Weitere Entscheidung unten: OLG München, 31.01.1990

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.11.1989 - 22 U 249/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8851
OLG Hamm, 16.11.1989 - 22 U 249/89 (https://dejure.org/1989,8851)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.1989 - 22 U 249/89 (https://dejure.org/1989,8851)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 1989 - 22 U 249/89 (https://dejure.org/1989,8851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hunde im Zwinger

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 7 O 310/89
  • OLG Hamm, 16.11.1989 - 22 U 249/89

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 442
  • VersR 1990, 385
 
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Wird zitiert von ...

  • VG München, 06.10.2009 - M 22 K 08.6241

    Anordnung, einen Hund zu bestimmten lärmgeschützten Zeiten nur unter Aufsicht

    Nach der Rechtsprechung sowohl der Zivil- als auch der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der sich das Gericht anschließt, ist es bei Geräuschbelästigungen, die von einer Tierhaltung ausgehen, für die Annahme einer "erheblichen" Belästigung nicht erforderlich, dass diese die Immissionsrichtwerte überschreiten, die für die Bestimmung der Erheblichkeit von Geräuscheinwirkungen durch Anlagen in Regelwerken wie z.B. der TA-Lärm festgelegt sind; dies gilt insbesondere bei Störungen der Nachtruhe (BayVGH vom 1.12.1988 a.a.O.; OLG Düsseldorf vom 24.11.1993 a.a.O.; OLG Köln vom 7.6.1993, MDR 1993, 1083; OLG Hamm vom 16.11.1989, MDR 1990, 442).
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Rechtsprechung
   OLG München, 31.01.1990 - 25 W 2336/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3576
OLG München, 31.01.1990 - 25 W 2336/89 (https://dejure.org/1990,3576)
OLG München, Entscheidung vom 31.01.1990 - 25 W 2336/89 (https://dejure.org/1990,3576)
OLG München, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - 25 W 2336/89 (https://dejure.org/1990,3576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassungsurteil; Anforderungen an Bestimmtheit; Vollstreckung; Störendes Hundegebell; Ergreifen von Maßnahmen

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 442
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG München, 31.01.1990 - 25 W 2336/89
    Besondere Beachtung verdient dabei der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 52, 214, 219).
  • OLG München, 17.08.1983 - 25 W 1621/83
    Auszug aus OLG München, 31.01.1990 - 25 W 2336/89
    Der für die erste Instanz des Vollstreckungsverfahrens angemessen festgesetzte Streitwert von 2.000,-- DM ist für das Beschwerdeverfahren um denselben Betrag zu erhöhen, mit Rücksicht auf den einbezogenen weiteren Komplex der Zuwiderhandlung im Jahre 1989 (Zur Entscheidung über Kostenlast und Streitwert vgl. im übrigen OLG München, MDR 83, 1029 = OLGZ 84, 66).
  • OLG München, 03.09.1991 - 25 U 1838/91

    Anspruch auf Unterlassen der Benutzung von Lautsprechern auf der Terasse, so dass

    Dabei genügt in der Regel eine knappe, noch recht allgemeine Fassung des Urteilstenors, da im Vollstreckungsverfahren auch die Gründe des im Erkenntnisverfahrens ergangenen Urteils heranzuziehen sind, so daß auf diese Weise die notwendige Bestimmtheit des Vollstreckungstitels gewährleistet ist (vgl. schon RG JW 1930, 2934 f.; Zöller-Stöber, ZPO , 16. Aufl., § 890 Anm. Rn. 15; OLG München Senat MDR 90, 442 m.N.).
  • OLG Köln, 07.06.1993 - 12 U 40/93

    Tierische Lautäußerungen; Schallpegel; Unterlassungsgebot; Titel; Urteilstitel;

    Ob und inwieweit später ein dem Beklagten zu 1. zurechenbarer Verstoß gegen das Urteilsgebot vorliegt, ist im Vollstreckungsverfahren zu entscheiden (vgl. OLG München MDR 1990, 442).
  • AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16
    Dabei genügt in der Regel eine knappe, noch recht allgemeine Fassung des Urteilstenors, da im Vollstreckungsverfahren auch die Gründe des im Erkenntnisverfahrens ergangenen Urteils heranzuziehen sind, so dass auf diese Weise die notwendige Bestimmtheit des Vollstreckungstitels gewährleistet ist (vgl. schon RGJW 1930' 2934 f; Zöller-Stöber ZPO 16. Aufl., § 890 Anm. Rn. 15; OLG München Senat MDR 90, 442 m. N.).
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