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   OLG Hamburg, 19.09.1990 - 4 W 66/90   

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OLG Hamburg, 19.09.1990 - 4 W 66/90 (https://dejure.org/1990,3851)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.09.1990 - 4 W 66/90 (https://dejure.org/1990,3851)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. September 1990 - 4 W 66/90 (https://dejure.org/1990,3851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 259
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.1990 - 4 W 66/90
    »Die auf greifbare Gesetzwidrigkeit des die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung einstellenden Beschlusses, der an sich nach §§ 719 Abs. 1 Satz 2, 707 Abs. 2 ZPO unanfechtbar ist, gestützte Beschwerde ist zulässig (BGH, Rpfleger 1986, 56 ; NJW 1990, 838, 840).

    Genausowenig wie die Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG ) eine greifbare Gesetzwidrigkeit ist (BGH, NJW 1990, 838 f. gegen OLG Schleswig, NJW 1988, 67 ), kann die Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht und ihre hier maßgebende Verkennung als jeder gesetzl. Grundlage entbehrend angesehen werden.

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.1990 - 4 W 66/90
    ... Das BVerfG (JZ 1987, 719 ) ist davon ausgegangen, daß nach h.M. die Benennung des Anwalts des Bekl. in der Klageschrift noch nicht die Annahme seiner Bestellung rechtfertigt.
  • BGH, 01.10.1980 - IVb ZR 613/80

    Bestellung eines Prozessbevollmächtigten durch Anzeige des Prozessgegners -

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.1990 - 4 W 66/90
    Auch danach würde die bloße Aufführung des Beklagtenanwalts im Rubrum selbst im Falle der Bestellung nicht ausreichen, weil es an der Kenntnis des Gerichts fehlte (vgl. auch BGH, MDR 1981, 126; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1277 f.), das aus der Angabe im Rubrum der Klage nichts darüber entnehmen konnte, ob der Bekl. Prozeßvollmacht erteilt hatte.
  • OLG Hamburg, 06.11.1987 - 14 U 127/87
    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.1990 - 4 W 66/90
    Auch danach würde die bloße Aufführung des Beklagtenanwalts im Rubrum selbst im Falle der Bestellung nicht ausreichen, weil es an der Kenntnis des Gerichts fehlte (vgl. auch BGH, MDR 1981, 126; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1277 f.), das aus der Angabe im Rubrum der Klage nichts darüber entnehmen konnte, ob der Bekl. Prozeßvollmacht erteilt hatte.
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZB 13/85

    Anfechtung eines nach den geseztlichen Vorschriften unanfechtbaren Beschlusses

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.1990 - 4 W 66/90
    »Die auf greifbare Gesetzwidrigkeit des die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung einstellenden Beschlusses, der an sich nach §§ 719 Abs. 1 Satz 2, 707 Abs. 2 ZPO unanfechtbar ist, gestützte Beschwerde ist zulässig (BGH, Rpfleger 1986, 56 ; NJW 1990, 838, 840).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 22/10

    Klagezustellung: Erfordernis der Zustellung an den im Rubrum der Klageschrift als

    Allerdings sind in der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und auch in der Literatur teilweise Zweifel geäußert worden, ob die Benennung eines Prozessbevollmächtigten der beklagten Partei im Rubrum der Klageschrift allein ausreicht, um von einer Bestellung zum Prozessbevollmächtigten für den Rechtszug gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausgehen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, aaO; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, aaO; BayVerfGH, aaO; OLG Hamburg, MDR 1991, 259; OLG Naumburg FamRZ 2000, 166; Stein/Jonas/Roth, aaO Rn. 9 und 11; Musielak/Wolst, aaO; vgl. auch OLG Zweibrücken, aaO).
  • BGH, 16.12.2003 - X ARZ 270/03

    Gerichtsstand für Ansprüche des Vermieters gegen Dritte

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, daß der besondere ausschließliche Gerichtsstand des § 29a ZPO nur für den miet- oder pachtvertraglich Haftenden, nicht aber für Dritte wie einen Bürgen oder Garanten gegeben sein soll (OLG München ZMR 1973, 84 f.; OLG Hamburg ZMR 1991, 26; BayObLG NJW-RR 2000, 1734; BayObLG NZM 2000, 784; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1167; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 29a Rdn. 6; MünchKomm./Patzina, ZPO, 2. Aufl. 2000, § 29a Rdn. 9; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 29a Rdn. 22; Müller, Das Grundeigentum 1984, 813 ff.; Fischer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., 2000, S. 1585, Rdn. 11, S. 1586, Rdn. 16; vgl. auch LG Frankenthal NJW-RR 1997, 334, 335).
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2010 - 2 AR 30/09

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gerichtsstand bei Ansprüchen aus

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass der besondere ausschließliche Gerichtsstand des § 29 a ZPO nur für den miet- oder pachtvertraglich Haftenden, nicht aber für Dritte, wie einen Bürgen oder Garanten gegeben sein soll (OLG München ZMR 1973, 84 f.; OLG Hamburg ZMR 1991, 26; BayObLG NJW-RR 2000, 1734; BayObLG NZM 2000, 784; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1167; vgl. auch Landgericht Frankenthal NJW-RR 1997, 334, 335).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.11.1990 - 10 U 69/90   

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https://dejure.org/1990,15133
OLG Düsseldorf, 15.11.1990 - 10 U 69/90 (https://dejure.org/1990,15133)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.1990 - 10 U 69/90 (https://dejure.org/1990,15133)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 1990 - 10 U 69/90 (https://dejure.org/1990,15133)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 259
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