Rechtsprechung
| OLG Köln, 12.12.1980 - 2 VA (Not) 1/86 |
Kurzfassungen/Presse
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FGG § 13a
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1991, 547
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.10.2002 - AnwZ (B) 37/00
Kostenerstattung im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof
In diesem Bereich knüpft die Kostenerstattungspflicht nicht ohne weiteres an das Obsiegen und Unterliegen eines Beteiligten an; sie hängt vielmehr davon ab, ob die Anordnung der Kostenerstattung der Billigkeit entspricht (vgl. zu § 111 BNotO: OLG Köln MDR 1991, 547 f;… ferner Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 14. Aufl. § 13a Rn. 52 mit Fn. 200). - KG, 11.11.2003 - 1 W 611/01
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts …
Dazu bedürfte es vielmehr besonderer Gründe, die die Hinzuziehung eines - weiteren - Anwalts erforderlich gemacht hätten (wohl allg.M., vgl. BayObLG Rpfleger 1977, 438 (LS); OLG Bamberg JurBüro 1980, 1772 und 1884; OLG Köln MDR 1991, 547;… Keidel/Zimmermann a.a.O. § 13a Rdn. 52 mit Fn. 205 und m.w.N.). - OLG Celle, 06.01.2004 - Not 28/03
Nebentätigkeit des Notars im Aufsichtsrat einer Bank: Genehmigung unter Auflage …
Dabei entsprach es nicht der Billigkeit, dem Antragsgegner die Erstattung der außergerichtlichen Kosten aufzuerlegen, weil der Notar Rechtsanwalt ist und sich im Verfahren selbst vertreten hat (vgl. OLG Köln MDR 1991, S. 547). - OLG Köln, 14.06.2011 - 2 Wx 90/11
Erstattung von Gebühren nach dem RVG zu Gunsten einer sich selbst vertretenden …
Bereits unter Geltung des FGG wurde aus der nur eingeschränkten Verweisung des § 13a Abs. 3 FGG auf § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO geschlossen, dass § 91ZPO im Übrigen und insbesondere § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden sei (vgl. OLG München, MDR 2007, 746; BayObLG NJW-RR 2007, 773; OLG Köln [Senat für Notarsachen], MDR 1991, 547).
