Rechtsprechung
   OLG München, 27.11.1990 - 11 W 2527/90   

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OLG München, 27.11.1990 - 11 W 2527/90 (https://dejure.org/1990,4464)
OLG München, Entscheidung vom 27.11.1990 - 11 W 2527/90 (https://dejure.org/1990,4464)
OLG München, Entscheidung vom 27. November 1990 - 11 W 2527/90 (https://dejure.org/1990,4464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedürfnis einer Kostenentscheidung für die Festsetzung der dem Schuldner im Verfahren zur Erzwingung von Unterlassungen entstandenen Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 357
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Bremen, 12.09.2006 - 3 Ta 85/06

    Unzulässiger Zwangsgeldantrag bei nur teilweise vollstreckbarem Vergleich - kein

    Zwar ist § 91 a ZPO nicht auf das Erkenntnisverfahren beschränkt, es gilt auch in der Zwangsvollstreckung, z. B. bei Anträgen nach §§ 887, 888, 890 ZPO (vgl. OLG München MDR 1991, Seite 357; Musielak/Wolst, a.a.O., § 91, Rz 2).
  • LG Bielefeld, 13.09.2001 - 20 T 33/01

    Voraussetzungen der ordnungsgenäßen Erfüllung der Entfernung zweier Bäume

    Soweit sich der Antrag des Gläubigers hinsichtlich des Rückschnitts der Sträucher vor einer gerichtlichen Sachentscheidung erledigt hatte, hatte das Amtsgericht eine Kostenentscheidung entsprechend §§ 891, 91 a Abs. 1 ZPO zu treffen (vgl. auch BayObLG, NJW-RR 1997, 469; OLG Zweibrücken, MDR 1990, 258; OLG Koblenz. JurBüro 1982, 1897 f.; OLG München, MDR 1991, 357 [OLG München 27.11.1990 - 11 W 2527/90] ).
  • OLG Karlsruhe, 12.03.2010 - 2 WF 144/09

    Entscheidung des Gerichts nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Wird in einem solchen Verfahren von den Beteiligten die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt, ist über die Kosten des Vollstreckungsverfahrens gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu entscheiden (BayObLG, NJW-RR 1997, 489; OLG München MDR 1991, 357 ; Zöller-Vollkommer, ZPO , 28. Aufl. (2010), § 91a Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.12.1990 - 10 W 82/90   

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https://dejure.org/1990,3922
OLG Düsseldorf, 13.12.1990 - 10 W 82/90 (https://dejure.org/1990,3922)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.1990 - 10 W 82/90 (https://dejure.org/1990,3922)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 10 W 82/90 (https://dejure.org/1990,3922)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 357
  • Rpfleger 1991, 171
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Dies wird von einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung bejaht (OLG Naumburg OLGR 2002, 527; OLG Koblenz AGS 2002, 262 zur Konkursordnung; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort: "Masseunzulänglichkeit"), zum Teil beschränkt auf den - hier nicht gegebenen - Fall, daß Bestehen und Umfang des Vollstreckungsverbots zwischen den Parteien streitig sind (OLG Hamm ZInsO 2002, 831, 832), von anderen Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums hingegen verneint (OLG München ZIP 2004, 138; 2248; OLG Düsseldorf ZInsO 2003, 713; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657, 658; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867, 868; OLG Düsseldorf MDR 1991, 357 zur Konkursordnung; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 208 Rn. 65; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 210 Rn. 3; HK-InsO/Landfermann, 3. Aufl. § 210 Rn. 5; Braun/Kießner, InsO 2. Aufl. § 210 Rn. 7; Lappe EWiR 2000, 873).
  • OLG Naumburg, 27.12.2001 - 13 W 430/01

    Insolvenzverfahren; Gesamtvollstreckung; Masseunzulänglichkeit;

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird aus prozessökonomischen Gründen dann zugelassen, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen des Einwandes unstreitig sind und die rechtliche Regel, die den Einwand trägt, einfach gelagert ist (Zöller-Herget, ZPO, 22. Aufl., §§ 103, 104 Rn. 21 "mat.-rechtl. Einwendungen" m. w. N.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1991, 171).

    Soweit das OLG Düsseldorf (Rpfleger 1991, 171) unter Hinweis auf BGH ZIP 1988, 1068 die Auffassung vertritt, ein Kostentitel dürfe bei Unzulänglichkeit der Masse nicht erlassen werden, ist auch dem nicht zu folgen.

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01

    Kostenfestsetzung und Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den im Rechtsstreit

    Soweit es im Bereich des § 60 KO streitig war, ob die Masseunzulänglichkeit im Kostenfestsetzungsverfahren als Einwendung zu berücksichtigen war, oder ob der Konkursverwalter darauf zu verweisen war, nach § 767 ZPO gegen die Vollstreckbarkeit des Festsetzungsbeschlusses vorzugehen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 1990 - 10 W 82/90 - Rpfleger 1991, 171 f. einerseits, OLG München, Beschluss vom 30. November 1999 - 11 W 3090/99 - ZIP 2000, 555 andererseits), ist diese Frage nach der gesetzlichen Regelung in § 210 InsO in dem Sinne zu entscheiden, dass sie aus prozessökonomischen Gründen bereits im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen ist.
  • OLG München, 30.04.2003 - 11 W 2839/01

    Befriedigung von Masseschulden nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;

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  • OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02

    Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den

    Die teilweise vertretene Ansicht (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1991, 171), schon die ernsthafte Möglichkeit des Bestehens eines Vollstreckungshindernisses schließe den Erlaß eines Kostenfestsetzungsbeschlusses aus und lasse nur einen Feststellungsbeschluß zu, teilt der Senat nicht.
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2002 - 10 W 91/02

    Berücksichtigung des aus § 210 InsO folgenden Vollstreckungshindernisses bereits

    Das offensichtliche Vollstreckungshindernis gemäß § 210 InsO lässt bereits das Rechtsschutzinteresse an einem Zahlungstitel entfallen und ist daher - wie bereits § 60 KO, vgl. Beschluss des Senats vom 13.12.1990 10 W 82/90, JurBüro 1991, 558 - schon im Erkenntnisverfahren zu berücksichtigen, wozu auch das vereinfachte Verfahren der Kostenfestsetzung zählt (vgl. LAG Düsseldorf ZIP 2000, 2034 f; LAG Stuttgart, ZIP 2001, 657 f).
  • OLG Celle, 07.12.2006 - 2 W 137/05

    Fehlen eines Rechtsschutzbedürfnisses für Kostenfestsetzungsanträge im Falle

    Die grundlegende Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen gegen den Erstattungsanspruch erfolgt deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24. März 2004 - 8 W 186/04 - ebenso bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 1990 - 10 W 82/90 -, MDR 1991 S. 357).
  • OLG Hamm, 11.03.2002 - 4 W 111/01

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Die öffentliche Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit durch den Kläger führt zu keinem anderen Ergebnis, da dort nur darauf hingewiesen worden ist, dass die Konkursmasse nicht zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger ausreicht und demgemäß Massekosten und Masseschulden nach der Rangordnung des § 60 KO zu berichtigen sind, und nicht festgestellt worden ist, dass die Konkursmasse nicht ausreicht, um die vorliegenden Erstattungsansprüche zu befriedigen (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1991, 171 f.; OLG München, ZIP 2000, 555).
  • OLG Dresden, 15.06.1999 - 14 U 2986/98

    Einwand der Masseunzulänglichkeit in der Zwangsvollstreckung; Konkurs des

    Nur ausnahmsweise kann dieser Einwand berücksichtigt werden, wenn die Erschöpfung der Konkursmasse zweifelsfrei feststeht oder zumindest ernsthaft in Betracht kommt (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1991, 171).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.09.1990 - 4 U 199/90   

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https://dejure.org/1990,4034
OLG Hamm, 25.09.1990 - 4 U 199/90 (https://dejure.org/1990,4034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.1990 - 4 U 199/90 (https://dejure.org/1990,4034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 1990 - 4 U 199/90 (https://dejure.org/1990,4034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auf Kosten beschränkter Widerspruch; Verzicht der Durchführung des Eilverfahrens; Teil-Rechtsbehelfsverzicht

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    ZPO § 91, § 93, § 924 Abs. 1, § 926

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 357
  • GRUR 1991, 633
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.05.1985 - IVb ZB 56/84

    Widerrufsmöglichkeit eines einem Gericht gegenüber erklärten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1990 - 4 U 199/90
    Ein dem Gericht gegenüber erklärter Rechtsmittelverzicht - gleiches gilt für den Rechtsbehelfsverzicht - ist grundsätzlich unwiderruflich und von Amts wegen zu beachten (BGH, NJW 1985, 2334 - DRsp IV (416) 280 b).
  • OLG Brandenburg, 17.02.1994 - 1 U 1/93

    Anfechtbarkeit eines nach gegen eine einstweilige Verfügung nur wegen der Kosten

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  • OLG Bremen, 05.02.1992 - 2 W 70/91

    Einstufung eines angefochtenen Urteils als Kostenentscheidung aufgrund eines

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  • LG Düsseldorf, 04.12.2008 - 4b O 398/06

    Glasverpackung/Kostenwiderspruch

    Der Verfügungsbeklagte kann ohne weiteres die Sachentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren hinnehmen und sich - ohne dass er dies erklären müsste - die Überprüfung der Sachentscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten, etwa um die dort verbesserten Beweismöglichkeiten nutzen zu können (OLG Hamm, GRUR 1991, 633; Teplitzky, a.a.O, Kap. 55 Rn. 11; Ahrens/Scharen, a.a.O., Kap. 51 Rn. 43; Berneke, a.a.O. Rn. 201).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.11.1990 - 12 U 2596/90   

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https://dejure.org/1990,6242
OLG Nürnberg, 29.11.1990 - 12 U 2596/90 (https://dejure.org/1990,6242)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.11.1990 - 12 U 2596/90 (https://dejure.org/1990,6242)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. November 1990 - 12 U 2596/90 (https://dejure.org/1990,6242)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zurückweisung einer Stellungnahme bezüglich eines Zugeständnisses; Folgen der Zustellung einer Fristsetzung ohne Beifügung der Klageerwiderungsschrift auf die sie sich bezieht; Folgen der getrennten Zustellung von Fristsetzung und Klageerwiderung zu ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 357
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

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