Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 14.12.1989

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.02.1990 - 10 U 127/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4315
OLG Düsseldorf, 08.02.1990 - 10 U 127/89 (https://dejure.org/1990,4315)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.1990 - 10 U 127/89 (https://dejure.org/1990,4315)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 10 U 127/89 (https://dejure.org/1990,4315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 551
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 19.12.1991 - 6 U 108/90

    Unzulässige Klauseln in Formularmietverträgen

    Im übrigen entspricht die Klausel zwar der allgemeinen Auffassung, wonach der Mieter verpflichtet ist, Einrichtungen zu entfernen, mit denen er die Mietsache versehen hat, und zwar auch dann, wenn sie mit Zustimmung des Vermieters geschehen sind (OLG Düsseldorf ZMR 1990, 218; Palandt/Putzo, § 556Rn. 4; Sternel, IV 599) .
  • LG Berlin, 06.07.2010 - 65 S 355/09

    Rückbaupflicht des Mieters bei Mietvertragsende

    Der Mieter ist von seiner Rückbaupflicht allerdings befreit, wenn er die Mietsache bei Vertragsbeginn auf Dauer in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt hat (OLG Düsseldorf Urteil v. 08.02.1990 - 10 U 127/89 Rn. 2f., zit. nach juris).
  • KG, 28.04.2008 - 8 U 154/07

    Wohnraummiete: Fälligkeit von Schönheitsreparaturen

    Eine Verpflichtung zur Beseitigung besteht jedoch nicht, wenn es sich um eine notwendige Einrichtung handelt, durch die erst der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache möglich wird oder wenn der Vermieter zugestimmt hat, dass die Einrichtung mit der Mietsache verbunden wird (Emmerich/Sonnenschein/Rolfs, Miete, Handkommentar, 9. Auflage, § 546 BGB, Rdnr. 11; AG Dortmund WuM 1992, 125; OLG Düsseldorf ZMR 1990, 218; LG Mannheim WuM 1975, 50 und 74, 202; Langenberg, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau, 2. Auflage,3. Teil, B. Rdnr. 5ff., Seite 194).
  • OLG Hamburg, 08.11.2000 - 4 U 205/99

    Mietvertrag - Wiederaufbau einer Lagerhalle nach Brandschaden - Duldung des

    Allerdings kann sich in solchen Fällen auch aus weiteren Umständen ergeben, dass das Bauwerk über das Mietende hinaus auf dem Grundstück verbleiben soll, insbesondere dann, wenn der Vermieter den Bau genehmigt hat, und wenn darüber hinaus aus der Sicht des Mieters Grund zu der Annahme besteht, dass der Vermieter auf die Beseitigung verzichtet habe (vergl. dazu OLG Düsseldorf, MDR 1990, 551).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,20631
BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88 (https://dejure.org/1989,20631)
BayObLG, Entscheidung vom 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88 (https://dejure.org/1989,20631)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - BReg. 1b Z 36/88 (https://dejure.org/1989,20631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschluss an das Breitbandkabelnetz als bauliche Veränderung oder Vorgang ordnungsgemäßer Verwaltung bzw. Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums; Anschluss an das Breitbandkabelnetz als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung gem § 22 Abs. 1 S. 1 ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kabelanschluß: Zustimmung aller Wohnungseigentümer? (IBR 1990, 325)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 330
  • MDR 1990, 551
  • BayObLGZ 89, 465
  • BayObLGZ 1989, 465
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 05.04.1986 - 4 W 30/86

    Wohnungseigentümer; Eigentümerversammlung; Kabelfernsehen; Breitbandkabelnetz;

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Dies entspricht der Rechtsprechung jener Oberlandesgerichte, die bisher über diese Frage entschieden haben (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041; OLG Oldenburg, WuM 1989, 346, 347; OLG Celle, WuM 1988, 415; NJW-RR 1986, 1271, 1272).

    Eine Einschränkung des Lang-, Mittel- und Kurzwellenempfangs kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil der UKW- und Mittelwellenempfang im üblichen Umfang auch ohne eine Gemeinschaftsantennenanlage möglich ist und nur wenige Anlagen für den Empfang von Lang- und Mittelwelle und fast keine für den Empfang von Kurzwelle ausreichend ausgelegt sind (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1986, 1271, 1273; Florian, aaO., jeweils m.w.N.).

  • BayObLG, 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87

    Beschwerdeverfahren; Mündliche Verhandlung; Durchführung; Zivilkammer;

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Es lag ein besonderer Ausnahmefall vor, in dem auf die regelmäßig auch im Beschwerdeverfahren durchzuführende mündliche Verhandlung vor der vollbesetzten Kammer (BayObLG, MDR 1988, 411 ), verzichtet werden konnte, da eine weitere Sachaufklärung nicht erforderlich war und eine gütliche Einigung der Beteiligten nicht in Frage kam.
  • OLG Oldenburg, 18.01.1989 - 5 W 66/88

    Breitbandkabelnetz ; Deutsche Bundespost; Anschluß einer Eigentumswohnanlage;

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Dies entspricht der Rechtsprechung jener Oberlandesgerichte, die bisher über diese Frage entschieden haben (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041; OLG Oldenburg, WuM 1989, 346, 347; OLG Celle, WuM 1988, 415; NJW-RR 1986, 1271, 1272).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.1989 - 4 W 127/88

    WEG-Verwalter im Beschlussanfechtungsverfahren als notweniger Beteiligter; Streit

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Dies entspricht der Rechtsprechung jener Oberlandesgerichte, die bisher über diese Frage entschieden haben (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041; OLG Oldenburg, WuM 1989, 346, 347; OLG Celle, WuM 1988, 415; NJW-RR 1986, 1271, 1272).
  • OLG Celle, 11.01.1988 - 4 W 194/87

    Reperaturbedürftigkeit einer Gemeinschaftsantenne; Anschluß an das

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Dies entspricht der Rechtsprechung jener Oberlandesgerichte, die bisher über diese Frage entschieden haben (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041; OLG Oldenburg, WuM 1989, 346, 347; OLG Celle, WuM 1988, 415; NJW-RR 1986, 1271, 1272).
  • BayObLG, 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88

    Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Anders als beispielsweise bei der modernisierenden Heizungsumstellung (vgl. BayObLGZ 1988, 271 ff.), ist der Kabelanschluss nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht der allein gebotene Weg, eine defekte Antennenanlage zu ersetzen.
  • OLG Hamburg, 14.01.1991 - 2 W 54/89

    Wohnungseigentum: Stimmenmehrheit bei Beschluß über eine Maßnahme der

    Im Übrigen müssen in diesem Zusammenhang auch die erheblichen Vorteile berücksichtigt werden, die der Anschluss an das Kabelfernsehen für den Empfang von Fernseh- und Rundfunksendungen mit sich bringt (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1986, 1271 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041 f.; BayObLGZ 89, 465/469; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentumsrechts, Rdn. 579, auch zur Bedeutung des Wegfalls von Möglichkeiten des Rundfunkempfangs mittels der bisherigen Gemeinschaftsantennenanlage).
  • KG, 04.11.1991 - 24 W 6716/90

    Umrüstung einer Antennenanlage auf einen Breitbandkabelanschluß in

    Zum einen ist bei der Würdigung, ob ein nicht mehr hinzunehmender Nachteil vorliegt, nicht auf das subjektive Empfinden des Antragstellers sondern darauf abzustellen, »ob nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständigerweise beeinträchtigt fühlen kann ...« (BayObLGZ 1989, 465 = NJW-RR 1990, 330 = WE 1991, 161, 162).
  • LG Essen, 06.09.1994 - 11 T 540/94
    Dies könne in der Regel auch durch eine Antennenanlage geschehen, die eine verbesserte Funktion aufweise (BayObLG, NJW-RR 1990, 330 (331) m.w.Nachw.).
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