Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.10.1990

Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1990 - XII ZB 105/90   

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BGH, 17.10.1990 - XII ZB 105/90 (https://dejure.org/1990,1418)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1990 - XII ZB 105/90 (https://dejure.org/1990,1418)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90 (https://dejure.org/1990,1418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bewirken einer Zustellung - Mandatsbeendigung - Mitteilung an Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 176
    Bewirkung von Zustellungen im Parteiprozeß nach Mandatsniederlegung durch einen Prozeßbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 295
  • MDR 1991, 342
  • FamRZ 1991, 51
  • BB 1991, 240
  • AnwBl 1991, 51
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1980 - IV ZB 164/79

    Entscheidung über einen erstmalig im Verfahren der weiteren Beschwerde gestellten

    Auszug aus BGH, 17.10.1990 - XII ZB 105/90
    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, daß die durch eine Entscheidung beschwerte Partei sich selbst über die Möglichkeit einer Anfechtung und die dabei zu beachtenden Vorschriften erkundigen kann, auch wenn sie noch nicht sogleich zur Einlegung des Rechtsmittels entschlossen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1980 - IV ZB 164/79 - FamRZ 1980, 347 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.05.1982 - 1 WF 150/82
    Auszug aus BGH, 17.10.1990 - XII ZB 105/90
    Denn in Prozessen, in denen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht geboten ist, sind Zustellungen nicht mehr an den bestellten Prozeßbevollmächtigten zu bewirken, wenn dieser dem Gericht die Beendigung seines Mandates mitgeteilt hat (zutreffend OLG Hamm NJW 1982, 1887 [OLG Hamm 25.05.1982 - 1 WF 150/82]; zustimmend Zöller/Stephan ZPO 15. Aufl. § 176 Rdn. 12; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 48. Aufl. § 176 Anm. 5 A b).
  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZB 44/07

    Wirksamkeit der Zustellung an den früheren Prozessbevollmächtigten nach

    Macht er hiervon Gebrauch ist die an ihn erfolgte Zustellung wirksam (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90, NJW 1991, 295 zu § 176 ZPO aF).

    Diese Frage ist auch in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 1990 (XII ZB 105/90, NJW 1991, 295 zu § 176 ZPO aF), der die Wirksamkeit einer nach Mandatsniederlegung an die Partei selbst ausgeführten Zustellung betraf, nicht entschieden worden.

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Es ist dabei richtig davon ausgegangen, daß durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH, Beschl. v. 26. November 1980 - IVb ZR 592/80, NJW 1981, 576, 577; v. 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90, NJW 1991, 295, 296; v. 16. Oktober 1991 - XII ZB 113/91, FamRZ 1992, 300; v. 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700; v. 23. September 1993 - LwZR 10/92, NJW 1993, 3206; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 2. Aufl. Aktualisierungsband ZPO-Reform vor § 511 ZPO Rn. 9, § 517 ZPO Rn. 14; Zöller/Vollkommer, aaO § 313 Rn. 26; Musielak/Grandel, aaO § 233 Rn. 43).
  • BGH, 08.11.2022 - VIII ZB 21/22

    Anzeige des Erlöschens der Prozessvollmacht des bisherigen

    Eine dahingehende Aussage lässt sich auch dem vom Berufungsgericht herangezogenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 1990 (XII ZB 105/90, NJW 1991, 295 [zu § 176 ZPO aF]) nicht entnehmen, der die Wirksamkeit einer nach Mandatsniederlegung an die Partei selbst ausgeführten Zustellung betraf (vgl. Senatsbeschluss vom 19. September 2007 - VIII ZB 44/07, aaO).
  • OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07

    Zulassung zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).
  • BGH, 25.09.2001 - VI ZA 6/01

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist nach Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines

    Im Parteienprozeß muß vielmehr davon ausgegangen werden, daß die Partei sich selbst über die Möglichkeit einer Anfechtung und die dabei zu beachtenden Vorschriften erkundigt (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90 - NJW 1991, 295, 296).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2007 - 5 W 8/07

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels

    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass es Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, der eine ihr ungünstige Gerichtsentscheidung zugestellt wird, ist sich alsbald nach der Form und der Frist eines Rechtsmittels zu erkundigen, selbst wenn sie noch nicht sogleich zur Einlegung des Rechtsmittels entschlossen ist (BGH, Beschl. v. 30.1.1980, IV ZB 164/79; BGH, Beschl. v. 17.10.1990, XII ZB 105/90, NJW 1991, 295).
  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07

    Zulassung zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).
  • LAG Hamm, 07.06.2021 - 14 Ta 144/21

    Keine Zustellung im Nachprüfungsverfahren an beigeordneten Rechtsanwalt nach

    (2) In einem Parteiprozess wie dem erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren wird das durch eine Kündigung des Vollmachtvertrages bedingte Erlöschen der Prozessvollmacht durch die Anzeige an das Gericht diesem gegenüber gemäß § 87 Abs. 1 ZPO rechtlich wirksam und beendet die Empfangszuständigkeit nach § 172 ZPO (vgl. BGH, 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90 - juris, Rn. 8).
  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07

    Zulassung zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 35/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unrichtiger Belehrung über den Beginn

    Es ist dabei richtig davon ausgegangen, daß durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH, Beschl. v. 26. November 1980 - IVb ZR 592/80, NJW 1981, 576, 577; v. 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90, NJW 1991, 295, 296; v. 16. Oktober 1991 - XII ZB 113/91, FamRZ 1992, 300; v. 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700; v. 23. September 1993 - LwZR 10/92, NJW 1993, 3206; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 2. Aufl. Aktualisierungsband ZPO-Reform vor § 511 ZPO Rn. 9, § 517 ZPO Rn. 14; Zöller/Vollkommer, aaO § 313 Rn. 26; Musielak/Grandel, aaO § 233 Rn. 43).
  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2022 - 17 S 33/21
  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.12.1997 - 5 Ta 242/97

    Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers; Zulässigkeit einer Beschwerde, wenn

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2002 - 1 LA 4173/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei mündlicher Verhandlung im Asylrechtsstreit

  • FG Köln, 22.06.1998 - 6 K 5783/97

    Zulässigkeit einer Klage bei Verstreichen der Ausschlussfrist für die Vorlage

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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1990 - XII ZB 89/90   

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https://dejure.org/1990,1129
BGH, 04.10.1990 - XII ZB 89/90 (https://dejure.org/1990,1129)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1990 - XII ZB 89/90 (https://dejure.org/1990,1129)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1990 - XII ZB 89/90 (https://dejure.org/1990,1129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    GVG §§ 72, 119 Abs. 1 Nr. 1
    Rechtsmittel gegen Entscheidung der allgemeinen Prozeßabteilung des Amtsgerichts in einer Familiensache

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 231
  • MDR 1991, 342
  • FamRZ 1991, 682
  • Rpfleger 1991, 20
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus BGH, 04.10.1990 - XII ZB 89/90
    Abweichende frühere Senatsrechtsprechung (insbes. BGHZ 72, 182) ist durch die Neufassung der §§ 72, 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG überholt.

    Nach der Rechtsprechung des Senats vor Inkrafttreten des UÄndG wäre das Oberlandesgericht das zuständige Rechtsmittelgericht gewesen, wenn die allgemeine Prozeßabteilung des Amtsgerichts tatsächlich, wie geltend gemacht, über eine Familiensache entschieden hätte (vgl. BGHZ 72, 182 ff u. mehrfach).

    Eine Verweisung von Rechtsmittelgericht zu Rechtsmittelgericht analog § 281 ZPO ist in der früheren Rechtsprechung des Senats aus prozeßökonomischen Gründen ausnahmsweise zugelassen worden, wenn die Berufung sowohl beim Oberlandesgericht als auch beim Landgericht eingelegt werden konnte (BGHZ 72, 182, 193 [BGH 28.09.1978 - IV ZB 84/77];Senatsbeschluß vom 2. Oktober 1985 - IVb ARZ 24/85 - FamRZ 1985, 1242, 1243).

  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Auszug aus BGH, 04.10.1990 - XII ZB 89/90
    Da sie auch nicht - fristgerecht - in die Verfügungsgewalt des zuständigen Landgerichts gelangt ist (vgl. dazuSenatsbeschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 154/82 - NJW 1983, 123), ist die Berufungsinstanz nicht zulässig eröffnet worden.
  • KG, 18.03.1987 - 16 UF 850/87

    Familiensachen; Zuständigkeit; Verweisung; Rechtsmittel; Gericht

    Auszug aus BGH, 04.10.1990 - XII ZB 89/90
    Abgesehen davon ist auch diese Rechtsprechung des Senats durch die Einführung der formellen Anknüpfung gegenstandslos geworden, weil seither - wie ausgeführt - nur die Einlegung der Berufung bei dem nach den §§ 72, 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG zuständigen Rechtsmittelgericht fristwahrend ist und für eine Verweisung an das zuständige Rechtsmittelgericht kein ausreichendes Bedürfnis mehr besteht (ebenso KG FamRZ 1987, 608; Rosenberg/Schwab Zivilprozeßrecht 14. Aufl. § 166 IV 2 S. 1070; Baumbach/Lauterbach/Albers ZPO 48. Aufl. § 119 GVG Anm. 1 B; Jauernig aaO; Bergerfurth FamRZ 1987, 1008).
  • BGH, 19.10.1983 - IVb ARZ 35/83

    Negativer Zuständigkeitsstreit über die Entscheidung über ein Rechtsmittel -

    Auszug aus BGH, 04.10.1990 - XII ZB 89/90
    Insoweit gilt das gleiche wie für die schon vor Inkrafttreten des UÄndG hinsichtlich der Rechtsmittelzuständigkeit klar geregelten Kindschaftssachen (vgl. insoweitSenatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - IVb ARZ 35/83 - FamRZ 1984, 36).
  • BGH, 02.10.1985 - IVb ARZ 24/85

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus BGH, 04.10.1990 - XII ZB 89/90
    Eine Verweisung von Rechtsmittelgericht zu Rechtsmittelgericht analog § 281 ZPO ist in der früheren Rechtsprechung des Senats aus prozeßökonomischen Gründen ausnahmsweise zugelassen worden, wenn die Berufung sowohl beim Oberlandesgericht als auch beim Landgericht eingelegt werden konnte (BGHZ 72, 182, 193 [BGH 28.09.1978 - IV ZB 84/77];Senatsbeschluß vom 2. Oktober 1985 - IVb ARZ 24/85 - FamRZ 1985, 1242, 1243).
  • BGH, 02.11.1994 - XII ZB 121/94

    Anfechtung eines Urteils bei Unklarheit über die Funktion des Amtsgerichts

    Die Partei soll sich danach richten können, woher die Entscheidung ihrer äußeren Erscheinungsform nach stammt, ohne daß es einer weiteren Prüfung der materiellen Qualifikation bedarf (Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 89/90 - BGHR GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Familiensache 1 = FamRZ 1991, 682; vom 15. Januar 1992 - XII ZB 147/91 - FamRZ 1992, 665; und vom 9. Dezember 1992 - XII ZB 114/92 - FamRZ 1993, 690 m.N.).

    Die in der Entscheidung des Senats vom 4. Oktober 1990 (aaO.) geäußerte Ansicht, der Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes bedürfe es nach Einführung der formellen Anknüpfung nicht mehr, kann daher für Fälle der vorliegenden Art nicht aufrechterhalten werden.

  • BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93

    Zuständigkeit des Familiensenats nach fehlerhafter Verweisung an das Landgericht

    Maßgebend ist danach allein, welcher Spruchkörper in erster Instanz entschieden hat, ohne daß es auf die materiellrechtliche Qualifikation einer Sache als Familiensache oder Nichtfamiliensache ankommt (Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 89/90 - FamRZ 1991, 682, 683).

    Die von der Rechtsprechung im Rahmen der früher geltenden sogenannten materiellen Anknüpfung vorgesehene Möglichkeit, wahlweise eine Rechtsmitteleinlegung sowohl bei dem Oberlandesgericht als auch bei dem Landgericht zuzulassen (vgl. BGHZ 72, 182 ff), ist damit überholt (Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 aaO).

  • BGH, 10.07.1996 - XII ZB 90/95

    Verweisung des Rechtsstreits bei Einlegung einer Berufung in einer

    Dann besteht auch ein Bedürfnis für eine entsprechende Anwendung des § 281 ZPO, denn einer Partei, die ein zulässiges Rechtsmittel eingelegt hat, ist daran gelegen, ohne vermeidbare Umwege und Kosten eine Entscheidung in der Sache selbst von seiten des nach der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung wirklich zuständigen Rechtsmittelgerichts zu erhalten (BGHZ aaO, Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 1983 - IVb ARZ 35/83 - FamRZ 1984, 36, vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 89/90 - FamRZ 1991, 682 und vom 2. November 1994 - XII ZB 121/94 - FamRZ 95, 219, 220 f.).
  • BGH, 09.12.1992 - XII ZB 114/92

    Anfechtung einer Entscheidung des Familiengerichts in einer Nichtfamiliensache

    Anderes gilt nur, wenn eine entsprechende Rüge in zulässiger Weise erhoben wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 1988 - IVb ARZ 35/88 - FamRZ 1988, 1035; vom 21. September 1988 - IVb ARZ 37/88 - FamRZ 1989, 165; vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 89/90 - FamRZ 1991, 682; Zöller/Gummer ZPO 17. Aufl. § 119 GVG Rdn. 3 ff, 10).
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 15 Wx 22/09

    Begriff der Anhängigkeit des Verfahrens i.S. von § 62 Abs. 1 S. 1 WEG;

    Insoweit handelt es sich um einen allgemein gültigen Grundsatz des Rechtsmittelrechts (vgl. BT-Drs. 10/2888 S.14, 20f), der besagt, dass die Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts nicht an die Art der entschiedenen Sache anknüpft, sondern daran, welches Gericht bzw. welcher "Spruchkörper" entschieden hat (vgl. für die Abgrenzung Familiengericht/allg. Prozessabteilung BGH NJW 1991, 231f).
  • LG Stuttgart, 04.12.2003 - 27 O 388/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schmerzensgeld und immaterieller Vorbehalt bei

    Die Mitursächlichkeit des Nichtangurtens ist prima facie nur dann zu vermuten, falls die Verletzungen durch einen Frontalzusammenstoß, einen Auffahrunfall oder durch Herausschleudern entstanden sind (BGH NJW 91, 231).
  • BGH, 07.12.1994 - XII ZB 202/94

    Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts bei zweifelhafter

    Zwar richtet sich seit der Neufassung der §§ 72, 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG durch das Unterhaltungsänderungsgesetz vom 20. Februar 1986 (BGBl. I S. 301) die Rechtsmittelzuständigkeit nicht mehr nach dem materiell-rechtlichen Charakter als Familiensache oder Nichtfamiliensache, sondern danach, welcher Spruchkörper tatsächlich tätig geworden ist (sogenannte formelle Anknüpfung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 89/90 - BGHR GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Familiensache 1 = FamRZ 1991, 682; vom 15. Januar 1992 - XII ZB 147/91 - FamRZ 1992, 665; und vom 9. Dezember 1992 - XII ZB 114/92 - FamRZ 1993, 690).
  • BGH, 01.04.1993 - III ZB 35/92

    Formelle Anknüpfung für Rechtsmittelzuständigkeit bei Entscheidungen des

    Bei Berufungen gegen Urteile in Landwirtschaftssachen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1991 - LwZR 2/91 - BGHR GVG § 119 Abs. 1 Nr. 3 Landwirtschaftssache 1) und bei Berufungen und Beschwerden in Familiensachen seit Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes vom 20. Februar 1986 (BGBl I 301; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 89/90 - BGHR GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Familiensache 1; BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1989 - IVb ZB 135/88 - BGHR GVG § 119 Abs. 1 Nr. 2 Nicht-Familiensache 1) bestimmt sich das zuständige Rechtsmittelgericht danach (§ 119 Abs. 1 Nr. 3 GVG, § 2 LwVG bzw. § 119 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GVG), welcher - auch unzuständige - Spruchkörper in der Vorinstanz tatsächlich tätig geworden ist.
  • OLG Hamm, 13.11.2014 - 1 Vollz (Ws) 533/14

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, Amtshaftungsanspruch,

    Dem steht angesichts der andersgelagerten Ausgangsposition - immerhin kennt das zivilprozessuale Verfahren mit § 281 ZPO eine eigene Verweisungsnorm - nicht entgegen, daß der BGH (NJW 1991, 231) im Falle einer Kollision zwischen allgemeiner Prozeßabteilung und Familiengericht den früheren § 17 GVG für nicht anwendbar erklärt und eine analoge Anwendung des § 17 gar nicht erst erwogen hat.
  • BGH, 09.09.1992 - XII ZB 114/92

    Berufung bei sachlicher Unzuständigkeit des Familiengerichts und entsprechender

    Anderes gilt nur, wenn eine entsprechende Rüge in zulässiger Weise erhoben wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 1988 - IVb ARZ 35/88 - FamRZ 1988, 1035 ; vom 21. September 1988 - IVb ARZ 37/88 - FamRZ 1989, 165; vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 89/90 - FamRZ 1991, 682; Zöller/Gummer ZPO 17. Aufl. § 119 GVG Rdn. 3 ff, 10).
  • OLG Saarbrücken, 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93

    Zulässigkeit einer Beschwerdeeinlegung durch eine nicht als Anwalt handelnde

  • LG Duisburg, 27.01.2014 - 5 S 113/13

    Wo ist in WEG-Sachen die Berufung einzulegen?

  • BayObLG, 29.02.2000 - 1Z BR 14/00

    Zulässigkeit der Beschwerde der Eltern gegen die Anordnung einer

  • BGH, 28.09.1994 - XII ZB 154/94

    Rechtsmittelzug bei Unterhaltsabänderungsklage eines unehelichen Kindes -

  • OLG Nürnberg, 25.10.2001 - 8 U 1429/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 15.01.1992 - XII ZB 147/91

    Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts hinsichtlich Unterhaltsansprüche eines

  • BayObLG, 21.07.2000 - 1Z BR 102/00

    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

  • BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 195/99

    Zuständigkeit in Familiensachen

  • OLG Saarbrücken, 15.12.1999 - 6 UF 166/99

    Überprüfung von zuständigkeitswidrig getroffenen Entscheidungen des

  • OLG Düsseldorf, 03.11.1994 - 10 U 71/93

    Beweis des ersten Anscheins bei Gewässerverschmutzung durch Einleitung

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