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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 1 Ws 866/90   

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https://dejure.org/1990,3947
OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 1 Ws 866/90 (https://dejure.org/1990,3947)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.1990 - 1 Ws 866/90 (https://dejure.org/1990,3947)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 1990 - 1 Ws 866/90 (https://dejure.org/1990,3947)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 765
  • MDR 1991, 557
  • NStZ 1991, 151
  • Rpfleger 1991, 32
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15

    Strafvollstreckung: Antrag eines psychisch kranken Verurteilten auf Strafaufschub

    Dabei sind an die Besorgnis einer nahen Lebensgefahr, die krankheitsbedingt im Fall einer Vollstreckung droht, strenge Anforderungen zu stellen und darüber hinaus muss die Vollstreckung der Freiheitsstrafe für diese Gefahr auch ursächlich sein (vgl. Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., Bd. 9 § 455 Rn. 10; OLG Düsseldorf, 1 Ws 866/90 v. 16.10.1990 - NStZ 1991, 151).
  • BVerfG, 28.06.2006 - 2 BvR 1596/01

    Zur Tragung von Gutachterkosten im Strafvollstreckungsverfahren durch den

    1988, S. 13; OLG Düsseldorf, MDR 1991, S. 557 [558] mit Blick auf Verteidigerauslagen des Verurteilten).
  • OLG Hamm, 16.07.2020 - 3 Ws 243/20

    Strafausstand; Haftunterbrechung; SARS-CoV-2-Virus; Corona; erhöhte

    Deshalb scheidet Vollzugsuntauglichkeit aus, wenn die aus der Krankheit sich ergebenden Gefahren durch den Vollzug nicht erhöht werden, sondern außerhalb des Vollzuges in gleicher Weise bestehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 1990 - 1 Ws 866/90 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Koblenz, 18.06.2007 - 1 Ws 303/07

    Verteidigerbestellung für einen an Leukämie erkrankten Strafgefangenen:

    Da er offensichtlich nicht der Geisteskrankheit verfällt, die Vollstreckung als solche keinen Einfluß auf den Krankheitsverlauf hat (siehe dazu OLG Düsseldorf NJW 91, 765) und sein Tod nicht unmittelbar bevorsteht (siehe dazu OLG Hamburg NStZ-RR 06, 285), kommt lediglich eine Anwendung des § 455 Abs. 4 Nr. 3 StPO in Betracht.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.08.1990 - 3 Ws 664/90   

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https://dejure.org/1990,14259
OLG Düsseldorf, 06.08.1990 - 3 Ws 664/90 (https://dejure.org/1990,14259)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.08.1990 - 3 Ws 664/90 (https://dejure.org/1990,14259)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. August 1990 - 3 Ws 664/90 (https://dejure.org/1990,14259)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 557
 
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   OLG Koblenz, 27.12.1990 - 1 Ws 600/90   

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https://dejure.org/1990,5972
OLG Koblenz, 27.12.1990 - 1 Ws 600/90 (https://dejure.org/1990,5972)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.12.1990 - 1 Ws 600/90 (https://dejure.org/1990,5972)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Dezember 1990 - 1 Ws 600/90 (https://dejure.org/1990,5972)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 557
  • Rpfleger 1991, 209
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 13.04.2007 - 4 Ws 119/07

    Adhäsionsverfahren: Zulässiges Rechtsmittel bei Aufhebung der Bewilligung von

    Diese Regelung gilt sowohl hinsichtlich einer Rechtsmittelbefugnis der Staatskasse (OLG Düsseldorf a.a.O., OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Dezember 1990 - 1 Ws 600/90 - zitiert nach juris) wie auch hinsichtlich des vorliegenden Rechtsmittels des Antragstellers.
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft herangezogene Entscheidung (OLG Koblenz MDR 91, 557) betrifft die frühere Rechtslage und ist (schon) deshalb nicht einschlägig.
  • OLG Jena, 05.03.2007 - 1 Ws 75/07

    Abbruch

    Die Kostenentscheidung, welche auch bei einer Beschwerdeentscheidung gegen eine Entscheidung einer StVK zu treffen ist (OLG Düsseldorf MDR 1991, 557), folgt aufgrund des Erfolgs der zuungunsten des Verurteilten eingelegten Beschwerde der StA aus § 465 StPO analog (Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 473 Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 13.04.2007 - 14 Ws 119/07

    Anfechtbarkeit der Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im

    Diese Regelung gilt sowohl hinsichtlich einer Rechtsmittelbefugnis der Staatskasse (OLG Düsseldorf a.a.O., OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Dezember 1990 - 1 Ws 600/90 - zitiert nach juris) wie auch hinsichtlich des vorliegenden Rechtsmittels des Antragstellers.
  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 3 Ws 35/98

    Nebenklage, Unanfechtbarkeit der Entscheidung, mit der der Antrag des Nebenkläger

    Dabei stellt auch die Entscheidung, mit der die Gewährung von Prozesskostenhilfe versagt worden ist, eine Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe i.S.d. § 397 a Abs. 2 StPO dar, so dass auch gegen die ablehnende Entscheidung ein Rechtsmittel nicht statthaft ist (BGHR StPO § 397 a Abs. 2 Zuständigkeit 2 (Beschluss vom 14.12.1994 - 3 StR 72/94); OLG Koblenz, MDR 1991, 557; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Auf.1., § 397 a Rdnr. 13; Heidelberger Kommentar, StPO, § 397 a Rdnr. 15).
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