Weitere Entscheidung unten: AG Bochum, 13.09.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.06.1989 - 4 U 195/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3037
OLG Hamburg, 21.06.1989 - 4 U 195/88 (https://dejure.org/1989,3037)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.1989 - 4 U 195/88 (https://dejure.org/1989,3037)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 4 U 195/88 (https://dejure.org/1989,3037)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mängelhaftung; Werkvertrag; Kaufvertrag; Umwandlung; Altbau; Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Herstellung; Herstellungspflicht; Einbau; Fahrstuhl; Aufzug; Lift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB §§ 459 ff.

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Gewährleistungsrechte hat der Käufer bei der Umwandlung von Altbau in Eigentumswohnungen? (IBR 1990, 62)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1497
  • MDR 1990, 153
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 366/85

    Isolierte formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.1989 - 4 U 195/88
    Zwar hat der BGH in ständ. Rechtspr. entschieden (vgl. zuletzt etwa BGHZ 100, 391 [hier: I (138) 523 c-d und BGHZ 108, 164 Ä hier: I (138) 565 b-c]), daß die Rechtspr. für erst zu errichtende, im Bau befindliche oder neu errichtete Häuser und Eigentumswohnungen auch beim Erwerb von Altbauten anzuwenden ist, wenn mit dem Kauf des Grundstücks eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden wird.
  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 151/88

    Ausschluß der Sachmängelgewährleistung beim Erwerb einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.1989 - 4 U 195/88
    Zwar hat der BGH in ständ. Rechtspr. entschieden (vgl. zuletzt etwa BGHZ 100, 391 [hier: I (138) 523 c-d und BGHZ 108, 164 Ä hier: I (138) 565 b-c]), daß die Rechtspr. für erst zu errichtende, im Bau befindliche oder neu errichtete Häuser und Eigentumswohnungen auch beim Erwerb von Altbauten anzuwenden ist, wenn mit dem Kauf des Grundstücks eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden wird.
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Rechtsprechung
   AG Bochum, 13.09.1989 - 39 C 305/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8232
AG Bochum, 13.09.1989 - 39 C 305/89 (https://dejure.org/1989,8232)
AG Bochum, Entscheidung vom 13.09.1989 - 39 C 305/89 (https://dejure.org/1989,8232)
AG Bochum, Entscheidung vom 13. September 1989 - 39 C 305/89 (https://dejure.org/1989,8232)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 153
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 02.11.2006 - 31 (33) C 4/03

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Baumarktbetreibers: Schädigung eines

    Der Zeuge F. hätte somit diese Torbänder angemessen ablegen bzw. lagern müssen, um jede Gefahr des Abrutschens dieser Torbänder zu vermeiden (vgl. hierzu u.a.: Amtsgericht Bochum, MDR 1990, Seite 153 = ZfSch 1990, Seite 77 ).

    Der dem Kläger entstandene Schaden ist somit (nur) adäquat auf das fahrlässige und rechtswidrige Handeln des Zeugen J. F. zurückzuführen ( Amtsgericht Bochum, MDR 1990, Seite 153 ), nicht jedoch auf eine fahrlässige Handlungsweise eines Mitarbeiters der Beklagten.

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