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Rechtsprechung
   OLG München, 25.02.1988 - 28 W 994/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2755
OLG München, 25.02.1988 - 28 W 994/88 (https://dejure.org/1988,2755)
OLG München, Entscheidung vom 25.02.1988 - 28 W 994/88 (https://dejure.org/1988,2755)
OLG München, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 28 W 994/88 (https://dejure.org/1988,2755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung des Richters; Parteiöffentlichkeit; Augenscheinstermin; Inaugenscheinnahme; Partei; Gutachter; Sachverständiger; Richter; Befangenheit; Besorgnis der Befangenheit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1534
  • MDR 1989, 71
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 03.11.1983 - 24 U 185/83

    Abtretung der Werklohnforderung an Ehefrau; Besichtigung des Bauobjektes durch

    Auszug aus OLG München, 25.02.1988 - 28 W 994/88
    Da der richterliche Augenschein als Teil der Beweisaufnahme parteiöffentlich ist (§ 357 Abs. 1 ZPO ), die Parteiöffentlichkeit das rechtliche Gehör gewährleisten soll und dies bei einem gerichtlichen Augenschein (mit Zuziehung des Gerichtssachverständigen) in einem Bauprozeß am besten gesichert erscheint, wenn die Partei sich im Termin sachkundig beraten lassen kann, um ihre Rechte wirksam wahrzunehmen, darf die Partei zum Termin einen fachkundigen Berater beiziehen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1974, 72; ähnlich OLG München, NJW 1984, 807).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

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  • OLG Koblenz, 05.05.2014 - 3 U 1335/13

    Strafanzeige einer Partei gegen erkennenden Richter als Grund für Besorgnis der

    Eine Partei kann einen ihr unbequemen Richter nicht durch Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen oder wiederholte erfolglose Ablehnungsgesuche in früheren Prozessen ausschalten (in Anknüpfung an BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 24. April 1996, 2 BvR 1639/94, NJW 1996, 2022; OLG München, Beschluss vom 27. Oktober 1970, 1 U 1212/70, NJW 1971, 384; Beschluss vom 25. Februar 1988, 28 W 994/88, NJW-RR 1988, 1535; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Februar 1994, 5 AR 2/94 - 2, NJW-RR 1994, 766; OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001, 10 Abl 19/01, FamRZ 2002, 830).

    Eine Partei kann einen ihr unbequemen Richter nicht durch Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen oder wiederholte erfolglose Ablehnungsgesuche in früheren Prozessen ausschalten (BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94 - NJW 1996, 2022; OLG München, Beschluss vom 27.10.1970 - 1 U 1212/70 - NJW 1971, 384; Beschluss vom 25.02.1988 - 28 W 994/88 - NJW-RR 1988, 1535; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.02.1994 - 5 AR 2/94 - 2 - NJW-RR 1994, 766; OLG Dresden: Beschluss vom 08.08.2001 - 10 Abl 19/01 - FamRZ 2002, 830; Zöller/Vollkommer, ZPO; 30. Auflage 2014, § 42 Rn. 29 i.V.m. Rn.6).

  • BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98

    Richterablehnung; Strafanzeige gegen Richter als Befangenheitsgrund?

    Selbst wenn während dieses viele Jahre zurückliegenden Einsichtstermins in einem anderen Verfahren der Tonfall der Äußerung unbeherrscht gewesen sein und es sich um eine möglicherweise unziemliche Überreaktion des Richters S gehandelt haben sollte, so rechtfertigt ein sachlich nicht zu beanstandender Hinweis auf die zu beachtenden Gepflogenheiten des Gerichts bei der Gewährung von Akteneinsicht nicht die Vermutung, es fehle dem Richter in einem anderen --dazu noch viele Jahre später anhängigen-- Klageverfahren an dem gebotenen Willen zur Unparteilichkeit und Objektivität im Hinblick auf die notwendige Sachentscheidung (vgl. Beschluß des Oberlandesgerichts --OLG-- München vom 25. Februar 1988 28 W 994/88, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1988, 1534, 1535).
  • LG Flensburg, 05.09.2018 - 2 OH 26/17

    Selbständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Sachverständigenablehnung wegen

    Da der richterliche Augenschein als Teil der Beweisaufnahme parteiöffentlich ist (§ 357 I ZPO), die Parteiöffentlichkeit das rechtliche Gehör (Art. 103 I GG) gewährleisten soll und dies bei einem gerichtlichen Augenschein (mit Zuziehung des Gerichtssachverständigen) in einem Bauprozess am besten gesichert erscheint, wenn die Partei ihrerseits sich im Termin sachkundig beraten lassen kann, um ihre Rechte wirksam wahrzunehmen, darf die Partei zum Termin einen fachkundigen Berater beiziehen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1974, 72; OLG München, NJW-RR 1988, 1534, beck-online).

    Wenn ein Kläger, dem Rat seines Prozeßbevollmächtigten folgend, Privatgutachter unter Berufung auf das Hausrecht vom Anwesen verweist, so wäre sein Verhalten unter dem Gesichtspunkt der Beweisvereitelung (§ 444 ZPO analog; § 242 BGB, der auch im Prozeßrecht gilt) zu würdigen, weil er eine ordnungsgemäße Durchführung des Augenscheins vereitelt hätte (vgl. OLG München, NJW 1984, 807; NJW-RR 1988, 1534, beck-online).

  • OLG Köln, 30.10.2009 - 5 U 112/08

    Recht auf Anwesenheit des Ehegatten bei ärztlicher Begutachtung

    In der Rechtsprechung ist es zwar anerkannt, dass eine Partei bei Ermittlungen eines Sachverständigen einen fachkundigen Berater hinzuziehen darf, um ihre Rechte bei der Feststellung und Bewertung des streitigen Sachverhalts wirksam wahrnehmen zu können (OLG Düsseldorf BauR 1974, 72; OLG Düsseldorf MDR 1979, 409; OLG München NJW-RR 1988, 1534 f.).
  • OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95

    Einschränkung der Testierfähigkeit aufgrund eines hirnorganischen Psychosyndroms

    Die gutachterliche Feststellung des Sachverständigen Prof. Dr. ... wird ferner auch nicht durch die Privatgutachten des Prof. Dr. ... entkräftet, die als - sachkundiger - Parteivortrag zu behandeln sind, der in die richterliche Überprüfung des Gerichtsgutachtens einzubeziehen ist (vgl. OLG München NJW-RR 1988, 1534).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.09.1988 - 14 W 508/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6833
OLG Koblenz, 19.09.1988 - 14 W 508/88 (https://dejure.org/1988,6833)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.09.1988 - 14 W 508/88 (https://dejure.org/1988,6833)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. September 1988 - 14 W 508/88 (https://dejure.org/1988,6833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung eines Schiedsrichters; Nebenverfahren; Hauptsachewert; Dreiköpfiger Spruchkörper

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 71
  • VersR 1990, 66
  • Rpfleger 1988, 507
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 25.11.1975 - 2 W 65/74
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.1988 - 14 W 508/88
    Teilweise wird angenommen, es handele sich unabhängig von der Rechtsnatur der Hauptsache stets um eine eigenständige nichtvermögensrechtliche Angelegenheit, deren Wert nach § 12 Abs. 2 GKG festzusetzen sei (OLG Köln VersR 1976, 895 = Rpfleger 76, 226 und Rpfleger 87, 166; OLG Bamberg Rpfleger 82, 313; OLG Nürnberg AnwBl 83, 516; Schneider, Streitwert 7. Aufl. S. 16 ff. ("Ablehnung"); Göttlich/Mümmler, BRAGebO 16. Aufl. S. 10 ("Ablehnung"); Zöller, ZPO 15. Aufl. § 3 Rdn. 16 ).
  • OLG Köln, 16.10.1986 - 12 W 54/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.1988 - 14 W 508/88
    Teilweise wird angenommen, es handele sich unabhängig von der Rechtsnatur der Hauptsache stets um eine eigenständige nichtvermögensrechtliche Angelegenheit, deren Wert nach § 12 Abs. 2 GKG festzusetzen sei (OLG Köln VersR 1976, 895 = Rpfleger 76, 226 und Rpfleger 87, 166; OLG Bamberg Rpfleger 82, 313; OLG Nürnberg AnwBl 83, 516; Schneider, Streitwert 7. Aufl. S. 16 ff. ("Ablehnung"); Göttlich/Mümmler, BRAGebO 16. Aufl. S. 10 ("Ablehnung"); Zöller, ZPO 15. Aufl. § 3 Rdn. 16 ).
  • OLG Koblenz, 31.05.1991 - 14 W 250/91

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten in einem Beschwerdeverfahren

    Gleichwohl hat die sofortige Beschwerde der Beklagten einen Teilerfolg, weil der Senat nach nochmaliger Prüfung an seiner bereits im Beschluss vom 19. September 1988 (- 14 W 508/88, JurBüro 1989, 130 = MDR 1989, 71 ) vertretenen Auffassung festhält, dass der Streitwert des Richterablehnungsverfahrens nicht entsprechend dem Wert der Hauptsache sondern nach einem Bruchteil des Hauptsachewertes festzusetzen ist.

    Der Senat hält daher an seiner bisherigen Rechtsprechung fest und hat hier unter Zugrundelegung der in dem Beschluss vom 19. September 1988 - 14 W 508/88, JurBüro 1989, 130 = MDR 1989, 71 - bestimmten Grundsätze den Streitwert des Beschwerdeverfahrens - 4 W 716/90 - OLG Koblenz von Amts wegen gemäß § 25 Abs. 1 Satz 3 GKG von 250.000 DM auf 50.000 DM herabgesetzt.

    Ob diese Änderung des Streitwertes entgegen dem anscheinend ein Ermessen einräumenden Gesetzeswortlaut zwingend vorzunehmen ist (so Schneider, aaO., Rdn. 8 zum Stichwort "Abänderung des Festsetzung"), kann unerörtert bleiben, weil das Ermessen hier gegebenenfalls aus den Gründen des Beschlusses vom 19. September 1988 - 14 W 508/88 - dahin auszuüben ist, dass der Streitwert herabgesetzt wird.

  • OLG Koblenz, 09.03.2004 - 5 W 186/04

    Fassung von Beweisfragen durch das Prozessgericht im Rahmen eigenständiger

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.09.1988 - 15 WF 172/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5991
OLG Hamburg, 12.09.1988 - 15 WF 172/88 (https://dejure.org/1988,5991)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.09.1988 - 15 WF 172/88 (https://dejure.org/1988,5991)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. September 1988 - 15 WF 172/88 (https://dejure.org/1988,5991)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 71
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 20.11.2006 - 9 WF 290/06

    Sachverständiger: Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit auf Grund

    Grundsätzlich hat sich ein Sachverständiger - ebenso wie ein Richter - jeglicher Unsachlichkeit, insbesondere unsachlicher Äußerungen, wie sie durch abfällige, höhnische, ironische, kränkende oder beleidigende Wortwahl zum Ausdruck kommt, zu enthalten (OLG Hamburg, MDR 1989, 71; OLG Stuttgart, MDR 2003, 50; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 890; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 1995, 1498).
  • OLG Nürnberg, 20.10.2008 - 8 W 1997/08

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Die beanstandete Äußerung des Vorsitzenden richtete sich nämlich - anders als in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (NJW-RR 1987, S. 126) oder dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 12.09.1988 (MDR 1989, S. 71) zugrunde lag - nicht gegen die fachliche Qualifikation des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen oder inhaltlich gegen deren Sachvortrag, sondern bezog sich auch für die Klägerinnen erkennbar ausschließlich auf den Umstand, dass Rechtsanwalt ... bis zu seinem Eintreten in den Ruhestand am ...2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg tätig war und dort den u.a. für Bausachen zuständigen ... Zivilsenat führte.
  • OLG Nürnberg, 15.10.2008 - 8 W 1997/08

    Richterablehnung: Kritische Äußerungen des Vorsitzenden über das Auftreten eines

    Die beanstandete Äußerung des Vorsitzenden richtete sich nämlich - anders als in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (NJW-RR 1987, S. 126) oder dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 12.09.1988 (MDR 1989, S. 71) zugrunde lag - nicht gegen die fachliche Qualifikation des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen oder inhaltlich gegen deren Sachvortrag, sondern bezog sich auch für die Klägerinnen erkennbar ausschließlich auf den Umstand, dass Rechtsanwalt ... bis zu seinem Eintreten in den Ruhestand am ... 2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg tätig war und dort den u. a. für Bausachen zuständigen ... Zivilsenat führte.
  • LG München II, 27.06.2002 - 2 OH 1728/01
    Es ist anerkannt, dass unangemessene Kundgaben und negative Äußerungen eines Richters über eine Partei die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen können (Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., Rdnr. 22 zu § 42 m. w. Nachweisen); dies gilt insbesondere dann, wenn die Partei diese als Herabsetzung empfinden kann (KG in NJW 75, 1842), oder wenn bei ihr der Eindruck entsteht, ihre Sache werde nicht mit dem nötigen Ernst oder in Teilen als überflüssig angesehen (vgl. OLG Hamburg in MDR 89, 71).
  • LSG Bayern, 13.08.2001 - L 5 AR 109/01

    Voraussetzungen eines Ablehnungsgesuchs gegen einen vorsitzenden Richter wegen

    Heftige Unmutsäußerungen rechtfertigen auch dann die Ablehnung, wenn sie wegen des Verhaltens des Anwalts oder der Partei verständlich erscheinen (vgl. OLG Hamburg, MDR 1989, 71; Münchener Kommentar-Feiber, a.a.O., § 42 Rndr.25); vom Richter wird (zu Recht) mehr Disziplin erwartet als von den anderen Prozessbeteiligten (so ausdrücklich Münchener Kommentar-Feiber, a.a.O.).
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