Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.12.1989 - 3 W 579/89   

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https://dejure.org/1989,2810
OLG Düsseldorf, 15.12.1989 - 3 W 579/89 (https://dejure.org/1989,2810)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.1989 - 3 W 579/89 (https://dejure.org/1989,2810)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 1989 - 3 W 579/89 (https://dejure.org/1989,2810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 450
  • FamRZ 1990, 420
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG München, 29.07.2002 - 11 K 5564/00

    Kosten der Strafverteidigung des Sohnes nicht als außergewöhnliche Belastung

    Nach der Entscheidung des OLG Hamm vom 15. Dezember 1995 12 WF 418/95 (FamRZ 1996, 1433 ) bestehen durchgreifende Bedenken, ob die Inanspruchnahme der Eltern wegen eines Prozesskostenvorschusses (hier: für ein Scheidungsverfahren) noch zumutbar erscheint (unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, 1989-12-15, 3 W 579/89, FamRZ 1990, 420 ).
  • OLG Köln, 09.02.1994 - 5 W 2/94

    Prozeßkostenvorschuß der Eltern für volljähriges Kind - Prozeßkostenhilfe,

    Demgegenüber findet die einschränkende Ansicht, auf die sich die Antragstellerin beruft (OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 420), im Gesetz keine Stütze.
  • OLG Hamm, 15.12.1995 - 12 WF 418/95

    Verweisung eines volljährigen, verheirateten Kindes auf Prozeßkostenvorschüsse

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  • OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 W 247/94

    Abstammungsprozeß; Ehelichkeitsanfechtungsklage; Negative Feststellungsklage;

    Der Senat hält an seiner seit langem vertretenen Auffassung fest, daß im Abstammungsprozeß, sei es bei einer Ehelichkeitsanfechtungsklage oder einer negativen Feststellungsklage, dem kl Ehemann bzw. dem seine nichteheliche Vaterschaft bestreitenden Kl in der Regel ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, weil die Statusfeststellung mit ihren weitreichenden Folgen in Personen- und vermögensrechtlicher Hinsicht für die Betroffenen von außerordentlicher Bedeutung ist (FamRZ 1990, 420, 1262; FamRZ 1987, 402).
  • OLG Hamm, 05.12.1995 - 12 WF 418/95
    Der Antragstellerin kann es jedenfalls angesichts der höchst unterschiedlichen Beurteilung der Frage, ob ein volljähriges Kind nach erworbener selbständiger Lebensstellung gegen die Eltern überhaupt noch einen Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß haben kann, nicht angesonnen werden, sie hierauf - mit fragwürdiger Aussicht auf Erfolg - in Anspruch zu nehmen (so auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1990, 420).
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Rechtsprechung
   KG, 22.12.1989 - 7 W 7528/89   

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https://dejure.org/1989,4669
KG, 22.12.1989 - 7 W 7528/89 (https://dejure.org/1989,4669)
KG, Entscheidung vom 22.12.1989 - 7 W 7528/89 (https://dejure.org/1989,4669)
KG, Entscheidung vom 22. Dezember 1989 - 7 W 7528/89 (https://dejure.org/1989,4669)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Änderung; Ratenzahlung; Rechtspfleger; Kläger; Zahlung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    RPflG § 20 Nr. 4c; ZPO § 120 Abs. 4

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 450
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00

    Prozeßkostenhilfe: Zumutbarer Einsatz des durch Prozeßgewinn erworbenen Vermögens

    Der Senat schließt sich jedoch der nahezu einhellig vertretenen Meinung an, dass bei einem späteren Vermögenserwerb gemäß dem Zweck der gesetzlichen Regelung - unberechtigte Zahlungen von der Staatskasse fernzuhalten oder eine nachträgliche Korrektur zu ermöglichen (BT-Drucks. 10/3054, S. 18) - auch die Anordnung einer sog. Einmalzahlung aus dem nachträglich erworbenen Vermögen möglich ist (so auch KG MDR 1990, 450; OLG Celle Rpfleger 1990, 263; OLG Bamberg, JurBüro 1990, 760/1307; 1991, 255; OLG Karlsruhe KostRspr.
  • OLG Nürnberg, 03.05.1994 - 10 WF 1206/94
    Zulässig ist dagegen eine nachträgliche Zahlungsanordnung nach § 120 Abs. 4 ZPO , die zwar die PKH-Bewilligung und deren grundsätzliche Auswirkungen nach § 122 ZPO bestehen läßt, aber gleichwohl sicherstellt, daß die inzwischen ausreichend vermögend gewordene Partei die auf sie entfallenden Prozeßkosten selbst zu tragen hat (vgl. OLG München JurBüro 1990, 904 ; KG JurBüro 1990, 757; OLG Celle Rechtspfleger 1990, 263; Zöller, ZPO , 17. Aufl., § 120 Rn. 14).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.01.1990 - 3 W 604/89   

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https://dejure.org/1990,7833
OLG Düsseldorf, 04.01.1990 - 3 W 604/89 (https://dejure.org/1990,7833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.01.1990 - 3 W 604/89 (https://dejure.org/1990,7833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Januar 1990 - 3 W 604/89 (https://dejure.org/1990,7833)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 450
  • Rpfleger 1990, 306
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   OLG Hamm, 04.12.1989 - 31 U 156/89   

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https://dejure.org/1989,13226
OLG Hamm, 04.12.1989 - 31 U 156/89 (https://dejure.org/1989,13226)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.1989 - 31 U 156/89 (https://dejure.org/1989,13226)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 1989 - 31 U 156/89 (https://dejure.org/1989,13226)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 450
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 04.02.2013 - 1 U 168/12

    Inanspruchnahme des Bürgen für ein Darlehen: Fälligkeit eines

    Jedenfalls dann, wenn es eine Partei - wie vorliegend die Klägerin - alleine in der Hand hat, durch eine eigene Erklärung schon im ersten Rechtszug ihrer Klage zu Erfolg zu verhelfen, sie dies aber unterlässt, hat sie die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen (vgl. OLG Hamm MDR 1990, 450 [450]).
  • OLG München, 10.08.2016 - 20 U 1332/16

    Prozessrechtliche Präklusionsvorschriften

    In Übereinstimmung mit der zwischenzeitlichen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der vorherrschenden Auffassung in der Literatur ist aus Sicht des Senats jedoch von einer Kostentragungspflicht der obsiegenden Partei entsprechend den Grundsätzen des § 97 Abs. 2 ZPO jedenfalls dann auszugehen, wenn es eine Partei - wie vorliegend der Kläger - alleine in der Hand hat, durch eine eigene Erklärung ihrer Klage schon im ersten Rechtszug zum Erfolg zu verhelfen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.02.2013, 1 U 168/12; OLG Hamm, Urteil vom 04.12.1989, 31 U 156/89; OLG Koblenz, Urteil vom 06.05.1988, 2 U 240/87; Zöller/Herget, ZPO, 31. Auflage 2015, § 97 Rn. 14; BeckOK-ZPO Vorwerk/Wolf, Stand 01.03.2016, § 97 Rn. 26).
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