Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 07.03.1989 - 12 U 4270/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 522 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anschlußberufungskläger; Berufungsrücknahme; Kosten der Anschlußberufung; Anschließungserklärung; Unzulässigkeit der Berufung
Papierfundstellen
- MDR 1989, 648
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Stuttgart, 30.07.1997 - 20 U 34/97
Bestimmung der Beschwer bei einer zur Rechnungslegung verurteilten Partei
Er hat sich einer von vornherein unzulässigen Berufung angeschlossen (vgl. OLG Nürnberg MDR 1989, 648 [OLG Nürnberg 07.03.1989 - 12 U 4270/88] ;… Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 521 Rz. 32 m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 4 U 1/02
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung gegen versäumte Berufungsfrist nach …
Die Kosten der Berufung und der unselbständigen Anschlussberufung sind gemäß § 92 Abs. 1 ZPO verhältnismäßig zu teilen (vgl. etwa BGHZ 4, 229, 241; OLG Nürnberg MDR 1989, 648;… Zöller/Gummer aaO § 524 Rdn. 43, jew. m.w.N.). - LAG Köln, 12.01.2017 - 7 Sa 432/16
Zulässigkeit; Berufungsbegründung; Anschlussberufung
Schließt sich der Berufungsbeklagte einer unzulässigen Hauptberufung an, so hat er die Kosten seiner Anschlussberufung selbst zu tragen (BGHZ 4, 240; OLG Nürnberg MDR 1989, 648;… Zöller/Hässler, ZPO, 30. Auflage, § 524 Rdnr. 43). - OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 4 U 1/01
Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung der Bewilligung von …
Die Kosten der Berufung und der unselbständigen Anschlussberufung sind gemäß § 92 Abs. 1 ZPO verhältnismäßig zu teilen (vgl. etwa BGHZ 4, 229, 241; OLG Nürnberg MDR 1989, 648;… Zöller/Gummer aaO § 524 Rdn. 43, jew. m.w.N.).
Rechtsprechung
LG Münster, 28.02.1989 - 5 T 107/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Beckum - 8 M 2402/88
- LG Münster, 28.02.1989 - 5 T 107/89
Papierfundstellen
- MDR 1989, 648
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.10.2016 - V ZB 174/15
Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines …
aa) Obwohl dies gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die nach § 750 Abs. 2 ZPO zuzustellenden Abschriften der öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden beglaubigt sein müssen (vgl. OLG Hamm, OLGR 1993, 287, 288; LG Münster, MDR 1989, 648;… MüKoZPO/Heßler, 4. Aufl., § 750 Rn. 73 Fn. 118;… Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, 13. Aufl., § 750 Rn. 21;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 750 Rn. 20;… BeckOK ZPO/Ulrici, [Stand: 1. März 2016], § 750 Rn. 26;… PG/Kroppenberg, ZPO, 8. Aufl., § 750 Rn. 17;… Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 74. Aufl., § 750 Rn. 21). - BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 228/04
Unanfechtbare Aufklärungsverfügung bei Vollstreckung durch Grundbuchamt - …
Hingegen muss das nach § 750 Abs. 1 ZPO zuzustellende Schriftstück selbst eine Urschrift oder eine diese im Rechtsverkehr ersetzende Ausfertigung (vgl. § 47 BeurkG) der öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde sein (OLG Hamm Rpfleger 1994, 173; LG Münster MDR 1989, 648). - AG Steinfurt, 26.07.2016 - 18 M 1214/16
Verpflichtung des Gerichtsvollziehers zur Zustellung eines ihm vom …
Soweit der Obergerichtsvollzieher unter Heranziehung des Beschlusses des LG Münster vom 28.02.1989, Az. 5 T 107/89 die Auffassung vertritt, dass grundsätzlich die Urschrift zu übergeben sei, schließt sich das Gericht dieser Rechtsauffassung nicht an. - AG Bochum, 18.04.2002 - 50 M 3171/01
Verstoß gegen § 169 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Nichtvorlage einer …
Die Urschrift ist dem Gerichtsvollzieher dabei auch dann vorzulegen, wenn nicht sie, sondern eine beglaubigte Abschrift zuzustellen ist, vgl. Baumbach, ZPO, 59. Aufl., § 169, Randziffer 3 unter Hinweis auf Landgericht Münster in MDR 89, 648.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.01.1989 - 23 W 699/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1989, 648