Rechtsprechung
BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung von Bodenschwellen / Fahrbahnschwellen - Höhe des baulichen Hindernisses gegen Bodenfreiheit des Fahrzeugs - Schaden trotz Einhaltung der Geschwindigkeitsgebote - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen der Verwertung ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 34; GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 839; LStrG NW § 9 a
Verkehrsberuhigung durch Bodenschwellen und Aufpflasterungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2824
- MDR 1991, 843
- NZV 1991, 385
- VersR 1991, 1055
- JR 1992, 110
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.03.1967 - IV ZR 10/66
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
In einem solchen Fall muß er sein Fachwissen in den Rechtsstreit einführen, wenn es sich um ein Erfahrungswissen handelt, das außerhalb des Gebiets der allgemeinen Lebenserfahrung liegt und daher bei den Parteien nicht vorausgesetzt werden kann; er muß es den Parteien eröffnen, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (BGH Urteile vom 22. März 1967 - IV ZR 10/66 - MDR 1967, 745 und vom 28. Juni 1961 - IV ZR 75/61 - RzW 1962, 76; vgl. auch Senatsurteil vom 18. April 1991 - III ZR 79/90). - BGH, 18.04.1991 - III ZR 79/90
Bewertung eines zur öffentlichen Grünfläche herabgestuften Grundstücks
Auszug aus BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
In einem solchen Fall muß er sein Fachwissen in den Rechtsstreit einführen, wenn es sich um ein Erfahrungswissen handelt, das außerhalb des Gebiets der allgemeinen Lebenserfahrung liegt und daher bei den Parteien nicht vorausgesetzt werden kann; er muß es den Parteien eröffnen, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (BGH Urteile vom 22. März 1967 - IV ZR 10/66 - MDR 1967, 745 und vom 28. Juni 1961 - IV ZR 75/61 - RzW 1962, 76; vgl. auch Senatsurteil vom 18. April 1991 - III ZR 79/90). - BGH, 28.06.1961 - IV ZR 75/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
In einem solchen Fall muß er sein Fachwissen in den Rechtsstreit einführen, wenn es sich um ein Erfahrungswissen handelt, das außerhalb des Gebiets der allgemeinen Lebenserfahrung liegt und daher bei den Parteien nicht vorausgesetzt werden kann; er muß es den Parteien eröffnen, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (BGH Urteile vom 22. März 1967 - IV ZR 10/66 - MDR 1967, 745 und vom 28. Juni 1961 - IV ZR 75/61 - RzW 1962, 76; vgl. auch Senatsurteil vom 18. April 1991 - III ZR 79/90).
- BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87
Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Landstraße
Auszug aus BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
Angesichts der Widmung der hier in Rede stehenden Straße (zur Bedeutung des Umfangs der Widmung für die Tragweite der Verkehrssicherungspflicht vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1988 - III ZR 112/87 - VersR 1989, 847 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verkehrssicherungspflicht 1) für den allgemeinen innerstädtischen Verkehr, der nicht auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt ist, mußte daher mit allen Fahrzeugen gerechnet werden, die nach § 30 Abs. 1 und 2 StVZO zugelassen werden können. - BGH, 10.03.1965 - IV ZR 76/64
Entschädigungsbehörde und Sachverständigenbeweis
Auszug aus BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
Auf diese Weise erwirbt er nicht nur die Fähigkeit zur kritischen Würdigung fachlicher Gutachten, sondern auch ein bei der Urteilsfindung verwertbares eigenes Wissen (BGHZ 44, 75, 82). - OLG Hamm, 03.04.1990 - 9 U 220/89
Fahrbahnschwellen; Verkehrsberuhigung; Straßenverkehrssicherungspflicht; …
Auszug aus BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht (VersR 1990, 1117 LS) die Klage abgewiesen.
- OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 38/95
Verkehrssicherungspflicht bei Aufstellung von Blumenkübeln zur Verkehrsberuhigung
Abgesehen davon, daß der Blumenkübel hier unstreitig auf einer Sperrfläche gemäß Zeichen 298 (§ 41 StVO ) aufgestellt war, d. h. auf einem Straßenbereich, der ohnehin nicht von Fahrzeugen benutzt werden darf und damit begriffsnotwendig zugleich einem Bereich, in dem mangels (zulässigem) Verkehr rechtlich auch kein Verkehr im Sinne von § 32 StVO gefährdet oder erschwert werden kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 865 ), braucht sich das Aufstellen von Blumenkübeln jedenfalls in Nordrhein-Westfalen nicht an der Ermächtigungsgrundlage von § 45 StVO und damit der - fehlenden - Einordnungsmöglichkeit unter "Verkehrszeichen" oder "Verkehrseinrichtungen" (§ 45 Abs. 4 S. 1 StVO ) messen zu lassen (unklar OLG Hamm, OLG Rechtsprechung 94, 211 = NZV 94, 400 unter Hinweis auf BGH NJW 1991, 2824 ). - OLG Hamm, 30.06.1992 - 9 U 220/89
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Anbringen von Bodenschwellen zur …
Der BGH hat in seinem Revisionsurteil (NJW 1991, 2824 = DRsp I (145) 376 a-b) ausgeführt, daß die Bekl. aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht (§ 9 a StrWG NW) gehalten war, die öffentl. Verkehrswege möglichst gefahrlos zu gestalten und im Rahmen des Zumutbaren allen Gefahren zu begegnen, die den Verkehrsteilnehmern aus einem nicht ordnungsgemäßen Zustand der Verkehrsanlage drohen. - VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.10.2010 - VGH B 27/10
Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Bedienungsanleitung, Beweisantrag
Er ist dabei nicht auf die Fähigkeit zur kritischen Würdigung (fremder) fachlicher Gutachten beschränkt, sondern kann auf verwertbares eigenes Wissen zurückgreifen (vgl. BGH NJW 1991, 2824 [2825]).Der Inhalt entscheidungserheblichen Verfahrensstoffs muss jedoch - auch bei einer Verwertung des aus anderen Prozessen geschöpften Wissens - den Beteiligten zugänglich gemacht und ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich dazu zu äußern (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 - nach juris; BGH NJW 1991, 2824 [2825 f.]).
- OLG Köln, 28.03.2002 - 7 U 5/01
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers
Dabei muss die Beklagte darauf achten, dass das Hindernis nicht selbst zur Quelle einer Verkehrsgefährdung wird, indem Fahrzeuge nach Überfahren des Hindernisses trotz verkehrsgerechten Verhal-tens des Kraftfahrzeugführers beschädigt werden (vgl. BGHZ 60, 54 = VersR 1973, 252 = NJW 1973, 460; BGH NZV 1991, 385 = VersR 1991, 1055 = NJW 1991, 2824; OLG Hamm NZV 1992, 483;… Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 2. Aufl., S. 66 f. m.w.N.).Der Verkehrssicherungspflichtige hat grundsätzlich alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, Gefahren, die von der Straße ausgehen, von den Benutzern fernzuhalten, mit denen nach der Zweckbestimmung und der Beschaffenheit der - konkreten - Straße gerechnet werden muss (BGH NZV 1991, 385 (386)).
- OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01
Privatrechtliche Straßenverkehrssicherungspflicht einer hessischen Gemeinde: …
Wenn die öffentliche Hand im Straßenraum Hindernisse - etwa wie hierin Form von sogenannten "Kölner Tellern"- anbringt, um Anordnungen der Verkehrsbehörde geschwindigkeitsbeschränkender oder verkehrsberuhigender Art Nachdruck zu verleihen, muss das Hindernis einerseits geeignet sein, die Verkehrsteilnehmer zu dem gewünschten Verhalten zu veranlassen; es darf andererseits aber nicht selbst zur Quelle einer Gefährdung trotz verkehrsgerechten Verhaltens der Teilnehmer am Straßenverkehr werden (BGH NJW 1991, 2824). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22
Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall
Er kann sich dann auf den Hinweis beschränken, dass er sich aufgrund seiner langjährigen richterlichen Erfahrung in der Lage sehe, eine Tatsachenfrage in einem bestimmten Sinne zu beurteilen (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 16. Mai 1991 - III ZR 125/90, juris, Rn. 11 m.w.N.). - KG, 08.03.2011 - 9 U 165/09
Straßenverkehrssicherungspflicht: Nichterkennbarkeit einer Mittelinsel im Dunklen …
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, Gefahren, die von der Straße ausgehen, von den Benutzern fern zu halten, mit denen nach der Zweckbestimmung und der Beschaffenheit der Straße gerechnet werden muss (BGH NJW 1991, 2824). - OLG Dresden, 16.11.1998 - 6 U 538/98
Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW beim Durchfahren einer Bodenwelle; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06
Höhe des festzusetzenden Pflegesatzes für eine Einrichtung zur Betreuung geistig …
Die Verwendung von in anderen Verfahren - auch zwischen ganz oder zum Teil anderen Beteiligten - erstatteten Gutachten ist auch schon vor Einführung des § 411 a ZPO (als Urkundenbeweis gemäß § 98 VwGO i. V. m. §§ 415 ff. ZPO) und auch ohne Zustimmung der Beteiligten zulässig gewesen (BVerwG, Beschluss vom 31.7.1985 - 9 B 71/85 -, NJW 1986, 3221, und Urteil vom 6.10.1987 - BVerwG 9 C 12.87 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; BGH, Urteil vom 16.5.1991 - III ZR 125/9 -, NJW 1991, 2824; OVG NRW, Beschluss vom 18.5.1994 - 25 A 3240/91.A -, NVwZ-RR 1996, 127; Schulz, "Die Verwendung von Sachverständigengutachten als Urkunden und das Fragerecht der Beteiligten im Verwaltungsprozess", NVwZ 2000, 1367, 1369;… Kopp/Schenke, a. a. O., § 98 Rdnr. 15 a). - OLG Düsseldorf, 13.04.1995 - 18 U 213/94
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Fahrbahnaufpflasterung zur …
Dabei muß die Verkehrsbehörde auch mit Fahrzeugen niedrigerer Bodenfreiheit rechnen, die nach § 30 Abs. 1 und Abs. 2 StVZO zum Straßenverkehr zugelassen sind (vgl. BGH NJW 1991, 2824 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1991, 2824 ) hat die Beklagte als Verkehrssicherungspflichtige dabei nicht nur zu bedenken, ob das Hindernis geeignet ist, die Verkehrsteilnehmer zu diesem erwünschten Verhalten zu veranlassen, sondern auch, ob es nicht selbst zur Quelle einer Verkehrsgefährdung werden kann, indem Fahrzeuge beim Überfahren der Aufpflasterung trotz verkehrsgerechten Verhaltens des Kraftfahrzeugführers beschädigt und dadurch unerwünschte Gefahrenlagen ausgerechnet an einem verkehrssensiblen Punkt hervorgerufen werden.
- OLG Hamm, 07.08.1995 - 9 W 26/95
Geschwindigkeitsbeschränkung; Straßenraum; Hindernis; Aufmerksamkeit; …
- OLG Köln, 02.04.1992 - 7 U 192/91
Verkehrssicherungspflicht bei Fahrbahnschwelle auf innerstädtischer Straße
- OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 10/91
Verkehrssicherungspflicht
- VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96
Ablehnung einer vorläufigen ausländerrechtlichen Duldung nach AuslG § 55 Abs 2: …
- LG Mönchengladbach, 13.12.2011 - 3 O 175/10
Amtspflichtverletzung und Verkehrssicherungspflichtverletzung wegen einer …
- LG Zwickau, 27.07.2010 - 2 O 936/09
Schadensersatzverpflichtung einer Kommune für Fahrzeugschaden durch Schlagloch
- LG Essen, 12.05.2005 - 4 O 370/04
Amtshaftung einer Stadt als Trägerin der Straßenverkehrssicherungspflicht und …
- OLG Düsseldorf, 29.12.1993 - 18 U 110/93
Amtspflichtverletzung der freiwilligen Feuerwehr
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.2011 - A 9 S 1583/11
Gewährung rechtlichen Gehörs in Asylverfahren - Einführung und Offenlegung einer …
- OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95
Anwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf spätere Prozeßgebühr
- OLG Hamm, 11.03.2022 - 11 U 163/21
Verkehrssicherungspflichtverletzung; Motorrad; Bodenschwelle; Gefahrenstelle
- LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98
Ersatzpflicht für das Beschädigen von Straßenabsperrungen durch einen Unfall; …
- OLG Bremen, 13.05.1992 - 1 U 14/92
Voraussetzungen für die Verletzung einer Straßenverkehrssicherungspflicht ; …
- LG Osnabrück, 05.02.2003 - 10 O 1645/02
Amtshaftung einer straßenverkehrssicherungspflichtigen Gemeinde: Beschädigung …
- LG Oldenburg, 05.04.2006 - 5 O 4261/04
Aufsetzen; Gefahrsituation; Geschwindigkeit; Haftung; Kanaldeckel; Passieren; …
- LG Bochum, 12.02.1992 - 6 O 216/90
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch …
- LG Siegen, 16.08.2010 - 1 O 254/09
Anlagenhaftung; Verkehrssicherungspflicht
Rechtsprechung
BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nachschlüsseldiebstahl - Beweis erleichterter Form - Diebstahlvortäuschung
- VersR (via Owlit)
VVG § 61; AKB § 12 Nr. 1 I b; ZPO § 286
Erleichterter Beweis der Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2493
- MDR 1991, 843
- NZV 1991, 388
- VersR 1991, 1047
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 137/86
Schätzung des Schadens bei gerichtlicher Inanspruchnahme des Hausratversicherers
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Vielmehr genügt es, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ("Beweis für das äußere Bild", vgl. Senat, NJW-RR 1987, 342 = LM § 287 ZPO Nr. 79 = VersR 1988, 75 (unter 2)).Vielmehr genügt es, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ("Beweis für das äußere Bild", vgl. Senat, NJW-RR 1987, 342 = LM § 287 ZPO Nr. 79 = VersR 1988, 75 (unter 2)).
Vielmehr genügt es, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ("Beweis für das äußere Bild", vgl. Senat, NJW-RR 1987, 342 = LM § 287 ZPO Nr. 79 = VersR 1988, 75 (unter 2)).
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
- BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine …
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Jedoch müssen mehr geeignete Anhaltspunkte für einen Indizienbeweis dieser erleichterten Form (Senat, VersR 1989, 587) festgestellt werden als allein die Tatsache, daß irgendwann und unbekannt von wem und mit wessen Billigung ein Nachschlüssel angefertigt worden ist.Jedoch müssen mehr geeignete Anhaltspunkte für einen Indizienbeweis dieser erleichterten Form (Senat, VersR 1989, 587) festgestellt werden als allein die Tatsache, daß irgendwann und unbekannt von wem und mit wessen Billigung ein Nachschlüssel angefertigt worden ist.
Jedoch müssen mehr geeignete Anhaltspunkte für einen Indizienbeweis dieser erleichterten Form (Senat, VersR 1989, 587) festgestellt werden als allein die Tatsache, daß irgendwann und unbekannt von wem und mit wessen Billigung ein Nachschlüssel angefertigt worden ist.
- BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86
Anforderungen an die Beweisführung für die Entstehung von Ansprüchen aus einer …
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
- BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90
Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für einen Nachschlüsseldiebstahl - …
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).
Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).
- BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90
Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).
Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).
- BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86
Beweiserleichterung des Versicherungsnehmers bei dem Versicherungsfall des …
Auszug aus BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
- BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 31/91
Abtretung der Rechte aus Vollkaskoversicherung bei Kfz-Leasing
Davon abgesehen handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl nicht um einen Anscheinsbeweis (zuletzt: Urteil vom 3. Juli 1991 - IV ZR 220/90 = VersR 1991, 1047).Es genügt vielmehr, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 1991 aaO. und 11. November 1987 - IVa ZR 137/86 = VersR 1988, 75 unter 2).
- OLG Düsseldorf, 10.09.2007 - 24 U 97/07
Beweispflicht zum äußeren Bild eines Diebstahls bei Mietwagenverlust
Dieses "äußere Bild", für das der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist, ist dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt wird und es dort später nicht mehr vorgefunden wird (BGH VersR 1991, 1047 ; BGHZ 130, 1 [2] = VersR 1995, 909 [910]; BGH VersR 1996, 319 = NJW 1996, 993; 1997, 53 [54]; 1997, 102 ). - BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95
Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls
Der Senat hat schon mit Urteil vom 3. Juli 1991 (IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047 unter 2 c = VVGE § 12 AKB Nr. 20) entschieden, es müßten mehr geeignete Anhaltspunkte festgestellt sein als allein die Tatsache, daß irgendwann und unbekannt von wem und mit wessen Billigung ein Nachschlüssel angefertigt worden sei.
- BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Zwar ist es richtig, daß der Versicherungsnehmer seiner Beweislast genügt, wenn er Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (Senatsurteil vom 3. Juli 1991 IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047 unter 2 a). - OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 198/99
Autorecht; Diebstahl eines Mietwagens
Dementsprechend hatte der Beklagte Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein versicherter Diebstahl ergibt (sog. Beweis für das äußere Bild eines Diebstahls, BGH VersR 91, 1047; 85, 559; 86, 53), die Klägerin hingegen musste Indizien darlegen und beweisen, aus denen sich eine "erhebliche" Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung ergab (BGH VersR 84, 29; 85, 330;… siehe ausführlich Stiefel/Hofmann, AKB, 6. Auflage, § 12 Nr. 33).Zwar sind an diesen Gegenbeweis keine zu hohen Anforderungen zu stellen; es reicht vielmehr ein Indizienbeweis in erleichterter Form aus (BGH VersR 1991, 1047;… Stiefel/Hofmann a. a. O. m. w. N.).
- OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wenn der …
Es reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (BGH Urteil vom 3.7.1991 - IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 - IV a ZR 19/82 - VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346). - OLG Celle, 24.09.2018 - 8 U 73/18
Einholung von durch einen Dritten angeblich erhobene und gespeicherten …
Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt und dort später nicht mehr vorgefunden wird (vgl. BGH NJW-RR 2002, 671; BGH NJW-RR 1999, 246; BGH NJW 1997, 1988; BGH VersR 1991, 1047; BGH VersR 1996, 319). - OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98
Verschweigen zweier "Macken" in Schadensanzeige
Dabei genügt der Versicherungsnehmer seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen läßt, daß die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde ( BGH Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 [BGH 27.04.1977 - IV ZR 79/76] ; vom 19.5.1979 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732 f.) Es genügt, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben ( BGH Urteil vom 3.7.1991 - IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 - IV a ZR 19/82 - VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346) Diese Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer entfällt, wenn der Versicherer seinerseits darlegt und gegebenenfalls beweist, daß nicht nur hinreichende Wahrscheinlichkeits- oder Verdachtsmomente vorliegen, sondern eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen anderen Geschehensablauf besteht.Es müssen weitere Umstände hinzukommen (Römer, NJW 1996, 2329, 2332), die für die Unredlichkeit des Versicherungsnehmers sprechen (BGH VersR 1991, 1047, 1048 [BGH 03.07.1991 - IV ZR 220/90] ).
- LG Bonn, 09.09.2008 - 13 O 196/07
Zahlung von Schadensersatz nach Diebstahl wegen der Verletzung von …
Demnach hat die Klägerin Anzeichen bewiesen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines Diebstahls ergeben, sog. Beweis für das äußere Bild, BGH, NJW 1991, 2493. - OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers …
Dieses "äußere Bild", für das der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist, ist dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt wird und es dort später nicht mehr vorgefunden wird (BGH VersR 1991, 1047 ; VersR 1995, 909; VersR 1996, 319; 1997, 53). - BGH, 24.05.1995 - IV ZR 167/94
Ausschluß der Leistungspflicht des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger …
- OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 18/01
Nachweis des äußeren Bildes des Diebstahls; Keine Anhörung des …
- OLG Köln, 25.11.2003 - 9 U 73/03
Versicherungsrecht: Anforderungen an den Nachweis der Entwendung
- OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der …
- OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
Teilkaskoversicherung - Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls - …
- OLG Köln, 19.09.2000 - 9 U 80/00
Durchführung einer Beweisaufnahme im Ausland; Zulassung eines neuen Sachvortrages …
- LG Köln, 08.04.2009 - 20 O 201/08
Anspruch aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag wegen Vandalismusschäden an …
- OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 118/03
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Kfz-Entwendung
- OLG Koblenz, 15.02.2002 - 10 U 1004/01
Verfahrensfehler; Diebstahl; Glaubwürdigkeit; Glaubwürdigkeit eines Zeugen
- OLG Hamm, 11.06.2010 - 20 U 212/09
Widersprüchliche Angaben von Zeugen zum Rahmengeschehen sind für die Frage nach …
- OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 142/04
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes der Entwendung eines …
- OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 190/00
Begründung eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Teilkaskoversicherung; …
- OLG Köln, 17.09.1996 - 9 U 27/96
Versicherung Leasing Neupreisedntschädigung
- OLG Bamberg, 13.04.1995 - 1 U 129/94
Ausschluss der Unterschlagung durch denjenigen, dem ein Fahrzeug zum Gebrauch …
- OLG Köln, 29.10.1992 - 5 U 113/91
Versicherung Einbruchdiebstahl Nachweis
- OLG Köln, 13.11.2001 - 9 U 187/00
Begründung eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Kaskoversicherung wegen eines …
- OLG Hamm, 23.11.1998 - 6 U 113/98
Anspruch eines Versicherten auf eine Diebstahls-Kaskoentschädigung; Vortäuschung …
- OLG Köln, 01.09.1998 - 9 U 24/97
Leistungsfreiheit eines Kaskoversicherers wegen Vortäuschung eines …
- OLG Köln, 30.09.1997 - 9 U 10/96
Kaskoversicherung Diebstahl Anscheinsbeweis Beweiswürdigung Falschangaben …
- OLG Bamberg, 15.12.1994 - 1 U 198/93
Beweislastverteilung bei der Entwendung eines Kraftfahrzeugs; Indizien für die …
- OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
Anspruch gegen einen Hausratsversicherer auf Entschädigung wegen eines …
- LG Düsseldorf, 12.12.2003 - 20 S 52/03
- OLG Köln, 11.04.2000 - 9 U 150/99
- OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 87/99
- OLG Köln, 02.09.1997 - 9 U 184/96
Versicherung Kaskoversicherung Beweis Versicherungsgrundsatz …
- OLG München, 20.05.1994 - 8 U 7130/93
Aufrechterhaltung der Beweiserleichterung beim Fahrzeugdiebstahl im Kaskorecht
- OLG Koblenz, 19.03.1999 - 10 U 1646/97
Beweiserleichterungen im Rahmen des Nachweises bezüglich des "äußeren Bildes …
- OLG Köln, 15.09.1998 - 9 U 24/98
Nachweispflichten eines Versicherungsnehmers bezüglich einer behaupteten …
- OLG Oldenburg, 22.03.1995 - 2 U 14/95
Vorsätzliche Herbeiführung eines Brandes unter dem Aspekt eines …
- OLG Karlsruhe, 19.08.1993 - 12 U 49/93
Glaubwürdigkeit; Versicherungsnehmer; Ernsthafte; Zweifel
- KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10
Kfz-Kaskoversicherung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Diebstahlsvortäuschung
- OLG Braunschweig, 24.09.2001 - 3 U 168/00
Beweiserleichterung; Beweislast; Darlegungslast; Diebstahlgeschehen; …
- OLG Naumburg, 21.08.1995 - 1 U 67/95
Anspruch gegen den Versicherer auf Zahlung des Wiederbeschaffungswertes eines …
- OLG Köln, 14.02.1995 - 9 U 98/94
Voraussetzungen des Vorliegens eines Entschädigunganspruchs gegenüber einer …
- OLG München, 02.12.1992 - 3 U 4207/92
Abrechnung auf Totalschadensbasis bei gestohlenem Fahrzeug und dessen …
- LG Aachen, 04.04.2014 - 9 O 593/10
Beweis des Diebstahls eines versicherten Fahrzeugs kann wegen unrichtiger Angaben …
- LG Köln, 05.05.1993 - 24 O 412/92
Inanspruchnahme von Leistungen aus einer Kfz-Kaskoversicherung auf Grund des …
- OLG München, 07.12.1992 - 26 U 2193/92
Zum erforderlichen Schadensbild bei Kfz-Diebstahl in der Kaskoversicherung
- LG Halle, 18.03.2005 - 8 (14) O 155/02
Aufklärungsobliegenheit
- LG Hagen, 25.06.2004 - 2 O 105/04
- BGH, 17.03.1993 - VI ZR 11/92
- BGH, 29.01.1992 - IV ZR 140/91
Anforderungen an die Erbringung des "Beweises für das äußere Bild"
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 1 BGB, § 847 BGB
Privatrechtliche Straßenverkehrssicherungspflicht einer hessischen Gemeinde: Ausschluss einer Haftung für einen Radfahrerunfall im Bereich sog. "Kölner Teller" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Straßen in Hessen; Pflichtwidrigkeit durch die Anbringung von "Kölner Tellern"
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 823; BGB § 847
Haftung der Gemeinde bei Sturz eines Radfahrers wegen der Anbringung sog. "Kölner Teller" - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Kölner Teller" bringen Radfahrer zu Fall - Kommune muss keine Warnschilder aufstellen, wenn man problemlos vorbeiradeln kann
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.02.2001 - 4 O 282/00
- OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01
Papierfundstellen
- MDR 1991, 843
- MDR 2003, 739
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01
Mangels einer entsprechenden Zuweisung ist die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen in Hessen privatrechtlicher Natur (BGHZ 108, 273, 274).Er muss in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (ständige Rechtsprechung, etwa BGHZ 108, 273, 274).
- BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung von Bodenschwellen / Fahrbahnschwellen - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01
Wenn die öffentliche Hand im Straßenraum Hindernisse - etwa wie hierin Form von sogenannten "Kölner Tellern"- anbringt, um Anordnungen der Verkehrsbehörde geschwindigkeitsbeschränkender oder verkehrsberuhigender Art Nachdruck zu verleihen, muss das Hindernis einerseits geeignet sein, die Verkehrsteilnehmer zu dem gewünschten Verhalten zu veranlassen; es darf andererseits aber nicht selbst zur Quelle einer Gefährdung trotz verkehrsgerechten Verhaltens der Teilnehmer am Straßenverkehr werden (BGH NJW 1991, 2824). - OLG Saarbrücken, 23.10.1997 - 3 U 994/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01
Ein Streifen in dieser Breite ermöglicht einem Radfahrer das gefahrlose Passieren der "Kölner Teller" (vgl. OLG Hamm DAR 1990, 458, 459; OLG Saarbrücken NZV 1998, 284). - OLG Hamm, 03.04.1990 - 9 U 220/89
Fahrbahnschwellen; Verkehrsberuhigung; Straßenverkehrssicherungspflicht; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01
Ein Streifen in dieser Breite ermöglicht einem Radfahrer das gefahrlose Passieren der "Kölner Teller" (vgl. OLG Hamm DAR 1990, 458, 459; OLG Saarbrücken NZV 1998, 284).
- OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 5 U 101/09
Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des Sachverhalts über die Angaben des …
Die Beweisanforderungen, denen der Geschädigte für den Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität ausgesetzt ist, unterliegen zwar bereits den nach § 287 ZPO bestehenden Beweiserleichterungen, da insoweit § 286 ZPO nicht gilt (vgl. BGH…, Urteil vom 22.02.2001, IX ZR 293/99, BGHReport 2001, 434 = NJW-RR 2001, 1351, 1353 = WM 2001, 741, 743 m.w.N.; OLG Düsseldorf, 23. Zivilsenat, Urt. v. 20.12.2002, 23 U 39/02, OLGR 2003, 106, 108 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 17/11
Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung an einem verunfallten …
Vielmehr reicht ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, welcher Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, NJW 2004, 777 und NJW 1993, 935; Senat, Urteil vom 07.12.2010, Az.: I-1 U 50/01). - OLG Frankfurt, 01.03.2004 - 1 U 187/03
Haftung einer hessischen Gemeinde: Verletzung der allgemeinen …
Der Beklagte war verpflichtet, einen hinreichend sicheren Zustand der Straße zu erhalten und in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für die sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (Senat, Urteil vom 23.12.2002, 1 U 50/01; BGHZ 108, 273, 274; BGH VersR 1979, 1055;… Palandt/Thomas, 62. Auflage, BGB § 823 Rn. 125).