Falle der Bestimmung des eigenen Firmensitzes zum Gerichtsstand dahin, dass der AGB-Verwender eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGHZ 59, 116, 119; OLG Bamberg, MDR 1989, 360; OLG Hamburg NJW 1952, 1020;… Graf v. Westphalen, Vertragsrecht u. AGB-Klauselwerke Bd. 3, S. 146). - OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07
Gerichtsstand: Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung im Zusammenhang mit …
Was gewollt ist, muss im Einzelfall durch Auslegung ermittelt werden (…BGH, a.a.O.; OLG Bamberg NJW-RR 1989, 371; OLG Schleswig NJW 2006, 3360;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 38 Rn. 14). - OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15
Auslegung einer formularmäßigen Gerichtsstandsvereinbarung
Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht die Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung nach der Interessenlage der Parteien im Regelfall dahin, dass der Verwender eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Prozesse gegen den anderen Vertragspartner, wie es die vorliegende Klage ist, bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (…vgl. BGH, VIII ZR 118/71, Z 59, 116, 119 [juris Rn. 13]; OLG Bamberg, 1 U 302/87, NJW 1989, 1288; Senat, 32 SA 3/12, BeckRS 2012, 06492).
- OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13
Bindungswirkung einer Verweisung
Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Fachliteratur, der sich der Senat anschließt, geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier die Klägerin - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (BGHZ 59, 116, 119; OLG Bamberg MDR 1989, S. 360; OLG Schleswig NJW 2006, 3360, 3361; Senat MDR 2012, 800;… Musielak/Heinrich, a. a. O., § 38 Rn. 12). - OLG Hamm, 10.02.2012 - 32 Sa 3/12
Zuständigkeitsbestimmung, Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen, Wahlrecht
Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier der Kläger - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (…vgl. BGHZ 59, S. 116, 119; OLG Bamberg, MDR 1989, S. 360 - jeweils zitiert nach juris.de). - OLG Hamm, 13.12.2013 - 32 Sa 84/13
Bindungswirkung einer Verweisung durch ein zuständiges Gericht
Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier die Klägerin - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGHZ 59, 116, 119; Senat, MDR 2012, 800; OLG Bamberg, MDR 1989, 360). - BGH, 16.08.1995 - X ARZ 699/95
Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung
Es spricht dabei weder eine Vermutung für die Ausschließlichkeit noch gegen sie (RGZ 159, 254 ff., 256; BGH LM § 38 ZPO Nr. 6; BGHZ 59, 116 ff., 118 f. [BGH 05.07.1972 - VIII ZR 118/71]; OLG Bamberg NJW-RR 1989, 371 ff., 372) [OLG Bamberg 22.09.1988 - 1 U 302/87], allerdings ist zu berücksichtigen, daß die Ausschließlichkeit des vereinbarten Gerichtsstandes eine Beschränkung der Klagemöglichkeiten mit sich bringt, die nicht ohne weiteres als gewollt unterstellt werden kann (BGHZ 59, 116 ff., 119) [BGH 05.07.1972 - VIII ZR 118/71]. - OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 Sa 1/18
Gerichtsstandsbestimmung: Inanspruchnahme einer einfachen Streitgenossenschaft …
Was gewollt ist, muss im Einzelfall durch Auslegung ermittelt werden (BGH, Urteil vom 23. Juli 1998 - II ZR 286/97, NJW-RR 1999, 137; OLG Bamberg, NJW-RR 1989, 371; OLG Schleswig, NJW 2006, 3360;… Schultzky, in: Zöller, a.a.O., § 38 Rn. 18). - OLG Hamm, 29.01.2014 - 32 Sa 2/14
Bindungswirkung der Verweisung eines Rechtsstreits nach Einlegung des Einspruchs …
Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier die Klägerin - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (vgl. BGHZ 59, 116, 119; Senat, Beschluss v. 13.12.2013 - 32 SA 84/13 - unter juris.de; OLG Bamberg, MDR 1989, 360). - OLG Stuttgart, 15.09.1997 - 5 U 99/97
Gerichtsstandsvereinbarung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 18.04.2016 - 32 Sa 17/16
Bindungswirkung einer auf einem formularmäßig vereinbarten Gerichtsstand …
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 26.02.1988 - 20 a S 214/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Persönlicher Reisebedarf; Kleidungsstück; Reisegepäck
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AVBR 80 § 1 Nr. 1 und 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
AReisB 80 § 1
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 16.09.1987 - 35 C 272/87
- LG Düsseldorf, 26.02.1988 - 20 a S 214/87
Papierfundstellen
- MDR 1989, 360
- VersR 1989, 42
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Düsseldorf, 16.09.1987 - 35 C 272/87
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.02.1988 - 20a S 214/87
Die Berufung des Klägers gegen das am 16. September 1987 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - Aktenzeichen: 35 C 272/87 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
OLG München, 26.02.1988 - 25 W 860/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II - 9 O 5954/87
- OLG München, 26.02.1988 - 25 W 860/88
Papierfundstellen
- MDR 1989, 360