Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,64
BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90 (https://dejure.org/1990,64)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1990 - 1 StR 9/90 (https://dejure.org/1990,64)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90 (https://dejure.org/1990,64)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,64) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 64; StPO § 358 Abs. 2
    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 5
  • NJW 1990, 2143
  • MDR 1990, 735
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (474)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
    Die Anordnung darf nur unterbleiben, wenn eine Entziehungskur von vornherein aussichtslos erscheint (§ 64 Abs. 2 StGB, vgl. BGHSt 28, 327, 328).

    Allerdings ist der Angeklagte durch die unterbliebene Anordnung seiner Unterbringung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht beschwert (BGHSt 28, 327; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1; OLG Köln NJW 1978, 2350 [OLG Köln 20.09.1977 - Ss 362/77] ).

    In BGHSt 28, 327 ist die auf die Unterbringungsfrage beschränkte Revision des Angeklagten mangels Beschwer als unzulässig angesehen worden.

    Da nicht auszuschließen ist, daß die zuerkannte Strafe niedriger ausgefallen wäre, wenn zugleich die vom Gesetz vorgeschriebene Unterbringung angeordnet worden wäre, kann auch der Strafausspruch nicht bestehen bleiben (vgl. BGHSt 28, 327, 330).

  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
    Aus dem Gebot umfassender sachlicher Prüfung hat die Rechtsprechung seit jeher die Berechtigung abgeleitet, auf die Sachrüge den Schuldspruch auch zum Nachteil des Angeklagten zu ändern oder zu ergänzen (BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67] ; 29, 63, 66; BGH JZ 1978, 245; BGH NJW 1986, 332; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209).

    Eine Verschärfung im Schuldspruch muß er dagegen mit der Einlegung des Rechtsmittels in Kauf nehmen (BGHSt 21, 256, 260 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67] ; BGH JZ 1978, 245).

  • OLG Köln, 20.09.1977 - Ss 362/77
    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
    Allerdings ist der Angeklagte durch die unterbliebene Anordnung seiner Unterbringung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht beschwert (BGHSt 28, 327; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1; OLG Köln NJW 1978, 2350 [OLG Köln 20.09.1977 - Ss 362/77] ).

    Der offenbar gegenteiligen Ansicht des Oberlandesgerichts Köln in NJW 1978, 2350 kann der Senat nicht folgen.

  • BGH, 17.01.1978 - 1 StR 734/77

    Verstoß des Gerichts gegen die Hinweispflicht - Veranlassung zu einer anderen

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
    Aus dem Gebot umfassender sachlicher Prüfung hat die Rechtsprechung seit jeher die Berechtigung abgeleitet, auf die Sachrüge den Schuldspruch auch zum Nachteil des Angeklagten zu ändern oder zu ergänzen (BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67] ; 29, 63, 66; BGH JZ 1978, 245; BGH NJW 1986, 332; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209).

    Eine Verschärfung im Schuldspruch muß er dagegen mit der Einlegung des Rechtsmittels in Kauf nehmen (BGHSt 21, 256, 260 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67] ; BGH JZ 1978, 245).

  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
    Aus dem Gebot umfassender sachlicher Prüfung hat die Rechtsprechung seit jeher die Berechtigung abgeleitet, auf die Sachrüge den Schuldspruch auch zum Nachteil des Angeklagten zu ändern oder zu ergänzen (BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67] ; 29, 63, 66; BGH JZ 1978, 245; BGH NJW 1986, 332; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85

    Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
    Aus dem Gebot umfassender sachlicher Prüfung hat die Rechtsprechung seit jeher die Berechtigung abgeleitet, auf die Sachrüge den Schuldspruch auch zum Nachteil des Angeklagten zu ändern oder zu ergänzen (BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67] ; 29, 63, 66; BGH JZ 1978, 245; BGH NJW 1986, 332; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209).
  • BGH, 17.09.1987 - 4 StR 441/87

    Hilfsbeweisantrag zur Unterbringung in Entziehungsanstalt - Beschwer des

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
    Allerdings ist der Angeklagte durch die unterbliebene Anordnung seiner Unterbringung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht beschwert (BGHSt 28, 327; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1; OLG Köln NJW 1978, 2350 [OLG Köln 20.09.1977 - Ss 362/77] ).
  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
    Soweit in der Entscheidung des Großen Senats in BGHSt 12, 1, 2 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58] davon die Rede ist, die Revision könne nur darauf gestützt werden, daß das Urteil auf einer Rechtsverletzung beruhe und der Angeklagte außerdem durch die unrichtige Anwendung oder Nichtanwendung einer Rechtsnorm beschwert sei, sollte damit keine gesonderte Voraussetzung für die materiellrechtliche Prüfung im Rahmen einer zulässigen Sachrüge aufgestellt werden.
  • BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57

    Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
    In BGHSt 10, 358, 362 hat der Bundesgerichtshof zwar ausgesprochen, daß auf ein zugunsten des Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel nur solche Rechtsverletzungen zu berücksichtigen seien, die ihn beschweren.
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 261/79

    Verurteilung wegen eines fortgesetzt begangenen Vergehens gegen das

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
    Aus dem Gebot umfassender sachlicher Prüfung hat die Rechtsprechung seit jeher die Berechtigung abgeleitet, auf die Sachrüge den Schuldspruch auch zum Nachteil des Angeklagten zu ändern oder zu ergänzen (BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67] ; 29, 63, 66; BGH JZ 1978, 245; BGH NJW 1986, 332; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209).
  • BGH, 04.04.1985 - 5 StR 224/85

    Aufhebung der angeordneten Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 217/85

    Voraussetzungen eines Verzichts auf das Nebenklagerecht - Pflicht des Gerichts

  • BGH, 16.11.1965 - VI ZR 137/64

    Haftungsverteilung bei Kollision entgegen kommender Fahrzeuge bei abknickender

  • OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17

    Vortäuschen einer Straftat bei Anzeige unzutreffenden Alternativgeschehens

    Eine Veränderung bzw. ggf. auch eine Verschärfung im Schuldspruch muss er dagegen mit der Einlegung des Rechtsmittels in Kauf nehmen (BGHSt 37, 5; OLG Braunschweig, Beschl. v. 20.11.2001 - 1 Ss 67/01 [bei juris]).
  • BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19

    Erpressung (Begehung strafbarer Handlungen als abverlangtes Verhalten)

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 ? 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    Die unterbliebene Verurteilung wegen tatmehrheitlicher Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Schriften beschwert den Angeklagten G. nicht und zwingt den Senat nicht zur Aufhebung der im übrigen rechtsfehlerfreien Verurteilung in diesen Fällen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1957 - 4 StR 5/57, BGHSt 10, 358, 362; vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 8 ff.; Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, juris Rn. 12; LR-StPO/Franke, aaO, § 354 Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht