Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.01.1991 - 6 U 63/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3366
OLG Schleswig, 15.01.1991 - 6 U 63/88 (https://dejure.org/1991,3366)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.01.1991 - 6 U 63/88 (https://dejure.org/1991,3366)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 6 U 63/88 (https://dejure.org/1991,3366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 192
  • MDR 1991, 669
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.1991 - 6 U 63/88
    Ist infolge der Zahlung des titulierten Betrages die Vollstreckungsgegenklage unzulässig geworden und setzt sich der ursprünglich geltend gemachte Anspruch auf Beseitigung der Vollstreckbarkeit des Titels wegen materiell-rechtlicher Einwendungen gegen eine titulierte Forderung bei gleichbleibendem Klagegrund fort, ist eine sich in diesem Rahmen bewegende Umstellung der Vollstreckungsgegenklage auf eine materiell-rechtliche Bereicherungsklage kraft Gesetzes (§ 264 Nr. 3 ZPO ) nicht als Klageänderung anzusehen (vgl. BAG, NJW 1980, 141; Stein-Jonas, ZPO , 20. Aufl., § 264 Rdn. 77, § 767 Rdn. 45).
  • OLG Braunschweig, 27.11.2003 - 8 U 106/02

    Aufrechnung einer Werklohnforderung mit den Kosten für die Ersatzvornahme;

    Insofern liegt keine Klagänderung vor, § 264 Nr. 3 ZPO (vgl. BGHZ 83, 278, 280; OLG Schleswig NJW-RR 1992, 192) .
  • BGH, 12.07.2002 - V ZR 195/01

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren; Leistungsstörungen beim

    Diese Änderung des Klageantrags führt nicht zur Unzulässigkeit der Berufung, weil der Übergang von der Vollstreckungsgegenklage zur Klage auf Rückgewähr des beigetriebenen oder zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleisteten Betrages unabhängig von der in Betracht gezogenen materiellen Anspruchsgrundlage als "verlängerte Vollstreckungsabwehrklage" nach § 264 Nr. 3 ZPO a. F. nicht als Klageänderung anzusehen ist (vgl. BGHZ 99, 292, 294; OLG Schleswig, MDR 1991, 669; MünchKommZPO/Rimmelspacher, 2. Aufl., vor § 511 Rdnr. 37; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., vor § 511 Rdnr. 10c; Schneider, MDR 1987, 811, 812; Bub, MDR 1995, 1191, 1192; siehe auch BGH, Beschl. v. 26. Mai 1994, III ZB 17/94, NJW 1994, 2098, 2099; BGH, Urt. v. 8. Juni 1994, VIII ZR 178/93, NJW 1994, 2896, 2897 zur Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO).
  • OLG Frankfurt, 02.03.1999 - 1 UFH 5/99
    Es handelt sich dabei noch nicht einmal um eine Klageänderung, sondern lediglich um eine Anpassung des Klageantrages an die geänderte Rechtslage, die in jeder Lage des Verfahrens zulässig ist (OLG Schleswig, NJW-RR 1992, 192).

    Es handelt sich dabei noch nicht einmal um eine Klageänderung, sondern lediglich um eine Anpassung des Klageantrages an die geänderte Rechtslage, die in jeder Lage des Verfahrens zulässig ist (OLG Schleswig, NJW-RR 1992, 192).

  • OLG Rostock, 29.06.2010 - 3 U 65/10

    Klageziel einer Vollstreckungsabwehrklage nach Befriedigung des Gläubigers im

    Ist die Vollstreckung im laufenden Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage beendet worden, lässt die Rechtsprechung es - auch im Berufungsverfahren - zu, dass der Kläger im Wege der sogenannten verlängerten Vollstreckungsabwehrklage seine Klage auf die (Rück-)Erstattung dessen richten kann, was der Beklagte und Gläubiger aufgrund seiner unzulässigen Zwangsvollstreckung erlangt hat (BGH, Urt. v. 25.02.1988, III ZR 272/85, WM 1988, 845; BAG, Urt. v. 31.01.1979, 5 AZR 749/77, NJW 1980, 141; OLG Stuttgart, Urt. v. 25.11.1988, 2 U 106/88, MDR 1989, 463; OLG Schleswig, Urt. v. 15.01.1991, 6 U 63/88, NJW-RR 1992, 192).
  • BayObLG, 10.04.2003 - 1Z AR 30/03

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Eine sich in diesem Rahmen bewegende Umstellung der Vollstreckungsabwehrklage auf eine materiellrechtliche Bereicherungsklage ist gemäß § 264 Nr. 3 ZPO ohne weiteres zulässig (BGHZ 99, 292/294; OLG Schleswig MDR 1991, 669; Zöller/Greger § 264 Rn. 5; Musielak/Lackmann ZPO 3. Aufl. § 767 Rn. 20; MünchKommZPO/Schmidt 2. Aufl. § 76 TRn. 42; Stein/Jonas/Münzberg ZPO 22. Aufl. § 767 Rn. 45).
  • LG Düsseldorf, 26.02.2008 - 7 O 45/01

    Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach Vollstreckung aus einem

    Der Kläger vermag das Ergebnis der aus seiner Sicht zu Unrecht durchgeführten Zwangsvollstreckung nur noch mit einer Leistungsklage gestützt auf den Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung des Vollstreckungsgläubigers zu korrigieren (OLG T, MDR 1991, 669, OLG G, FamRZ 1981, 978; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl. 2008, § 264 Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht