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   OLG Düsseldorf, 23.01.1989 - 1 U 65/88   

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OLG Düsseldorf, 23.01.1989 - 1 U 65/88 (https://dejure.org/1989,6118)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.01.1989 - 1 U 65/88 (https://dejure.org/1989,6118)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Januar 1989 - 1 U 65/88 (https://dejure.org/1989,6118)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 928
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Saarbrücken, 05.04.2012 - 13 S 209/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision mit einem von einer Haltestelle

    Der Vorrang des fließenden Verkehrs bleibt jedoch bestehen, wenn die Anfahrabsicht nicht rechtzeitig angezeigt ist oder ein Anfahren nicht mehr nur eine Behinderung, sondern eine Gefährdung des fließenden Verkehrs bedeuten würde (BGHSt 28, 218; OLG Düsseldorf DAR 1990, 462; OLG Hamm VersR 1992, 1016, jew. zu § 20 Abs. 2 a.F.; OLG München, Urt. v. 17.12.2010 - 10 U 2926/10, Juris; Hentschel aaO § 20 StVO Rdn. 12 m.w.N.).

    Um sich darauf einzustellen, muss ein Fahrzeugführer im fließenden Verkehr einen an einer Haltestelle stehenden Linienbus sorgfältig beobachten und seine Fahrgeschwindigkeit der Lage anpassen, er darf dann nur vorsichtig in erhöhter Bremsbereitschaft an ihn heranfahren (vergleiche OLG Hamm aaO; OLG Düsseldorf, MDR 1990, 928).

  • KG, 01.11.2018 - 22 U 128/17

    Haftung bei Verkehrsunfall im gleichgerichteten Verkehr auf einer mehrspurigen

    Dem anfahrenden Busfahrer steht der Vorrang zu (bzw. das Vorrecht , vgl. zu dem gleichlautenden § 20 Abs. 2 StVO a.F.: BayObLG, Beschluss vom 22.2.1990 - 2 Ob OWi 519/89 - NZV 1990, 402; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.1.1989 - 1 U 65/88 - beck-online; oder zu § 20 Abs. 5 StVO n.F. auch Vortrittsrecht : OLG Hamm, Urteil vom 5.8.2003 - 9 U 50/03 -, juris Rn. 8 [B.I.] ); die - gestützt auf ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - weitverbreitete Einordnung als Recht zur Behinderung ( BGH, Beschluss vom 6.12.1978 - 4 StR 130/78 - beck-online [II.2.]; Spelz in: Freymann/Wellner, JurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 20 StVO Rn. 36, König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 20 StVO Rn. 12 ) ist in dieser Situation sicherlich keine zutreffende Bezeichnung und jedenfalls inzwischen überholt, weil sie der amtlichen Begründung zu § 20 Abs. 5 StVO widerspricht, die von einem Vorrang des Busses ausgeht ( ohne den Widerspruch zu Rn. 36 zu bemerken: Spelz in: Freymann/Wellner, JurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 20 StVO Rn. 34 zu Fn. 37; Wortlaut der ÄndVO vom 22.3.1988 [VerkBl 1988, 223] abgedruckt bei König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 20 StVO Rn. 2 ).
  • LG Karlsruhe, 24.02.2011 - 1 S 129/10

    Voraussetzung für den Vorrang eines Schul- oder Linienbusses, Unfallhaftung des

    Er darf insbesondere nicht blindlings unter Gefährdung des fließenden Verkehrs auf die Vorrangachtung vertrauen oder seinen Vorrang zu erzwingen suchen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.1989 - 1 U 65/88 - AG Hamburg, Urteil vom 10.10.2006 - 518 C 167/06 -, jeweils zitiert nach juris).
  • AG Hamburg, 10.10.2006 - 518 C 167/06

    Zur Haftungsquote bei einem Unfall eines Personenwagens mit einem anfahrenden

    Dabei darf er darauf vertrauen, der fließende Verkehr werde ihm den Vorrang einräumen, auch wenn er dadurch zum Bremsen gezwungen wird (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.1.1989, 1 U 65/88).
  • OLG Hamm, 05.08.2003 - 9 U 50/03

    Nachweis eines unfallursächlichen Verschuldens wegen des Fahrens mit überhöhter

    Um sich darauf einzustellen, muß ein Fahrzeugführer im fließenden Verkehr einen an einer Haltestelle stehenden Linienbus sorgfältig beobachten und seine Fahrgeschwindigkeit der Lage anpassen, er darf dann nur vorsichtig in erhöhter Bremsbereitschaft an ihn heranfahren (vergleiche OLG Düsseldorf, MDR 1990, 928; VRS 65, 336 (1983)).
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   LG Hamburg, 30.05.1990 - 315 O 39/90   

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LG Hamburg, 30.05.1990 - 315 O 39/90 (https://dejure.org/1990,9833)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.05.1990 - 315 O 39/90 (https://dejure.org/1990,9833)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - 315 O 39/90 (https://dejure.org/1990,9833)
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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1332
  • MDR 1990, 928
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   AG Kerpen, 06.06.1990 - 3 C 267/90   

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AG Kerpen, 06.06.1990 - 3 C 267/90 (https://dejure.org/1990,11523)
AG Kerpen, Entscheidung vom 06.06.1990 - 3 C 267/90 (https://dejure.org/1990,11523)
AG Kerpen, Entscheidung vom 06. Juni 1990 - 3 C 267/90 (https://dejure.org/1990,11523)
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  • MDR 1990, 928
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