Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 28.02.1990

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 18.09.1989 - 16 Sa 713/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2768
LAG Hamm, 18.09.1989 - 16 Sa 713/89 (https://dejure.org/1989,2768)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.09.1989 - 16 Sa 713/89 (https://dejure.org/1989,2768)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. September 1989 - 16 Sa 713/89 (https://dejure.org/1989,2768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pfändung; Fiktives Arbeitseinkommen; Pfändungs- und Überweisungsbeschluß; Lohnpfändung

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 747
  • BB 1990, 710
  • DB 1990, 1339
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Entgegen der Ansicht des Klägers und der von einem Teil der Literatur vertretenen Auffassung (Uhlenbruck in Uhlenbruck InsO 12. Aufl. § 35 Rn. 58; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 66. Aufl. § 850h Rn. 10 und Stein/Jonas/Brehm 22. Aufl. § 850h ZPO Rn. 35 und Rn. 42 für den Fall, dass der Pfändungsbeschluss Rückstände erfasst) wirkt die Pfändung verschleierter Arbeitsvergütung nicht für die Vergangenheit und umfasst damit nicht fiktiv aufgelaufene Lohn- oder Gehaltsrückstände (LAG Hamm 18. September 1989 - 16 Sa 713/89 - BB 1990, 710; LAG Niedersachsen 23. Januar 2007 - 13 Sa 953/06 - Stöber Forderungspfändung 13. Aufl. Rn. 1228; Dornbusch Die Pfändung von Arbeitseinkommen in Fällen der Lohnschiebung und Lohnverschleierung, Bonn 2005, S. 93 f.; Grunsky FS Baur S. 403, 406 ff.; Geißler Rpfleger 1987, 5, 6 ff.; Wieczorek/Schütze/Lüke 3. Aufl. § 850h ZPO Rn. 22; MünchKommZPO/Smid 3. Aufl. § 850h Rn. 10; Musielak/Becker § 850h Rn. 18; Zöller/Stöber ZPO 26. Aufl. § 850h Rn. 9; Hess Insolvenzrecht §§ 35, 36 InsO Rn. 771; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 89 Rn. 64).
  • LAG Niedersachsen, 23.01.2007 - 13 Sa 953/06

    Erfassung von rückständigen Ansprüchen auf verschleiertes Arbeitseinkommen durch

    Die wohl herrschende Meinung (LAG Hamm vom 18.09.1989, 16 Sa 713/89, MDR 1990, 747; Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 850 h, RdNr. 9) verneint dagegen eine Pfändung rückständiger Ansprüche aus § 850 h Abs. 2 ZPO.
  • LAG Hamburg, 24.01.2007 - 5 Sa 24/06

    Voraussetzungen für die Pfändung eines "verschleierten Arbeitseinkommens" nach §

    § 850h Abs. 2 ZPO erweitert nicht die Pfändbarkeit des Arbeitseinkommens, sondern fingiert im Interesse des Vollstreckungsschutzes ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner eine auf sein Verhältnis zum Gläubiger beschränkte angemessene Vergütung des Schuldners ( LAG Hamm 18.09.1989 - 16 Sa 713/89 - LAGE § 850 h ZPO Nr. 3; Zöller ZPO 26. Aufl. 2007, Nr. 9 zu § 850 c).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 28.02.1990 - 10 Ta 287/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6993
LAG Köln, 28.02.1990 - 10 Ta 287/89 (https://dejure.org/1990,6993)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.02.1990 - 10 Ta 287/89 (https://dejure.org/1990,6993)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 1990 - 10 Ta 287/89 (https://dejure.org/1990,6993)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Beschwerde; Staatskasse; Greifbare Gesetzwidrigkeit; Bewilligung; Beschluß ; Prozeßvergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 747
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hessen, 25.11.2003 - 13 Ta 356/03

    Vergleichsgebühr; Vergleich nicht rechtshängiger Ansprüche, Prozesskostenhilfe

    Auch die gelegentlich unternommenen Versuche, die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den "Mehrwert" mitverglichener Ansprüche im Wege der Auslegung des Prozesskostenhilfeantrags zu erreichen, müssen scheitern (vgl. etwa LAG Berlin, a.a.O.; LAG Köln vom 28. Februar 1990 - 10 Ta 287/89 - MDR 90, 747; LAG Thüringen vom 17. November 2002 - 8 Ta 119/02 - zitiert nach Juris).

    Auch die Versuche der Rechtsprechung, das Problem dadurch zu bewältigen, dass sie die Auslegung begrenzen auf den Mehrwert von Streitgegenständen die "mit der eingereichten Klage in engem Zusammenhang stehen" (so LAG Berlin, a. a. O.) oder nicht "völlig außerhalb der konkreten Streitigkeit liegende Streitgegenstände von hohem Gegenstandswert" (so LAG Köln vom 28. Februar 1990, a. a. O) sind deshalb nicht überzeugend und auch wegen der offenkundigen Abgrenzungsschwierigkeiten abzulehnen.

  • LAG Hessen, 14.10.2013 - 13 Ta 294/13

    Vergleich mit Mehrwert und Prozesskostenhilfe

    30 Die gelegentlich unternommenen Versuche, die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den "Mehrwert" mitverglichener Ansprüche im Wege der Auslegung des ursprünglichen Prozesskostenhilfeantrags oder durch einen im Vorfeld gestellten "Erstreckungsantrag" zu erreichen, müssen scheitern (vgl. etwa LAG Berlin vom 19. August 1992 - 12 Ta 8/92 - LAGE Nr. 7 zu § 117 ZPO; LAG Köln vom 28. Februar 1990 - 10 Ta 287/89 - MDR 1990, 797 und vom 23. Juli 2012 - 1 Ta 153/12 -, zitiert nach juris; LAG Thüringen vom 17. November 2002 - 8 Ta 119/02 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf vom 12. Januar 2010 -3 Ta 581/09 -, zit. nach juris; differenzierend LAG Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2010 -18 Ta 3/10 -, zit. nach juris).

    Auch die Versuche der Rechtsprechung, das Problem dadurch zu bewältigen, dass sie diese Anträge qua Auslegung begrenzt auf den Mehrwert von Streitgegenständen, die "mit der eingereichten Klage in engem Zusammenhang stehen" (so LAG Berlin, a. a. O.) oder nicht "völlig außerhalb der konkreten Streitigkeit liegende Streitgegenstände von hohem Gegenstandswert" (so LAG Köln vom 28. Februar 1990, a. a. O.) oder auf die "üblichen Punkte" bei Beendigungsvergleichen (so LAG Niedersachsen vom 04. November 2010 - 17 Ta 469/10 -, Bl B 29ff. d.A.) oder "die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Streitgegenstand stehen" ( so LAG Köln vom 23. Juli 2012, a.a.O.) oder "deren Berechtigung unmittelbar vom Fortbestand oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängt" (so LAG Düsseldorf vom 12. Januar 2010, a.a.O.) sind deshalb nicht überzeugend und wegen der offenkundigen Abgrenzungsschwierigkeiten abzulehnen.

  • LAG Hamm, 28.01.2002 - 4 Ta 18/01

    Beschwerde der Staatskasse; Durchsetzung von zu Unrecht unterbliebenen

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  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2002 - 20 Ta 3/02

    Konkludenter Antrag auf Erstreckung der Prozesskostenhilfe für einen

    Ebenso kann es sich bei einer Klagerweiterung vor oder nach bewilligter Prozesskostenhilfe verhalten (LAG Düsseldorf JurBüro 1986, 609) oder bei einem Prozessvergleich, der über den gerichtlichen Streitgegenstand hinausgeht, zumal, wenn das Gericht ihn angeregt oder befürwortet hatte (LAG Köln, Beschluss vom 10.12.1984 - 8 Ta 175/84 - EzA Nr. 7 zu § 127 ZPO mit Anmerkung Schneider; Beschluss vom 28.02.1990 - 10 Ta 287/89 - EzA Nr. 22 zu § 127 ZPO; Arbeitsgericht Bochum AnwBl 1984, 624; Zöller-Philippi a.a.O. § 114 Rnr. 14).
  • LAG Köln, 18.04.1996 - 4 Ta 265/95

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung auf Mehrvergleich ohne Antrag - Beschwerderecht

    Die 10. Kammer des LAG Köln hat im Beschluß vom 28.02.1990 - 10 Ta 287/89 - daraus den Schluß gezogen, daß sich ein Bewilligungsbeschluß von sich aus schon im Zweifel auf den Mehrwert des Gesamt vergleiches erstrecke.
  • LAG Nürnberg, 18.08.1993 - 7 Ta 136/92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe rückbezogen auf Zeitpunkt der Antragstellung ;

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