Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89   

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BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89 (https://dejure.org/1990,1430)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1990 - 5 StR 601/89 (https://dejure.org/1990,1430)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1990 - 5 StR 601/89 (https://dejure.org/1990,1430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatrichter - Anklage - Eröffnungsbeschluß - Betäubungsmittel - Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 340
  • NJW 1990, 2073
  • MDR 1990, 356
  • NStZ 1990, 240
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 53/55
    Auszug aus BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen ist, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Vorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozeßhindernisses nicht verfolgbar ist (BGHSt 1, 231, 235 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; 7, 256, 261; BGH GA 1959, 17; GA 1978, 371; BGH Beschluß vom 19. Februar 1985 - 5 StR 36/85, mitgeteilt bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 495).
  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
    Auszug aus BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen ist, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Vorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozeßhindernisses nicht verfolgbar ist (BGHSt 1, 231, 235 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; 7, 256, 261; BGH GA 1959, 17; GA 1978, 371; BGH Beschluß vom 19. Februar 1985 - 5 StR 36/85, mitgeteilt bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 495).
  • BGH, 19.02.1985 - 5 StR 36/85

    Voraussetzungen des Gebotenseins einer Freisprechung bei einem nicht

    Auszug aus BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen ist, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Vorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozeßhindernisses nicht verfolgbar ist (BGHSt 1, 231, 235 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; 7, 256, 261; BGH GA 1959, 17; GA 1978, 371; BGH Beschluß vom 19. Februar 1985 - 5 StR 36/85, mitgeteilt bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 495).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89
    Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen sind ohne Anhörung der Beteiligten allein aus den dem Senat vorliegenden Akten nicht feststellbar (BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 36, 340 führt die Verjährung nicht zur Einstellung des Verfahrens, sondern zum Freispruch (ebenso BGHR StPO § 260 Abs. 3 Freispruch 3).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

    Das geschieht, da der angeklagte schwerere Tatvorwurf des § 218 StGB nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Verfahrenshindernisses nicht verfolgbar ist, durch Freisprechung (vgl. BGHSt 36, 340 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03

    Massenerschießungen am Turchino-Paß im Jahre 1944

    Gleichwohl ist nicht etwa auf die Revision des Angeklagten - und zugleich nach § 301 StPO auf diejenige der Staatsanwaltschaft - die Freisprechung des Angeklagten vom Anklagevorwurf des Mordes (vgl. BGHSt 36, 340 f. m.w.N.) durch das Revisionsgericht auszusprechen.
  • BGH, 07.10.2020 - 2 StR 454/19

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein:

    Denn auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens wäre zu erkennen gewesen, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Vorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozesshindernisses nicht verfolgbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. April 2008 - 5 StR 529/07, juris Rn. 2, und vom 9. Januar 1990 - 5 StR 601/89, BGHSt 36, 340 f.; Löwe/Rosenberg/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl. § 260 Rn. 38 mwN).
  • BGH, 08.05.2019 - 1 StR 76/19

    Versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen (Versuchsbeginn: Konkretisierung der

    Der Senat hat die Entscheidung über die Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft und andere Eingriffsmaßnahmen (§§ 8, 2 StrEG) dem Tatgericht überlassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1990 - 5 StR 601/89 Rn. 4 und vom 8. Dezember 1983 - 1 StR 274/83 und 1 StR 275/83 Rn. 19).
  • BayObLG, 16.06.1999 - 2 ObOWi 270/99

    Verjährung der fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 a Abs. 1 Nr. 1

    Bedenken dagegen, aus § 78 Abs. 4 StGB einen allgemeinen Rechtsgedanken abzuleiten mit dem Ergebnis, daß ein geringerer Strafrahmen für fahrlässige Begehung wie die in § 78 Abs. 4 StGB genannten Schärfungen und Milderungen bzw. schwereren oder minderen Fälle unberücksichtigt bleiben soll, bestehen schon deshalb, weil eine derartige Auslegung für das allgemeine Strafrecht - soweit ersichtlich - weder in Rechtsprechung noch Literatur vertreten wird (vgl. BGHSt 36, 340 und die Beispielsfälle bei Roxin Strafrecht AT Bd. I S. 679 sowie NK-StGB/Lemke § 12 Rn. 5 für die gleichgelagerte Problematik des § 12 StGB).
  • BGH, 26.05.2015 - 3 StR 437/12

    Strafverfolgungsentschädigung: Zuständigkeit nach Freispruch in der

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - für die Beurteilung des Vorliegens einer Entschädigungspflicht noch eine Prüfung von weiteren Umständen durch das Tatgericht erforderlich ist (BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, juris; BGH, Beschluss vom 9. Januar 1990 - 5 StR 601/89, juris; BGH, Beschluss vom 08. Dezember 1983 - 1 StR 274/83, 1 StR 275/83, juris).
  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 443/98

    Entschuldigender Notwehrexzess; Mildestes Verteidigungsmittel (Messereinsatz);

    Die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist vom Landgericht zu treffen, weil Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen ohne weitere Feststellungen und ohne weitere Anhörung der Beteiligten nicht zu bestimmen sind (vgl. BGH StrEG § 8 Zuständigkeit 1; BGH NJW 1990, 2073).
  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, muß auf Freispruch und nicht auf Verfahrenseinstellung erkannt werden, wenn der mit Anklage und Eröffnungsbeschluß erhobene schwerere Vorwurf keine Bestätigung gefunden hat und eine Ahndung des verbleibenden, dieselbe Tat betreffenden leichteren Vorwurfs auf Grund eines Verfahrenshindernisses ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 36, 340, 341; 7, 256, 261; 1, 231, 235).
  • LG Regensburg, 17.06.2020 - 5 KLs 152 Js 168/17

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Angeklagte, Bebauung, Hauptverhandlung, Vorhaben,

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen ist, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Tatvorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozesshindernisses nicht verfolgbar ist (BGHSt 36, 340).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

  • BGH, 23.09.2003 - 5 StR 374/03

    Verjährungsunterbrechung (unzulässige Analogie; vorläufige Einstellung);

  • BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01

    Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen

  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12

    Beweiswürdigung (Anforderungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation;

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 529/07

    Vorrang von Freispruch vor Einstellung

  • BGH, 22.01.2004 - 5 StR 582/03

    Verfolgungsverjährung (Bedrohung; gefährliche Körperverletzung; Vorrang des

  • BGH, 16.10.1991 - 5 StR 445/91

    Betäubungsmittel - Fahrlässigkeit - Unbefugte Abgabe von Betäubungsmitteln -

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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.08.1989 - RReg. 2 St 88/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2786
BayObLG, 11.08.1989 - RReg. 2 St 88/89 (https://dejure.org/1989,2786)
BayObLG, Entscheidung vom 11.08.1989 - RReg. 2 St 88/89 (https://dejure.org/1989,2786)
BayObLG, Entscheidung vom 11. August 1989 - RReg. 2 St 88/89 (https://dejure.org/1989,2786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewalttätigkeit; Werfen; Lehmbrocken; Polizeibeamte; Schutzkleidung; Helme; Visier

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 923 (Ls.)
  • MDR 1990, 356
  • NStZ 1990, 37
  • JR 1990, 382
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21

    Feststellung der Zielrichtung von Fußballfan-Handlungen für Landfriedensbruch

    Die Gewalthandlungen müssen sich unmittelbar gegen die körperliche Integrität von Personen oder Sachen richten, ohne dass es hierbei zu einem Verletzungserfolg oder einer konkreten Gefährdung kommen muss (BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95 -, juris Rn. 25; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 11. August 1989 - RReg 2 St 88/89 -, juris Rn. 11; Krauß in: Laufhütte u.a., Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl., SIEBENTER ABSCHNITT Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Rn. 28; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 125 Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 28.03.2019 - 1 OLG 2 Ss 61/18

    Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot: Verbergen einer

    Die Gewalthandlungen müssen sich unmittelbar gegen die körperliche Integrität von Personen oder Sachen richten, ohne dass es hierbei zu einem Verletzungserfolg oder einer konkreten Gefährdung kommen muss (BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95 -, juris Rn. 25; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 11. August 1989 - RReg 2 St 88/89 -, juris Rn. 11; Schäfer in: MüKo-StGB, 3. Aufl., 125 Rn. 20; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 125 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.11.1996 - Ss 491/96
    Gewalttätigkeit in diesem Sinne ist ein aggressiver, physischer Krafteinsatz von einiger Erheblichkeit gegen Menschen oder Sachen (vgl. BGHSt 23, 46, 52; BayObLG NStZ 1990, 37, 38; OLG Düsseldorf NJW 1993, 869; OLG Hamburg NJW 1983, 2273; OLG Karlsruhe NJW 1979, 2416; LK-von Bubnoff, StGB, 11. Aufl., § 125 Rn. 47; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 24. Aufl., § 125 Rn. 5; jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.02.1989 - 3 Ws 850/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2246
OLG Düsseldorf, 06.02.1989 - 3 Ws 850/88 (https://dejure.org/1989,2246)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.1989 - 3 Ws 850/88 (https://dejure.org/1989,2246)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 1989 - 3 Ws 850/88 (https://dejure.org/1989,2246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 356
  • StV 1990, 118
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 07.01.1983 - 1 Ws 9/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.1989 - 3 Ws 850/88
    Zudem ist neben der erfolgten Strafvollstreckung für die Beurteilung zu berücksichtigen, daß Taten geringeren Gewichts, wie Zufalls- oder Gelegenheitsdelikte, nicht unbedingt eine günstige Sozialprognose widerlegen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1983, 338).
  • KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05

    Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 283-LS; OLG Düsseldorf MDR 1990, 356, OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302; Beschluß vom 10. Juli 2000 - 5 Ws 493/00 - std. Rspr.) anerkannt, daß die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG aaO und JR 1988, 295, 296); selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache aufgrund einer günstigen Prognose gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf wistra 2000, 314 = NStZ-RR 2000, 347, 348).
  • OLG Stuttgart, 03.05.2000 - 3 Ws 58/00

    Verlängerung der Bewährungszeit über fünf Jahre hinaus

    Keine Berücksichtigung findet die Vorschrift bei einer Verlängerung auf bis zu fünf Jahre; in diesem Rahmen können kurze Bewährungszeiten nach § 56 a StGB selbst ohne Vorliegen eines Widerrufsgrundes verlängert werden (OLG Celle StV 1987, 496 f.; OLG Düsseldorf StV 1990, 118; LK-Gribbohm, StGB 11. Aufl., § 56 f Rn. 32 f.).
  • OLG Jena, 15.01.2010 - 1 Ws 538/09

    Strafaussetzung zur Bewährung: Verlängerung der Bewährungszeit; Höchstfrist der

    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur wirkt sich die Schranke des § 56f Abs. 2 Satz 2 StGB - soweit es um die Bestimmung der zulässigen Gesamtdauer der Bewährungszeit geht - daher nur für die Verlängerung der Bewährungszeit über fünf Jahre hinaus aus (Senatsbeschluss vom 26.08.2005, Az.: 1 Ws 319/05, bei juris; OLG Stuttgart, OLGSt, StGB § 56f Nr. 38; OLG Oldenburg NStZ 1988, 502; OLG Celle StV 1987, 496, 497 und NStZ 1991, 206; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 346, 347; OLG Braunschweig StV 1989, 25; OLG Düsseldorf StV 1990, 118 und StV 1996, 218; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 330, 331; LK/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 56f Rdnr. 34; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 56f Rdnr. 17b; MüKo/Groß, StGB, § 56f Rdnr. 22).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1995 - 1 Ws 893/95
    Der Regelungsgehalt dieser Vorschrift geht unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte allein dahin, daß die Anwendung auf den Fall einer Verlängerung über das in 56 a Abs. 1 StGB bestimmte Höchstmaß hinaus beschränkt ist (OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, MDR 1990, 356 ; OLG Celle NStZ 1991, 206 ; Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 8 zu § 56 f m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 17.10.2012 - 1 Ws 205/12

    Bewährungsverfahren: Verlängerung der Bewährungszeit im Bereich bis zu 5 Jahren

    Der Senat schließt sich der mittlerweile in der Rechtsprechung wohl überwiegend vertretenen Meinung an, dass die Vorschrift auf eine Verlängerung der Bewährungszeit im Bereich bis zu 5 Jahren nicht anwendbar ist ( OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. Juli 2008, 2 Ws 107/08; OLG Celle, Beschluss vom 22. Oktober 1990, 3 Ws 176/90; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 1989, 3 Ws 850/88; OLG Hamm, Beschluss vom 2. April 1990, 2 Ws 149/90; OLG Jena, Beschluss vom 15. Januar 2010, 1 Ws 538/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. November 1998, 4 Ws 235/98 ).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1995 - 1 Ws 965/95
    Überdies ist eine erneute Inhaftierung dann nicht sinnvoll, wenn dadurch inzwischen aufgebaute soziale und berufliche Bindungen und eine erfolgte oder begonnene Integration des Verurteilten, die als erhebliche Grundlagen zur wirkungsvollen Unterstützung einer dauerhaften Abkehr von einer kriminellen Vergangenheit anzusehen sind, gefährdet würden (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1991, 28 m.w.N. und StV 1990, 118 m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.12.2001 - 2 Ws 311/01

    Mehrmalige Verlängerung einer Bewährungszeit anlässlich eines erneuten

    Damit waren die jeweils höchstmöglichen Bewährungszeiten von insgesamt jeweils vier Jahren und sechs Monaten zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Beschlusses bereits abgelaufen, weil eine Verlängerung jeweils unmittelbar an die vorangegangene Bewährungszeit anschließt und nicht etwa erst mit der Entscheidung über eine Verlängerung zu laufen beginnt (OLG Celle StV 1990, 118 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1993 - 3 Ws 644/93
    Darüberhinaus ist eine erneute Inhaftierung dann nicht sinnvoll, wenn dadurch inzwischen aufgebaute soziale und berufliche Bindungen und eine erfolgte oder begonnene Integration des Verurteilten, die als erhebliche Grundlagen zur wirkungsvollen Unterstützung einer dauerhaften Abkehr von einer kriminellen Vergangenheit anzusehen sind, gefährdet würden (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 14.10.1993 [3 Ws 584793], 2.8.1990 = StV 1991, 29 m.w.N. und 6.2.1989 = StV 1990, 118 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.1995 - 1 Ws 893/95

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf der Bewährung bzw. Verlängerung der

    Der Regelungsgehalt dieser Vorschrift geht unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte allein dahin, daß die Anwendung auf den Fall einer Verlängerung über das in § 56a Abs. 1 StGB bestimmte Höchstmaß hinaus beschränkt ist (OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, MDR 1990, 356 ; OLG Celle NStZ 1991, 206 ; Dreher/ Tröndle a.a.O. Rdnr. 8 zu § 56f m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1993 - 3 Ws 584/93
    Darüberhinaus scheidet ein Widerruf der Strafaussetzung dann aus, wenn der Aussetzungszweck durch weniger einschneidende Maßnahmen nach § 56f Abs. 2 StGB ebenfalls erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2.8.1990, a.a.O. und vom 6.2.1989 = StV 1990, 118 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.05.1989 - 3 Ws 359/89   

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https://dejure.org/1989,11953
OLG Düsseldorf, 31.05.1989 - 3 Ws 359/89 (https://dejure.org/1989,11953)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.1989 - 3 Ws 359/89 (https://dejure.org/1989,11953)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 1989 - 3 Ws 359/89 (https://dejure.org/1989,11953)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 356
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 3 Ws 411/02

    Eintritt der Führungsaufsicht nach vollständiger Verbüßung einer

    Die Anforderungen an die Sozialprognose sind daher strengere als diejenigen, die im Rahmen einer Entscheidung nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu stellen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 31.05.1989 - 3 Ws 359/89 - NStE Nr. 2 zu § 68 f StGB; OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - StV 1995, 539).
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