Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.11.1989

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   BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88   

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BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88 (https://dejure.org/1989,1492)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1989 - X ZR 58/88 (https://dejure.org/1989,1492)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1989 - X ZR 58/88 (https://dejure.org/1989,1492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Der von einer KG angestellte Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH als Arbeitnehmer - Der von einer KG angestellte Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH als Arbeitgeber - Bemessung der üblichen Vergütung nach § 612 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Ausübung von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 612 Abs. 2 - "Auto-Kindersitz"
    Zur Höhe der Erfindervergütung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag, Arbeitnehmererfindungen, Grundsätzlich keine Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften, Rechtliche Einordnung des Anstellungsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 612 Abs. 2
    Vergütungsanspruch für eine Erfindung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer KG

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 349
  • MDR 1990, 542
  • GRUR 1990, 193
  • WM 1990, 350
  • DB 1990, 676
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1953 - II ZR 242/52

    Grundurteil bei Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
    Nur ausnahmsweise darf die Entscheidung über Einwendungen und Einreden, welche an sich den Grund des Anspruchs betreffen, dem Betragsverfahren vorbehalten bleiben, dann nämlich, wenn feststeht oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß diese Einwendungen oder Einreden jedenfalls einen Teil des geltend gemachten Anspruchs unberührt lassen (vgl. BGHZ 11, 63, 65; BGH NJW 1962, 1618).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
    Es findet auf Erfindungen eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung weder unmittelbar noch im Wege einer erweiterten Auslegung Anwendung, weil der Geschäftsführer die Gesellschaft gesetzlich vertritt (§§ 35, 36, 37 Abs. 2 GmbHG) und infolgedessen nicht zu den sozial abhängigen Arbeitnehmern zählt, deren Schutz das ArbEG beabsichtigt (BGH GRUR 1965, 302, 303 - Schellenreibungskupplung; vgl. auch BGHZ 31, 162 - Malzflocken; BGH GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; Reimer/Schade/Schippel, ArbEG, 1975, § 1 Rdn. 4; Bartenbach, ArbEG, 1980, § 1 Rdn. 68 f.; Gaul/Bartenbach, Handbuch des gewerblichen Rechtsschutzes, Bd. I C Rz. 120 ff.; Gaul, GRUR 1977, 686, 690; Volmer/Gaul, ArbEG, § 1 Rdn. 108 ff.; ders., GmbH-Rundschau 1982, 101).
  • BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59

    Kartellrechtliche Vorfragen. Zuständige Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
    Es findet auf Erfindungen eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung weder unmittelbar noch im Wege einer erweiterten Auslegung Anwendung, weil der Geschäftsführer die Gesellschaft gesetzlich vertritt (§§ 35, 36, 37 Abs. 2 GmbHG) und infolgedessen nicht zu den sozial abhängigen Arbeitnehmern zählt, deren Schutz das ArbEG beabsichtigt (BGH GRUR 1965, 302, 303 - Schellenreibungskupplung; vgl. auch BGHZ 31, 162 - Malzflocken; BGH GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; Reimer/Schade/Schippel, ArbEG, 1975, § 1 Rdn. 4; Bartenbach, ArbEG, 1980, § 1 Rdn. 68 f.; Gaul/Bartenbach, Handbuch des gewerblichen Rechtsschutzes, Bd. I C Rz. 120 ff.; Gaul, GRUR 1977, 686, 690; Volmer/Gaul, ArbEG, § 1 Rdn. 108 ff.; ders., GmbH-Rundschau 1982, 101).
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
    Seine Vergütung kann sich daher - anders als die einem freien Erfinder zu zahlende angemessene Lizenzgebühr - nicht allein danach richten, was vernünftige Vertragspartner bei Abschluß eines frei ausgehandelten Lizenzvertrages in Kenntnis der tatsächlichen Entwicklung während des Vertragszeitraums vereinbart hätten (BGH GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II).
  • BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Aufrechnung mit Gegenforderung

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
    Nur ausnahmsweise darf die Entscheidung über Einwendungen und Einreden, welche an sich den Grund des Anspruchs betreffen, dem Betragsverfahren vorbehalten bleiben, dann nämlich, wenn feststeht oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß diese Einwendungen oder Einreden jedenfalls einen Teil des geltend gemachten Anspruchs unberührt lassen (vgl. BGHZ 11, 63, 65; BGH NJW 1962, 1618).
  • BGH, 22.10.1964 - Ia ZR 8/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
    Es findet auf Erfindungen eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung weder unmittelbar noch im Wege einer erweiterten Auslegung Anwendung, weil der Geschäftsführer die Gesellschaft gesetzlich vertritt (§§ 35, 36, 37 Abs. 2 GmbHG) und infolgedessen nicht zu den sozial abhängigen Arbeitnehmern zählt, deren Schutz das ArbEG beabsichtigt (BGH GRUR 1965, 302, 303 - Schellenreibungskupplung; vgl. auch BGHZ 31, 162 - Malzflocken; BGH GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; Reimer/Schade/Schippel, ArbEG, 1975, § 1 Rdn. 4; Bartenbach, ArbEG, 1980, § 1 Rdn. 68 f.; Gaul/Bartenbach, Handbuch des gewerblichen Rechtsschutzes, Bd. I C Rz. 120 ff.; Gaul, GRUR 1977, 686, 690; Volmer/Gaul, ArbEG, § 1 Rdn. 108 ff.; ders., GmbH-Rundschau 1982, 101).
  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 105/87

    Erlaß eines Grundurteils vor Erstellung eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - X ZR 58/88
    Hinzutreten muß ferner, daß hinsichtlich der Anspruchshöhe noch weitere tatsächliche Feststellungen erforderlich sind und eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß der Klageanspruch im Betragsverfahren in irgendeiner Höhe zuerkannt wird (st. Rspr., u.a. BGH VIII ZR 105/87 - BGHR ZPO § 304 Abs. 1).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Maßgebend ist danach, welche Vergütung für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen an dem betreffenden Ort nach einer festen Übung gewöhnlich gewährt zu werden pflegt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Oktober 1989 - X ZR 58/88, MDR 1990, 542 und vom 4. April 2006 - X ZR 80/05, NJW-RR 2007, 56 Rn. 14; Palandt/Weidenkaff, BGB, 71. Aufl., § 612 Rn. 8).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03

    Rollenantriebseinheit II

    e) Ein Abschlag gegenüber der Vergütung eines freien Erfinders wird regelmäßig geboten sein, wenn dem Geschäftsführer technische Aufgaben, etwa die Leitung der Forschungs- und Entwicklungsabteilung, übertragen worden sind, während ein Abschlag nicht notwendig zu erfolgen hat, wenn der Geschäftsführer eine rein kaufmännische Funktion hat und ausübt (Fortführung von Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz).

    Insoweit gilt hier nichts anderes als bei der Billigkeitsprüfung nach §§ 316, 315 Abs. 1 BGB (dazu Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, können in die Billigkeitserwägungen nicht nur Gesichtspunkte einfließen, die für die Bemessung einer angemessenen Lizenzgebühr eines freien Erfinders von Bedeutung sind, sondern in gleicher Weise auch solche, auf die der Gesetzgeber im Rahmen des ArbEG beim billigen Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmererfinders abgehoben hat, weil die Erfindung im Rahmen des Betriebs mit Hilfe von betrieblichen Mitteln entstanden ist (Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, aaO).

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 145/12

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Maßgebend ist danach, welche Vergütung für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen an dem betreffenden Ort nach einer festen Übung gewöhnlich gewährt zu werden pflegt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Oktober 1989 - X ZR 58/88, MDR 1990, 542 und vom 4. April 2006 - X ZR 80/05, NJW-RR 2007, 56 Rn. 14; Palandt/Weidenkaff, BGB, 71. Aufl., § 612 Rn. 8).
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 18/08

    Füllstoff

    Solche Erfindungen stehen nicht dem Unternehmensinhaber, sondern dem Erfinder zu, sofern sich aus den vertraglichen Vereinbarungen, die der Zusammenarbeit zu Grunde liegen, nicht ausdrücklich oder konkludent etwas Abweichendes ergibt (BGH, Urt. v. 22.10.1964 - Ia ZR 8/64, GRUR 1965, 302, 304 - Schellenreibungskupplung; BGH, Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, GRUR 1990, 193 f. - Auto-Kindersitz).
  • OLG Hamm, 30.09.2021 - 18 U 74/20

    Vermittlung von Geschäftskontakten als Geschäftsbesorgung; fehlende

    Die übliche Vergütung bemisst sich nach den für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen in gleichen oder ähnlichen Gewerben oder Berufen unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Berechtigten gezahlten Entgelte (BGH, Urteil vom 24.10.1989, Az. X ZR 58/88, NJW-RR 1990, 349; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 612 Rn. 8).

    Nach einer Auffassung steht dem Dienstverpflichteten ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 316, 315 Abs. 1 BGB zu, das er nach billigem Ermessen auszuüben hat; bei Unbilligkeit hat die Bestimmung dann durch Urteil zu erfolgen (Schulze/Schreiber, BGB, 10. Aufl. 2019, § 612 Rn. 3; so auch noch BGH, Urteil vom 24.10.1989, Az. X ZR 58/88, NJW-RR 1990, S. 349).

    Die Revision ist auch nicht wegen der im Urteil des BGH vom 24.10.1989, Az. X ZR 58/88 vertretenen Auffassung einer vorrangigen Leistungsbestimmung nach §§ 315, 316 BGB (siehe B.I.3.c)aa)) zuzulassen gewesen, da im Hinblick auf das zeitlich später ergangene Urteil vom 04.04.2006, Az. X ZR 122/05, nicht ersichtlich ist, dass der X. Senat seine Auffassung aufrechterhalten hat.

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Überträgt der Geschäftsführer seinen Anteil an einer während seiner Tätigkeit für die Gesellschaft und im Zusammenhang mit dieser zustande gekommenen Erfindung auf die Gesellschaft, kann er dafür eine Vergütung nach § 612 BGB verlangen, vorausgesetzt die Beteiligten haben in einem Dienstvertrag oder in einer anderen Vereinbarung keine davon abweichende Regelung getroffen (vgl. Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, GRUR 1990, 193 f. - Auto-Kindersitz; Sen.Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung).
  • LG Duisburg, 29.02.2016 - 3 O 426/14

    Überschreitung der beihilfefähigen Höchstsätze bzgl. Erstattung von Aufwendungen

    Maßgebend ist hierfür, welche Vergütung für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen an dem betreffenden Ort nach einer festen Übung gewöhnlich gewährt zu werden pflegt (vgl. BGH, Urteile vom 13.11.2012 - XI ZR 145/12, 24.10.1989 - X ZR 58/88 und vom 04.04.2006 - X ZR 80/05).
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97

    Gleichstromsteuerschaltung

    Die Begründung des Berufungsgerichts steht nicht im Widerspruch mit der Rechtsprechung, wonach der Geschäftsführer einer GmbH für die Überlassung von Rechten an einer Erfindung grundsätzlich einen eigenständigen Vergütungsanspruch aus § 612 Abs. 2 BGB herleiten kann (Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz), und dem Umstand, daß der Anspruch auf den Reingewinn einer GmbH in Fällen, in denen eine Sachgründung der Gesellschaft nicht vereinbart ist, grundsätzlich das Entgelt für das von den Gesellschaftern vereinbarungsgemäß aufzubringende Kapital ist.
  • OLG München, 31.01.2008 - 6 U 2464/97

    Dienstvertrag: Vorgehensweise zur Ermittlung der Höhe der Erfindervergütung für

    Maßgeblich ist als Anspruchsgrundlage vielmehr die Regelung des § 612 Abs. 2 BGB (BGH GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz, RU1 Seite 8).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 29/17

    Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH wegen Inanspruchnahme

    Das Arbeitnehmererfindungsgesetz findet auf ihn somit nicht per se Anwendung (BGH, GRUR 1965, 302, 304 - Schellreibungskupplung; GRUR 1988, 762, 763 - Windform; GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz; GRUR 2011, 509, 510 - Schweißheizung; OLG Düsseldorf, GRUR 2000, 49, 50; Bartenbach/Volz, a.a.O., Rz. 69).
  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00

    Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis,

  • OLG Düsseldorf, 10.06.1999 - 2 U 11/98

    Behandlung von Erfindungen des Geschäftsführers; Verpflichtung der Gesellschaft

  • OLG Nürnberg, 11.11.1991 - 3 W 3308/91
  • OLG München, 15.02.2007 - 6 U 5581/05

    Der Geschäftsführer als Erfinder

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20

    Übertragung der Inhaberschaft an deutschen Gebrauchsmustern und einem

  • OLG München, 14.05.2003 - 21 U 3523/01

    Üblicher Stundensatz für Beratung einer Unternehmensgruppe

  • AG Essen, 03.02.2006 - 20 C 289/04

    Anspruch auf Zahlung von Restbeträgen für physiotherapeutische Behandlungen;

  • LAG Hessen, 10.04.2008 - 14 Sa 1580/07

    Schriftformklausel - Individualabrede - Anspruch auf Provisionszahlung

  • AG Bochum, 07.11.2008 - 75 C 182/05

    Krankheitskostenversicherer ist zum Ersatz der vom Versicherungsnehmer gegenüber

  • LG Düsseldorf, 03.02.2005 - 4b O 507/03

    Auskunftsanspruch eines Miterfinders nach Treu und Glauben über die Einzelheiten

  • LG Düsseldorf, 25.08.2011 - 4a O 142/10

    Lärmschutzwand (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 14.09.1999 - 4 O 258/98

    Ozonerzeuger

  • LG Düsseldorf, 29.03.1994 - 4 O 117/93

    Übergang der Rechte aus einer Erfindung auf eine Firma bei Erfolgen der Erfindung

  • KG, 04.05.1992 - 2 U 4536/91

    Fälligkeit der Einlageforderung einer Kommanditgesellschaft; Leistung von

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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88   

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https://dejure.org/1989,1772
BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88 (https://dejure.org/1989,1772)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1989 - X ZR 116/88 (https://dejure.org/1989,1772)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1989 - X ZR 116/88 (https://dejure.org/1989,1772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 446
  • MDR 1990, 542
  • VersR 1990, 173
  • VersR 1990, 437
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.04.1952 - IV ZR 168/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88
    Es geht wegen der Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht an, die bloße Tatsache, daß gegen einen im Strafverfahren wegen Brandstiftung oder Beteiligung hieran freigesprochenen Beklagten ein Strafverfahren stattgefunden hat, bei zivilrechtlichen Beweisüberlegungen zu dessen Nachteil ausschlagen zu lassen (Abweichung von BGH NJW 1952, 1170 wegen Gesetzesänderung).

    Die vom Berufungsgericht insoweit zitierte Entscheidung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 17. April 1952 (BGH NJW 1952, 1170) ist in diesem Punkt überholt, nachdem die seinerzeit noch geltende unterschiedliche Wertung eines Freispruchs wegen erwiesener Unschuld und eines solchen mangels Beweises im Wege der Gesetzesänderung aufgegeben worden ist.

    In dem erstgenannten Fall (BGH NJW 1952, 1170) konnte der auf Schadensersatz in Anspruch genommene Schuldner von ihm verwahrten Schmuck nicht zurückgeben, weil dieser ihm nach seiner Behauptung entwendet worden war.

  • BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 97/63

    Haftung von Annahmestellen des Süd-Lotto für den Verlust von Lottoscheinen -

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88
    Bei der letztgenannten Entscheidung (BGH NJW 1965, 1583) ging es ebenfalls um die Entlastung eines Schuldners wegen eines in seinem Verantwortungs- und Gefahrenbereichs entstandenen Verlustes (Haftung der Annahmestellen des "Süd-Lotto" für das Abhandenkommen von Lottoscheinen).
  • BGH, 08.05.1958 - II ZR 304/56

    Beweislast beim Schleppvertrag

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88
    Der zweite Fall (BGHZ 27, 236) betraf die Beschädigung eines Schleppkahns durch "Raken" auf dem Grund eines Flußbettes, für die der Schleppunternehmer verantwortlich gemacht wurde.
  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 56/72

    Ausbruch eines Feuers in einer Siloanlage - Freistellung von der Haftung für

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88
    Insbesondere wird das Berufungsgericht dieses Vorbringen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1975, 686, 687) zu würdigen haben.
  • RG, 21.12.1920 - VII 315/20

    Spediteur als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88
    Der richtige rechtliche Anknüpfungspunkt für diese Beurteilung ist allerdings nicht § 325 BGB, sondern § 644 Abs. 1 Satz 3 BGB, weil es im vorliegenden Fall nicht um die Unmöglichkeit der von dem Beklagten zu erbringenden Werkleistung, sondern um die Gefahrtragung für die dem Werkunternehmer von dem Besteller zur Verarbeitung übergebenen Stoffe (Garne) geht (vgl. RGZ 101, 152, 153).
  • BGH, 12.11.1952 - II ZR 67/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88
    Wie schon das Reichsgericht (RGZ 54, 344; 120, 69; RG Recht 1924 Nr. 1214) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1953, 59, 60) in Übereinstimmung mit den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Bd. 2 S. 47) ausgesprochen haben, kann im Anwendungsbereich des § 282 BGB nicht verlangt werden, daß der Schuldner in jedem Falle den Umstand zu beweisen hat, der die unverschuldete Unmöglichkeit seiner Leistung herbeigeführt hat.
  • BGH, 29.11.2023 - VIII ZR 164/21

    Im Rückgewährschuldverhältnis bestehen Rücksichtnahmepflichten!

    Zur Führung des Entlastungsbeweises nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB genügt es insoweit grundsätzlich, wenn der Schuldner darlegt und nachweist, dass nach dem vorgetragenen Sachverhalt ernstlich in Betracht kommende - einschließlich der von dem Gläubiger geltend gemachten - Möglichkeiten eines eigenen Verschuldens nicht bestehen, weil er insoweit alle ihm obliegende Sorgfalt beachtet hat (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1952 - II ZR 67/52, NJW 1953, 59 unter 1; vom 14. November 1989 - X ZR 116/88, NJW-RR 1990, 446 unter I 2 c; Beschluss vom 20. Juli 2016 - VIII ZR 238/15, WuM 2016, 682 Rn. 16 mwN [zur Entlastung des Mieters bei aufgelaufenen Mietrückständen]; Staudinger/Schwarze, BGB, Neubearb.
  • BGH, 01.10.2013 - VI ZR 409/12

    Dachdeckerhaftung: Heißklebearbeiten in feuergefährdeter Umgebung;

    Sie meinen jedoch, an den insoweit bei unaufklärbarer Ursache für den Schuldner möglichen Entlastungsbeweis, dass er alle ihm obliegende Sorgfalt beobachtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1989 - X ZR 116/88, NJW-RR 1990, 446, 447; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 280 Rn. 40), habe das Berufungsgericht zu hohe Anforderungen gestellt.
  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 82/94

    Zulässigkeit einer Anschlußrevision nach Teilannahme der (Haupt-)Revision;

    In einem solchen Fall ist der Schuldner vielfach nicht in der Lage, die näheren Umstände der Schadensentstehung darzulegen und zu beweisen; die Beweislastumkehr darf aber nicht zu einer Zufallshaftung führen (BGH, Urt. v. 14. November 1989 - X ZR 116/88, NJW-RR 1990, 446, 447; Staudinger/Emmerich aaO.).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    So geht es z.B. nicht an, die bloße Tatsache, daß gegen den Versicherungsnehmer ein Strafverfahren stattgefunden hat, bei zivilrechtlichen Beweisüberlegungen zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausschlagen zu lassen, wenn das Strafverfahren nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1989 - X ZR 116/88 - VersR 1990, 173 unter I 2 b bb).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2012 - 21 U 74/10

    Verwertbarkeit eines im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen

    Ist die Ursache unaufklärbar, kann sich der Schuldner durch den Beweis entlasten, dass er alle ihm obliegende Sorgfalt beobachtet hat (Palandt/Grüneberg, § 280, Rdnr. 40; BGH, Urteil vom 14.11.1989, NJW-RR 90, 446).

    Ergibt sich bei dieser Abwägung für eine von der Beklagten zu 1. nicht zu vertretende Brandentstehung ein so hohes Maß an Wahrscheinlichkeit, dass demgegenüber die Wahrscheinlichkeit einer von der Beklagten zu 1. zu verantwortenden Brandlegung zurücktritt, dann ist der nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu führende Entlastungsbeweis als erbracht anzusehen (BGH, Urteil vom 14.11.1989, a.a.O.).

  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01

    Anforderungen an die Entlastung durch den Reiseveranstalter; Mitverschulden des

    (2) Der Schuldner, dem der Entlastungsbeweis obliegt, braucht nicht in jedem Fall speziell den Umstand zu beweisen, der die unverschuldete Schadensursache herbeigeführt hat (vgl. RGZ 74, 342, 344; BGH, Urt. v. 12.11.1952 - II ZR 67/52, NJW 1952, 59; Urt. v. 14.11.1989 - X ZR 116/89, NJW-RR 1990, 446 u. I 2 c).
  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01

    Pflege - Zur Beweislast für die Unzumutbarkeit von Pflegeleistungen

    Der Grundgedanke der Vorschrift, daß der Schuldner den Beweis fehlenden Verschuldens zu führen hat, weil er den Vorgängen, die zur Unmöglichkeit geführt haben, in der Regel näher steht und diese besser kennt als der Gläubiger (BGHZ 4, 192, 195; BGH, Urt. v. 19. Mai 1965, Ib ZR 97/63, NJW 1965, 1583, 1584, v. 14. November 1981, X ZR 116/88, NJW-RR 1989, 446, 447; MünchKomm-BGB/Emmerich, 4. Aufl., § 282 Rnr. 3; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 282 Rnr. 3; Staudinger/Löwisch, BGB [2001], § 282 Rnr. 3; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 282 Rnr. 3), trifft nur zu, wenn feststeht, daß die Umstände, die zum Erlöschen eines vertraglichen Leistungsanspruchs führen, dem Verantwortungsbereich des Schuldners zuzurechnen sind.
  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 28 U 139/10

    Gewährleistungsansprüche des Käufers eines Gebrauchtwagens; Anspruch auf

    cc) Zwar muss der beweispflichtige Schuldner nicht nur die Umstände widerlegen, die für sein Verschulden sprechen, sondern auch diejenigen Umstände, die für die Ursächlichkeit eines etwaigen Verschuldens sprechen (BGH, Urteil vom 14. November 1989 - X ZR 116/88, NJW-RR 1990, 446, unter I 2 c).
  • OLG Hamm, 26.01.2023 - 2 U 49/21

    Lebensmittelproduzenten treffen ohne Anlass keine gesteigerten Prüfpflichten

    An den ihm gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB obliegenden Entlastungsbeweis dürfen allerdings keine zu hohen Anforderungen gestellt werden; er ist geführt, wenn der Verkäufer dartut und gegebenenfalls beweist, dass er den für ihn geltenden Sorgfaltsmaßstab eingehalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1989 - X ZR 116/88, NJW-RR 1990, 446, 447; OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2009 - 26 U 29/08, juris Rn. 31 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen]; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 82. Aufl., § 280 Rn. 40 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 09.06.2023 - 11 S 13/23

    Ordentliche Kündigung wegen offener Betriebskostennachzahlungen

    An den Entlastungsbeweis dürfen keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. etwa: BGH Urt. v. 14.11.1989 - X ZR 116/88, NJW-RR 1990, [447] 446).
  • AG Bad Homburg, 29.04.2014 - 2a C 467/11

    Waschanlage - Wartungsanweisungen einhalten!

  • OLG Zweibrücken, 12.09.2003 - 3 W 177/03

    Personenstandsrecht: Anforderungen an den Nachweis einer ausländischen

  • OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12

    Äußere Brandwand fehlt: Kein Mitverschulden des Geschädigten!

  • BGH, 16.06.1992 - X ZR 90/90

    Unzulässiges Beweismaß für Entlastungsbeweis

  • OLG Köln, 22.10.1996 - 9 U 64/96

    Persönliche Glaubwürdigkeit des angeblich bestohlenen Versicherungsnehmers;

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.10.2022 - 15 S 885/22

    Beweislastverteilung bei Waschanlagenschaden

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2004 - 13 U 52/03

    Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung des Schuldners für den

  • LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15

    Indizien für eine Eigenbrandstiftung durch den Versicherungsnehmer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2011 - L 2 R 339/12
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