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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 01.03.1989 - 2/9 T 1212/88   

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https://dejure.org/1989,4977
LG Frankfurt/Main, 01.03.1989 - 2/9 T 1212/88 (https://dejure.org/1989,4977)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.03.1989 - 2/9 T 1212/88 (https://dejure.org/1989,4977)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. März 1989 - 2/9 T 1212/88 (https://dejure.org/1989,4977)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1166
  • NJW-RR 1990, 128 (Ls.)
  • MDR 1990, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10

    Wohnungseigentum: Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen an eine

    Etwas anderes gelte nur, wenn der einzelne Heizkörper für den Betrieb der gesamten Heizungsanlage unverzichtbar sei (BayObLG, ZfIR 2003, 246, 249; OLG Hamburg, ZMR 1999, 502, 503; OLG Köln, DWE 1990, 108, 109; LG Frankfurt/Main, MDR 1990, 57; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, 2. Aufl., § 5 WEG Rn. 10; Bärmann/Armbrüster, WEG, 11. Aufl., § 5 Rn. 82; Spielbauer/Then, WEG § 5 Rn. 4 bei Fn. 29; Timme/Kesseler, WEG, § 5 Rn. 41; Ott, MietRB 2004, 130, 131; [ähnlich auch OLG Köln, NZM 2003, 641, 642 für Fußbodenheizung]; offen gelassen von BayObLG, WuM 1986, 26 und …
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 276/00

    Sondereigentum an einer Abwasserhebeanlage

    Andererseits kann sich die Zugehörigkeit zu einem Sondereigentum auch daraus ergeben, daß sich der Bestandteil außerhalb des betreffenden Sondereigentumsraumes befindet, mit diesem aber in einem funktionalen, dienenden Zusammenhang steht (Staudinger/Rapp a.a.O. Rdnr. 22; Landgericht Frankfurt am Main NJW-RR 89, 1166; Weitnauer a.a.O.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.08.1989 - BReg. 2 Z 62/89   

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https://dejure.org/1989,14087
BayObLG, 10.08.1989 - BReg. 2 Z 62/89 (https://dejure.org/1989,14087)
BayObLG, Entscheidung vom 10.08.1989 - BReg. 2 Z 62/89 (https://dejure.org/1989,14087)
BayObLG, Entscheidung vom 10. August 1989 - BReg. 2 Z 62/89 (https://dejure.org/1989,14087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen einen früheren Verwalter ; Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Verwalterermächtigung für Ansprüche der Wohnungseigentümer; Heilung des Fehlens der Ermächtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 57
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88

    Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend zu machen

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1989 - BReg. 2 Z 62/89
    Jedenfalls dürfte - vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in der Gemeinschaftsordnung - es nicht ausreichend sein, wenn der Bepflanzung der Vorgärten mit Bodendeckern lediglich die Vorsitzende des Verwaltungsbeirates zugestimmt hat (vgl. BayObLGZ 1988, 212/214).
  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 14/85

    Zur Pflicht des Nachlassgerichts, die Erben von Amts wegen zu ermitteln und ihnen

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1989 - BReg. 2 Z 62/89
    Bei ungerechtfertigter Abweisung des Verfahrensantrags durch die Vorinstanzen als unzulässig kann das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache selbst entscheiden, wenn sie zur Endentscheidung reif ist (BayObLGZ 1985, 244/247; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 50).
  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88

    Zurückweisung des einleitenden Verfahrensantrages wegen Minderjährigkeit des

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1989 - BReg. 2 Z 62/89
    Eine solche Genehmigung ist auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich (vgl. BGHZ 41, 104/106; BGH NJW 1989, 984/985; BayObLGZ 1963, 19/25; 1964, 313/316).
  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1989 - BReg. 2 Z 62/89
    Die Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, muß zwar spätestens zur Zeit der Entscheidung des Beschwerdegerichts vorliegen (vgl. BGHZ 31, 279/282 f.; Thomas/Putzo ZPO 15. Aufl. § 51 Anm. IV 2).
  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1989 - BReg. 2 Z 62/89
    Dies gilt auch dann, wenn der jetzige Verwalter die Ansprüche in Verfahrensstandschaft geltend macht (BGHZ 59, 58/63 f.; BayObLGZ 1975, 161/163; Senatsbeschluß vom 8.1.1987 BReg. 2 Z 135/86).
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1989 - BReg. 2 Z 62/89
    Eine solche Genehmigung ist auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich (vgl. BGHZ 41, 104/106; BGH NJW 1989, 984/985; BayObLGZ 1963, 19/25; 1964, 313/316).
  • BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75
    Auszug aus BayObLG, 10.08.1989 - BReg. 2 Z 62/89
    Dies gilt auch dann, wenn der jetzige Verwalter die Ansprüche in Verfahrensstandschaft geltend macht (BGHZ 59, 58/63 f.; BayObLGZ 1975, 161/163; Senatsbeschluß vom 8.1.1987 BReg. 2 Z 135/86).
  • BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96

    Umfang der einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumten

    Da es sich bei den Erfordernissen der Verfahrensstandschaft um eine Verfahrensvoraussetzung handelt, hat der Senat diese Bestimmung selbst auszulegen (vgl. BayObLGZ aaO; BayObLG MDR 1990, 57).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.08.1989 - BReg. 2 Z 91/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3207
BayObLG, 23.08.1989 - BReg. 2 Z 91/89 (https://dejure.org/1989,3207)
BayObLG, Entscheidung vom 23.08.1989 - BReg. 2 Z 91/89 (https://dejure.org/1989,3207)
BayObLG, Entscheidung vom 23. August 1989 - BReg. 2 Z 91/89 (https://dejure.org/1989,3207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde im Verfahren gegen die Zwangsvollstreckung aus einem im Wohnungseigentumsverfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleich hinsichtlich einer Erhebung der Einwendung der Erfüllung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde im Verfahren gegen die Zwangsvollstreckung aus einem im Wohnungseigentumsverfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleich hinsichtlich einer Erhebung der Einwendung der Erfüllung

  • grundeigentum-verlag.de

    Wohnungseigentum; Vollstreckungsabwehrantrag; Zwangsvollstreckungseinstellung durch einstweilige Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 26
  • MDR 1990, 57
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
    Auszug aus BayObLG, 23.08.1989 - BReg. 2 Z 91/89
    Die Entscheidung, durch die ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung abgewiesen wird, ist im Hinblick auf § 44 Abs. 3 Satz 2 WEG ebenso unanfechtbar wie der Erlaß einer solchen Anordnung (Weitnauer § 44 Rn. 3 d; vgl. auch BayObLGZ 1977, 44).
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 1b Z 25/89

    Anspuch auf Abberufung des Verwalters einer Wohnanlage; Voraussetzungen für die

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  • LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
    Im Wege der einstweilige Anordnung kann beispielsweise die sofortige Vollstreckbarkeit eines Gerichtsbeschlusses sowie die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Rahmen eines Vollstreckungsabwehrantrages ( BayObLG WuM 1989, 662 [BayObLG 23.08.1989 - BReg 2 Z 91/89] ) angeordnet werden.
  • BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04

    Anforderungen an die Eindeutigkeit eines Vollstreckungstitels

    Die Vorschrift ist zwar auch für Titel im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren entsprechend anwendbar, deren Abs. 2 allerdings nicht für Anträge, die sich gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse richten (BayObLG NJW-RR 1990, 26; NZM 2000, 304).
  • BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 119/98

    Vollstreckungsabwehrantrag wegen nach Erlass der letzten Tatsachenentscheidung

    Nachträgliche Einwendungen gegen den in einer Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts festgestellten Anspruch können entsprechend der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO ) durch einen Gegenantrag beim Wohnungseigentumsgericht geltend gemacht werden (BayObLG WuM 1992, 397/398 und NJW-RR 1990, 26 , jeweils m.w.N.).
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