Rechtsprechung
   BayObLG, 21.08.1989 - RReg. 4 St 131/89   

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https://dejure.org/1989,2428
BayObLG, 21.08.1989 - RReg. 4 St 131/89 (https://dejure.org/1989,2428)
BayObLG, Entscheidung vom 21.08.1989 - RReg. 4 St 131/89 (https://dejure.org/1989,2428)
BayObLG, Entscheidung vom 21. August 1989 - RReg. 4 St 131/89 (https://dejure.org/1989,2428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kriterien; Gesamturkunde; Urkunde; Einzelurkunde; Verfälschung; Reisepaß; Überkleben; Einreisevisum; Urkundenunterdrückung; Beweisposition; Schutzzweck; Strafbarkeit; Vernichtung; Gebrauch; Beweis; Berechtigter

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 264
  • MDR 1990, 173
  • StV 1989, 534
  • BayObLGSt 1989, 129
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1952 - 5 StR 151/52
    Auszug aus BayObLG, 21.08.1989 - RReg. 4 St 131/89
    (c-d) »... Urkunde ist die verkörperte, allgemein oder für Eingeweihte verständliche, menschliche Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und ihren Aussteller erkennen läßt (BGHSt 3, 82/84; Dreher/Tröndle StGB , 44. A., § 267 Rn. 2).
  • BGH, 19.02.1953 - 3 StR 896/52
    Auszug aus BayObLG, 21.08.1989 - RReg. 4 St 131/89
    Eine Gesamturkunde entsteht, wenn mehrere Einzelurkunden zu einem sinnvollen und geordneten Ganzen zusammengefaßt werden, um damit eine selbständige Gesamterklärung herbeizuführen, die über den Inhalt der in ihr enthaltenen Einzelurkunden hinausgeht (.. BGHSt 4, 60/61).
  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 683/79

    Urkundenunterdrückung durch den Eigentümer einer Urkunde - Bezug von

    Auszug aus BayObLG, 21.08.1989 - RReg. 4 St 131/89
    »Gehören« bezeichnet hier nicht die dinglichen Eigentumsverhältnisse, sondern das Recht, mit der Urkunde im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen (BGHSt 29, 192/194 ..).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 88/96

    Keine Urkundenunterdrückung durch Heraustrennen des Zurückweisungsvermerks im

    In diesem Sinne gehören der Reisepaß und die in ihm enthaltenen Urkunden - wozu auch der deutsche Zurückweisungsstempelabdruck zählt - ausschließlich dem Inhaber, da sie allein dessen Gebrauchsbefugnis unterstehen (BayObLGSt 1989, 129, 130 f.; OLG Köln JMBlNW 1958, 114; Mätzke MDR 1996, 19, 20; LK/Tröndle StGB 10. Aufl. § 274 Rn. 5 und 7; Schönke/Schröder/Cramer § 274 Rn. 5; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 274 Rn. 2; Lackner StGB 21. Aufl. § 274 Rn. 2; a.A. Schneider NStZ 1993, 16 ff.).
  • VG München, 10.04.2019 - M 9 K 18.6091

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

    Beispielsweise die "Bestätigungen" des Bruders Villaznim B. und des Cousins David B. (Bl. 56f. d. BA/2, Bl. 17f. d. BA/4) darüber, dass der Kläger bei ihnen in Hessen bzw. in München gelebt habe, betreffen Zeiträume, in denen durch das gestempelte Passdokument - Pass und Stempel sind jeweils amtliche Urkunden (BayObLG, B.v. 21.8.1989 - RReg. 4 St 131/89 - …
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   OLG Düsseldorf, 20.09.1989 - 1 Ws 881/89   

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https://dejure.org/1989,4695
OLG Düsseldorf, 20.09.1989 - 1 Ws 881/89 (https://dejure.org/1989,4695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.1989 - 1 Ws 881/89 (https://dejure.org/1989,4695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 1989 - 1 Ws 881/89 (https://dejure.org/1989,4695)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 173
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   BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89   

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https://dejure.org/1989,2785
BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89 (https://dejure.org/1989,2785)
BayObLG, Entscheidung vom 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89 (https://dejure.org/1989,2785)
BayObLG, Entscheidung vom 18. August 1989 - RReg. 1 St 203/89 (https://dejure.org/1989,2785)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 133
  • NJW 1990, 848 (Ls.)
  • MDR 1990, 173
  • NStZ 1990, 237 (Ls.)
  • NZV 1989, 479
  • BayObLGSt 1989, 125
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Auszug aus BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89
    »Der Senat hält auch nach der Entscheidung des BGH vom 20.10.1988 (NJW 1989, 1227 = NZV 1989, 31 = DAR 1989, 32 = MDR 1989, 173 = VRS 76, 194 [hier: III (336) 266 c]) an seiner Rechtsauffassung fest (BayObLGSt 1988, 76 = NZV 1988, 70 = VRS 75, 205 [hier: III (336) 265 a]), daß die Insassen eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich nicht allein schon deshalb konkret gefährdet sind, weil der Führer dieses Fahrzeuges infolge des Genusses alkoholischer Getränke zu dessen sicherer Führung nicht in der Lage ist.«.
  • BayObLG, 06.05.1988 - RReg. 1 St 93/88

    Konkrete Gefährdung; Insassen; Kraftfahrzeug; Fahrer; Alkohol

    Auszug aus BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89
    »Der Senat hält auch nach der Entscheidung des BGH vom 20.10.1988 (NJW 1989, 1227 = NZV 1989, 31 = DAR 1989, 32 = MDR 1989, 173 = VRS 76, 194 [hier: III (336) 266 c]) an seiner Rechtsauffassung fest (BayObLGSt 1988, 76 = NZV 1988, 70 = VRS 75, 205 [hier: III (336) 265 a]), daß die Insassen eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich nicht allein schon deshalb konkret gefährdet sind, weil der Führer dieses Fahrzeuges infolge des Genusses alkoholischer Getränke zu dessen sicherer Führung nicht in der Lage ist.«.
  • OLG Hamburg, 23.01.1990 - 2 Ss 103/89
    Auszug aus BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89
    Anmerkung von Prof. Dr. Ulrich Berz, Bochum, in NStZ 1990, 237 .
  • BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93

    Trunkenheitsfahrer - § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und

    Der Senat kann diese Rechtsauffassung nicht teilen, sondern hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (BayObLGSt 1988, 76 = NZV 1988, 70; BayObLGSt 1989, 125 = NJW 1990, 133 = DAR 1990, 70 ) fest, daß die Insassen eines Kraftfahrzeuges nicht schon deshalb konkret gefährdet sind, weil der Führer dieses Fahrzeuges infolge des Genusses alkoholischer Getränke zu dessen sicherer Führung nicht in der Lage ist.

    Dabei wird nicht übersehen, daß die Gefährdung der Mitinsassen durch einen fahruntüchtigen Fahrzeugführer auch in Situationen eintreten kann, in denen es nicht zu gefährlichen Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern, geparkten Autos oder sonstigen Gegenständen kommt (BayObLGSt 1989, 125 ).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die veröffentlichten Gründe der beiden Senatsentscheidungen Bezug genommen (vgl. auch OLG Köln NZV 1991, 358 m.w.Nachw.; Berz NStZ 1990, 237 f.; Werle JR 1990, 74).

  • OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91

    Der Beifahrer eines fahruntüchtigen Fahrzeugführers wird nicht allein durch die

    An dieser Auffassung hat es auch nach der zuletzt genannten Entscheidung des BGH (aaO) festgehalten (BayObLG, NZV 1989, 479 = NJW 1990, 133 = VRS 78, 44 = DAR 1990, 70 = BA 1990, 132).
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 20.10.1989 - 3 Qs 244/89   

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https://dejure.org/1989,8090
LG Nürnberg-Fürth, 20.10.1989 - 3 Qs 244/89 (https://dejure.org/1989,8090)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 20.10.1989 - 3 Qs 244/89 (https://dejure.org/1989,8090)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 20. Oktober 1989 - 3 Qs 244/89 (https://dejure.org/1989,8090)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 173
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Bemessung

    Demgegenüber nahm das Landgericht Nürnberg-Fürth im Beschluss vom 20.10.1989 (Az. 3 Qs 244/89, zitiert nach Juris) bereits zu diesem Zeitpunkt eine Wertgrenze von 2.000,00 DM als maßgebend an, was unter Berücksichtigung des allgemeinen Fortschreitens der Material- und Lohnkosten im Reparaturwesen in einem Beschluss des Landgerichts Bonn (Az. 34 Qs 168/90, zitiert nach Juris) unter dem 24.08.1990 mit einem Schadensbetrag von 2.000,00 DM Bestätigung fand (so auch LG Flensburg, Beschluss vom 31.05.1991, Az. II Qs 84/91, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 05.11.1991 - Ss 495/91

    Unfall; Abends; Unverzüglich; Benachrichtigung; Geschädigter; Polizei; Schaden;

    Die vom Berufungsgericht festgestellte Schadenshöhe von rund 1.225,- DM liegt daher nach Auffassung des Senats jedenfalls unterhalb der Grenze dessen, was als "bedeutender Schaden" angesehen werden muß, ohne daß es einer Entscheidung darüber, bei welcher genauen Höhe oberhalb von 1.5OO,- DM die Grenze derzeit anzusetzen ist, bedurft hätte (für die Anhebung des Grenzwerts auf 2.OOO,- DM: vgl. LG Baden-Baden NZV 1989, 405 mit zustimmender Anmerkung von Janiszewski NZV 1989, 564; LG Nürnberg-Fürth MDR 1990, 173; LG Bonn DAR 1991, 34).
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   OLG Düsseldorf, 24.08.1989 - 2 Ws 411/89   

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https://dejure.org/1989,14336
OLG Düsseldorf, 24.08.1989 - 2 Ws 411/89 (https://dejure.org/1989,14336)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.08.1989 - 2 Ws 411/89 (https://dejure.org/1989,14336)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. August 1989 - 2 Ws 411/89 (https://dejure.org/1989,14336)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 173
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Jena, 20.01.2003 - 1 Ws 8/03

    Einstellung eines Ordnungsmittelverfahrens wegen geringfügiger Schuld; Verstoß

    Die Einstellung erfasst das gesamte Verfahren (Ordnungsgeld und Säumniskosten), vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1990, 173).
  • OLG Zweibrücken, 04.08.1989 - 1 Ws 281/89

    Voraussetzungen für eine Einstellung des Ordnungsmittelverfahrens in sinngemäßer

    Ebenso Ä für den Fall der Einstellung eines auf der Grundlage des § 51 StPO geführten Ordnungsmittelverfahrens Ä OLG Düsseldorf (Beschluß Ä 2 Ws 411/89 Ä, v. 24.8. 89, in MDR 1990, 173 ).
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