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Rechtsprechung
   OLG München, 16.05.1990 - 2 Ws 508/90   

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https://dejure.org/1990,3014
OLG München, 16.05.1990 - 2 Ws 508/90 (https://dejure.org/1990,3014)
OLG München, Entscheidung vom 16.05.1990 - 2 Ws 508/90 (https://dejure.org/1990,3014)
OLG München, Entscheidung vom 16. Mai 1990 - 2 Ws 508/90 (https://dejure.org/1990,3014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 845
  • NStZ 1990, 454
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 15.02.2008 - 1 Ws 60/08

    Vorzeitige Entlassung eines Strafgefangenen in Niedersachsen aus Anlass des

    Auch die nach Zurückstellung gemäß § 35 BtMG verbrachte Zeit in einer Therapieeinreichtung gelte den Vertretern dieser Ansicht als Vollstreckung im Sinne des § 68 f Abs. 1 StGB (vgl. OLG München NStZ 1990, 454 mit zust. Anm. Stree).

    Der Wortlaut des § 68 f Abs. 1 Satz 1 StGB stellt in beiden Fällen keine "unüberbrückbare Schranke" dar (vgl. Stree, Anm. zu OLG München NStZ 1990, 454 [456]).

  • OLG Hamm, 06.08.2009 - 3 Ws 252/09

    Voraussetzungen des Eintritts der Führungsaufsicht kraft Gesetzes

    Der Senat schließt sich aus diesen Erwägungen der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung an, derzufolge es unerheblich ist, ob die Strafvollstreckung ununterbrochen oder mit Unterbrechungen vollzogen wird (zu vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25. März 2002 in NStZ-RR 2002, 190; OLG München, Beschl. v. 16. Mai 1990 in NStZ 1990, 454 ff.; Fischer, StGB 56. Aufl., § 68 f, Rn. 6 m.w.N.; Schneider in Leipziger Kommentar, a.a.O., Rn. 12; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 68 f, Rn. 5; Pflieger in Dölling / Duttge / Rössner, Gesamtes Strafrecht, 1. Aufl., § 68 f, Rn. 4; Groß in Münchener Kommentar, StGB, Bd. 2/1; 2005, § 68 f, Rn. 8; Frehsee/Ostendorf in Kindhäuser / Neumann / Paeffgen, StGB, Bd. 1, 2. Aufl., § 68 f, Rn. 6).
  • KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04

    Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung

    punkts nach § 16 Abs. 3 oder § 43 Abs. 9 StVollzG (vgl. KG NStZ 2004, 228), der Verbüßung einer ursprünglich zur Bewährung ausgesetzten Reststrafe oder der Anrechnung von Strafe nach § 51, von Leistungen nach § 56f Abs. 3 Satz 2 oder Maßregelvollzug nach § 67 Abs. 4 StGB bzw. von Therapiezeiten nach § 36 Abs. 1 BtMG (vgl. OLG München NStZ 1990, 454 mit Anm. Stree; Lackner, StGB 25. Aufl., § 68f Rdn. 1) ­ gilt die Strafe als vollständig verbüßt.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.03.1990 - 3 Ws 40/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5080
OLG Stuttgart, 20.03.1990 - 3 Ws 40/90 (https://dejure.org/1990,5080)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.03.1990 - 3 Ws 40/90 (https://dejure.org/1990,5080)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. März 1990 - 3 Ws 40/90 (https://dejure.org/1990,5080)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 845
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 16.05.2007 - 3 Ws 476/07

    Konkretes "Befasstsein" der örtlich zuständigen Strafvollstreckungskammer mit

    Entgegen § 309 II StPO konnte der Senat über die Aussetzung der Strafe nicht selbst entscheiden, da die Strafvollstreckungskammer die materiellen Voraussetzungen des § 57 StGB nicht geprüft hat und der Verurteilte im Falle einer Entscheidung durch den Senat eine Instanz verlieren würde ( vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.6.2000 - 3 Ws 605/00 und vom 18.7.2000 - 3 Ws 753/00;OLG Koblenz, GA 1977, 374; OLG Stuttgart, MDR 1990, 845; OLG Karlsruhe, Justiz 1970, 91 ).
  • OLG Hamm, 15.11.2001 - 2 Ws 270/01

    bedingte Entlassung, nachträgliche Einwilligung des Verurteilten, Zulässigkeit

    Eine zunächst verweigerte Einwilligung kann jedoch auch noch im Beschwerdeverfahren erklärt und damit die Voraussetzung des § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB herbeigeführt werden (OLG Karlsruhe, MDR 1977, 333 f.; OLG Stuttgart, MDR 1990, 845).
  • OLG Nürnberg, 17.01.2001 - Ws 28/01

    Sofortige Beschwerde; Nichtaussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe;

    Auf die in der Literatur (Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 57 Rn 7) unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe (MDR 1977, 333) und OLG Stuttgart (MDR 1990, 845) vertretene Meinung, wonach eine zunächst verweigerte Einwilligung in die Aussetzung noch im Beschwerdeverfahren erklärt werden könne, kommt es im vorliegenden Fall nicht an.
  • OLG Nürnberg, 17.01.2001 - Ws 27/01

    Sofortige Beschwerde; Nichtaussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe;

    Auf die in der Literatur (Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 57 Rn 7) unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe (MDR 1977, 333) und OLG Stuttgart (MDR 1990, 845) vertretene Meinung, wonach eine zunächst verweigerte Einwilligung in die Aussetzung noch im Beschwerdeverfahren erklärt werden könne, kommt es im vorliegenden Fall nicht an.
  • OLG Jena, 03.11.2003 - 1 Ws 326/03

    Reststrafenaussetzung

    Die Einwilligungserklärung ist auch nicht verspätet, da aus der Natur des Beschwerdeverfahrens, in dem auch neue Tatsachen zu berücksichtigen sind, folgt, dass die Einwilligung noch im Beschwerdeverfahren erklärt werden kann (OLG Stuttgart MDR 1990, 845).
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