Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.06.1989 - 3 Ws 116/89   

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OLG Stuttgart, 22.06.1989 - 3 Ws 116/89 (https://dejure.org/1989,1817)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.06.1989 - 3 Ws 116/89 (https://dejure.org/1989,1817)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - 3 Ws 116/89 (https://dejure.org/1989,1817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 464 Abs. 3 S. 1 2. Hs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nebenkläger; Sofortige Beschwerde; Kostenentscheidung; Auslagenentscheidung; Rücknahme der Berufung

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 1016
  • NStZ 1989, 548
  • JR 1990, 213
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Hamm, 19.07.2004 - 2 Ws 143/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Soweit der Senat bisher zu der Regelung in § 400 Abs. 1 StPO die Auffassung vertreten hat, dass sie nach § 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz StPO zur Unzulässigkeit der Kostenbeschwerde führt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 2001 in 2 Ws 37/01, veröffentlicht in NStZ-RR 2001, 288 und vom 12. Juli 2001 in 2 Ws 141/01, veröffentlicht in AGS 2001, 249, VRS 101, 210 und ZAP EN-Nr. 721, 01; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 128; OLG Stuttgart NStZ 1989, 548), hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.

    Soweit der Senat in Übereinstimmung mit Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte bisher zu dieser Regelung die Auffassung vertreten hat, dass sie nach § 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz StPO zur Unzulässigkeit der Kostenbeschwerde führe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 2001 in 2 Ws 37/01, veröffentlicht in NStZ-RR 2001, 288 und vom 12. Juli 2001 in 2 Ws 141/01, veröffentlicht in AGS 2001, 249, VRS 101, 210 und ZAP EN-Nr. 721, 01; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 128; OLG Stuttgart NStZ 1989, 548), hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.

  • OLG Celle, 04.07.2001 - 3 ARs 25/01

    Zuständigkeit und Rechtsgrundlage für den Ausschluss eines selbst beschuldigten

    Die Kostenentscheidung folgt aus entsprechender Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. BGH NJW 1991, 2917; Senatsbeschluss vom 17. Juli 1989 - 3 WS 116/89 -).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 2 Ws 406/08

    Kosten der Nebenklage bei erfolgreicher Strafmaßberufung des Angeklagten

    Zum Teil wird aus dieser Regelung die Unzulässigkeit der Kostenbeschwerde abgeleitet, insbesondere wenn ein mit der Berufung angefochtenes Urteil durch teilweisen Verzicht oder Teilrücknahme im Schuldspruch rechtskräftig geworden ist und das Berufungsgericht deshalb nur noch zur Frage der den Angeklagten treffenden Rechtsfolgen zu verhandeln und zu entscheiden hat (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 128; OLG Stuttgart Beschl. v. 22.06.1989 3 Ws 116/89 NStZ 1989, 548).
  • OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12

    Kosten- und Auslagenentscheidung im Berufungsverfahren: Zulässigkeit der

    Nicht zuletzt ist auch zu sehen, dass eine im Falle der Rücknahme der Berufung durch den Angeklagten ergehende isolierte Kostenentscheidung - anders als bei der Revisionsrücknahme (OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; KG Berlin StraFo 2008, 91) - grundsätzlich anfechtbar wäre (KG Berlin StraFo 2008, 264; anders noch OLG Stuttgart NStZ 1989, 548, unter Annahme genereller Unstatthaftigkeit bei beschränkter Berufung), weshalb der vergleichbare Fall der Verwerfung nach § 329 Abs. 1 StPO zu keinem anderen Ergebnis führen kann.
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 2 Ws 236/02

    Nebenklage: Befugnis des Nebenklägers zur sofortigen Beschwerde gegen die

    Der gesetzlich geregelte Ausschluss der Beschwer in § 400 Abs. 1 StPO hindert die selbständige Anfechtung der Nebenentscheidung also nicht, wenn der Nebenkläger durch diese beschwert ist (OLG Hamm JMBl NW 1990, 95; OLG Düsseldorf VRS 96, 222; Stuttgart, Die Justiz 2003, 160; wohl auch OLG Hamm NStZ-RR 1999; a.A. OLG Stuttgart NStZ 1989, 548; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 128).
  • OLG Hamm, 18.09.2001 - 3 Ws 372/01

    Kostenentscheidung, Nebenklage, Nebenkläger, unterlassene Kosten- und

    Sei demnach ein mit der Berufung angefochtenes Urteil durch wirksame Rechtsmittelbeschränkung im Schuldspruch rechtskräftig und habe das Berufungsgericht deshalb nur noch über die den Angeklagten betreffenden Rechtsfolgen zu verhandeln und zu entscheiden, sei das hierauf ergangene Urteil auch in der Kosten- und Auslagenentscheidung der Anfechtung der Nebenklage entzogen (OLG Frankfurt, a.a.O.; ebenso OLG Stuttgart, NStZ 1989, 548 und KK-Franke, a.a.O.).
  • OLG Celle, 25.09.2007 - 1 Ws 345/07

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde des Nebenklägers gegen eine für ihn

    Hieraus wird in Rechtsprechung und Schrifttum zum Teil abgeleitet, dass der Nebenkläger auch die Kostenentscheidung eines Urteils, das - wie im vorliegenden Fall - nur noch die Rechtsfolge der Tat betreffe, gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. StPO nicht anfechten könne (OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 1996, 128; OLG Stuttgart NStZ 1989, 548; Meyer-Goßner, a. a. O. Rdnr. 17; KK-Franke, a. a. O. Rdnr. 8).
  • OLG Stuttgart, 02.08.2002 - 5 Ws 54/02

    Strafverfahren: Zulässigkeit einer isolierten Kostenbeschwerde des Nebenklägers

    Vor diesem Hintergrund vermag dann allerdings die von der überwiegenden Meinung gezogene weitergehende Folgerung, im Falle einer bereits vor Beginn der Hauptverhandlung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung des Angeklagten sei die Hauptsachenentscheidung wegen bereits eingetretener Rechtskraft des Schuldspruchs der Überprüfung durch ein Rechtsmittel des Nebenklägers von vornherein - und damit in einer der Unstatthaftigkeit vergleichbaren Weise - entzogen (KK-Franke, StPO 4. Aufl., § 464 Rn. 8; OLG Stuttgart NStZ 1989, 548; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 128; OLG Karlsruhe, Die Justiz 2001, 110, 111) nicht zu überzeugen.
  • OLG Naumburg, 21.09.2001 - 1 Ws 329/01

    Kostenbeschwerde - Nebenkläger kann Kostenentscheidung ohne die Voraussetzungen

    Gegen eine Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde stellen sich das OLG Stuttgart (NStZ 1989, 548), das OLG Frankfurt (NStZ-RR 1996, 128) und das Kammergericht (Beschluss vom 24.09.1999 4 Ws 217/99 - zitiert bei JURIS) sowie in der Literatur Kleinknecht/Meyer-Goßner (StPO, 45. Aufl., Rdn. 17 zu § 464); Franke (KK StPO, 4. Aufl., Rdn. 8 zu § 464); Meyer (AK, StPO, Rdn. 11 zu § 464) sowie Paulus (KMR StPO, Rdn. 11 zu § 464).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2000 - 2 Ws 176/00

    Unterlassene Kostenentscheidung; Nebenkläger ; Sofortige Beschwerde; Berufung

    Die Berufung des Angeklagten war nicht auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt (zur Unzulässigkeit der Kostenbeschwerde des Nebenklägers insoweit vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 128 und OLG Stuttgart NStZ 1989, 548).
  • OLG Hamm, 10.10.2001 - 2 Ws 238/01

    Beschwerde gegen unterbliebene Kostenentscheidung, Nebenkläger, Zulässigkeit,

  • OLG Hamm, 10.10.2001 - 2 Ws 237/01

    Beschwerde gegen unterbliebene Kostenentscheidung, Nebenkläger, Zulässigkeit,

  • OLG Hamm, 10.10.2001 - 2 Ws 239/01

    Beschwerde gegen unterbliebene Kostenentscheidung, Nebenkläger, Zulässigkeit,

  • OLG Hamm, 26.08.1999 - 2 Ws 254/99

    Nebenklage, Nichtzulassung des Nebenklägers im Sicherungsverfahren,

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.08.1989 - 3 Ws 150/89   

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https://dejure.org/1989,10875
OLG Stuttgart, 22.08.1989 - 3 Ws 150/89 (https://dejure.org/1989,10875)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.08.1989 - 3 Ws 150/89 (https://dejure.org/1989,10875)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. August 1989 - 3 Ws 150/89 (https://dejure.org/1989,10875)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 454a Abs. 2
    Strafvollstreckung: Begriff der "neuen Tatsache"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 1016
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 15.02.1988 - 2 Ws 63/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.08.1989 - 3 Ws 150/89
    »Eine Tatsache ist auch dann "neu" im Sinne des StPO § 454a Abs. 2 , wenn sie noch vor Erlaß der Aussetzungsentscheidung eingetreten, dem Gericht aber erst danach bekanntgeworden ist (im Anschluß an SchlHOLG , NStZ 1988, 293 ).«.

    In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Schleswig (NStZ 1988, 293 f.), dessen Gründe sich der Senat zu eigen macht und auf die er verweist, erfordert die am Zweck der Vorschrift orientierte Auslegung des in der Rechtsprechung seit langem mit unumstrittenem Bedeutungsinhalt versehenen Begriffes der "neuen Tatsache", darunter auch solche Ereignisse zu verstehen, die im Zeitpunkt der Aussetzungsentscheidung bereits vorlagen, dem Gericht jedoch nicht bekannt waren (so auch Greger, JR 1986, 357 Fn 39).

  • LG Köln, 04.09.1986 - 104 Qs 191/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.08.1989 - 3 Ws 150/89
    Nun wird allerdings - unter Berufung auf die Entstehungsgeschichte des § 454 a StPO und den Wortlaut der Vorschrift - die Auffassung vertreten, um eine neue Tatsache im Sinne des § 454 a Abs. 2 StPO handele es sich nur dann, wenn diese nach der Aussetzungsentscheidung entstanden, aber vor der Entlassung des Verurteilten bekannt geworden sei (so KK-Chlosta, 2. Aufl., § 454 a Rdnr. 5; Kleinknecht/Meyer, 38. Aufl., § 454 a Rdnr. 4; wohl auch Wendisch in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 454 a Rdnr. 10; Landgericht Köln, StV 1986, 542).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.06.1989 - 3 Ws 150/89   

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https://dejure.org/1989,3167
OLG Stuttgart, 22.06.1989 - 3 Ws 150/89 (https://dejure.org/1989,3167)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.06.1989 - 3 Ws 150/89 (https://dejure.org/1989,3167)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 1016
  • NStZ 1989, 492 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 15.02.1988 - 2 Ws 63/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.1989 - 3 Ws 150/89
    »Eine Tatsache ist auch dann "neu" im Sinne des StPO § 454a Abs. 2, wenn sie noch vor Erlaß der Aussetzungsentscheidung eingetreten, dem Gericht aber erst danach bekanntgeworden ist (im Anschluß an SchlHOLG, NStZ 1988, 293).«.

    In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Schleswig (NStZ 1988, 293 f.), dessen Gründe sich der Senat zu eigen macht und auf die er verweist, erfordert die am Zweck der Vorschrift orientierte Auslegung des in der Rechtsprechung seit langem mit unumstrittenem Bedeutungsinhalt versehenen Begriffes der "neuen Tatsache", darunter auch solche Ereignisse zu verstehen, die im Zeitpunkt der Aussetzungsentscheidung bereits vorlagen, dem Gericht jedoch nicht bekannt waren (so auch Greger, JR 1986, 357 Fn 39).

  • LG Köln, 04.09.1986 - 104 Qs 191/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.1989 - 3 Ws 150/89
    Nun wird allerdings - unter Berufung auf die Entstehungsgeschichte des § 454 a StPO und den Wortlaut der Vorschrift - die Auffassung vertreten, um eine neue Tatsache im Sinne des § 454 a Abs. 2 StPO handele es sich nur dann, wenn diese nach der Aussetzungsentscheidung entstanden, aber vor der Entlassung des Verurteilten bekannt geworden sei (so KK-Chlosta, 2. Aufl., § 454 a Rdnr. 5; Kleinknecht/Meyer, 38. Aufl., § 454 a Rdnr. 4; wohl auch Wendisch in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 454 a Rdnr. 10; Landgericht Köln, StV 1986, 542).
  • OLG Hamm, 06.11.1997 - 2 Ws 442/97
    Insoweit folgt der Senat der von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach "neue Tatsachen" auch solche sind, die zwar, wie im Falle hier, bereits vor der ursprünglichen Aussetzungsentscheidung geschaffen, aber erst danach bekannt geworden sind (vgl. OLG Schleswig, NStZ 1988, 243 ; OLG Stuttgart, MDR 1989, 1016 ; OLG Karlsruhe, NStE Nr. 3).
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   OLG Düsseldorf, 14.04.1989 - 2 Ws 188/89   

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https://dejure.org/1989,6847
OLG Düsseldorf, 14.04.1989 - 2 Ws 188/89 (https://dejure.org/1989,6847)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.1989 - 2 Ws 188/89 (https://dejure.org/1989,6847)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 1989 - 2 Ws 188/89 (https://dejure.org/1989,6847)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 1016
  • StV 1989, 542
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 22.11.2010 - 4 Ws 213/10

    Strafvollstreckung: Auslegung des Antrags eines abgeschobenen Verurteilten in

    Dem steht nicht entgegen, dass gegen den Erlass eines Vollstreckungshaftbefehls nach § 457 Abs. 2 StPO Beschwerde nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVollstrO erhoben werden kann und danach der Rechtsweg nach § 23 ff. EGGVG eröffnet ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1989, 1016; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 457 Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2003 - 2 VAs 2/03

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Nachträgliches Feststellungsinteresse

    Zwar ist der Rechtsweg gem. § 23 EGGVG eröffnet, wenn ein Verurteilter die Rechtmäßigkeit eines Vollstreckungshaftbefehls in Frage stellt (OLG Düsseldorf MDR 1989, S. 1016; OLG Hamm NStZ 1987, S. 183 f.).
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