Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1991, 1750
  • MDR 1991, 628
  • ZMR 1991, 290
  • NJ 1991, 369
  • WM 1991, 1306
  • BB 1991, 1218



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (65)  

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07  

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Solche Klauseln sind geeignet, den Vertragspartner von der Durchsetzung der ihm zustehenden Rechte abzuhalten (vgl. BGH 15. Mai 1991 - VIII ZR 38/90 - NJW 1991, 1750, zu II 2 b bb der Gründe; Hromadka DB 2004, 1261, 1264).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1991 - 6 U 108/90  

    Unwirksame Formularklauseln einem Mietvertrag

    1991 (NJW 1991, 1750 ff. = WM 1991, 381 ff.) ausgeführt, der Vermieter habe ein anerkennenswertes Interesse daran, die Heizpflicht für die Mietwohnung zu regeln, um den Umfang des von ihm zu gewährenden vertragsmäßigen Gebrauchs festzulegen.

    1991 (NJW 1991, 1750 (= WM 1991, 381) ) ist die Anbringung einer Gemeinschaftsantenne sowie der Anschluß an das Kabelfernsehen im Regelfall eine Maßnahme zur Verbesserung der gemieteten Räume i.S. von § 541 b BGB.

    1991 (NJW 1991, 1750 ff. (= WM 1991, 381) ), wonach vom Mieter nicht generell, also ohne Prüfung der Umstände des Einzelfalls, die Einrichtung eines Anschlusses an das Kabelfernsehen verlangt werden kann.

    Die Unwirksamkeit dieses Klauselteils führt nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel, da er sich von der übrigen, mit der Gesetzeslage übereinstimmenden Regelung inhaltlich und sprachlich trennen läßt und nicht von so einschneidender Bedeutung ist, daß die Klausel durch den Wegfall der Schriftformregelung gegenüber der bisherigen Vertragsgestaltung einen völlig anderen Inhalt bekommt (BGH NJW 1991, 1750(= WM 1991, 381) ).

    1991 (NJW 1991, 1750 ff. (= WM 1991, 381) ) eine ähnliche Klausel als zulässig behandelt hat, soweit die Verantwortlichkeit des Mieters auf Erfüllungsgehilfen i.S. des § 278 BGB beschränkt ist.

  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91  

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht