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   OLG Düsseldorf, 23.08.1990 - OGs 16/90   

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OLG Düsseldorf, 23.08.1990 - OGs 16/90 (https://dejure.org/1990,7858)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.1990 - OGs 16/90 (https://dejure.org/1990,7858)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 1990 - OGs 16/90 (https://dejure.org/1990,7858)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 78
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17

    Unzulässigkeit der Rechtsmittelwahl nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist

    Für eine Wiedereinsetzung besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis, weil dem Angeklagten mit der Berufung (und anschließend eventuell zusätzlich der Revision) das Recht zu einer umfassenden Überprüfung des angefochtenen Urteils verbleibt (Senat NStZ 1994, 199; OLG Hamm NStZ 1991, 601; OLG Düsseldorf MDR 1991, 78; OLG Zweibrücken MDR 1985, 517; BayObLG wistra 2001, 279 f. m. w. N.).
  • BayObLG, 08.03.2001 - 5St RR 26/01

    Auslegung eines eingelegten unbestimmten Rechtsmittels

    Für eine Wiedereinsetzung besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis, weil dem Angeklagten mit der Berufung (und anschließend eventuell zusätzlich der Revision) das Recht zu einer umfassenden Überprüfung des angefochtenen Urteils verbleibt (BayObLGSt 1970, 158/159; OLG Köln NSU 1994, 199/200; OLG Hamm NSU 1991, 601; OLG Düsseldorf MDR 1991, 78; 1985, 518; OLG Zweibrücken MDR 1985, 517; KK/Kuckein § 335 Rn. 6 und Kleinknecht/Meyer-Goßner § 335 Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • LG Landau/Pfalz, 24.09.2008 - 3 Qs 130/08

    Ermittlungsverfahren: Anforderungen an einen Durchsuchungsantrag der

    Die Staatsanwaltschaft weist im Rahmen der Beschwerdebegründung zwar im Ansatz zutreffend darauf hin, dass der Ermittlungsrichter vor Anordnung einer Durchsuchungsmaßnahme in seiner Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen der beantragten Eingriffsmaßnahme nicht an die dem Antrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegende Rechtsauffassung gebunden ist und auch die Frage des Vorliegens eines Anfangsverdachts in eigener Verantwortung anhand des Akteninhalts prüfen muss (vgl. u.a. Bundesverfassungsgericht StV 2006, 505; OLG Düsseldorf MDR 1991, 78; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl., § 105 Rz. 2) Dies entpflichtet die Staatsanwaltschaft jedoch nicht davon, die Tat, deren Aufklärung die beantragte Maßnahme dienen soll, hinreichend durch tatsächliche Angaben zu konkretisieren und von anderen möglichen Taten des Beschuldigten abzugrenzen.
  • OLG Naumburg, 28.04.2009 - 2 Ss 46/09

    Auswirkungen des Ablaufs der Revisionsbegründungsfrist auf das Wahlrecht des

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  • LG Landau/Pfalz, 30.11.2007 - 3 Qs 157/07

    Strafverfahren: Funktionelle Zuständigkeit für eine Entscheidung über einen

    Die Staatsanwaltschaft weist im Rahmen der Beschwerdebegründung zwar im Ansatz zutreffend darauf hin, dass der Ermittlungsrichter vor Anordnung einer Durchsuchungsmaßnahme in seiner Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen der beantragten Eingriffsmaßnahme nicht an die dem Antrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegende Rechtsauffassung gebunden ist und auch die Frage des Vorliegens eines Anfangsverdachts in eigener Verantwortung anhand des Akteninhalts prüfen muss (vgl. u.a. Bundesverfassungsgericht StV 2006, 505; OLG Düsseldorf MDR 1991, 78; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl., § 105 Rz. 2) Dies entpflichtet die Staatsanwaltschaft jedoch nicht davon, die Tat, deren Aufklärung die beantragte Maßnahme dienen soll, hinreichend durch tatsächliche Angaben zu konkretisieren und von anderen möglichen Taten des Beschuldigten abzugrenzen.
  • LG Bremen, 03.04.2003 - 11 Qs 19/03
    Es muß sich somit um einen greifbaren Verdacht handeln (OLG Düsseldorf-Ermittlungsrichter - in MDR 91, 78 f; LG Detmold StV 01, 503; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 102 Rn 3).
  • OLG Jena, 21.02.2007 - 1 Ss 23/07
    Für eine Wiedereinsetzung besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis, weil dem Angeklagten mit der Berufung (und anschließend eventuell zusätzlich der Revision) das Recht zu einer umfassenden Überprüfung des angefochtenen Urteils verbleibt (BayObLGSt wistra 2001, 279; OLG Düsseldorf MDR 1991, 78; OLG Zweibrücken MDR 1985, 517; KK-Kuckein, StPO, 5. Aufl., § 335 Rdnr. 6; Meyer-Goßner, StPO, 49 Aufl., § 335 Rdnr. 8, jeweils m.w.N.).
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