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   BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90   

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BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90 (https://dejure.org/1990,1329)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1990 - 1 StR 22/90 (https://dejure.org/1990,1329)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1990 - 1 StR 22/90 (https://dejure.org/1990,1329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    UWG § 4
    Unwahre Angaben eines Zeitschriftenwerbers

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 389
  • NJW 1990, 2395
  • MDR 1990, 844
  • NStZ 1990, 441
  • afp 1990, 295
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 82/78

    Führen eines Kraftwagen entgegen einer eingetragenen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90
    Die Annahme, er und seine Mitarbeiter hätten vorgegeben, der Gewinn des Unternehmens aus dem Verkauf der angebotenen Abonnements komme ihnen teilweise auch aus sozialen Gründen zugute, erschöpft die im Sachverhalt liegenden Möglichkeiten der Auslegung nicht und ist daher nicht vertretbar (vgl. BGHSt 22, 385, 386 f; 28, 72, 74 f; Salger in KK 2. Aufl. § 121 GVG Rdn. 35, 43, 44 m.w.Nachw.).

    Der Senat gibt die Sache deshalb an das Bayerische Oberste Landesgericht zur weiteren Sachbehandlung in eigener Zuständigkeit zurück (vgl. BGHSt 28, 72, 74; Salger a.a.O.).

  • BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77

    Zum Anschein eines besonders günstigen Angebots i. S. v. § 4 UWG

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90
    Zwar ist - insbesondere im Hinblick auf den Schutzzweck des § 4 UWG (vgl. BGHSt 27, 293) und den Gesichtspunkt der Bestimmtheit des Straftatbestandes (vgl. hierzu Lampe, in: Festschrift für R. Lange 1976 S. 455, 462) - auch insoweit nicht von vornherein unzweifelhaft, ob die Art und Weise, wie der Inhaber eines geschäftlichen Betriebs seinen Gewinn verwendet, zu den i.S. des § 4 UWG maßgeblichen geschäftlichen Verhältnissen gehört.
  • OLG Köln, 23.01.1979 - 1 Ss 1024/78
    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Bayerische Oberste Landesgericht durch das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Januar 1979 - 1 Ss 1024/78 (NJW 1979, 1419) gehindert.
  • BGH, 23.05.1969 - 4 StR 585/68

    Gefahr im Verzug bei polizeirechtlicher Beschlagnahme des Führerscheins

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90
    Die Annahme, er und seine Mitarbeiter hätten vorgegeben, der Gewinn des Unternehmens aus dem Verkauf der angebotenen Abonnements komme ihnen teilweise auch aus sozialen Gründen zugute, erschöpft die im Sachverhalt liegenden Möglichkeiten der Auslegung nicht und ist daher nicht vertretbar (vgl. BGHSt 22, 385, 386 f; 28, 72, 74 f; Salger in KK 2. Aufl. § 121 GVG Rdn. 35, 43, 44 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.02.1953 - 2 StR 341/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90
    Das vorlegende Gericht meint, mit diesen unwahren Angaben, welche auch die geschäftlichen Verhältnisse des Vertriebsunternehmens beträfen, hätten der Angeklagte und seine Mitarbeiter bei den zu werbenden Kunden gezielt den Eindruck erwecken wollen, ihr Angebot sei geeignet, ein ideelles Bedürfnis zu befriedigen; sie hätten damit - wie der Bundesgerichtshof bereits in BGHSt 4, 44 für einen ähnlich gelagerten Sachverhalt ausgesprochen habe - in der Absicht gehandelt, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen.
  • BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 42/62
    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90
    Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist der Begriff der geschäftlichen Verhältnisse, der in § 3 und § 4 UWG identisch ist, in einem weiten Sinne zu verstehen (BGH GRUR 1964, 33, 36; von Gamm, Wettbewerbsrecht 5. Aufl. Kap. 36 Rdn. 42; Gloy/Helm, Handbuch des Wettbewerbsrechts § 48 Rdn. 33; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht 15. Aufl. § 3 Rdn. 121, 122).
  • LG Trier, 13.01.1975 - 7 HO 380/74
    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90
    Ein solches Vorbringen ist zwar regelmäßig wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG (vgl. LG Mainz WRP 1972, 400; LG Trier NJW 1976, 755 [LG Trier 13.01.1975 - 7 HO 380/74] ; Baumbach/Hefermehl a.a.O. § 1 UWG Rdn. 158 f), betrifft aber nicht geschäftliche Verhältnisse i.S. des § 4 UWG (Fuhrmann a.a.O.; Endriß a.a.O.).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    dd) Die Annahme des Landgerichts, dass sich die Angaben nicht auf persönliche Verhältnisse, Eigenschaften oder Motive des Werbenden, sondern auf geschäftliche Verhältnisse im Sinne von § 4 Abs. 1 UWG aF bezogen, entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 36, 389, 392; BGH NJW 2002, 3415, 3416; Kempf/Schilling wistra 2007, 41, 45).

    Für Fälle der vorliegenden Art entscheidet der Senat die Rechtsfrage nunmehr dahin, dass ein rechtlicher Zusammenhang nicht zwingend erforderlich ist, es also keiner strikt auf das beabsichtigte Erwerbsgeschäft bezogenen sachlichen Verknüpfung des angepriesenen Vorteils bedarf (ebenso Brammsen in MünchKomm-UWG § 16 Rdn. 44; a.A. Rengier aaO Rdn. 98 ff.; Rose wistra 2002, 370, 374 (mit - unzutreffendem - Hinweis auf BGHSt 36, 389)).

  • BGH, 15.08.2002 - 3 StR 11/02

    "Kaffeefahrten"

    Der in den §§ 3 und 4 UWG identisch verwendete Begriff der geschäftlichen Verhältnisse ist in einem weiten Sinne zu verstehen und umfaßt alle mit dem Geschäftsbetrieb unmittelbar oder mittelbar in Beziehung stehenden Umstände; lediglich persönliche Verhältnisse des Werbenden ohne Verbindung mit den Belangen des Betriebs u. ä. werden nicht erfaßt (BGHSt 36, 389, 392 m. w. N.).
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs";

    Die Sache ist dann dem Oberlandesgericht zurückzugeben (vgl. BGHSt 28, 72, 74; 36, 389, 391).
  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 652/17

    Vorlage zum BGH bei abweichender Entscheidung eines Oberlandesgerichtes

    Ausnahmsweise ist eine Sache aber ohne Bescheidung zurückzugeben, wenn die zur Vorlegung führende Würdigung des Sachverhalts durch das vorlegende Oberlandesgericht schlechthin unvertretbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1968 - 2 StR 360/67, BGHSt 22, 94, 100; vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87, BGHSt 35, 238, 240; vom 29. März 1990 - 1 StR 22/90, BGHSt 36, 389, 393; LR-StPO/Franke, aaO, § 121 GVG Rn. 78).
  • BayObLG, 22.07.2022 - 202 StRR 71/22

    Urkundenfälschung - Vorlage eines verfälschten Impfausweises

    Die Frage einer unter Umständen erforderlich werdenden Divergenzvorlage nach § 121 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2 Nr. 1 GVG oder nach § 10 Abs. 1 EGGVG i.V.m. § 132 Abs. 2 und 3 GVG, die von der Generalstaatsanwaltschaft als erforderlich erachtet wird, kann erst in die Überlegungen eingestellt werden, wenn das Tatgeschehen hinreichend festgestellt ist (BGH, Beschluss vom 27.09.2002 - 5 StR 117/02 = NStZ-RR 2003, 12 = StV 2003, 26; 29.03.1990 - 1 StR 22/90 = BGHSt 36, 389 = EBE/BGH 1990, 223 = NStZ 1990, 441 = MDR 1990, 844 = NJW 1990, 2395 = wistra 1990, 265 = BGHR UWG § 4 Verhältnisse 1 = AfP 1990, 295 = NStE Nr. 5 zu § 4 UWG = EzSt UWG § 4 Nr. 1; 13.07.1978 - 4 StR 82/78 = BGHSt 28, 72 = VkBl 1979, 107 = EBE/BGH 1978, 327 = VRS 55 [1978], 295 = VerkMitt 1978, Nr. 102 = DRsp II [294] 184 = NJW 1978, 2517 = DAR 1979, 76 = RuS 1979, 95).
  • OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 117/06

    Auch Fußgänger können bei starker Alkoholisierung ihren privaten

    Der Bundesgerichtshof, der in früheren Entscheidungen von einem Grenzwert von 1, 7 Promille; ausgegangen war (NJW r+s 1986, 243; r+s 1987, 114), hatte seinerzeit einen Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille; für angezeigt gehalten, war davon aufgrund der verbesserten Nachweismöglichkeiten jedoch später abgerückt und hatte den Sicherheitszuschlag auf 0, 1 Promille; begrenzt (NJW 1990, 2395).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2001 - 2 Ss 173/00

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Strafbarkeit

    Nach diesen Vorschriften ist die Vorlage notwendig, wenn das Revisionsgericht in einer entscheidungserheblichen (vgl. BGHSt 36, 389, 394; NJW 1986, 1271, 1272) Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofes abweichen will.
  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 532/94

    Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der

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  • OLG Köln, 19.11.1996 - Ss 343/96

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Nach diesen Vorschriften ist die Vorlage an den Bundesgerichtshof notwendig, wenn das Rechtsbeschwerdegericht in einer entscheidungserheblichen (vgl. BGHSt 36, 389, 394; NJW 1986, 1271, 1272) Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen OLG, des BayObLG oder des BGH abweichen will (vgl. BGHSt 31, 109) oder dies tun muß, weil mittlerweile in der Rechtsprechung zu der betreffenden Frage gegensätzliche Auffassungen vertreten werden, ohne daß die deswegen gebotene Vorlegung bisher erfolgt wäre.
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